Was hat die Schweiz unternommen, um in Belarus den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu verteidigen und der Gewalt vorzubeugen?

ShortId
20.4240
Id
20204240
Updated
28.07.2023 01:05
Language
de
Title
Was hat die Schweiz unternommen, um in Belarus den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu verteidigen und der Gewalt vorzubeugen?
AdditionalIndexing
08;1236;09;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz hat gegenüber Belarus sowohl auf bilateraler Ebene als auch in multilateralen Foren die Bedeutung der OSZE Grundsätze für die Durchführung fairer und demokratischer Wahlen betont. Sie hat Belarus unter anderem aufgefordert, eine Mission des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) zur Beobachtung der Wahlen am 9. August einzuladen.</p><p>2./3. Das EDA hat früh und auf verschiedenen Ebenen bis hin zum Departementsvorsteher das Vorgehen der Sicherheitskräfte verurteilt. Es hat Belarus zur Zulassung friedlicher Demonstrationen, zur Freilassung der willkürlich Inhaftierten sowie zur Achtung der Menschenrechte aufgerufen. Die Schweiz hat diese Haltung in der OSZE, dem Europarat und dem UNO-Menschenrechtsrat bekräftigt. </p><p>Zudem ist die Präsenz des Schweizer Botschafters vor Ort in dieser Umbruchsphase zentral, um das Geschehen genau zu verfolgen, Kontakte zu Akteuren vor Ort zu pflegen und bei Inhaftierungen von Schweizer Staatsangehörigen den konsularischen Schutz anbieten zu können.</p><p>4. Die Situation in Belarus wird von der Schweiz mit anderen Drittstaaten regelmässig thematisiert. Die Personenliste im Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus wurde angepasst und mit jenen in Übereinstimmung gebracht, welche die EU am 2. Oktober 2020 erlassen hatte.</p><p>5. Das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei sieht im Umgang mit politisch exponierten Personen erhöhte Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre vor. Letztere melden verdächtige Geschäftsbeziehungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Schweizer Strafverfolgungsbehörden eröffnen gegebenenfalls ein Verfahren. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht die Einhaltung der Sorgfalts- und Meldepflichten von Banken. Die Voraussetzungen für eine Sperrung im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte sind in Bezug auf Belarus nicht kumulativ erfüllt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Angesichts der höchst besorgniserregenden Situation in Belarus und mit Blick darauf, dass die Schweiz weder Position bezogen noch sich explizit für die Unterstützung der Demokratie stark gemacht hat, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was hat die Schweiz seit der Präsidentenwahl von 2015 in der Republik Belarus und im Hinblick auf die Präsidentenwahl vom 9. August 2020 konkret unternommen, um dazu beizutragen, dass die Wahlen möglichst frei und unverfälscht ablaufen und dass es rund um die Wahlen nicht zu Gewalt durch die Ordnungskräfte kommt?</p><p>2. Welche offiziellen Schritte hat der Bundesrat seit dem 9. August 2020 gegenüber den Behörden der Republik Belarus unternommen, abgesehen von der erfolgreichen Intervention zur Freilassung von Tanguy Darbellay? Dieser Schweizer Bürger wurde willkürlich inhaftiert, zusammen mit Hunderten friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten, Menschen, die sich für die Menschenrechte einsetzten, sowie Journalistinnen und Journalisten. Warum hat die Schweiz nach Darbellays Freilassung nicht ihren Botschafter aus Minsk zurückberufen?</p><p>3. Hat die Schweiz über ihre Botschaft in der Republik Belarus etwas unternommen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, der friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten, der Menschen, die für die Menschenrechte kämpfen, und der Journalistinnen und Journalisten, sei es in Minsk oder in anderen Städten des Landes?</p><p>4. Wie eng arbeitet die Schweiz mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie mit Drittstaaten zusammen, direkt in Minsk, aber auch in Brüssel und in Bern, um die Stellungnahmen sowie bilaterale Massnahmen wie wirtschaftliche oder politische Sanktionen gegenüber Belarus zu koordinieren?</p><p>5. Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen in Bezug auf die in der Schweiz liegenden Vermögenswerte von Amts- und Würdeträgern aus der Republik Belarus (politisch exponierte Personen nach dem Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen), einschliesslich der Vermögenswerte von Präsident Alexander Lukaschenko und seinem Umfeld?</p>
