Kosten der schweren Geräte der Medizintechnik

ShortId
20.4279
Id
20204279
Updated
28.07.2023 00:57
Language
de
Title
Kosten der schweren Geräte der Medizintechnik
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1/3. Der Bund verfügt nicht über derartige Auswertungen und kann dementsprechend keine Einschätzungen dazu abgeben. </p><p>2. In der vom Bundesamt für Statistik erstellten <a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitswesen/spitaeler/infrastruktur-beschaeftigung-finanzen.assetdetail.14778303.html">Krankenhausstatistik</a> wird die Gesamtzahl verschiedener medizin-technischer Geräte (Lithotriptor, Angiografiegerät, Dialysegeräte, MRI; CT-Scanner, PET-Scanner; Gamma-Camera; Linearbeschleuniger) der in der Krankenhausstatistik erfassten Leistungserbringer für die gesamte Schweiz und zusätzlich nach Grossregionen ausgewiesen (<a href="http://www.bfs.admin.ch">www.bfs.admin.ch</a> &gt; Statistiken finden &gt; Gesundheit &gt; Gesundheitswesen &gt; Spitäler &gt; Infrastruktur, Beschäftigung, Finanzen &gt; Krankenhausstatistik: Standardtabellen 2019 &gt; Tabellenblatt KS_C2 und KS_C3).</p><p>4. Die Anzahl medizin-technischer Geräte (CT-Scanner, MRI, PET-Scanner, Gamma-Camera) pro Million Einwohner der Nachbarländer und weiterer Länder ist auf der Datenbank der OECD verfügbar (<a href="https://stats.oecd.org">https://stats.oecd.org</a> &gt; Health &gt; Health Care Resources &gt; Medical technology &gt; Variable)</p><p>5. Der Nationalrat hat am 30. Mai 2016 der parlamentarischen Initiative 14.466 Carobbio Guscetti "Für eine einheitliche Regelung der medizinisch-diagnostischen Geräte im Interesse der Versicherten", welche auch eine nationale Regelung forderte, keine Folge gegeben. Dem Nationalrat war das Problem der Überversorgung im Bereich der medizinisch-diagnostischen Geräte durchaus bewusst. Nationale Regelungen hätten hingegen einen erheblichen Paradigmenwechsel in der Aufgabenteilung im Gesundheitswesen zwischen Bund und Kantonen zur Folge.</p><p>Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Sind diese der Ansicht, dass die Anzahl medizinisch-diagnostischer Geräte im stationären Bereich indirekt gesteuert werden soll, können sie dies auf der Grundlage von Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe e Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Verbindung mit Artikel 58e Absatz 2 Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.101) tun, wonach auf den Spitallisten das dem Leistungsauftrag entsprechende Leistungsspektrum aufzuführen ist.</p><p>Auf dieser Grundlage können die Kantone Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung von spitalübergreifenden Gebäude- und Geräteplanungen sowie ein Bewilligungsverfahren für das Auslösen von Investitionen in einen Leistungsauftrag integrieren. Will ein Kanton die Anzahl medizinisch-diagnostischer Geräte auch im ambulanten Bereich regeln, ist hierzu, wie die Beispiele aus den erwähnten Kantonen zeigen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.</p><p>Das Eidg. Departement des Innern legt auf der Grundlage der Strategie "Gesundheit 2030" verschiedene Ziele und Massnahmen für die kommenden Jahre fest, um die Herausforderungen im Gesundheitssystem der Schweiz zu bewältigen. Eines dieser Ziele lautet "Gesundheitsdaten und Technologien nutzen", wobei die Mengensteuerung von medizinisch-diagnostischen Geräte hierbei nicht als Problemfeld identifiziert wird. Viel eher soll in Zukunft eine verfeinerte Zulassungsregelung der Leistungserbringer umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und der früheren ablehnenden Haltung des Nationalrates erscheint dem Bundesrat eine nationale Regelung vorerst nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat verfolgt zurzeit verschiedene Wege, um den steten Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen.</p><p>Es gibt Vorschläge in den Bereichen Medikamentenpreise, Begrenzung der Anzahl Leistungserbringer im Pflegesektor, eine Revision der Tarife und der Einführung eines obligatorischen Hausarztmodells.</p><p>In den Kantonen Waadt, Freiburg und Neuenburg sorgt seit einigen Jahren ein Moratorium dafür, dass keine neuen schweren Geräte der Medizintechnik angeschafft werden. Der Kanton Genf hat für die Anschaffung neuer solcher Geräte eine Bedarfsklausel eingeführt.</p><p>Im Kanton Freiburg verdreifachte sich beispielsweise die Anzahl Magnetresonanztomographen und Computertomographen in den rund zehn Jahren vor 2016, also vor der Verhängung des Moratoriums. Damit lag der Kanton Freiburg über dem schweizerischen Mittel.</p><p>Jedes neue Gerät schafft neue Bedürfnisse. Wegen dieses Überangebots können die Gesundheitskosten nicht sinken.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Sanken die Kosten der Untersuchungen, die mit solchen Geräten durchgeführt werden, in den Kantonen, die ein Moratorium verhängt haben?</p><p>2. Gibt es einen Bericht über die Gesamtzahl schwerer Geräte der Medizintechnik in der Schweiz?</p><p>3. Gibt es eine Untersuchung zu den Gesundheitskosten, die auf den Einsatz solcher Geräte zurückzuführen sind?</p><p>4. Gibt es einen Vergleich mit unseren Nachbarländern?</p><p>5. Ist ein landesweites Moratorium für die solche Apparate denkbar?</p>
