Menschen sind keine Ware. Nordisches Modell für die Schweiz (Sexkaufverbot)

ShortId
20.4216
Id
20204216
Updated
28.07.2023 01:12
Language
de
Title
Menschen sind keine Ware. Nordisches Modell für die Schweiz (Sexkaufverbot)
AdditionalIndexing
1216;1236;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Studien belegen, dass 80 Prozent aller Frauen im Sexgewerbe ihre Tätigkeit sofort aufgeben würden, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Es gibt kaum Prostitution ohne Zwang, sei es durch einen Zuhälter, einen Clan, einen eigenen Partner ("Loverboy") oder durch soziale Not. Prostitution ist ein Akt bezahlter sexueller Gewalt. Sie verstösst gegen die Menschenwürde und gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine gleichgestellte Gesellschaft kann nicht akzeptieren, dass ein Mensch den Körper eines anderen für Geld kauft. </p><p>Studien zeigen zudem übereinstimmend auf, dass Prostitution den Betroffenen schweren Schaden zufügt. Prostituierte sind oft suchtabhängig und erkranken signifikant häufiger seelisch, z.B. an schweren posttraumatischen Störungen.</p><p>Die Verantwortung liegt auch bei den Freiern - sie bestimmen die Nachfrage und damit den Hauptfaktor, welcher Prostitution und Menschenhandel lukrativ macht. Ein Sexkaufverbot bestraft die Freier und nicht die Prostituierten. Es verringert - so die norwegische Evaluation - diese Nachfrage, erhöht die Risiken für Menschenhandel und verringert dessen Lukrativität. </p><p>Immer mehr Länder kennen mittlerweile ein Sexkaufverbot: In Norwegen, Island, Kanada, Frankreich, Nordirland und Israel wurden ähnliche Gesetze wie in Schweden erlassen. Die Schweiz dagegen hat weltweit eines der liberalsten Prostitutionsgesetze. Ein legalisiertes Sexgewerbe bringt jedoch nicht den erhofften Schutz der betroffenen Frauen. Deutschland z.B. wurde nach der Legalisierung zur europäischen Drehscheibe für Frauenhandel und Sextourismus. </p><p>Das Sexkaufverbot bewirkt ein gesellschaftliches Umdenken. Mehr als 70 Prozent der Schweden (Sexkaufverbot seit 1998) stehen der Prostitution heute kritisch gegenüber, in Norwegen lehnen u.a. gerade junge Männer diese inzwischen ab.</p>
  • <p>Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere und darf nicht banalisiert werden. Sie erfolgt oft aus einer ökonomischen oder sozialen Notlage heraus. Das schliesst aber nicht aus, dass Prostitution auch freiwillig erfolgen kann. Die Diskussionen zu diesem Thema werden von verschiedenen Interessengruppen mit unterschiedlichen moralischen Bewertungen und gegenläufigen Argumenten geführt. </p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" vom 5. Juni 2015 (Bericht in Erfüllung der Postulate 12.4162 Streiff-Feller, 13.3332 Caroni, 13.4033 Feri und 13.4045 Fehr) das Thema im internationalen Kontext eingehend untersucht. Er stellte fest, dass der Wissensstand lediglich auf Schätzungen basiert. Es gibt keine zuverlässigen Zahlen und es ist deshalb kaum möglich, Entwicklungen und Wirkungen exakt zu beurteilen. Das gilt auch für die Wirkungen eines "Sex-Kaufverbotes".</p><p>Ein strafrechtliches "Sex-Kaufverbot" signalisiert, dass Prostitution gesellschaftlich inakzeptabel ist. Ein Evaluationsbericht der schwedischen Regierung stellt dazu Folgendes fest: Prostitution sei keine faire Art und Weise, um ein Einkommen zu erzielen. Ein besserer Schutz der Prostituierten sei deshalb nicht das vorrangige Ziel der schwedischen Politik. Die Stigmatisierung der Prostituierten müsse jedenfalls als positiv betrachtet werden, weil das Sex-Kaufverbot die Prostitution bekämpfen wolle. Die Schlussfolgerung des Berichtes, wonach das "Sex-Kaufverbot" wirke, ist in der Fachwelt umstritten. Wegen der unzulänglichen Datenlage sei eine solche Wirkung nicht nachweisbar. Die Prostitution habe sich in den Untergrund verlagert; die Anwerbung von Freiern finde vermehrt über Internet statt. Es hätten sich für schwedische Prostituierte vor allem die Verhandlungsbedingungen verschlechtert. Zudem seien sie ihren Freiern stärker ausgeliefert. </p><p>Eine Expertengruppe des EJPD hat 2014 ein Verbot der Prostitution einstimmig abgelehnt ("Bericht Hilbert" vom 24. März 2014 "Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikgewerbe"). Ein Sex-Kaufverbot nach dem Vorbild nordischer Staaten sei für die Schweiz nicht geeignet, den Schutz von Frauen im Erotikgewerbe zu stärken. Das Erotikgewerbe würde sich in die Illegalität verlagern, wodurch die Stellung der Sexarbeiterinnen geschwächt würde. An den Einschätzungen in den Berichten des Bundesrates und der Expertengruppe hat sich nichts geändert. </p><p>Im Jahr 2014 ist als Anpassung an die Lanzarote-Konvention der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt neu als Artikel 196 ins Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) eingefügt und die Strafbarkeit der Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB) erweitert worden.