Finanzierung und Marktrisiken der Rückgewinnung von Phosphor

ShortId
20.4235
Id
20204235
Updated
28.07.2023 01:05
Language
de
Title
Finanzierung und Marktrisiken der Rückgewinnung von Phosphor
AdditionalIndexing
52;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Rückgewinnung von Phosphor aus dem Abwasser wird gemäss geltenden Vorschriften laut VVEA per 1. Januar 2026 zur Pflicht. Als der Bund die Einführung der Verfahrensstufe für die Elimination organischer Spurenstoffe für gewisse Anlagen obligatorisch erklärte, wurde dafür eine nationale Abwasserabgabe zur Finanzierung der Investitionen eingeführt. Bei der derzeit anstehenden Phosphorrückgewinnung fehlen solche bewährte Finanzierungsinstrumente, obwohl die Situation vergleichbar ist: Interkommunale Abwasserreinigungsverbände, Städte und Gemeinden müssen Investitionen tätigen und stehen vor zusätzlichen Betriebskosten, die nach aktueller Rechtslage von den Abwassergebührenzahlern alleine zu finanzieren wären. In Anlehnung an das Vorgehen bei der Elimination der organischen Spurenstoffe ist ein Finanzierungsinstrument daher auch für die Phosphorrückgewinnung zu skizzieren, prüfenswert ist z.B. auch eine frachtabhängige Abgabe. Wer mehr Phosphor rezykliert, zahlt weniger.</p><p>Erschwerend ist, dass ein etablierter Stand der Technik für Verfahren und Anlagen zum Phosphorrecycling aber noch nicht vorhanden ist und die jetzt bald zu fällenden Investitionsentscheide risikoreich sind. Im Bericht ist daher auch aufzuzeigen, wie der Bund entweder Projekte mit Erfolgspotenzial mitfinanziert oder Risikogarantien gewährt.</p><p>Ungewöhnlich ist auch, dass mit der Phosphorrückgewinnungspflicht die Betreiber von Kläranlagen neu dazu verpflichtet werden, auf dem international spielenden Düngermarkt mitzumischen. </p><p>Der Bericht soll daher auch darlegen, wie hoch das finanzielle Risiko ist, falls die von den Entsorgungsanlagen hergestellten Phosphorsekundärprodukte auf dem Markt entweder materiell oder finanziell nicht konkurrenzfähig sind.</p><p>Im Bericht soll weiter aufgezeigt werden, welches die Vor- und Nachteile einer Förderung von Phosphor-Recyclingprodukten durch den Bund sind.</p>
  • <p>Mit dem Ziel, den Stoffkreislauf von Phosphor zu schliessen, wird in Artikel 15 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA; SR 814.600) vorgeschrieben, dass Phosphor ab dem Jahr 2026 - also nach einer zehnjährigen Übergangsfrist - aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen und stofflich verwertet werden muss. In der Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) "Phosphorreiche Abfälle", die im November 2020 aufgeschaltet wird, ist unter anderem die Rückgewinnungsquote für das Phosphorrecycling definiert. Gefordert wird in dieser Vollzugshilfe ein minimaler Verwertungsanteil von 50 Prozent für kommunales Abwasser und für die Asche des thermisch behandelten Klärschlamms sowie für Tier- und Knochenmehl.</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, hat das BAFU mit betroffenen Akteuren das Projekt "SwissPhosphor" ins Leben gerufen. Es umfasst den Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA), den Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das BAFU, den Düngemittelverband Agricura, Cemsuisse sowie kantonale Amtsstellen. Bis Ende 2020 will das Gremium eine Entscheidungsgrundlage für die kantonalen Vollzugsbehörden zur Koordination der Aktivitäten bei der Umsetzung von Artikel 15 VVEA erarbeiten. So gilt es zum Beispiel, den inländischen Phosphormarkt auf die beachtlichen Mengen der aus Kläranlagen und Schlachtabfallbetrieben stammenden Nährstoffe abzustimmen, damit keine Überkapazitäten entstehen.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein fundierter Verfahrensentscheid noch nicht möglich. Mögliche Finanzierungslösungen werden derzeit unter Beizug von externen Experten sowie den betroffenen Akteuren geprüft. Im Übrigen schätzen Fachleute derzeit die Kosten der Phosphorrückgewinnung auf 5 Franken pro Einwohner und Jahr. Dies entspricht 40 Millionen Franken, wobei Erlöse aus dem Verkauf zurückfliessen. Diese werden gemäss Verursacherprinzip von den Produzenten von Abwasser und tierischen Abfällen - also von den Unternehmen und Haushalten - getragen werden müssen. Für den Bundesrat steht eine private Finanzierungslösung im Vordergrund.</p><p>Der Bundesrat erachtet einen weiteren Bericht zu dieser Thematik deshalb derzeit als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert in einem Bericht darzulegen, wieviel die Phosphorrückgewinnung aus kommunalem Abwasser, Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen oder aus Klärschlammasche insgesamt kosten wird. Daneben soll dargelegt werden, welche Modelle für Innovationsförderung, Risikogarantien und die Finanzierung von Investitionen und Betrieb für diese neue Aufgabe grundsätzlich geeignet sind.</p>
