Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden

ShortId
20.4267
Id
20204267
Updated
28.07.2023 14:22
Language
de
Title
Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden
AdditionalIndexing
55;15
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist Transparenz zur Produktionsmethode pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse wichtig. Entsprechend hat er Verständnis für das Anliegen der Motion. In Erfüllung des Postulats 17.3967 der WBK-S vom 13.10.2017 hat er am 11. September 2020 den Bericht Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln (EXEBRC 2020.1947) verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass neue Deklarationspflichten vor ihrer Einführung jeweils im Einzelfall und gemäss den im Bericht aufgeführten Kriterien zu prüfen sind. Entspricht eine neue Deklarationspflicht diesen Kriterien, soll sie einer Regulierungsfolgenabschätzung sowie einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werden, bevor entschieden wird, ob sie umgesetzt wird. Dieses Vorgehen ermöglicht es, Deklarationspflichten dort, wo sie sinnvoll sind, zu stärken. Gleichzeitig kann dadurch sichergestellt werden, dass sie auch verhältnismässig, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.</p><p>Mit der vorliegenden Motion soll eine generelle Deklarationspflicht eingeführt werden für pflanzliche und tierische Erzeugnisse, deren Produktionsmethoden in der Schweiz verboten sind. Das Einführen einer solchen generellen Deklarationspflicht entspricht nicht dem vom Bundesrat in seinem Bericht vorgeschlagenen Vorgehen und stellt einen Paradigmenwechsel dar. Dieser Paradigmenwechsel kann im Zusammenhang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO sowie gegenüber der EU und anderen internationalen Vertragspartnern zu Problemen führen. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb ab und spricht sich dafür aus, den in seinem Bericht aufgezeigten Weg weiter zu verfolgen: Konkret soll die Einführung von drei neuen Deklarationspflichten sowie die Möglichkeit der Umkehr der Beweislast vertieft geprüft werden. Vor der Einführung neuer Deklarationspflichten sind jeweils deren Nutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten, die möglichen Kostenfolgen für die Unternehmen und die öffentliche Hand sowie die Völkerrechtskonformität zu klären.</p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat die Möglichkeit vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen. Demnach sollen künftige Deklarationen systematisch gemäss den Kriterien geprüft werden, die der Bundesrat in seinem obengenannten Bericht zur obligatorischen Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln vom 11. September 2020 verabschiedet hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen zu verbessern indem er die Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht unterstellt und die Deklaration so gestaltet ist, dass Produktionsart und Herkunft klar ersichtlich sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.</p>
  • Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist Transparenz zur Produktionsmethode pflanzlicher und tierischer Erzeugnisse wichtig. Entsprechend hat er Verständnis für das Anliegen der Motion. In Erfüllung des Postulats 17.3967 der WBK-S vom 13.10.2017 hat er am 11. September 2020 den Bericht Obligatorische Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln (EXEBRC 2020.1947) verabschiedet. Darin kommt er zum Schluss, dass neue Deklarationspflichten vor ihrer Einführung jeweils im Einzelfall und gemäss den im Bericht aufgeführten Kriterien zu prüfen sind. Entspricht eine neue Deklarationspflicht diesen Kriterien, soll sie einer Regulierungsfolgenabschätzung sowie einem Vernehmlassungsverfahren unterzogen werden, bevor entschieden wird, ob sie umgesetzt wird. Dieses Vorgehen ermöglicht es, Deklarationspflichten dort, wo sie sinnvoll sind, zu stärken. Gleichzeitig kann dadurch sichergestellt werden, dass sie auch verhältnismässig, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.</p><p>Mit der vorliegenden Motion soll eine generelle Deklarationspflicht eingeführt werden für pflanzliche und tierische Erzeugnisse, deren Produktionsmethoden in der Schweiz verboten sind. Das Einführen einer solchen generellen Deklarationspflicht entspricht nicht dem vom Bundesrat in seinem Bericht vorgeschlagenen Vorgehen und stellt einen Paradigmenwechsel dar. Dieser Paradigmenwechsel kann im Zusammenhang mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz im Rahmen der WTO sowie gegenüber der EU und anderen internationalen Vertragspartnern zu Problemen führen. Der Bundesrat lehnt die Motion deshalb ab und spricht sich dafür aus, den in seinem Bericht aufgezeigten Weg weiter zu verfolgen: Konkret soll die Einführung von drei neuen Deklarationspflichten sowie die Möglichkeit der Umkehr der Beweislast vertieft geprüft werden. Vor der Einführung neuer Deklarationspflichten sind jeweils deren Nutzen für die Konsumentinnen und Konsumenten, die möglichen Kostenfolgen für die Unternehmen und die öffentliche Hand sowie die Völkerrechtskonformität zu klären.</p><p>Im Falle einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat die Möglichkeit vor, im Zweitrat einen Abänderungsantrag zu stellen. Demnach sollen künftige Deklarationen systematisch gemäss den Kriterien geprüft werden, die der Bundesrat in seinem obengenannten Bericht zur obligatorischen Deklaration der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln vom 11. September 2020 verabschiedet hat.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kundentransparenz bei pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen zu verbessern indem er die Produktionsmethoden, die in der Schweiz verboten sind, der Deklarationspflicht unterstellt und die Deklaration so gestaltet ist, dass Produktionsart und Herkunft klar ersichtlich sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass neue Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sind.</p>
    • Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden

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