Aktionen und Demonstrationen auf dem Bundesplatz auch während den Sessionen erlauben

ShortId
20.4244
Id
20204244
Updated
01.07.2023 10:13
Language
de
Title
Aktionen und Demonstrationen auf dem Bundesplatz auch während den Sessionen erlauben
AdditionalIndexing
04;0421
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz während der Sessionen gilt seit 1925 und ist regelmässig Gegenstand von Diskussionen zwischen den Behörden der Stadt Bern und des Bundes.</p><p>Am 29. September 2016 vereinbarten die Bundesversammlung und die Stadt Bern ein Memorandum of Understanding (MoU) über die Nutzung des Bundesplatzes. Darin wird zum Beispiel festgehalten, dass Kleinstkundgebungen mit einer geringen Anzahl Teilnehmender, welche keine störenden Lärmemissionen verursachen und den Zugang zum Parlamentsgebäude nicht erschweren, bewilligungsfrei möglich sein sollen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bern auf Grundlage des MoU vom September 2016 hat sich bewährt.</p><p>Am 19. März 2020 hat der Sicherheitsdirektor der Stadt Bern die Verwaltungsdelegation der Eidgenössischen Räte im Rahmen der Teilrevision des Kundgebungsreglements um eine Stellungnahme gebeten. In ihrem Schreiben vom 8. September 2020 hat sich die Verwaltungsdelegation dafür ausgesprochen, dass am bestehenden Nutzungskonzept während den Sessionen festgehalten werden soll, weil Kundgebungen das Parlament und die Ratsmitglieder bei der Arbeit stören können.</p><p>Die Erfahrung mit der "Klima-Demo" in der dritten Woche der Herbstsession hat gezeigt, dass solche Störungen nicht nur wegen hohen Lärmimmissionen entstehen können, sondern beispielsweise auch durch Blockierung des Zugangs zum Parlamentsgebäudes.</p><p>Es sei auch daran erinnert, dass der Nationalrat bereits am 4. Juni 2007 eine ähnliche Motion von Nationalrätin Teuscher abgelehnt hat (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20063214">06.3214 Motion</a> Teuscher. Aufhebung des Kundgebungsverbotes auf dem Bundesplatz). Ebenfalls abgelehnt wurde am 8. Mai 2015 die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143333">Motion 14.3333</a> Politische Kundgebungen auf dem Bundesplatz während der Sessionen zulassen von Nationalrätin Trede.</p><p>Die Gründe für die Ablehnung dieser Motionen haben für das Büro weiterhin Bestand.</p><p>Dem Büro ist es ein Anliegen, dass der die Bundesversammlung ihre Aufgaben sicher, ordnungsgemäss und störungsfrei wahrnehmen kann. Das Büro lehnt eine weitere Lockerung des Kundgebungsreglementes der Stadt Bern ab und hält am Nutzungskonzept Bundesplatz fest. Es erwartet von der Stadt Bern eine konsequente Umsetzung des Konzepts und fordert sie auf, bei unrechtsmässigen Kundgebungen ihrer gesetzlichen Verantwortung zeitnah nachzukommen.</p>
  • <p>Der Bund wird beauftragt, sich beim Gemeinderat der Stadt Bern dafür einzusetzen, dass das ungerechtfertigte Kundgebungsverbot während der Sessionen der eidgenössischen Räte aufgehoben wird.</p><p>Während der Sessionen der eidgenössischen Räte herrscht auf dem Bundesplatz ein generelles Kundgebungsverbot.</p><p>Die entsprechende Klausel steht im städtischen Kundgebungsreglement</p><p>Dieses Verbot ist demokratiepolitisch nicht haltbar und sachlich nicht gerechtfertigt.</p><p>1. Die Bevölkerung muss ihre Anliegen direkt an die eidgenössischen Räte tragen können. Die Sessionen sind die beste Gelegenheit, damit aktuelle Interessen durch Kundgebungen vor dem Bundeshaus öffentlich an die Adresse der "Volksvertreterinnen und Volksvertreter" gerichtet werden können. Die freie Meinungsäusserung soll unangefochten anerkannt werden.</p><p>2. Kundgebungen müssen immer durch die Stadt Bern bewilligt werden. Dasselbe würde für Kundgebungen vor dem Bundeshaus während der Sessionen gelten. Falls die Sicherheit der Innenstadt, der Parlamentarierinnen und Parlamentarier oder der Sicherheitskräfte nicht gewährleistet ist, kann die Stadt einer Kundgebung keine Bewilligung erteilen.</p>