  • Was hat die Schweiz unternommen, um in Belarus den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu verteidigen und der Gewalt vorzubeugen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz hat gegenüber Belarus sowohl auf bilateraler Ebene als auch in multilateralen Foren die Bedeutung der OSZE Grundsätze für die Durchführung fairer und demokratischer Wahlen betont. Sie hat Belarus unter anderem aufgefordert, eine Mission des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) zur Beobachtung der Wahlen am 9. August einzuladen.</p><p>2./3. Das EDA hat früh und auf verschiedenen Ebenen bis hin zum Departementsvorsteher das Vorgehen der Sicherheitskräfte verurteilt. Es hat Belarus zur Zulassung friedlicher Demonstrationen, zur Freilassung der willkürlich Inhaftierten sowie zur Achtung der Menschenrechte aufgerufen. Die Schweiz hat diese Haltung in der OSZE, dem Europarat und dem UNO-Menschenrechtsrat bekräftigt. </p><p>Zudem ist die Präsenz des Schweizer Botschafters vor Ort in dieser Umbruchsphase zentral, um das Geschehen genau zu verfolgen, Kontakte zu Akteuren vor Ort zu pflegen und bei Inhaftierungen von Schweizer Staatsangehörigen den konsularischen Schutz anbieten zu können.</p><p>4. Die Situation in Belarus wird von der Schweiz mit anderen Drittstaaten regelmässig thematisiert. Die Personenliste im Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus wurde angepasst und mit jenen in Übereinstimmung gebracht, welche die EU am 2. Oktober 2020 erlassen hatte.</p><p>5. Das Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei sieht im Umgang mit politisch exponierten Personen erhöhte Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre vor. Letztere melden verdächtige Geschäftsbeziehungen der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS). Schweizer Strafverfolgungsbehörden eröffnen gegebenenfalls ein Verfahren. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) überwacht die Einhaltung der Sorgfalts- und Meldepflichten von Banken. Die Voraussetzungen für eine Sperrung im Sinne von Art. 3 des Bundesgesetzes über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte sind in Bezug auf Belarus nicht kumulativ erfüllt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Angesichts der höchst besorgniserregenden Situation in Belarus und mit Blick darauf, dass die Schweiz weder Position bezogen noch sich explizit für die Unterstützung der Demokratie stark gemacht hat, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Was hat die Schweiz seit der Präsidentenwahl von 2015 in der Republik Belarus und im Hinblick auf die Präsidentenwahl vom 9. August 2020 konkret unternommen, um dazu beizutragen, dass die Wahlen möglichst frei und unverfälscht ablaufen und dass es rund um die Wahlen nicht zu Gewalt durch die Ordnungskräfte kommt?</p><p>2. Welche offiziellen Schritte hat der Bundesrat seit dem 9. August 2020 gegenüber den Behörden der Republik Belarus unternommen, abgesehen von der erfolgreichen Intervention zur Freilassung von Tanguy Darbellay? Dieser Schweizer Bürger wurde willkürlich inhaftiert, zusammen mit Hunderten friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten, Menschen, die sich für die Menschenrechte einsetzten, sowie Journalistinnen und Journalisten. Warum hat die Schweiz nach Darbellays Freilassung nicht ihren Botschafter aus Minsk zurückberufen?</p><p>3. Hat die Schweiz über ihre Botschaft in der Republik Belarus etwas unternommen zur Unterstützung der Zivilgesellschaft, der friedlichen Demonstrantinnen und Demonstranten, der Menschen, die für die Menschenrechte kämpfen, und der Journalistinnen und Journalisten, sei es in Minsk oder in anderen Städten des Landes?</p><p>4. Wie eng arbeitet die Schweiz mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten sowie mit Drittstaaten zusammen, direkt in Minsk, aber auch in Brüssel und in Bern, um die Stellungnahmen sowie bilaterale Massnahmen wie wirtschaftliche oder politische Sanktionen gegenüber Belarus zu koordinieren?</p><p>5. Was beabsichtigt der Bundesrat zu unternehmen in Bezug auf die in der Schweiz liegenden Vermögenswerte von Amts- und Würdeträgern aus der Republik Belarus (politisch exponierte Personen nach dem Bundesgesetz über die Sperrung und die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen), einschliesslich der Vermögenswerte von Präsident Alexander Lukaschenko und seinem Umfeld?</p>
    • Was hat die Schweiz unternommen, um in Belarus den Rechtsstaat und die Menschenrechte zu verteidigen und der Gewalt vorzubeugen?

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