Mehr Objektivität bei den Covid-19-Zahlen

ShortId
20.4282
Id
20204282
Updated
28.07.2023 00:56
Language
de
Title
Mehr Objektivität bei den Covid-19-Zahlen
AdditionalIndexing
2841;04;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die transparente Information über die epidemiologische Situation und ihre Entwicklung stellt eine Herausforderung dar. Die Indikatoren "Laborbestätigte Fälle", "Laborbestätigte Hospitalisationen" und "Laborbestätigte Todesfälle" werden seit Beginn der COVID-19 Krise täglich publiziert. Die Informationsgefässe und Kanäle werden seither laufend optimiert. Seit Woche 25 (15. Juni 2020) werden zusätzlich wöchentliche Berichte über die epidemiologische Situation online gestellt. Diese Berichte enthalten zusätzliche Informationen zur Auslastung der Intensivpflegebetten durch COVID-19-Patienten und -Patientinnen sowie der Sentinella-Überwachung. Das Sentinella Meldesystem dient der Gewinnung epidemiologischer Daten wie die Zahl der Arztkonsultationen und wird mit Hausärztinnen und Ärzten durchgeführt, die sich freiwillig beteiligen.</p><p>Am 5. November 2020 wurde das neue Dashboard (www.covid19.admin.ch) lanciert, welches Informationen täglich bereitstellt und laufend ausgebaut wird. In diesem Dashboard sind auch die Spital-Kapazitäten ersichtlich. Um eine starke administrative Belastung der Gesundheitsinstitutionen zu vermeiden, wurde auf das Erfassen und Melden von Spitalaustritten verzichtet.</p><p>Der Krankheitsverlauf einer Infektion mit dem Coronavirus wird nicht systematisch erfasst. Es gibt jedoch wissenschaftliche Studien, sowohl international als auch im Schweizer Kontext, welche Aussagen erlauben über den Anteil der Patientinnen und Patienten, welche eine Infektion symptomfrei und mit Symptomen (mild oder stark) durchlaufen.</p><p>Es ist unbestritten, dass zur vollständigen Beurteilung verschiedene Indikatoren berücksichtigt werden müssen. Das wird im Rahmen der täglichen Lagebeurteilung des BAG sichergestellt.</p><p>2. Gestützt auf Artikel 9 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) hat das BAG den Auftrag, die Öffentlichkeit, bestimmte Personengruppen sowie Behörden und Fachpersonen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und über die Möglichkeiten zu deren Verhütung und Bekämpfung zu informieren. Dazu gehören auch regelmässige Zusammenstellungen und Analysen über die Art, das Auftreten, die Ursachen und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten. Im Falle von Covid-19 kommt das BAG diesem Auftrag insbesondere dadurch nach, dass es auf seiner eigenen Webseite sowie der Webseite www.covid19.admin.ch täglich Updates, Informationen und Zusammenstellungen veröffentlicht. Hingegen verfügen (insbesondere in der zurzeit geltenden besonderen Lage nach Artikel 6 EpG) weder der Bundesrat noch das BAG über die Kompetenz, um den Medien im Rahmen ihrer Berichterstattung Vorgaben zu machen, beispielsweise dazu, welche der vom BAG zur Verfügung gestellten Informationen in der Berichterstattung wiedergegeben werden sollen. Die Medien sind frei darin auszuwählen, ob sie die vom BAG zur Verfügung gestellten Informationen oder andere Quellen verwenden wollen, und welche Aspekte sie dabei in den Vordergrund stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die bestehenden Statistiken über die Corona-Pandemie enthalten eine unübersichtliche Masse an Zahlen, deren Auslegung und Gewichtung grossen Einfluss auf die öffentliche Meinung haben können. Dies führt dazu, dass die Zahlen in gewissen Medien weniger im Sinne eines objektiven Informationsauftrags präsentiert werden, sondern im Hinblick auf die grösstmögliche Aufmerksamkeit der Leser, bzw. Nutzer der entsprechenden Print- und Onlinemedien. Zudem werden Begriffe vermischt, beispielsweise "Neu gemeldete Fälle" und "Neuinfektionen". Das kann dazu führen, dass aus wirtschaftlichen Gründen in der Bevölkerung bewusst oder unbewusst Unsicherheiten ausgelöst werden. Dieser Entwicklung sollte der Bundesrat entgegentreten. Die aktuelle besondere Lage ermöglicht es den Behörden, beispiellose Massnahmen zu treffen, die schwerwiegende Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben haben und deshalb rechtfertigt sich auch eine Intervention bei den Medienverlagen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die täglich veröffentlichten Zahlen über die laborbestätigten Coronafälle nur einen Teil der tatsächlichen Situation abbilden, und dass die Entwicklung der Zahl der belegten Spital- und Intensivbetten durch Covid19-Patienten, sowie die Zahl der Personen, die keinerlei oder milde Symptome zeigen oder genesen sind, der Öffentlichkeit ein objektiveres Bild abgeben würden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, seine Kompetenzen im Rahmen der besonderen Lage zu nutzen, um die Medien zu veranlassen, die COVID19-Statistiken auf objektiverer Art und Weise zu veröffentlichen, einschliesslich der Präzisierung von gewissen Begriffen?</p>
