Velomitnahme im Zug, auch auf den Nachtzuglinien

ShortId
20.4242
Id
20204242
Updated
28.07.2023 01:05
Language
de
Title
Velomitnahme im Zug, auch auf den Nachtzuglinien
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Auf den internationalen Zügen, die auch im Binnenverkehr der Schweiz Zugverbindungen sicherstellen, kann das Fahrrad nur noch mit Reservation mitgenommen werden. Die Reservation kann aber nicht in der SBB-App getätigt werden, sondern muss am Schalter gelöst werden und kostet 5 Franken. Ein Kauf im Zug ist manchmal möglich, der Preis dort 10 Franken. Dies ist nur die Reservation, das Veloticket kommt hinzu.</p><p>Viele Personen möchten mit dem Velo reisen, sei es im Alltag oder auch in den Ferien. Gerade dieses Jahr haben wir gesehen, dass Ferien in der Schweiz für viele eine Option ist.</p><p>Nachhaltiger Ferien machen und nachhaltiger Reisen ist die Zukunft. So sieht auch die Nachtzugnachfrage aus. Die Zahl der Fahrgäste in Nachtzügen ist im vergangenen Jahr um 25 Prozent gestiegen. Dies ist ein Trend, der der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Auswirkungen unserer Mobilität auf die Umwelt und das Klima zu verringern. Die rasche Entwicklung effizienter internationaler Verbindungen ist unerlässlich, um eine Alternative zu Interkontinentalflügen zu bieten. Gleichzeitig muss das Land die Auswirkungen des Verkehrs auf das Klima reduzieren, und viele Verwaltungen, Behörden und Unternehmen haben sich verpflichtet, den Zug im kontinentalen Massstab zu begünstigen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten diesem Bedürfnis nach nachhaltigem Reisen Rechnung zu tragen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat erkannt, dass die Mitnahme von Fahrrädern bisher gesetzlich nicht geregelt war. Daher wurde im Gesetzespaket Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) eine neue Bestimmung aufgenommen. Die dem Personenbeförderungsgesetz unterstellten Transportunternehmen werden durch den neuen Artikel 23a verpflichtet, geeignete Voraussetzungen für den Transport von Fahrrädern in den Fahrzeugen zu schaffen, sofern die Fahrräder leicht zu handhaben sind, der Verkehr nicht beeinträchtigt wird und die Fahrzeuge dafür geeignet sind. Für den Transport begleiteter Fahrräder darf ein Fahrpreis erhoben werden. Diese neue Bestimmung gilt ab dem 1. Januar 2021.</p><p>Die Möglichkeit, im öffentlichen Verkehr Velos zu transportieren, trägt fraglos zu dessen Attraktivität bei. Dies ist den Bahnen in Europa zunehmend bewusst. Sie beschaffen daher neues Rollmaterial, das den Anliegen der Motion entspricht. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Bundesrates, operative Fragen der Transportunternehmen zu lösen. Auch muss neues Rollmaterial jeweils zahlreichen Anforderungen und insbesondere den einschlägigen Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) entsprechen. Der Fahrradtransport ist hierbei nur einer von vielen Aspekten. Als lenkende Massnahme sind teilweise Reservationspflichten unumgänglich. Für den Bundesrat ist der geplante Ausbau des Nachtzugnetzes eine vielversprechende und begrüssenswerte Entwicklung. Die Umsetzung im internationalen Umfeld stellt aber eine grosse Herausforderung für alle Beteiligten dar. Sie würde durch zwingende schweizerische Vorgaben bezüglich Fahrräder zusätzlich erschwert und damit könnte das Kernziel der Verkehrsverlagerung auf die Schiene gefährdet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicher zu stellen, dass</p><p>1. Velos auf jeder Zuglinie in der Schweiz und ohne Reservation mitgenommen werden können</p><p>2. Die Velomitnahme auch auf den geplanten Nachtzügen und auf den internationalen Linien möglich wird.</p>
