Rahmenabkommen bis Ende 2020 dem Parlament übergeben

ShortId
20.4213
Id
20204213
Updated
28.07.2023 01:14
Language
de
Title
Rahmenabkommen bis Ende 2020 dem Parlament übergeben
AdditionalIndexing
10;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Um den gegenseitigen Marktzugang zukunftsfähig zu machen, haben die Schweiz und die Europäische Union über ein institutionelles Abkommen verhandelt. Im Dezember 2018 hat der Bundesrat Kenntnis vom Verhandlungsergebnis genommen und sich entschieden, eine Konsultation durchzuführen. In weiterer Folge hat der Bundesrat am 7. Juni 2019 beschlossen, in einzelnen Punkten des Textentwurfes Klarstellungen vorzunehmen - wobei es explizit nicht um Nachverhandlungen geht.</p><p>Das verhandelte Rahmenabkommen liegt nun fast 2 Jahre beim Bundesrat, ohne dass sich das Parlament ordentlich damit befassen konnte. Das ist demokratiepolitisch problematisch und hat zu einer Blockade des bilateralen Wegs geführt. Denn die Zeit drängt. Der Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz braucht die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Wichtige Abkommen für Bildung &amp; Forschung, Energie- &amp; Stromwirtschaft oder den Finanzplatz sind derzeit blockiert. Der Bundesrat soll deshalb das Rahmenabkommen unverzüglich in den ordentlichen politischen Prozess überführen und damit die demokratische Legitimierung ermöglichen.</p>
  • <p>Die Anfang 2019 geführten Konsultationen zum Entwurf des institutionellen Abkommens erlaubten es, die Interessen und Bedenken der politischen und wirtschaftlichen Akteure in der Schweiz besser zu verstehen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Konsultationen bekräftigte der Bundesrat seine insgesamt positive Einschätzung des Abkommensentwurfs, verlangte jedoch Klärungen. Dem InstA unterstehen im Übrigen lediglich die Marktzugangsabkommen.</p><p>Der Bundesrat arbeitet seit Sommer 2019 mit den Sozialpartnern und den Kantonen zusammen, um intern breit abgestützte Lösungen für die noch zu klärenden Fragen in Bezug auf das Institutionelle Abkommen zu finden.</p><p>Am 11. November 2020 hat der Bundesrat seine Position festgelegt und angekündigt, dass er die Gespräche mit der EU wiederaufnehmen wird. Der Bundesrat wird das institutionelle Abkommen nur unterzeichnen, wenn für die offenen Punkte zufriedenstellende Lösungen vorliegen. Danach würde er gemäss dem Genehmigungsverfahren für völkerrechtliche Verträge eine Botschaft verabschieden und dem Parlament unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2020 die Botschaft zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zuhanden des Parlaments zu verabschieden.</p>
  • Rahmenabkommen bis Ende 2020 dem Parlament übergeben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um den gegenseitigen Marktzugang zukunftsfähig zu machen, haben die Schweiz und die Europäische Union über ein institutionelles Abkommen verhandelt. Im Dezember 2018 hat der Bundesrat Kenntnis vom Verhandlungsergebnis genommen und sich entschieden, eine Konsultation durchzuführen. In weiterer Folge hat der Bundesrat am 7. Juni 2019 beschlossen, in einzelnen Punkten des Textentwurfes Klarstellungen vorzunehmen - wobei es explizit nicht um Nachverhandlungen geht.</p><p>Das verhandelte Rahmenabkommen liegt nun fast 2 Jahre beim Bundesrat, ohne dass sich das Parlament ordentlich damit befassen konnte. Das ist demokratiepolitisch problematisch und hat zu einer Blockade des bilateralen Wegs geführt. Denn die Zeit drängt. Der Wirtschafts- und Forschungsstandort Schweiz braucht die Weiterentwicklung des bilateralen Wegs. Wichtige Abkommen für Bildung &amp; Forschung, Energie- &amp; Stromwirtschaft oder den Finanzplatz sind derzeit blockiert. Der Bundesrat soll deshalb das Rahmenabkommen unverzüglich in den ordentlichen politischen Prozess überführen und damit die demokratische Legitimierung ermöglichen.</p>
    • <p>Die Anfang 2019 geführten Konsultationen zum Entwurf des institutionellen Abkommens erlaubten es, die Interessen und Bedenken der politischen und wirtschaftlichen Akteure in der Schweiz besser zu verstehen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Konsultationen bekräftigte der Bundesrat seine insgesamt positive Einschätzung des Abkommensentwurfs, verlangte jedoch Klärungen. Dem InstA unterstehen im Übrigen lediglich die Marktzugangsabkommen.</p><p>Der Bundesrat arbeitet seit Sommer 2019 mit den Sozialpartnern und den Kantonen zusammen, um intern breit abgestützte Lösungen für die noch zu klärenden Fragen in Bezug auf das Institutionelle Abkommen zu finden.</p><p>Am 11. November 2020 hat der Bundesrat seine Position festgelegt und angekündigt, dass er die Gespräche mit der EU wiederaufnehmen wird. Der Bundesrat wird das institutionelle Abkommen nur unterzeichnen, wenn für die offenen Punkte zufriedenstellende Lösungen vorliegen. Danach würde er gemäss dem Genehmigungsverfahren für völkerrechtliche Verträge eine Botschaft verabschieden und dem Parlament unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bis Ende 2020 die Botschaft zum institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU zuhanden des Parlaments zu verabschieden.</p>
    • Rahmenabkommen bis Ende 2020 dem Parlament übergeben

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