Rechtlicher und technischer Schutzmechanismus gegen die extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten

ShortId
20.4252
Id
20204252
Updated
28.07.2023 14:24
Language
de
Title
Rechtlicher und technischer Schutzmechanismus gegen die extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten
AdditionalIndexing
1231;08;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Vor ein paar Monaten hat eine Schweizer Bank dem Mitbegründer eines Handelsunternehmens mit Sitz in der Schweiz die Vermögenswerte blockiert. Dies nicht wegen Verdachts auf Geldwäscherei oder Korruption, sondern aufgrund der extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen US-Sanktionen gegen den russischen Präsidenten und sein wirtschaftliches Netzwerk. Ebenso mussten Schweizer Firmen wegen der extraterritorialen Auswirkungen der US-Sanktionen ihre Tätigkeiten im Iran beenden. Gewissen Nichtregierungsorganisationen, die Projekte in von den US-Sanktionen betroffenen Ländern unterstützen, wurden die Konten gesperrt oder sie konnten kein Geld mehr in diese Länder überweisen, weil die Banken Gefahr liefen, von den extraterritorialen Auswirkungen der Sanktionen getroffen zu werden. Betroffen sind auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Leben sie in einem Land, gegen das die USA unilateral Sanktionen verhängt haben, so führen die Banken kein Konto mehr für sie und sie können beispielsweise ihre AHV nicht mehr abheben.</p><p>Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, dass die Schweiz einen rechtlichen und technischen Schutzmechanismus einrichtet, eine Art finanzielles VPN, dies allenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Damit sollen insbesondere die Wirtschaftsakteure und die Organisationen mit ideellem Zweck, die ihren Sitz in der Schweiz haben, sowie die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geschützt werden, damit sie weiterhin ihre Tätigkeiten ausüben können, ohne dass sie unter den extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten zu leiden haben.</p>
  • <p>Zur Thematik der extraterritorialen Auswirkungen ausländischer Sanktionsmassnahmen hat sich der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Carobbio Guscetti 14.4215 ausführlich geäussert. Dabei hielt der Bundesrat auch fest, dass er es als problematisch erachtet, wenn humanitäre Transaktionen oder Zahlungen, die für den Betrieb der ausländischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz notwendig sind, aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften nicht ausgeführt werden können. Deshalb hat der Bundesrat in der Vergangenheit spezifische Massnahmen in diesem Bereich getroffen. Das im Februar 2020 lancierte "Swiss Humanitarian Trade Arrangement (SHTA)" soll beispielsweise sicherstellen, dass in der Schweiz ansässige Exporteure und Handelsfirmen im Nahrungsmittel-, Pharma- und Medizinalbereich über einen zuverlässigen Zahlungskanal für ihre Exporte in den Iran verfügen.</p><p>Schweizer Banken sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, Rechts- und Reputationsrisiken zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Solche Risiken können auch aus ausländischem Recht, inklusive Sanktionen, erwachsen. Auch viele Exporteure und Handelsfirmen befolgen aufgrund von Risikoabwägungen unilaterale Sanktionen von Drittstaaten. Demgegenüber kann der Bundesrat private Unternehmen nicht zur Durchführung von bestimmten Lieferungen oder Zahlungen verpflichten, auch nicht im humanitären Bereich.</p><p>Abwehrmassnahmen im Sinne eines vom Motionär geforderten "finanziellen VPN" sind kaum umsetzbar. Sollte der Bund Schweizer Unternehmen die Durchführung bestimmter Transaktionen ermöglichen wollen, müsste er, aufgrund des Risikos möglicher Strafmassnahmen oder Sanktionen durch ausländische Behörden, beträchtliche Risiken übernehmen. Weiter ist eine rein schweizerische Lösung kaum realisierbar, da der internationale Zahlungsverkehr in Fremdwährungen immer auch ausländische Korrespondenzbanken involviert, die sich an das vor Ort geltende Recht halten müssen und ihre eigene Risikobeurteilung vornehmen.