  • Velomitnahme im Zug, auch auf den Nachtzuglinien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Auf den internationalen Zügen, die auch im Binnenverkehr der Schweiz Zugverbindungen sicherstellen, kann das Fahrrad nur noch mit Reservation mitgenommen werden. Die Reservation kann aber nicht in der SBB-App getätigt werden, sondern muss am Schalter gelöst werden und kostet 5 Franken. Ein Kauf im Zug ist manchmal möglich, der Preis dort 10 Franken. Dies ist nur die Reservation, das Veloticket kommt hinzu.</p><p>Viele Personen möchten mit dem Velo reisen, sei es im Alltag oder auch in den Ferien. Gerade dieses Jahr haben wir gesehen, dass Ferien in der Schweiz für viele eine Option ist.</p><p>Nachhaltiger Ferien machen und nachhaltiger Reisen ist die Zukunft. So sieht auch die Nachtzugnachfrage aus. Die Zahl der Fahrgäste in Nachtzügen ist im vergangenen Jahr um 25 Prozent gestiegen. Dies ist ein Trend, der der Notwendigkeit Rechnung trägt, die Auswirkungen unserer Mobilität auf die Umwelt und das Klima zu verringern. Die rasche Entwicklung effizienter internationaler Verbindungen ist unerlässlich, um eine Alternative zu Interkontinentalflügen zu bieten. Gleichzeitig muss das Land die Auswirkungen des Verkehrs auf das Klima reduzieren, und viele Verwaltungen, Behörden und Unternehmen haben sich verpflichtet, den Zug im kontinentalen Massstab zu begünstigen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten diesem Bedürfnis nach nachhaltigem Reisen Rechnung zu tragen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat erkannt, dass die Mitnahme von Fahrrädern bisher gesetzlich nicht geregelt war. Daher wurde im Gesetzespaket Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) eine neue Bestimmung aufgenommen. Die dem Personenbeförderungsgesetz unterstellten Transportunternehmen werden durch den neuen Artikel 23a verpflichtet, geeignete Voraussetzungen für den Transport von Fahrrädern in den Fahrzeugen zu schaffen, sofern die Fahrräder leicht zu handhaben sind, der Verkehr nicht beeinträchtigt wird und die Fahrzeuge dafür geeignet sind. Für den Transport begleiteter Fahrräder darf ein Fahrpreis erhoben werden. Diese neue Bestimmung gilt ab dem 1. Januar 2021.</p><p>Die Möglichkeit, im öffentlichen Verkehr Velos zu transportieren, trägt fraglos zu dessen Attraktivität bei. Dies ist den Bahnen in Europa zunehmend bewusst. Sie beschaffen daher neues Rollmaterial, das den Anliegen der Motion entspricht. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Bundesrates, operative Fragen der Transportunternehmen zu lösen. Auch muss neues Rollmaterial jeweils zahlreichen Anforderungen und insbesondere den einschlägigen Technischen Spezifikationen Interoperabilität (TSI) entsprechen. Der Fahrradtransport ist hierbei nur einer von vielen Aspekten. Als lenkende Massnahme sind teilweise Reservationspflichten unumgänglich. Für den Bundesrat ist der geplante Ausbau des Nachtzugnetzes eine vielversprechende und begrüssenswerte Entwicklung. Die Umsetzung im internationalen Umfeld stellt aber eine grosse Herausforderung für alle Beteiligten dar. Sie würde durch zwingende schweizerische Vorgaben bezüglich Fahrräder zusätzlich erschwert und damit könnte das Kernziel der Verkehrsverlagerung auf die Schiene gefährdet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, sicher zu stellen, dass</p><p>1. Velos auf jeder Zuglinie in der Schweiz und ohne Reservation mitgenommen werden können</p><p>2. Die Velomitnahme auch auf den geplanten Nachtzügen und auf den internationalen Linien möglich wird.</p>
    • Velomitnahme im Zug, auch auf den Nachtzuglinien

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