  • Finanzierung und Marktrisiken der Rückgewinnung von Phosphor
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Rückgewinnung von Phosphor aus dem Abwasser wird gemäss geltenden Vorschriften laut VVEA per 1. Januar 2026 zur Pflicht. Als der Bund die Einführung der Verfahrensstufe für die Elimination organischer Spurenstoffe für gewisse Anlagen obligatorisch erklärte, wurde dafür eine nationale Abwasserabgabe zur Finanzierung der Investitionen eingeführt. Bei der derzeit anstehenden Phosphorrückgewinnung fehlen solche bewährte Finanzierungsinstrumente, obwohl die Situation vergleichbar ist: Interkommunale Abwasserreinigungsverbände, Städte und Gemeinden müssen Investitionen tätigen und stehen vor zusätzlichen Betriebskosten, die nach aktueller Rechtslage von den Abwassergebührenzahlern alleine zu finanzieren wären. In Anlehnung an das Vorgehen bei der Elimination der organischen Spurenstoffe ist ein Finanzierungsinstrument daher auch für die Phosphorrückgewinnung zu skizzieren, prüfenswert ist z.B. auch eine frachtabhängige Abgabe. Wer mehr Phosphor rezykliert, zahlt weniger.</p><p>Erschwerend ist, dass ein etablierter Stand der Technik für Verfahren und Anlagen zum Phosphorrecycling aber noch nicht vorhanden ist und die jetzt bald zu fällenden Investitionsentscheide risikoreich sind. Im Bericht ist daher auch aufzuzeigen, wie der Bund entweder Projekte mit Erfolgspotenzial mitfinanziert oder Risikogarantien gewährt.</p><p>Ungewöhnlich ist auch, dass mit der Phosphorrückgewinnungspflicht die Betreiber von Kläranlagen neu dazu verpflichtet werden, auf dem international spielenden Düngermarkt mitzumischen. </p><p>Der Bericht soll daher auch darlegen, wie hoch das finanzielle Risiko ist, falls die von den Entsorgungsanlagen hergestellten Phosphorsekundärprodukte auf dem Markt entweder materiell oder finanziell nicht konkurrenzfähig sind.</p><p>Im Bericht soll weiter aufgezeigt werden, welches die Vor- und Nachteile einer Förderung von Phosphor-Recyclingprodukten durch den Bund sind.</p>
    • <p>Mit dem Ziel, den Stoffkreislauf von Phosphor zu schliessen, wird in Artikel 15 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA; SR 814.600) vorgeschrieben, dass Phosphor ab dem Jahr 2026 - also nach einer zehnjährigen Übergangsfrist - aus dem Abwasser, dem Klärschlamm oder der Klärschlammasche zurückgewonnen und stofflich verwertet werden muss. In der Vollzugshilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) "Phosphorreiche Abfälle", die im November 2020 aufgeschaltet wird, ist unter anderem die Rückgewinnungsquote für das Phosphorrecycling definiert. Gefordert wird in dieser Vollzugshilfe ein minimaler Verwertungsanteil von 50 Prozent für kommunales Abwasser und für die Asche des thermisch behandelten Klärschlamms sowie für Tier- und Knochenmehl.</p><p>Um dieses Ziel zu erreichen, hat das BAFU mit betroffenen Akteuren das Projekt "SwissPhosphor" ins Leben gerufen. Es umfasst den Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA), den Verband der Betreiber Schweizerischer Abfallverwertungsanlagen (VBSA), das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW), das BAFU, den Düngemittelverband Agricura, Cemsuisse sowie kantonale Amtsstellen. Bis Ende 2020 will das Gremium eine Entscheidungsgrundlage für die kantonalen Vollzugsbehörden zur Koordination der Aktivitäten bei der Umsetzung von Artikel 15 VVEA erarbeiten. So gilt es zum Beispiel, den inländischen Phosphormarkt auf die beachtlichen Mengen der aus Kläranlagen und Schlachtabfallbetrieben stammenden Nährstoffe abzustimmen, damit keine Überkapazitäten entstehen.</p><p>Zum jetzigen Zeitpunkt ist ein fundierter Verfahrensentscheid noch nicht möglich. Mögliche Finanzierungslösungen werden derzeit unter Beizug von externen Experten sowie den betroffenen Akteuren geprüft. Im Übrigen schätzen Fachleute derzeit die Kosten der Phosphorrückgewinnung auf 5 Franken pro Einwohner und Jahr. Dies entspricht 40 Millionen Franken, wobei Erlöse aus dem Verkauf zurückfliessen. Diese werden gemäss Verursacherprinzip von den Produzenten von Abwasser und tierischen Abfällen - also von den Unternehmen und Haushalten - getragen werden müssen. Für den Bundesrat steht eine private Finanzierungslösung im Vordergrund.</p><p>Der Bundesrat erachtet einen weiteren Bericht zu dieser Thematik deshalb derzeit als nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert in einem Bericht darzulegen, wieviel die Phosphorrückgewinnung aus kommunalem Abwasser, Klärschlamm zentraler Abwasserreinigungsanlagen oder aus Klärschlammasche insgesamt kosten wird. Daneben soll dargelegt werden, welche Modelle für Innovationsförderung, Risikogarantien und die Finanzierung von Investitionen und Betrieb für diese neue Aufgabe grundsätzlich geeignet sind.</p>
    • Finanzierung und Marktrisiken der Rückgewinnung von Phosphor

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