</p><p>In der Schweiz soll der Schutz von Frauen im Erotikgewerbe aber auch mit anderen Mitteln verbessert werden. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4) kann fedpol Präventionsmassnahmen finanziell unterstützen, die privat- oder öffentlich-rechtliche Organisationen durchführen, um Prostituierte vor Straftaten zu schützen. fedpol verfügt dafür über ein jährliches Globalbudget von CHF 400 000. Die unterstützten Projekte umfassen insbesondere den Schutz vor Straftaten, Selbstverteidigungskurse, die Sensibilisierung für die Rechte und Pflichten von Prostituierten und die Unterstützung in Notlagen. </p><p>Weitere Massnahmen enthält der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel, der auch den Bereich der sexuellen Ausbeutung erfasst. Die Massnahmen im Bund und in den Kantonen umfassen die Verbesserung der Datenlage, Rückkehrhilfen für Opfer und Informationsbroschüren für typische Herkunftsländer von Opfern. Aber auch Aus- und Weiterbildungen für Polizei und Justiz gehören dazu. Viele dieser Massnahmen wurden bereits eingeführt oder befinden sich in Umsetzung. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strafgesetzbuch so zu ergänzen resp. zu ändern, dass der Kauf von Sex und sexuellen Dienstleistungen unter Strafe gestellt wird. </p><p>Er wird beauftragt, ein Massnahmenpaket vorzulegen, das effektive Hilfsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution sowie wirkungsvolle Aufklärungs-, Präventions- und Bildungsmassnahmen in der Schweiz und den Herkunftsländern der Prostituierten beinhaltet.</p>
  • Menschen sind keine Ware. Nordisches Modell für die Schweiz (Sexkaufverbot)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Studien belegen, dass 80 Prozent aller Frauen im Sexgewerbe ihre Tätigkeit sofort aufgeben würden, wenn sie die Möglichkeit dazu hätten. Es gibt kaum Prostitution ohne Zwang, sei es durch einen Zuhälter, einen Clan, einen eigenen Partner ("Loverboy") oder durch soziale Not. Prostitution ist ein Akt bezahlter sexueller Gewalt. Sie verstösst gegen die Menschenwürde und gegen die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Eine gleichgestellte Gesellschaft kann nicht akzeptieren, dass ein Mensch den Körper eines anderen für Geld kauft. </p><p>Studien zeigen zudem übereinstimmend auf, dass Prostitution den Betroffenen schweren Schaden zufügt. Prostituierte sind oft suchtabhängig und erkranken signifikant häufiger seelisch, z.B. an schweren posttraumatischen Störungen.</p><p>Die Verantwortung liegt auch bei den Freiern - sie bestimmen die Nachfrage und damit den Hauptfaktor, welcher Prostitution und Menschenhandel lukrativ macht. Ein Sexkaufverbot bestraft die Freier und nicht die Prostituierten. Es verringert - so die norwegische Evaluation - diese Nachfrage, erhöht die Risiken für Menschenhandel und verringert dessen Lukrativität. </p><p>Immer mehr Länder kennen mittlerweile ein Sexkaufverbot: In Norwegen, Island, Kanada, Frankreich, Nordirland und Israel wurden ähnliche Gesetze wie in Schweden erlassen. Die Schweiz dagegen hat weltweit eines der liberalsten Prostitutionsgesetze. Ein legalisiertes Sexgewerbe bringt jedoch nicht den erhofften Schutz der betroffenen Frauen. Deutschland z.B. wurde nach der Legalisierung zur europäischen Drehscheibe für Frauenhandel und Sextourismus. </p><p>Das Sexkaufverbot bewirkt ein gesellschaftliches Umdenken. Mehr als 70 Prozent der Schweden (Sexkaufverbot seit 1998) stehen der Prostitution heute kritisch gegenüber, in Norwegen lehnen u.a. gerade junge Männer diese inzwischen ab.</p>
