Zertifizierung von Hilfswerken als Voraussetzung für die Vergabe von Fördergeldern durch die DEZA

ShortId
20.4241
Id
20204241
Updated
28.07.2023 01:05
Language
de
Title
Zertifizierung von Hilfswerken als Voraussetzung für die Vergabe von Fördergeldern durch die DEZA
AdditionalIndexing
04;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit ihren Kompetenzen, der langjährigen Präsenz vor Ort und ihren Kontextkenntnissen sind Hilfswerke, Verbände und Föderationen (NGO) wichtige Akteure der internationalen Zusammenarbeit (IZA). Die Zusammenarbeit der DEZA mit NGO erfolgt über drei Modalitäten, nämlich über Mandate, über thematisch oder geografisch motivierte Beiträge sowie über Programmbeiträge an Schweizer NGO. Das Gesamtvolumen dieser drei Modalitäten betrug 2019 273 Millionen Franken, davon entfielen 126 Millionen Franken auf Programmbeiträge an die internationalen Programme von 41 Schweizer NGO.</p><p>Auf der Basis einer unabhängigen Evaluation von 2017 erarbeitete die DEZA die Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO, die das Vergabesystem für die Modalität Programmbeiträge neu regeln: Die Programmbeiträge sind grundsätzlich für alle in der IZA tätigen Schweizer NGO zugänglich und werden fair und nachvollziehbar verteilt.</p><p>1., 2., 3., 4.:<b></b>Die Verantwortung für die Vergabe der Mittel liegt bei der DEZA; sie definiert die entsprechenden Kriterien. Gemäss den DEZA-Richtlinien vom September 2019 gelten für den dreistufigen Vergabeprozess für Programmbeiträge folgende Zulassungskriterien: Hauptsitz und Spendenbasis in der Schweiz sowie eine Zertifizierung durch ZEWO wurde in der Folge der Empfehlung der unabhängigen Evaluation sorgfältig überprüft. Das ZEWO-Gütesiegel ist mit über 500 zertifizierten Organisationen zurzeit das anerkannteste Label der Schweiz. Mit seinen 21 Standards ist es die einzige Zertifizierung, die alle Aktivitäten der Schweizer NGO abdeckt und einen Bezugsrahmen für die einzuhaltenden Praktiken bietet, insbesondere in Bezug auf eine transparente Geschäftsführung und Rechnungslegung sowie ethische Grundsätze bei der Mittelbeschaffung. Da die Standards von ZEWO als einzige den hohen Anforderungen der DEZA genügen, wurden sie als Voraussetzung für den Erhalt von Programmbeiträgen gesetzt. Die Zertifikation nach einheitlichen Standards stellt zudem sicher, dass alle NGO nach denselben Kriterien beurteilt werden. Die Bedeutung der ZEWO-Zertifizierung wurde wiederholt auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle anerkannt, die sie als "réferentiel obligatoire et contraignant pour un meilleur cadrage de surveillance" bezeichnet, zuletzt 2019 im Rahmen einer Prüfung zur Verwendung von Bundessubventionen durch eine Schweizer NGO, sowie 2020 im Rahmen einer Analyse des Risikomonitorings der NGO-Partner der DEZA.</p><p>5., 6.: Es ist üblich, dass sich der Bund im Sinn der effizienten Verwaltungsführung auf bestehende Labels und Zertifikate abstützt, die seinen Anforderungen entsprechen. Die Zertifizierung ist lediglich ein Element der Qualitätsprüfung. Sollten im Hinblick auf die IZA-Strategieperiode 2025-2028 weitere Zertifizierungen die von der DEZA geforderten Bedingungen attestieren, kann eine Berücksichtigung im Rahmen der nächsten Vergaberunde geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In seiner Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 legt der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe sowie der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit für die nächsten vier Jahre fest. Er hat in diesem Zusammenhang vier Rahmenkredite im Gesamtbetrag von 11,25 Milliarden Franken beantragt. Ein massgeblicher Teil dieser Mittel wird von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) beansprucht. Seit 2019 arbeitet die DEZA offenbar ausschliesslich mit Hilfswerken zusammen, die über das Gütesiegel der privaten Zertifizierungsstelle ZEWO ("Zentrale Auskunftsstelle für Wohlfahrtsunternehmungen") verfügen. In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Der vom Bund in Auftrag gegebene Bericht "Independent Evaluation of SDC Partnerships with Swiss NGO's" (Oktober 2017) enthält die Empfehlung, sich bei der Vergabe von Fördergeldern an Hilfswerke nicht nur auf eine einzige Zertifizierungs-stelle abzustützen. Wie beurteilt der Bundesrat diese Empfehlung?</p><p>2. Die DEZA kommuniziert gegenüber der Öffentlichkeit, dass das ZEWO-Gütesiegel Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern als Partnerorganisation der DEZA ist. Kann der Bundesrat diesen Befund bestätigen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Anerkennung von nur gerade einer einzigen, privaten Zertifizierungsstelle Hilfswerke diskriminieren kann, die anderweitig gleichwertig zertifiziert sind?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass mit der ausschliesslichen Zusammenarbeit der DEZA mit der ZEWO andere, gleichwertige Zertifizierungsstellen diskriminiert werden?</p><p>5. Wieso definiert die DEZA nicht eigene Qualitätsstandards für die Vergabe von Fördergeldern und lässt diese Standards von einer unabhängigen Stelle auditieren?</p><p>6. Ist das EDA grundsätzlich bereit, den Zertifizierungsprozess der DEZA im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördergeldern zu überprüfen?</p>