  • Mehr Objektivität bei den Covid-19-Zahlen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die transparente Information über die epidemiologische Situation und ihre Entwicklung stellt eine Herausforderung dar. Die Indikatoren "Laborbestätigte Fälle", "Laborbestätigte Hospitalisationen" und "Laborbestätigte Todesfälle" werden seit Beginn der COVID-19 Krise täglich publiziert. Die Informationsgefässe und Kanäle werden seither laufend optimiert. Seit Woche 25 (15. Juni 2020) werden zusätzlich wöchentliche Berichte über die epidemiologische Situation online gestellt. Diese Berichte enthalten zusätzliche Informationen zur Auslastung der Intensivpflegebetten durch COVID-19-Patienten und -Patientinnen sowie der Sentinella-Überwachung. Das Sentinella Meldesystem dient der Gewinnung epidemiologischer Daten wie die Zahl der Arztkonsultationen und wird mit Hausärztinnen und Ärzten durchgeführt, die sich freiwillig beteiligen.</p><p>Am 5. November 2020 wurde das neue Dashboard (www.covid19.admin.ch) lanciert, welches Informationen täglich bereitstellt und laufend ausgebaut wird. In diesem Dashboard sind auch die Spital-Kapazitäten ersichtlich. Um eine starke administrative Belastung der Gesundheitsinstitutionen zu vermeiden, wurde auf das Erfassen und Melden von Spitalaustritten verzichtet.</p><p>Der Krankheitsverlauf einer Infektion mit dem Coronavirus wird nicht systematisch erfasst. Es gibt jedoch wissenschaftliche Studien, sowohl international als auch im Schweizer Kontext, welche Aussagen erlauben über den Anteil der Patientinnen und Patienten, welche eine Infektion symptomfrei und mit Symptomen (mild oder stark) durchlaufen.</p><p>Es ist unbestritten, dass zur vollständigen Beurteilung verschiedene Indikatoren berücksichtigt werden müssen. Das wird im Rahmen der täglichen Lagebeurteilung des BAG sichergestellt.</p><p>2. Gestützt auf Artikel 9 des Epidemiengesetzes (EpG; SR 818.101) hat das BAG den Auftrag, die Öffentlichkeit, bestimmte Personengruppen sowie Behörden und Fachpersonen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und über die Möglichkeiten zu deren Verhütung und Bekämpfung zu informieren. Dazu gehören auch regelmässige Zusammenstellungen und Analysen über die Art, das Auftreten, die Ursachen und die Verbreitung übertragbarer Krankheiten. Im Falle von Covid-19 kommt das BAG diesem Auftrag insbesondere dadurch nach, dass es auf seiner eigenen Webseite sowie der Webseite www.covid19.admin.ch täglich Updates, Informationen und Zusammenstellungen veröffentlicht. Hingegen verfügen (insbesondere in der zurzeit geltenden besonderen Lage nach Artikel 6 EpG) weder der Bundesrat noch das BAG über die Kompetenz, um den Medien im Rahmen ihrer Berichterstattung Vorgaben zu machen, beispielsweise dazu, welche der vom BAG zur Verfügung gestellten Informationen in der Berichterstattung wiedergegeben werden sollen. Die Medien sind frei darin auszuwählen, ob sie die vom BAG zur Verfügung gestellten Informationen oder andere Quellen verwenden wollen, und welche Aspekte sie dabei in den Vordergrund stellen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die bestehenden Statistiken über die Corona-Pandemie enthalten eine unübersichtliche Masse an Zahlen, deren Auslegung und Gewichtung grossen Einfluss auf die öffentliche Meinung haben können. Dies führt dazu, dass die Zahlen in gewissen Medien weniger im Sinne eines objektiven Informationsauftrags präsentiert werden, sondern im Hinblick auf die grösstmögliche Aufmerksamkeit der Leser, bzw. Nutzer der entsprechenden Print- und Onlinemedien. Zudem werden Begriffe vermischt, beispielsweise "Neu gemeldete Fälle" und "Neuinfektionen". Das kann dazu führen, dass aus wirtschaftlichen Gründen in der Bevölkerung bewusst oder unbewusst Unsicherheiten ausgelöst werden. Dieser Entwicklung sollte der Bundesrat entgegentreten. Die aktuelle besondere Lage ermöglicht es den Behörden, beispiellose Massnahmen zu treffen, die schwerwiegende Auswirkungen auf das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben haben und deshalb rechtfertigt sich auch eine Intervention bei den Medienverlagen.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>1. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass die täglich veröffentlichten Zahlen über die laborbestätigten Coronafälle nur einen Teil der tatsächlichen Situation abbilden, und dass die Entwicklung der Zahl der belegten Spital- und Intensivbetten durch Covid19-Patienten, sowie die Zahl der Personen, die keinerlei oder milde Symptome zeigen oder genesen sind, der Öffentlichkeit ein objektiveres Bild abgeben würden?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, seine Kompetenzen im Rahmen der besonderen Lage zu nutzen, um die Medien zu veranlassen, die COVID19-Statistiken auf objektiverer Art und Weise zu veröffentlichen, einschliesslich der Präzisierung von gewissen Begriffen?</p>
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