Klimabremse. Ein Pendant zur Schuldenbremse für die Klimapolitik

ShortId
20.4239
Id
20204239
Updated
28.07.2023 01:07
Language
de
Title
Klimabremse. Ein Pendant zur Schuldenbremse für die Klimapolitik
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor fast 20 Jahren wurde in der Schweiz die Schuldenbremse eingeführt und diese funktioniert seitdem ausgezeichnet. Seit 2003 konnte über ein Viertel der Schulden reduziert werden. Nun ist es an der Zeit, dass ein ähnliches Konzept auch zur Reduktion der CO2- Emissionen in Kraft tritt. Denn wir haben den drittgrössten CO2- Ausstoss pro Kopf von Europa und liegen auf dem 14. Platz weltweit gesehen. Wir, die Schweizer Bevölkerung, machen zwar nur 1 Promille der Weltbevölkerung aus, sind aber auch für rund 1 Prozent der CO2 Emissionen verantwortlich. </p><p>Die Schweiz hat 2015 das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet und sich somit dazu verpflichtet, die globale Erderwärmung auf +1,5°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, dass die Schweiz bis spätestens 2050 ihren CO2- Ausstoss auf Netto 0 bringt. </p><p>Mit einer Klimabremse sollen alle Geschäfte, die im Bundeshaus beschlossen werden, zuerst auf ihre Klimaverträglichkeit überprüft werden. Alle Geschäfte über einen bestimmten Zeitraum summiert, z.B. über ein Jahr, dürfen ein jährliches CO2-Kontingent nicht überschreiten. Gefährdet ein neues Geschäft die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens, muss die Klimabremse mit einem qualifizierenden Mehr (z.B. zweidrittel Mehrheit) gelöst werden. Eine Klimabremse würde helfen, einem definierten Absenkpfad zu folgen und das jährliche CO2-Budget, das uns bis 2050 noch zusteht, nicht zu überziehen.</p>
  • <p>Dem Bundesrat ist die konsequente Verminderung der Treibhausgasemissionen ein wichtiges Anliegen. So hat er im August 2019 beschlossen, bis 2050 eine ausgeglichene Klimabilanz anzustreben. Die Schuldenbremse ist in Artikel 126 der Bundesverfassung verankert. Ihr Ziel ist es, die Verschuldung des Bundes über den Konjunkturzyklus hinweg konstant zu halten, indem die jährlichen Ausgaben des Bundes nicht höher sein dürfen als die konjunkturbereinigten Einnahmen. Diese Mechanik lässt sich nicht auf die Treibhausgasemissionen übertragen. Gemeint ist daher wohl eine Klimabremse in Analogie zur Ausgabenbremse gemäss Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen oder neue wiederkehrende Ausgaben von 2 Millionen nach sich ziehen, der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen. Die Wirkung einer solchen Klimabremse wäre indes fraglich: Zum einen hat die Mehrheit der Gesetzesvorlagen nur einen begrenzten Einfluss auf die Treibhausgasemissionen der Schweiz. Die Wirkung der vorgeschlagenen Klimabremse wäre deshalb gering. Im Vergleich zum Finanzhaushalt ist es ausserdem wesentlich schwieriger, die direkten und indirekten Auswirkungen einzelner Gesetzesvorlagen auf die Klimabilanz zu bestimmen und somit festzulegen, wann die Klimabremse gelöst werden müsste. Dies müsste zudem in den parlamentarischen Beratungen laufend neu beurteilt werden. Hinzu kommt, dass die skizzierte Ausgestaltung, wonach alle innert eines Jahres beschlossenen Erlasse ein vorgängig definiertes jährliches Kontingent nicht überschreiten dürfen, kaum praktikabel wären: In der Frühlingssession zur Abstimmung stehende Vorlagen hätten beispielsweise bessere Realisierungschancen als solche in der Wintersession.</p><p>Zum anderen würde die Klimabremse nur neue Treibhausgasemissionen begrenzen, aber nicht die bestehenden Emissionen vermindern. Die Einhaltung des Netto-Null-Ziels bis 2050 bedingt eine konsequente Absenkung der Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig sind für den Ausgleich der unvermeidbaren Emissionen sogenannte Negativemissionstechnologien aufzubauen, die der Atmosphäre dauerhaft CO2 entziehen. Um diese Entwicklung herbeizuführen, sind konkrete klimapolitische Massnahmen nötig. Ein erster Schritt in Richtung Netto-Null bedeutet die vom Parlament in der Herbstsession 2020 beschlossene Totalrevision des CO2-Gesetzes. Zum Beispiel sind neu bei der Errichtung und wesentlichen Änderung von Anlagen die Treibhausgasemissionen soweit zu vermindern, als diese technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Artikel 8). Darüber hinaus hat der Nationalrat im Juni 2020 ein Postulat seiner Kommission für Umwelt, Energie, Raumplanung und Kommunikation (20.3001) überwiesen, das vom Bundesrat Vorschläge verlangt, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP die positiven und negativen Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt könnte. Diese Instrumente hält der Bundesrat für zielführender als die vorgeschlagene Klimabremse, die der Nationalrat ausserdem im Rahmen einer parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion (19.404) in der Herbstsession 2020 abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie eine Klimabremse analog zur Schuldenbremse ausgestaltet werden kann, die das CO2-Kontingent bis 2050 auf Netto-Null reduziert, und was für Auswirkungen diese auf die laufenden und anstehenden Geschäfte hat.</p>