  • Kosten der schweren Geräte der Medizintechnik
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1/3. Der Bund verfügt nicht über derartige Auswertungen und kann dementsprechend keine Einschätzungen dazu abgeben. </p><p>2. In der vom Bundesamt für Statistik erstellten <a href="https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/gesundheitswesen/spitaeler/infrastruktur-beschaeftigung-finanzen.assetdetail.14778303.html">Krankenhausstatistik</a> wird die Gesamtzahl verschiedener medizin-technischer Geräte (Lithotriptor, Angiografiegerät, Dialysegeräte, MRI; CT-Scanner, PET-Scanner; Gamma-Camera; Linearbeschleuniger) der in der Krankenhausstatistik erfassten Leistungserbringer für die gesamte Schweiz und zusätzlich nach Grossregionen ausgewiesen (<a href="http://www.bfs.admin.ch">www.bfs.admin.ch</a> &gt; Statistiken finden &gt; Gesundheit &gt; Gesundheitswesen &gt; Spitäler &gt; Infrastruktur, Beschäftigung, Finanzen &gt; Krankenhausstatistik: Standardtabellen 2019 &gt; Tabellenblatt KS_C2 und KS_C3).</p><p>4. Die Anzahl medizin-technischer Geräte (CT-Scanner, MRI, PET-Scanner, Gamma-Camera) pro Million Einwohner der Nachbarländer und weiterer Länder ist auf der Datenbank der OECD verfügbar (<a href="https://stats.oecd.org">https://stats.oecd.org</a> &gt; Health &gt; Health Care Resources &gt; Medical technology &gt; Variable)</p><p>5. Der Nationalrat hat am 30. Mai 2016 der parlamentarischen Initiative 14.466 Carobbio Guscetti "Für eine einheitliche Regelung der medizinisch-diagnostischen Geräte im Interesse der Versicherten", welche auch eine nationale Regelung forderte, keine Folge gegeben. Dem Nationalrat war das Problem der Überversorgung im Bereich der medizinisch-diagnostischen Geräte durchaus bewusst. Nationale Regelungen hätten hingegen einen erheblichen Paradigmenwechsel in der Aufgabenteilung im Gesundheitswesen zwischen Bund und Kantonen zur Folge.</p><p>Die Gewährleistung der Versorgungssicherheit liegt im Kompetenzbereich der Kantone. Sind diese der Ansicht, dass die Anzahl medizinisch-diagnostischer Geräte im stationären Bereich indirekt gesteuert werden soll, können sie dies auf der Grundlage von Artikel 39 Absatz 1 Buchstabe e Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Verbindung mit Artikel 58e Absatz 2 Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.101) tun, wonach auf den Spitallisten das dem Leistungsauftrag entsprechende Leistungsspektrum aufzuführen ist.</p><p>Auf dieser Grundlage können die Kantone Anforderungen in Bezug auf die Einhaltung von spitalübergreifenden Gebäude- und Geräteplanungen sowie ein Bewilligungsverfahren für das Auslösen von Investitionen in einen Leistungsauftrag integrieren. Will ein Kanton die Anzahl medizinisch-diagnostischer Geräte auch im ambulanten Bereich regeln, ist hierzu, wie die Beispiele aus den erwähnten Kantonen zeigen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.</p><p>Das Eidg. Departement des Innern legt auf der Grundlage der Strategie "Gesundheit 2030" verschiedene Ziele und Massnahmen für die kommenden Jahre fest, um die Herausforderungen im Gesundheitssystem der Schweiz zu bewältigen. Eines dieser Ziele lautet "Gesundheitsdaten und Technologien nutzen", wobei die Mengensteuerung von medizinisch-diagnostischen Geräte hierbei nicht als Problemfeld identifiziert wird. Viel eher soll in Zukunft eine verfeinerte Zulassungsregelung der Leistungserbringer umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund und der früheren ablehnenden Haltung des Nationalrates erscheint dem Bundesrat eine nationale Regelung vorerst nicht zielführend.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat verfolgt zurzeit verschiedene Wege, um den steten Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen.</p><p>Es gibt Vorschläge in den Bereichen Medikamentenpreise, Begrenzung der Anzahl Leistungserbringer im Pflegesektor, eine Revision der Tarife und der Einführung eines obligatorischen Hausarztmodells.</p><p>In den Kantonen Waadt, Freiburg und Neuenburg sorgt seit einigen Jahren ein Moratorium dafür, dass keine neuen schweren Geräte der Medizintechnik angeschafft werden. Der Kanton Genf hat für die Anschaffung neuer solcher Geräte eine Bedarfsklausel eingeführt.</p><p>Im Kanton Freiburg verdreifachte sich beispielsweise die Anzahl Magnetresonanztomographen und Computertomographen in den rund zehn Jahren vor 2016, also vor der Verhängung des Moratoriums. Damit lag der Kanton Freiburg über dem schweizerischen Mittel.</p><p>Jedes neue Gerät schafft neue Bedürfnisse. Wegen dieses Überangebots können die Gesundheitskosten nicht sinken.</p><p>Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Sanken die Kosten der Untersuchungen, die mit solchen Geräten durchgeführt werden, in den Kantonen, die ein Moratorium verhängt haben?</p><p>2. Gibt es einen Bericht über die Gesamtzahl schwerer Geräte der Medizintechnik in der Schweiz?</p><p>3. Gibt es eine Untersuchung zu den Gesundheitskosten, die auf den Einsatz solcher Geräte zurückzuführen sind?</p><p>4. Gibt es einen Vergleich mit unseren Nachbarländern?</p><p>5. Ist ein landesweites Moratorium für die solche Apparate denkbar?</p>
    • Kosten der schweren Geräte der Medizintechnik

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