  • Aktionen und Demonstrationen auf dem Bundesplatz auch während den Sessionen erlauben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Kundgebungsverbot auf dem Bundesplatz während der Sessionen gilt seit 1925 und ist regelmässig Gegenstand von Diskussionen zwischen den Behörden der Stadt Bern und des Bundes.</p><p>Am 29. September 2016 vereinbarten die Bundesversammlung und die Stadt Bern ein Memorandum of Understanding (MoU) über die Nutzung des Bundesplatzes. Darin wird zum Beispiel festgehalten, dass Kleinstkundgebungen mit einer geringen Anzahl Teilnehmender, welche keine störenden Lärmemissionen verursachen und den Zugang zum Parlamentsgebäude nicht erschweren, bewilligungsfrei möglich sein sollen. Die Zusammenarbeit mit der Stadt Bern auf Grundlage des MoU vom September 2016 hat sich bewährt.</p><p>Am 19. März 2020 hat der Sicherheitsdirektor der Stadt Bern die Verwaltungsdelegation der Eidgenössischen Räte im Rahmen der Teilrevision des Kundgebungsreglements um eine Stellungnahme gebeten. In ihrem Schreiben vom 8. September 2020 hat sich die Verwaltungsdelegation dafür ausgesprochen, dass am bestehenden Nutzungskonzept während den Sessionen festgehalten werden soll, weil Kundgebungen das Parlament und die Ratsmitglieder bei der Arbeit stören können.</p><p>Die Erfahrung mit der "Klima-Demo" in der dritten Woche der Herbstsession hat gezeigt, dass solche Störungen nicht nur wegen hohen Lärmimmissionen entstehen können, sondern beispielsweise auch durch Blockierung des Zugangs zum Parlamentsgebäudes.</p><p>Es sei auch daran erinnert, dass der Nationalrat bereits am 4. Juni 2007 eine ähnliche Motion von Nationalrätin Teuscher abgelehnt hat (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20063214">06.3214 Motion</a> Teuscher. Aufhebung des Kundgebungsverbotes auf dem Bundesplatz). Ebenfalls abgelehnt wurde am 8. Mai 2015 die <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20143333">Motion 14.3333</a> Politische Kundgebungen auf dem Bundesplatz während der Sessionen zulassen von Nationalrätin Trede.</p><p>Die Gründe für die Ablehnung dieser Motionen haben für das Büro weiterhin Bestand.</p><p>Dem Büro ist es ein Anliegen, dass der die Bundesversammlung ihre Aufgaben sicher, ordnungsgemäss und störungsfrei wahrnehmen kann. Das Büro lehnt eine weitere Lockerung des Kundgebungsreglementes der Stadt Bern ab und hält am Nutzungskonzept Bundesplatz fest. Es erwartet von der Stadt Bern eine konsequente Umsetzung des Konzepts und fordert sie auf, bei unrechtsmässigen Kundgebungen ihrer gesetzlichen Verantwortung zeitnah nachzukommen.</p>
    • <p>Der Bund wird beauftragt, sich beim Gemeinderat der Stadt Bern dafür einzusetzen, dass das ungerechtfertigte Kundgebungsverbot während der Sessionen der eidgenössischen Räte aufgehoben wird.</p><p>Während der Sessionen der eidgenössischen Räte herrscht auf dem Bundesplatz ein generelles Kundgebungsverbot.</p><p>Die entsprechende Klausel steht im städtischen Kundgebungsreglement</p><p>Dieses Verbot ist demokratiepolitisch nicht haltbar und sachlich nicht gerechtfertigt.</p><p>1. Die Bevölkerung muss ihre Anliegen direkt an die eidgenössischen Räte tragen können. Die Sessionen sind die beste Gelegenheit, damit aktuelle Interessen durch Kundgebungen vor dem Bundeshaus öffentlich an die Adresse der "Volksvertreterinnen und Volksvertreter" gerichtet werden können. Die freie Meinungsäusserung soll unangefochten anerkannt werden.</p><p>2. Kundgebungen müssen immer durch die Stadt Bern bewilligt werden. Dasselbe würde für Kundgebungen vor dem Bundeshaus während der Sessionen gelten. Falls die Sicherheit der Innenstadt, der Parlamentarierinnen und Parlamentarier oder der Sicherheitskräfte nicht gewährleistet ist, kann die Stadt einer Kundgebung keine Bewilligung erteilen.</p>
    • Aktionen und Demonstrationen auf dem Bundesplatz auch während den Sessionen erlauben

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