Expertise zu den Aktivitäten der Muslimbruderschaft in der Schweiz

ShortId
20.4217
Id
20204217
Updated
28.07.2023 01:13
Language
de
Title
Expertise zu den Aktivitäten der Muslimbruderschaft in der Schweiz
AdditionalIndexing
2831;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./4. Die Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist, Gewaltextremismus und Terrorismus zu verhindern und zu bekämpfen. Eine Ideologie ohne gewalttätige Komponente und ohne Verletzung von Strafbestimmungen ist durch das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung geschützt, sofern die Behörden nicht über konkrete Anhaltspunkte verfügen, dass eine Organisation diese Rechte zur Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Aktivitäten nutzt. Der Bundesrat äussert sich hingegen nicht zu Einzelfällen.</p><p>2./3. In seiner Antwort auf die Interpellation Gafner 20.3780 hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass mehr Transparenz bei der Finanzierung religiöser Institutionen notwendig ist. Deshalb werden im Rahmen der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG, SR 121) verschiedene Optionen geprüft, um Finanzierungsaktivitäten zur Verbreitung von gewalttätigem Extremismus oder Terrorismus besser identifizieren und verhindern zu können. Zudem soll mit dem Geschäft 19.044 zur Änderung des Geldwäschereigesetzes, das aktuell im Parlament hängig ist, die Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung verbessert werden.</p><p>5. Der Bundesrat äussert sich nicht zu Aussagen, die auf einem Buch beruhen und die Autonomie einer Gemeinde betreffen.</p><p>6./7. Der Bundesrat kann gestützt auf begründete Hinweise Organisationen auf eine Beobachtungsliste aufnehmen, bei denen die Annahme besteht, dass sie die Sicherheit des Landes bedrohen. Eine solche Aufnahme einer Organisation auf die Beobachtungsliste legitimiert den Nachrichtendienst des Bundes zur Beschaffung von Informationen. Die Beobachtungsliste ist von Gesetzes wegen nicht öffentlich. Das Gesetz erlaubt dem Bundesrat zudem, ein Verbot gegen Organisationen zu erlassen, die terroristische Aktivitäten fördern, oder die Tätigkeiten von solchen Organisationen zu verbieten. Solche Massnahmen sind geeignet, um Bedrohungen der Sicherheit des Landes zu identifizieren und zu bekämpfen. Der Nachrichtendienst des Bundes und die Kantonspolizeien fungieren als Präventionsorgane und arbeiten mit anderen Sicherheitsbehörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zusammen, insbesondere im Rahmen von TETRA (Terrorist Tracking). Das unter der Leitung von fedpol stehende TETRA ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Bundesratsstrategie zur Bekämpfung des Terrorismus Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf an zusätzlichen Massnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die von den französischen Journalisten Chesnot &amp; Malbrunot recherchierten "Qatar Papers" beschreiben, wie Katar in Europa über eine NGO und ihre Stellvertreter-Institutionen Einfluss auf Organisationen der Muslimbruderschaft gewinnt. Das Buch zeigt auf, wie Moscheen, islamische Kulturzentren, Koranschulen und Bildungsorganisationen mit Beiträgen in Millionenhöhe aus Qatar unterstützt werden. Gemäss der Schweizer Menschenrechtsaktivistin und Islamismus-Expertin Saïda Keller-Messahli sei auch die Schweiz Teil eines sich über ganz Europa erstreckenden Netzwerks des politischen Islams der Muslimbruderschaft geworden. Die Muslimbruderschaft gelte heute als Matrix aller islamistischen Terrororganisationen. Ob Hamas, IS, Taliban, Jamaat-e-Islami in Indien und Pakistan, Boko Haram in Afrika oder Al-Qaida seien alle mit der Muslimbruderschaft ideologisch, finanziell oder personell verbunden. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen: </p><p>1. Wird die Ideologie der islamistischen Muslimbruderschaft als extremistisch eingeschätzt? Kennt man die Strukturen der Muslimbruderschaft in der Schweiz? </p><p>2. Was ist über die Aktivitäten der Qatar Charity in der Schweiz bekannt? Ist es bekannt, dass Qatar Charity die Muslimbruderschaft in der Schweiz und deren Projekte unterstützt? Ist bekannt in welcher Höhe? </p><p>3. Ist zu verantworten, dass aus dem Ausland überwiesene finanzielle Mittel für religiöse Zwecke unter dem Schutz des Vereinsrechts, sich der föderalen und kantonalen Kontrolle entziehen?</p><p>4. Wie werden Individuen, die eine bewiesene Verbindung zur islamistischen Muslimbruderschaft und ihren Organisationen aufweisen, von den Schweizerischen Sicherheitsapparaten erfasst? </p><p>5. Wie kann es sein, dass die Gemeinde Biel, gemäss "Qatar Papers", keine Möglichkeit hat, generell Auskünfte bezüglich eines öffentlichen durch die Gemeinde befürworteten Projekts zu erteilen?</p><p>6. In verschiedenen arabischen Medien wird beispielsweise die VIOZ (Vereinigung Islamischer Organisationen des Kantons Zürich) als eine Organisation der Muslimbruderschaft bezeichnet. Wie steht der Bundesrat dazu?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, sich dieser Fragen anzunehmen, eine neutrale und unabhängige Expertise durchzuführen und in einem Bericht die Gefährdung des Rechtsstaates durch die Organisationen der islamistischen Muslimbruderschaft darzulegen und die Konsequenzen aufzuzeigen? </p>