  • Zertifizierung von Hilfswerken als Voraussetzung für die Vergabe von Fördergeldern durch die DEZA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit ihren Kompetenzen, der langjährigen Präsenz vor Ort und ihren Kontextkenntnissen sind Hilfswerke, Verbände und Föderationen (NGO) wichtige Akteure der internationalen Zusammenarbeit (IZA). Die Zusammenarbeit der DEZA mit NGO erfolgt über drei Modalitäten, nämlich über Mandate, über thematisch oder geografisch motivierte Beiträge sowie über Programmbeiträge an Schweizer NGO. Das Gesamtvolumen dieser drei Modalitäten betrug 2019 273 Millionen Franken, davon entfielen 126 Millionen Franken auf Programmbeiträge an die internationalen Programme von 41 Schweizer NGO.</p><p>Auf der Basis einer unabhängigen Evaluation von 2017 erarbeitete die DEZA die Richtlinien für die Zusammenarbeit mit Schweizer NGO, die das Vergabesystem für die Modalität Programmbeiträge neu regeln: Die Programmbeiträge sind grundsätzlich für alle in der IZA tätigen Schweizer NGO zugänglich und werden fair und nachvollziehbar verteilt.</p><p>1., 2., 3., 4.:<b></b>Die Verantwortung für die Vergabe der Mittel liegt bei der DEZA; sie definiert die entsprechenden Kriterien. Gemäss den DEZA-Richtlinien vom September 2019 gelten für den dreistufigen Vergabeprozess für Programmbeiträge folgende Zulassungskriterien: Hauptsitz und Spendenbasis in der Schweiz sowie eine Zertifizierung durch ZEWO wurde in der Folge der Empfehlung der unabhängigen Evaluation sorgfältig überprüft. Das ZEWO-Gütesiegel ist mit über 500 zertifizierten Organisationen zurzeit das anerkannteste Label der Schweiz. Mit seinen 21 Standards ist es die einzige Zertifizierung, die alle Aktivitäten der Schweizer NGO abdeckt und einen Bezugsrahmen für die einzuhaltenden Praktiken bietet, insbesondere in Bezug auf eine transparente Geschäftsführung und Rechnungslegung sowie ethische Grundsätze bei der Mittelbeschaffung. Da die Standards von ZEWO als einzige den hohen Anforderungen der DEZA genügen, wurden sie als Voraussetzung für den Erhalt von Programmbeiträgen gesetzt. Die Zertifikation nach einheitlichen Standards stellt zudem sicher, dass alle NGO nach denselben Kriterien beurteilt werden. Die Bedeutung der ZEWO-Zertifizierung wurde wiederholt auch von der Eidgenössischen Finanzkontrolle anerkannt, die sie als "réferentiel obligatoire et contraignant pour un meilleur cadrage de surveillance" bezeichnet, zuletzt 2019 im Rahmen einer Prüfung zur Verwendung von Bundessubventionen durch eine Schweizer NGO, sowie 2020 im Rahmen einer Analyse des Risikomonitorings der NGO-Partner der DEZA.</p><p>5., 6.: Es ist üblich, dass sich der Bund im Sinn der effizienten Verwaltungsführung auf bestehende Labels und Zertifikate abstützt, die seinen Anforderungen entsprechen. Die Zertifizierung ist lediglich ein Element der Qualitätsprüfung. Sollten im Hinblick auf die IZA-Strategieperiode 2025-2028 weitere Zertifizierungen die von der DEZA geforderten Bedingungen attestieren, kann eine Berücksichtigung im Rahmen der nächsten Vergaberunde geprüft werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In seiner Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 legt der Bundesrat die strategische Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit, der humanitären Hilfe sowie der Förderung des Friedens und der menschlichen Sicherheit für die nächsten vier Jahre fest. Er hat in diesem Zusammenhang vier Rahmenkredite im Gesamtbetrag von 11,25 Milliarden Franken beantragt. Ein massgeblicher Teil dieser Mittel wird von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) beansprucht. Seit 2019 arbeitet die DEZA offenbar ausschliesslich mit Hilfswerken zusammen, die über das Gütesiegel der privaten Zertifizierungsstelle ZEWO ("Zentrale Auskunftsstelle für Wohlfahrtsunternehmungen") verfügen. In diesem Zusammenhang stellen sich die folgenden Fragen:</p><p>1. Der vom Bund in Auftrag gegebene Bericht "Independent Evaluation of SDC Partnerships with Swiss NGO's" (Oktober 2017) enthält die Empfehlung, sich bei der Vergabe von Fördergeldern an Hilfswerke nicht nur auf eine einzige Zertifizierungs-stelle abzustützen. Wie beurteilt der Bundesrat diese Empfehlung?</p><p>2. Die DEZA kommuniziert gegenüber der Öffentlichkeit, dass das ZEWO-Gütesiegel Voraussetzung für den Erhalt von Fördergeldern als Partnerorganisation der DEZA ist. Kann der Bundesrat diesen Befund bestätigen?</p><p>3. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass die Anerkennung von nur gerade einer einzigen, privaten Zertifizierungsstelle Hilfswerke diskriminieren kann, die anderweitig gleichwertig zertifiziert sind?</p><p>4. Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass mit der ausschliesslichen Zusammenarbeit der DEZA mit der ZEWO andere, gleichwertige Zertifizierungsstellen diskriminiert werden?</p><p>5. Wieso definiert die DEZA nicht eigene Qualitätsstandards für die Vergabe von Fördergeldern und lässt diese Standards von einer unabhängigen Stelle auditieren?</p><p>6. Ist das EDA grundsätzlich bereit, den Zertifizierungsprozess der DEZA im Zusammenhang mit der Vergabe von Fördergeldern zu überprüfen?</p>
    • Zertifizierung von Hilfswerken als Voraussetzung für die Vergabe von Fördergeldern durch die DEZA

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