Regulierungsbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse

ShortId
20.4219
Id
20204219
Updated
28.07.2023 01:10
Language
de
Title
Regulierungsbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts auf Dauer im Gleichgewicht sind. Seit 2006 hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse erzielt. In der Bevölkerung geniesst die Schuldenbremse starken Rückhalt: 85 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten 2001 die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse gutgeheissen, und Umfragen zufolge ist die Zustimmung weiterhin sehr gross. Die Schweiz steht heute mit einer Schuldenquote von 30 Prozent im internationalen Vergleich exzellent da. Die Schuldenbremse hat nicht nur dazu beigetragen, dass die Schweiz die Finanz- und Wirtschaftskrise vergleichsweise gut überstanden hat; darüber hinaus hat sie eine namhafte Reduktion der Bundesschulden ermöglicht.</p><p>Dieser Erfolg lässt sich wiederholen und ist dringend notwendig bei den Arbeiten gegen Überregulierung. Wir erleben eine stetige Steigerung der Bürokratie und Regulierung - entgegen allen Zielen von Bundesrat und Parlament. Dadurch gibt es immer weniger Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen. Ein Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften ist die notwendige Grundlage für eine zielführende Bereinigung der Rechtsordnung. Es ist zunächst notwendig, überflüssigen Ballast abzuwerfen und so den Weg für weitere Reformschritte zu ebnen und Rechtssicherheit zu schaffen. Genau dies kann mit einer Regulierungsbremse analog zur Schuldenbremse erreicht werden.</p><p>In der Antwort auf diese Motion (ursprünglich 18.3627) verwies der Bundesrat auf den Postulatsbericht "Regulierungsbremse: Möglichkeiten und Grenze "unterschiedlicher Ansätze und Modelle" gutgeheissen. "Dieser Bericht ist inzwischen verabschiedet". Der Bericht zeigt verschiedene Modelle von Regulierungsbremsen sowie deren Chancen und Risiken auf. Der Bundesrat setzt vor allem auf Transparenz bei Regulierungsprozessen. </p>
  • <p>Die administrative Entlastung ist für den Bundesrat ein zentrales Thema. Der vorliegende Vorstoss entspricht der Motion 18.3627, welche am 19. Juni 2020 abgeschrieben wurde, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung dieser ursprünglichen Motion und hält an den dargelegten Gründen fest. </p><p>Wie der Motionär ausführt, hat der Bundesrat am 7. Dezember 2018 den Bericht "Regulierungsbremse: Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher Ansätze und Modelle" verabschiedet. Der Bericht zeigt, dass die Einbindung von rein mechanischen Regulierungsbremsen in den schweizerischen Kontext komplex wäre. Der Bundesrat setzt in erster Linie auf Transparenz, welche insbesondere bei neuen Regulierungen durch die am 6. Dezember 2019 verabschiedeten "Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes" erreicht werden soll.</p><p>Zusätzlich zu den neuen Richtlinien arbeitet der Bundesrat gegenwärtig an der Umsetzung der Motionen 16.3388 Sollberger sowie 16.3360 FDP-Liberale Fraktion (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. April 2020). Die Vernehmlassung zu diesen beiden Vorlagen soll im ersten Halbjahr 2021 eröffnet werden. Die Motion 16.3388 Sollberger beauftragt den Bundesrat zur Erstellung eines Entlastungsgesetzes, in dem Instrumente zur administrativen Entlastung der Unternehmen verankert werden sollen. Die Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion beauftragt den Bundesrat eine Regulierungsbremse auszuarbeiten. Dabei sollen neue Regulierungen, welche mit erheblichen Belastungen für Unternehmen verbunden sind, inskünftig im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt werden.</p><p>Aus den in der Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 2018 dargelegten Gründen und unter Berücksichtigung der laufenden Arbeiten an einem Entlastungsgesetz und einer Regulierungsbremse beantragt der Bundesrat erneut die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu präsentieren mit dem Ziel, die Schuldenbremse mit einer Regulierungsbremse nach denselben Prinzipien zu ergänzen. Dadurch soll der Bund verpflichtet werden, die Anzahl neuer Regulierungen, neuer internationaler Abkommen sowie Revisionen einerseits und die Streichung von Gesetzen, Bestimmungen, Verträgen, Beschlüssen und Verordnungen andererseits über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten.</p>
  • Regulierungsbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass Ausgaben und Einnahmen des Bundeshaushalts auf Dauer im Gleichgewicht sind. Seit 2006 hat der Bundeshaushalt durchgehend strukturelle Überschüsse erzielt. In der Bevölkerung geniesst die Schuldenbremse starken Rückhalt: 85 Prozent der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger hatten 2001 die Verfassungsbestimmung zur Schuldenbremse gutgeheissen, und Umfragen zufolge ist die Zustimmung weiterhin sehr gross. Die Schweiz steht heute mit einer Schuldenquote von 30 Prozent im internationalen Vergleich exzellent da. Die Schuldenbremse hat nicht nur dazu beigetragen, dass die Schweiz die Finanz- und Wirtschaftskrise vergleichsweise gut überstanden hat; darüber hinaus hat sie eine namhafte Reduktion der Bundesschulden ermöglicht.</p><p>Dieser Erfolg lässt sich wiederholen und ist dringend notwendig bei den Arbeiten gegen Überregulierung. Wir erleben eine stetige Steigerung der Bürokratie und Regulierung - entgegen allen Zielen von Bundesrat und Parlament. Dadurch gibt es immer weniger Freiheit und Eigenverantwortung für die Menschen. Ein Abbau überflüssig gewordener, veralteter Rechtsvorschriften ist die notwendige Grundlage für eine zielführende Bereinigung der Rechtsordnung. Es ist zunächst notwendig, überflüssigen Ballast abzuwerfen und so den Weg für weitere Reformschritte zu ebnen und Rechtssicherheit zu schaffen. Genau dies kann mit einer Regulierungsbremse analog zur Schuldenbremse erreicht werden.</p><p>In der Antwort auf diese Motion (ursprünglich 18.3627) verwies der Bundesrat auf den Postulatsbericht "Regulierungsbremse: Möglichkeiten und Grenze "unterschiedlicher Ansätze und Modelle" gutgeheissen. "Dieser Bericht ist inzwischen verabschiedet". Der Bericht zeigt verschiedene Modelle von Regulierungsbremsen sowie deren Chancen und Risiken auf. Der Bundesrat setzt vor allem auf Transparenz bei Regulierungsprozessen. </p>
    • <p>Die administrative Entlastung ist für den Bundesrat ein zentrales Thema. Der vorliegende Vorstoss entspricht der Motion 18.3627, welche am 19. Juni 2020 abgeschrieben wurde, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung dieser ursprünglichen Motion und hält an den dargelegten Gründen fest. </p><p>Wie der Motionär ausführt, hat der Bundesrat am 7. Dezember 2018 den Bericht "Regulierungsbremse: Möglichkeiten und Grenzen unterschiedlicher Ansätze und Modelle" verabschiedet. Der Bericht zeigt, dass die Einbindung von rein mechanischen Regulierungsbremsen in den schweizerischen Kontext komplex wäre. Der Bundesrat setzt in erster Linie auf Transparenz, welche insbesondere bei neuen Regulierungen durch die am 6. Dezember 2019 verabschiedeten "Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgenabschätzung bei Rechtsetzungsvorhaben des Bundes" erreicht werden soll.</p><p>Zusätzlich zu den neuen Richtlinien arbeitet der Bundesrat gegenwärtig an der Umsetzung der Motionen 16.3388 Sollberger sowie 16.3360 FDP-Liberale Fraktion (siehe Medienmitteilung des Bundesrates vom 22. April 2020). Die Vernehmlassung zu diesen beiden Vorlagen soll im ersten Halbjahr 2021 eröffnet werden. Die Motion 16.3388 Sollberger beauftragt den Bundesrat zur Erstellung eines Entlastungsgesetzes, in dem Instrumente zur administrativen Entlastung der Unternehmen verankert werden sollen. Die Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion beauftragt den Bundesrat eine Regulierungsbremse auszuarbeiten. Dabei sollen neue Regulierungen, welche mit erheblichen Belastungen für Unternehmen verbunden sind, inskünftig im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt werden.</p><p>Aus den in der Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 2018 dargelegten Gründen und unter Berücksichtigung der laufenden Arbeiten an einem Entlastungsgesetz und einer Regulierungsbremse beantragt der Bundesrat erneut die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu präsentieren mit dem Ziel, die Schuldenbremse mit einer Regulierungsbremse nach denselben Prinzipien zu ergänzen. Dadurch soll der Bund verpflichtet werden, die Anzahl neuer Regulierungen, neuer internationaler Abkommen sowie Revisionen einerseits und die Streichung von Gesetzen, Bestimmungen, Verträgen, Beschlüssen und Verordnungen andererseits über den Konjunkturzyklus hinweg im Gleichgewicht zu halten.</p>
    • Regulierungsbremse als Ergänzung zur Schuldenbremse

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