  • Expertise zu den Aktivitäten der Muslimbruderschaft in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./4. Die Aufgabe der Sicherheitsbehörden ist, Gewaltextremismus und Terrorismus zu verhindern und zu bekämpfen. Eine Ideologie ohne gewalttätige Komponente und ohne Verletzung von Strafbestimmungen ist durch das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäusserung geschützt, sofern die Behörden nicht über konkrete Anhaltspunkte verfügen, dass eine Organisation diese Rechte zur Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Aktivitäten nutzt. Der Bundesrat äussert sich hingegen nicht zu Einzelfällen.</p><p>2./3. In seiner Antwort auf die Interpellation Gafner 20.3780 hat der Bundesrat bereits darauf hingewiesen, dass mehr Transparenz bei der Finanzierung religiöser Institutionen notwendig ist. Deshalb werden im Rahmen der Revision des Nachrichtendienstgesetzes (NDG, SR 121) verschiedene Optionen geprüft, um Finanzierungsaktivitäten zur Verbreitung von gewalttätigem Extremismus oder Terrorismus besser identifizieren und verhindern zu können. Zudem soll mit dem Geschäft 19.044 zur Änderung des Geldwäschereigesetzes, das aktuell im Parlament hängig ist, die Transparenz von Vereinen mit einem erhöhten Risiko der Terrorismusfinanzierung verbessert werden.</p><p>5. Der Bundesrat äussert sich nicht zu Aussagen, die auf einem Buch beruhen und die Autonomie einer Gemeinde betreffen.</p><p>6./7. Der Bundesrat kann gestützt auf begründete Hinweise Organisationen auf eine Beobachtungsliste aufnehmen, bei denen die Annahme besteht, dass sie die Sicherheit des Landes bedrohen. Eine solche Aufnahme einer Organisation auf die Beobachtungsliste legitimiert den Nachrichtendienst des Bundes zur Beschaffung von Informationen. Die Beobachtungsliste ist von Gesetzes wegen nicht öffentlich. Das Gesetz erlaubt dem Bundesrat zudem, ein Verbot gegen Organisationen zu erlassen, die terroristische Aktivitäten fördern, oder die Tätigkeiten von solchen Organisationen zu verbieten. Solche Massnahmen sind geeignet, um Bedrohungen der Sicherheit des Landes zu identifizieren und zu bekämpfen. Der Nachrichtendienst des Bundes und die Kantonspolizeien fungieren als Präventionsorgane und arbeiten mit anderen Sicherheitsbehörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene zusammen, insbesondere im Rahmen von TETRA (Terrorist Tracking). Das unter der Leitung von fedpol stehende TETRA ist ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Bundesratsstrategie zur Bekämpfung des Terrorismus Der Bundesrat sieht derzeit keinen Bedarf an zusätzlichen Massnahmen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die von den französischen Journalisten Chesnot &amp; Malbrunot recherchierten "Qatar Papers" beschreiben, wie Katar in Europa über eine NGO und ihre Stellvertreter-Institutionen Einfluss auf Organisationen der Muslimbruderschaft gewinnt. Das Buch zeigt auf, wie Moscheen, islamische Kulturzentren, Koranschulen und Bildungsorganisationen mit Beiträgen in Millionenhöhe aus Qatar unterstützt werden. Gemäss der Schweizer Menschenrechtsaktivistin und Islamismus-Expertin Saïda Keller-Messahli sei auch die Schweiz Teil eines sich über ganz Europa erstreckenden Netzwerks des politischen Islams der Muslimbruderschaft geworden. Die Muslimbruderschaft gelte heute als Matrix aller islamistischen Terrororganisationen. Ob Hamas, IS, Taliban, Jamaat-e-Islami in Indien und Pakistan, Boko Haram in Afrika oder Al-Qaida seien alle mit der Muslimbruderschaft ideologisch, finanziell oder personell verbunden. </p><p>Ich stelle dem Bundesrat deshalb folgende Fragen: </p><p>1. Wird die Ideologie der islamistischen Muslimbruderschaft als extremistisch eingeschätzt? Kennt man die Strukturen der Muslimbruderschaft in der Schweiz? </p><p>2. Was ist über die Aktivitäten der Qatar Charity in der Schweiz bekannt? Ist es bekannt, dass Qatar Charity die Muslimbruderschaft in der Schweiz und deren Projekte unterstützt? Ist bekannt in welcher Höhe? </p><p>3. Ist zu verantworten, dass aus dem Ausland überwiesene finanzielle Mittel für religiöse Zwecke unter dem Schutz des Vereinsrechts, sich der föderalen und kantonalen Kontrolle entziehen?</p><p>4. Wie werden Individuen, die eine bewiesene Verbindung zur islamistischen Muslimbruderschaft und ihren Organisationen aufweisen, von den Schweizerischen Sicherheitsapparaten erfasst? </p><p>5. Wie kann es sein, dass die Gemeinde Biel, gemäss "Qatar Papers", keine Möglichkeit hat, generell Auskünfte bezüglich eines öffentlichen durch die Gemeinde befürworteten Projekts zu erteilen?</p><p>6. In verschiedenen arabischen Medien wird beispielsweise die VIOZ (Vereinigung Islamischer Organisationen des Kantons Zürich) als eine Organisation der Muslimbruderschaft bezeichnet. Wie steht der Bundesrat dazu?</p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, sich dieser Fragen anzunehmen, eine neutrale und unabhängige Expertise durchzuführen und in einem Bericht die Gefährdung des Rechtsstaates durch die Organisationen der islamistischen Muslimbruderschaft darzulegen und die Konsequenzen aufzuzeigen? </p>
    • Expertise zu den Aktivitäten der Muslimbruderschaft in der Schweiz

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