  • Klimabremse. Ein Pendant zur Schuldenbremse für die Klimapolitik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor fast 20 Jahren wurde in der Schweiz die Schuldenbremse eingeführt und diese funktioniert seitdem ausgezeichnet. Seit 2003 konnte über ein Viertel der Schulden reduziert werden. Nun ist es an der Zeit, dass ein ähnliches Konzept auch zur Reduktion der CO2- Emissionen in Kraft tritt. Denn wir haben den drittgrössten CO2- Ausstoss pro Kopf von Europa und liegen auf dem 14. Platz weltweit gesehen. Wir, die Schweizer Bevölkerung, machen zwar nur 1 Promille der Weltbevölkerung aus, sind aber auch für rund 1 Prozent der CO2 Emissionen verantwortlich. </p><p>Die Schweiz hat 2015 das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet und sich somit dazu verpflichtet, die globale Erderwärmung auf +1,5°C im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, dass die Schweiz bis spätestens 2050 ihren CO2- Ausstoss auf Netto 0 bringt. </p><p>Mit einer Klimabremse sollen alle Geschäfte, die im Bundeshaus beschlossen werden, zuerst auf ihre Klimaverträglichkeit überprüft werden. Alle Geschäfte über einen bestimmten Zeitraum summiert, z.B. über ein Jahr, dürfen ein jährliches CO2-Kontingent nicht überschreiten. Gefährdet ein neues Geschäft die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens, muss die Klimabremse mit einem qualifizierenden Mehr (z.B. zweidrittel Mehrheit) gelöst werden. Eine Klimabremse würde helfen, einem definierten Absenkpfad zu folgen und das jährliche CO2-Budget, das uns bis 2050 noch zusteht, nicht zu überziehen.</p>
    • <p>Dem Bundesrat ist die konsequente Verminderung der Treibhausgasemissionen ein wichtiges Anliegen. So hat er im August 2019 beschlossen, bis 2050 eine ausgeglichene Klimabilanz anzustreben. Die Schuldenbremse ist in Artikel 126 der Bundesverfassung verankert. Ihr Ziel ist es, die Verschuldung des Bundes über den Konjunkturzyklus hinweg konstant zu halten, indem die jährlichen Ausgaben des Bundes nicht höher sein dürfen als die konjunkturbereinigten Einnahmen. Diese Mechanik lässt sich nicht auf die Treibhausgasemissionen übertragen. Gemeint ist daher wohl eine Klimabremse in Analogie zur Ausgabenbremse gemäss Artikel 159 Absatz 3 der Bundesverfassung, wonach Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen oder neue wiederkehrende Ausgaben von 2 Millionen nach sich ziehen, der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte bedürfen. Die Wirkung einer solchen Klimabremse wäre indes fraglich: Zum einen hat die Mehrheit der Gesetzesvorlagen nur einen begrenzten Einfluss auf die Treibhausgasemissionen der Schweiz. Die Wirkung der vorgeschlagenen Klimabremse wäre deshalb gering. Im Vergleich zum Finanzhaushalt ist es ausserdem wesentlich schwieriger, die direkten und indirekten Auswirkungen einzelner Gesetzesvorlagen auf die Klimabilanz zu bestimmen und somit festzulegen, wann die Klimabremse gelöst werden müsste. Dies müsste zudem in den parlamentarischen Beratungen laufend neu beurteilt werden. Hinzu kommt, dass die skizzierte Ausgestaltung, wonach alle innert eines Jahres beschlossenen Erlasse ein vorgängig definiertes jährliches Kontingent nicht überschreiten dürfen, kaum praktikabel wären: In der Frühlingssession zur Abstimmung stehende Vorlagen hätten beispielsweise bessere Realisierungschancen als solche in der Wintersession.</p><p>Zum anderen würde die Klimabremse nur neue Treibhausgasemissionen begrenzen, aber nicht die bestehenden Emissionen vermindern. Die Einhaltung des Netto-Null-Ziels bis 2050 bedingt eine konsequente Absenkung der Treibhausgasemissionen. Gleichzeitig sind für den Ausgleich der unvermeidbaren Emissionen sogenannte Negativemissionstechnologien aufzubauen, die der Atmosphäre dauerhaft CO2 entziehen. Um diese Entwicklung herbeizuführen, sind konkrete klimapolitische Massnahmen nötig. Ein erster Schritt in Richtung Netto-Null bedeutet die vom Parlament in der Herbstsession 2020 beschlossene Totalrevision des CO2-Gesetzes. Zum Beispiel sind neu bei der Errichtung und wesentlichen Änderung von Anlagen die Treibhausgasemissionen soweit zu vermindern, als diese technisch und betrieblich möglich sowie wirtschaftlich tragbar ist (Artikel 8). Darüber hinaus hat der Nationalrat im Juni 2020 ein Postulat seiner Kommission für Umwelt, Energie, Raumplanung und Kommunikation (20.3001) überwiesen, das vom Bundesrat Vorschläge verlangt, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung UVP die positiven und negativen Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt könnte. Diese Instrumente hält der Bundesrat für zielführender als die vorgeschlagene Klimabremse, die der Nationalrat ausserdem im Rahmen einer parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion (19.404) in der Herbstsession 2020 abgelehnt hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie eine Klimabremse analog zur Schuldenbremse ausgestaltet werden kann, die das CO2-Kontingent bis 2050 auf Netto-Null reduziert, und was für Auswirkungen diese auf die laufenden und anstehenden Geschäfte hat.</p>
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