</p><p>Schliesslich könnte der Erlass von Abwehrmassnahmen die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu wichtigen Handelspartnern beeinträchtigen. Diese könnten mit Gegenmassnahmen oder Sanktionen gegen die Schweiz oder Schweizer Unternehmen reagieren. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Probleme im Zusammenhang mit der extraterritorialen Auswirkung von unilateralen Sanktionen von Drittstaaten nur im Dialog mit unseren langjährigen Partnern und nicht durch den Erlass von Abwehrmassnahmen durch die Schweiz gelöst werden können. So wurde beispielsweise das oben erwähnte SHTA in enger Zusammenarbeit mit dem US-Finanzministerium entwickelt. Zum Thema der extraterritorialen Auswirkungen ausländischer Sanktionsmassnahmen tauscht sich die Schweiz regelmässig mit ihren gleichgesinnten Partnern wie der EU aus.</p><p>In Bezug auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hielt der Bundesrat zuletzt in der Stellungnahme zur Motion Lombardi 17.3511 fest, dass eine Vielzahl von Schweizer Banken Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zahlungsverkehrskonten anbieten.</p><p>Gleichzeitig ist der Bundesrat der Auffassung, dass Schweizer Banken nicht dazu verpflichtet werden können, ungeachtet der regulatorischen Anforderungen für jeden im Ausland lebenden Schweizer Staatsangehörigen Zahlungsverkehrsdienstleistungen anzubieten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Schaffung eines rechtlichen und technischen Schutzmechanismus vorzulegen, mit dem insbesondere Wirtschaftsakteure und Organisationen mit ideellem Zweck, die ihren Sitz in der Schweiz haben, sowie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geschützt werden sollen vor den extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten.</p>
  • Rechtlicher und technischer Schutzmechanismus gegen die extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor ein paar Monaten hat eine Schweizer Bank dem Mitbegründer eines Handelsunternehmens mit Sitz in der Schweiz die Vermögenswerte blockiert. Dies nicht wegen Verdachts auf Geldwäscherei oder Korruption, sondern aufgrund der extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen US-Sanktionen gegen den russischen Präsidenten und sein wirtschaftliches Netzwerk. Ebenso mussten Schweizer Firmen wegen der extraterritorialen Auswirkungen der US-Sanktionen ihre Tätigkeiten im Iran beenden. Gewissen Nichtregierungsorganisationen, die Projekte in von den US-Sanktionen betroffenen Ländern unterstützen, wurden die Konten gesperrt oder sie konnten kein Geld mehr in diese Länder überweisen, weil die Banken Gefahr liefen, von den extraterritorialen Auswirkungen der Sanktionen getroffen zu werden. Betroffen sind auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer: Leben sie in einem Land, gegen das die USA unilateral Sanktionen verhängt haben, so führen die Banken kein Konto mehr für sie und sie können beispielsweise ihre AHV nicht mehr abheben.</p><p>Vor diesem Hintergrund scheint es sinnvoll, dass die Schweiz einen rechtlichen und technischen Schutzmechanismus einrichtet, eine Art finanzielles VPN, dies allenfalls in Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Damit sollen insbesondere die Wirtschaftsakteure und die Organisationen mit ideellem Zweck, die ihren Sitz in der Schweiz haben, sowie die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geschützt werden, damit sie weiterhin ihre Tätigkeiten ausüben können, ohne dass sie unter den extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten zu leiden haben.</p>