    • <p>Prostitution ist kein Beruf wie jeder andere und darf nicht banalisiert werden. Sie erfolgt oft aus einer ökonomischen oder sozialen Notlage heraus. Das schliesst aber nicht aus, dass Prostitution auch freiwillig erfolgen kann. Die Diskussionen zu diesem Thema werden von verschiedenen Interessengruppen mit unterschiedlichen moralischen Bewertungen und gegenläufigen Argumenten geführt. </p><p>Der Bundesrat hat in seinem Bericht "Prostitution und Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung" vom 5. Juni 2015 (Bericht in Erfüllung der Postulate 12.4162 Streiff-Feller, 13.3332 Caroni, 13.4033 Feri und 13.4045 Fehr) das Thema im internationalen Kontext eingehend untersucht. Er stellte fest, dass der Wissensstand lediglich auf Schätzungen basiert. Es gibt keine zuverlässigen Zahlen und es ist deshalb kaum möglich, Entwicklungen und Wirkungen exakt zu beurteilen. Das gilt auch für die Wirkungen eines "Sex-Kaufverbotes".</p><p>Ein strafrechtliches "Sex-Kaufverbot" signalisiert, dass Prostitution gesellschaftlich inakzeptabel ist. Ein Evaluationsbericht der schwedischen Regierung stellt dazu Folgendes fest: Prostitution sei keine faire Art und Weise, um ein Einkommen zu erzielen. Ein besserer Schutz der Prostituierten sei deshalb nicht das vorrangige Ziel der schwedischen Politik. Die Stigmatisierung der Prostituierten müsse jedenfalls als positiv betrachtet werden, weil das Sex-Kaufverbot die Prostitution bekämpfen wolle. Die Schlussfolgerung des Berichtes, wonach das "Sex-Kaufverbot" wirke, ist in der Fachwelt umstritten. Wegen der unzulänglichen Datenlage sei eine solche Wirkung nicht nachweisbar. Die Prostitution habe sich in den Untergrund verlagert; die Anwerbung von Freiern finde vermehrt über Internet statt. Es hätten sich für schwedische Prostituierte vor allem die Verhandlungsbedingungen verschlechtert. Zudem seien sie ihren Freiern stärker ausgeliefert. </p><p>Eine Expertengruppe des EJPD hat 2014 ein Verbot der Prostitution einstimmig abgelehnt ("Bericht Hilbert" vom 24. März 2014 "Schutzmassnahmen für Frauen im Erotikgewerbe"). Ein Sex-Kaufverbot nach dem Vorbild nordischer Staaten sei für die Schweiz nicht geeignet, den Schutz von Frauen im Erotikgewerbe zu stärken. Das Erotikgewerbe würde sich in die Illegalität verlagern, wodurch die Stellung der Sexarbeiterinnen geschwächt würde. An den Einschätzungen in den Berichten des Bundesrates und der Expertengruppe hat sich nichts geändert. </p><p>Im Jahr 2014 ist als Anpassung an die Lanzarote-Konvention der Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt neu als Artikel 196 ins Strafgesetzbuch (StGB, SR 311.0) eingefügt und die Strafbarkeit der Förderung der Prostitution (Art. 195 StGB) erweitert worden.</p><p>In der Schweiz soll der Schutz von Frauen im Erotikgewerbe aber auch mit anderen Mitteln verbessert werden. Gestützt auf die Verordnung über Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang mit Prostitution (SR 311.039.4) kann fedpol Präventionsmassnahmen finanziell unterstützen, die privat- oder öffentlich-rechtliche Organisationen durchführen, um Prostituierte vor Straftaten zu schützen. fedpol verfügt dafür über ein jährliches Globalbudget von CHF 400 000. Die unterstützten Projekte umfassen insbesondere den Schutz vor Straftaten, Selbstverteidigungskurse, die Sensibilisierung für die Rechte und Pflichten von Prostituierten und die Unterstützung in Notlagen. </p><p>Weitere Massnahmen enthält der Nationale Aktionsplan (NAP) gegen Menschenhandel, der auch den Bereich der sexuellen Ausbeutung erfasst. Die Massnahmen im Bund und in den Kantonen umfassen die Verbesserung der Datenlage, Rückkehrhilfen für Opfer und Informationsbroschüren für typische Herkunftsländer von Opfern. Aber auch Aus- und Weiterbildungen für Polizei und Justiz gehören dazu. Viele dieser Massnahmen wurden bereits eingeführt oder befinden sich in Umsetzung. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Strafgesetzbuch so zu ergänzen resp. zu ändern, dass der Kauf von Sex und sexuellen Dienstleistungen unter Strafe gestellt wird. </p><p>Er wird beauftragt, ein Massnahmenpaket vorzulegen, das effektive Hilfsangebote zum Ausstieg aus der Prostitution sowie wirkungsvolle Aufklärungs-, Präventions- und Bildungsmassnahmen in der Schweiz und den Herkunftsländern der Prostituierten beinhaltet.</p>
    • Menschen sind keine Ware. Nordisches Modell für die Schweiz (Sexkaufverbot)

Back to List