Pilotversuche der Post. Haltung des Bundesrates

ShortId
20.4256
Id
20204256
Updated
28.07.2023 01:19
Language
de
Title
Pilotversuche der Post. Haltung des Bundesrates
AdditionalIndexing
34;04;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Im vergangenen Sommer hat die Post in den beiden Gemeinden Bassecourt (JU) und Aesch (BL) Pilotversuche durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden konnten eine massgeschneiderte Zustellung ihrer Post wünschen. Damit stellt sich die Frage, ob das Postgesetz, und zwar insbesondere Artikel 14, eingehalten wird. Dieser Artikel sieht nämlich vor, dass Postsendungen nach Absatz 1 (Briefe und Postsendungen ins In- und ins Ausland; Pakete ins In- und ins Ausland) an mindestens fünf Wochentagen zugestellt werden. </p><p>Darüber hinaus sieht die Postverordnung in ihrem 3. Kapitel zur Grundversorgung mit Postdiensten vor, dass Briefe bis 1 kg und Pakete bis 20 kg als Einzelsendung je nach Frankierung am ersten oder bis am dritten dem Aufgabetag folgenden Werktag zugestellt werden müssen. </p><p>Diese Pilotversuche werden bestimmt nicht ohne Absicht durchgeführt. Und darum möchte ich vom Bundesrat wissen, ob er davon wusste und - falls dies der Fall ist - wie er diese Versuche angesichts der obigen Ausführungen begründet.</p>
  • <p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Entsprechend wurde der Bundesrat nicht vorgängig über den Pilotversuch informiert und hat diesen auch nicht genehmigt.</p><p>Die Schweizerische Post muss die flächendeckende Grundversorgung mit Postdiensten erbringen. Dazu gehört die Zustellung von Briefen und Paketen an mindestens fünf Wochentagen sowie von abonnierten Tageszeitungen an sechs Wochentagen. Unter der Voraussetzung, dass sich die Post an die gesetzlichen Vorgaben hält und die flächendeckende Grundversorgung jederzeit gewährleistet, darf sie über den Grundversorgungsauftrag hinausgehende Dienstleistungen auf freiwilliger Basis anbieten.</p><p>Bereits heute haben Privatkundinnen und -kunden die Möglichkeit, für Paketsendungen den gewünschten Zustelltag zu wählen. Im Rahmen des Markttests "Post on Demand" können nach Angaben der Post die Empfängerinnen und Empfänger auch für Briefsendungen bestimmen, an welchen Tagen zugestellt werden soll bzw. an welchen Tagen keine Post erwünscht ist. Nach Auskunft der Post soll mit diesem Test ausgelotet werden, ob eine Steuerung der Briefzustellung durch Kundinnen und Kunden diesen einen Mehrwert bringt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im vergangenen Sommer hat die Post in zwei Gemeinden Pilotversuche durchgeführt. Die Versuche bestanden darin, die Zustellung auf die Kundenbedürfnisse auszurichten ("Post on Demand"). Ist der Bundesrat über diese Versuche vorgängig informiert worden? Hat er sie gutgeheissen?</p>
  • Pilotversuche der Post. Haltung des Bundesrates
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im vergangenen Sommer hat die Post in den beiden Gemeinden Bassecourt (JU) und Aesch (BL) Pilotversuche durchgeführt. Die Kundinnen und Kunden konnten eine massgeschneiderte Zustellung ihrer Post wünschen. Damit stellt sich die Frage, ob das Postgesetz, und zwar insbesondere Artikel 14, eingehalten wird. Dieser Artikel sieht nämlich vor, dass Postsendungen nach Absatz 1 (Briefe und Postsendungen ins In- und ins Ausland; Pakete ins In- und ins Ausland) an mindestens fünf Wochentagen zugestellt werden. </p><p>Darüber hinaus sieht die Postverordnung in ihrem 3. Kapitel zur Grundversorgung mit Postdiensten vor, dass Briefe bis 1 kg und Pakete bis 20 kg als Einzelsendung je nach Frankierung am ersten oder bis am dritten dem Aufgabetag folgenden Werktag zugestellt werden müssen. </p><p>Diese Pilotversuche werden bestimmt nicht ohne Absicht durchgeführt. Und darum möchte ich vom Bundesrat wissen, ob er davon wusste und - falls dies der Fall ist - wie er diese Versuche angesichts der obigen Ausführungen begründet.</p>
    • <p>Der Bundesrat führt die Post mit der Vorgabe von strategischen Zielen. Auf das operative Geschäft nimmt er grundsätzlich keinen Einfluss. Entsprechend wurde der Bundesrat nicht vorgängig über den Pilotversuch informiert und hat diesen auch nicht genehmigt.</p><p>Die Schweizerische Post muss die flächendeckende Grundversorgung mit Postdiensten erbringen. Dazu gehört die Zustellung von Briefen und Paketen an mindestens fünf Wochentagen sowie von abonnierten Tageszeitungen an sechs Wochentagen. Unter der Voraussetzung, dass sich die Post an die gesetzlichen Vorgaben hält und die flächendeckende Grundversorgung jederzeit gewährleistet, darf sie über den Grundversorgungsauftrag hinausgehende Dienstleistungen auf freiwilliger Basis anbieten.</p><p>Bereits heute haben Privatkundinnen und -kunden die Möglichkeit, für Paketsendungen den gewünschten Zustelltag zu wählen. Im Rahmen des Markttests "Post on Demand" können nach Angaben der Post die Empfängerinnen und Empfänger auch für Briefsendungen bestimmen, an welchen Tagen zugestellt werden soll bzw. an welchen Tagen keine Post erwünscht ist. Nach Auskunft der Post soll mit diesem Test ausgelotet werden, ob eine Steuerung der Briefzustellung durch Kundinnen und Kunden diesen einen Mehrwert bringt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im vergangenen Sommer hat die Post in zwei Gemeinden Pilotversuche durchgeführt. Die Versuche bestanden darin, die Zustellung auf die Kundenbedürfnisse auszurichten ("Post on Demand"). Ist der Bundesrat über diese Versuche vorgängig informiert worden? Hat er sie gutgeheissen?</p>
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