    • <p>Zur Thematik der extraterritorialen Auswirkungen ausländischer Sanktionsmassnahmen hat sich der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zur Interpellation Carobbio Guscetti 14.4215 ausführlich geäussert. Dabei hielt der Bundesrat auch fest, dass er es als problematisch erachtet, wenn humanitäre Transaktionen oder Zahlungen, die für den Betrieb der ausländischen diplomatischen Vertretungen in der Schweiz notwendig sind, aufgrund ausländischer Rechtsvorschriften nicht ausgeführt werden können. Deshalb hat der Bundesrat in der Vergangenheit spezifische Massnahmen in diesem Bereich getroffen. Das im Februar 2020 lancierte "Swiss Humanitarian Trade Arrangement (SHTA)" soll beispielsweise sicherstellen, dass in der Schweiz ansässige Exporteure und Handelsfirmen im Nahrungsmittel-, Pharma- und Medizinalbereich über einen zuverlässigen Zahlungskanal für ihre Exporte in den Iran verfügen.</p><p>Schweizer Banken sind aufsichtsrechtlich verpflichtet, Rechts- und Reputationsrisiken zu erfassen, zu begrenzen und zu überwachen. Solche Risiken können auch aus ausländischem Recht, inklusive Sanktionen, erwachsen. Auch viele Exporteure und Handelsfirmen befolgen aufgrund von Risikoabwägungen unilaterale Sanktionen von Drittstaaten. Demgegenüber kann der Bundesrat private Unternehmen nicht zur Durchführung von bestimmten Lieferungen oder Zahlungen verpflichten, auch nicht im humanitären Bereich.</p><p>Abwehrmassnahmen im Sinne eines vom Motionär geforderten "finanziellen VPN" sind kaum umsetzbar. Sollte der Bund Schweizer Unternehmen die Durchführung bestimmter Transaktionen ermöglichen wollen, müsste er, aufgrund des Risikos möglicher Strafmassnahmen oder Sanktionen durch ausländische Behörden, beträchtliche Risiken übernehmen. Weiter ist eine rein schweizerische Lösung kaum realisierbar, da der internationale Zahlungsverkehr in Fremdwährungen immer auch ausländische Korrespondenzbanken involviert, die sich an das vor Ort geltende Recht halten müssen und ihre eigene Risikobeurteilung vornehmen.</p><p>Schliesslich könnte der Erlass von Abwehrmassnahmen die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz zu wichtigen Handelspartnern beeinträchtigen. Diese könnten mit Gegenmassnahmen oder Sanktionen gegen die Schweiz oder Schweizer Unternehmen reagieren. Der Bundesrat ist überzeugt, dass Probleme im Zusammenhang mit der extraterritorialen Auswirkung von unilateralen Sanktionen von Drittstaaten nur im Dialog mit unseren langjährigen Partnern und nicht durch den Erlass von Abwehrmassnahmen durch die Schweiz gelöst werden können. So wurde beispielsweise das oben erwähnte SHTA in enger Zusammenarbeit mit dem US-Finanzministerium entwickelt. Zum Thema der extraterritorialen Auswirkungen ausländischer Sanktionsmassnahmen tauscht sich die Schweiz regelmässig mit ihren gleichgesinnten Partnern wie der EU aus.</p><p>In Bezug auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer hielt der Bundesrat zuletzt in der Stellungnahme zur Motion Lombardi 17.3511 fest, dass eine Vielzahl von Schweizer Banken Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zahlungsverkehrskonten anbieten.</p><p>Gleichzeitig ist der Bundesrat der Auffassung, dass Schweizer Banken nicht dazu verpflichtet werden können, ungeachtet der regulatorischen Anforderungen für jeden im Ausland lebenden Schweizer Staatsangehörigen Zahlungsverkehrsdienstleistungen anzubieten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zur Schaffung eines rechtlichen und technischen Schutzmechanismus vorzulegen, mit dem insbesondere Wirtschaftsakteure und Organisationen mit ideellem Zweck, die ihren Sitz in der Schweiz haben, sowie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer geschützt werden sollen vor den extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten.</p>
    • Rechtlicher und technischer Schutzmechanismus gegen die extraterritorialen Auswirkungen der unilateralen Sanktionen von Drittstaaten

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