Einsatz von Schnelltests ohne Einschränkung

ShortId
20.4284
Id
20204284
Updated
28.07.2023 00:56
Language
de
Title
Einsatz von Schnelltests ohne Einschränkung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Quarantäne ist für die Erholung von Wirtschaft und Tourismus ein ernsthaftes Hindernis, umso mehr, als eine alarmierende Vorhersage der nächsten folgt. Das Konkurs- und Entlassungsrisiko bleibt hoch. Unternehmen, die vor der Krise wettbewerbsfähig waren, steht das Wasser bis zum Hals. Denken wir die KMU und Hotel-Restaurants, die schliessen müssen ... Wir müssen heute handeln, um zu verhindern, dass es morgen zu Entlassungen im grossen Stil kommt. Was die Isolation betrifft, so wird der gesellschaftliche, psychische und medizinische Schaden stark unterschätzt.</p><p>Die Schweiz testet nicht genug. Sie gehört zu den Ländern, die im Verhältnis zur Einwohnerzahl am wenigsten Tests durchgeführt haben, bei gleichzeitig sehr hohen Fallzahlen. Die Schnelltests vervollständigen die aktuelle PCR-Strategie (PCR: Polymerase-Kettenreaktion): Es kann mehr getestet werden und die Resultate liegen rascher vor. Der Bundesrat hat aber entschieden, die Tests nur beschränkt einzusetzen. Die Anwendung ist nur für Personen vorgesehen, die die vom Bundesamt für Gesundheit definierten Symptome zeigen und die keiner Risikogruppe angehören. Diese Massnahme reicht nicht aus.</p><p>Wenn man die Schnelltests ohne Einschränkung einsetzen würde, könnte die Pandemie eingedämmt und der Wirtschaft gleichzeitig Schub verliehen werden. Eine erweiterte Anwendung würde sich präventiv auswirken. Die positiven Fälle könnten rasch erkannt und behandelt werden. Das würde dazu führen, dass das Personal in den Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Sicherheit nicht unnötig Risiken ausgesetzt würde, und die Sektoren Tourismus, Sport, Kultur und Freizeit, die stark unter den Einschränkungen leiden, würden entlastet.</p><p>Im Ausland setzt z. B. Frankreich eine Strategie um, die auch Schnelltests umfasst. In Deutschland, Grossbritannien und Frankreich werden an den Flughäfen Versuche mit Schnelltests durchgeführt. Die Europäische Union fördert sie ebenfalls.</p><p>Um der zweiten Welle entgegenzutreten und weil keine Impfung vorhanden ist, ist es wichtig, möglichst viele Personen zu testen, um rasch festzustellen, wer positiv ist, und um die Anzahl Neuansteckungen zu reduzieren.</p>
  • <p>Schnelltests sind ein wichtiges neues Mittel zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Sie ermöglichen eine rasche Identifizierung und Isolation von positiven Fällen und verhindern so weitere Ansteckungen. Wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion De Courten 20.3988 "Covid-19-Schnelltests statt einschneidende Quarantäne" festgehalten, hat der Bundesrat beschlossen, die Zugänglichkeit dieser Tests zu verbessern, indem er ihre Durchführung auch ausserhalb der bewilligten Laboratorien zulässt. Seit dem 2. November 2020 können solche Tests somit in Arztpraxen, Apotheken, Spitälern und Testzentren durchgeführt werden. Am Anfang war die Übernahme der Testkosten durch den Bund, unabhängig davon, ob es sich um Schnelltests oder PCR-Tests handelte, an bestimmte Bedingungen geknüpft. Um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen, hat der Bundesrat an seinen Sitzungen vom 27. Januar und 17. Februar 2021 die Teststrategie angepasst. Die Kosten für die vorbeugende, wiederholte Testung von symptomlosen Personen im Rahmen von Schutzkonzepten, etwa in Alters- und Pflegeheimen, Spitälern und weiteren sozialmedizinischen Institutionen, wird neu durch den Bund übernommen. Um lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, übernimmt der Bund ebenfalls die Kosten für umfassende Testung symptomloser Personen an Schulen, Ausbildungsstätten und weiteren Orten mit erhöhter Übertragungswahrscheinlichkeit. Der Kanton muss dem BAG ein Konzept vorlegen, etwa dazu, wo, wer und wie oft getestet wird sowie welche Tests verwendet werden. Zudem hat er die bisherige Quarantäneregelung angepasst: Die zehntägige Kontaktquarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist, und wenn die zuständige kantonale Behörde zustimmt. Die Reisequarantäne hingegen kann eigenverantwortlich aufgehoben, wenn die Person ab dem 7. Tag nach der Einreise einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführt und dieser ein negatives Resultat anzeigt. Der Bundesrat erachtet folglich das Anliegen der Motion als weitgehend erfüllt und empfiehlt die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Schnelltests so rasch wie möglich ohne Einschränkungen einzusetzen, also sobald die Produktions- und Vertriebskapazitäten der pharmazeutischen Industrie ausreichen. Die Anwendung wird vom Bund finanziert.</p>
  • Einsatz von Schnelltests ohne Einschränkung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Quarantäne ist für die Erholung von Wirtschaft und Tourismus ein ernsthaftes Hindernis, umso mehr, als eine alarmierende Vorhersage der nächsten folgt. Das Konkurs- und Entlassungsrisiko bleibt hoch. Unternehmen, die vor der Krise wettbewerbsfähig waren, steht das Wasser bis zum Hals. Denken wir die KMU und Hotel-Restaurants, die schliessen müssen ... Wir müssen heute handeln, um zu verhindern, dass es morgen zu Entlassungen im grossen Stil kommt. Was die Isolation betrifft, so wird der gesellschaftliche, psychische und medizinische Schaden stark unterschätzt.</p><p>Die Schweiz testet nicht genug. Sie gehört zu den Ländern, die im Verhältnis zur Einwohnerzahl am wenigsten Tests durchgeführt haben, bei gleichzeitig sehr hohen Fallzahlen. Die Schnelltests vervollständigen die aktuelle PCR-Strategie (PCR: Polymerase-Kettenreaktion): Es kann mehr getestet werden und die Resultate liegen rascher vor. Der Bundesrat hat aber entschieden, die Tests nur beschränkt einzusetzen. Die Anwendung ist nur für Personen vorgesehen, die die vom Bundesamt für Gesundheit definierten Symptome zeigen und die keiner Risikogruppe angehören. Diese Massnahme reicht nicht aus.</p><p>Wenn man die Schnelltests ohne Einschränkung einsetzen würde, könnte die Pandemie eingedämmt und der Wirtschaft gleichzeitig Schub verliehen werden. Eine erweiterte Anwendung würde sich präventiv auswirken. Die positiven Fälle könnten rasch erkannt und behandelt werden. Das würde dazu führen, dass das Personal in den Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Sicherheit nicht unnötig Risiken ausgesetzt würde, und die Sektoren Tourismus, Sport, Kultur und Freizeit, die stark unter den Einschränkungen leiden, würden entlastet.</p><p>Im Ausland setzt z. B. Frankreich eine Strategie um, die auch Schnelltests umfasst. In Deutschland, Grossbritannien und Frankreich werden an den Flughäfen Versuche mit Schnelltests durchgeführt. Die Europäische Union fördert sie ebenfalls.</p><p>Um der zweiten Welle entgegenzutreten und weil keine Impfung vorhanden ist, ist es wichtig, möglichst viele Personen zu testen, um rasch festzustellen, wer positiv ist, und um die Anzahl Neuansteckungen zu reduzieren.</p>
    • <p>Schnelltests sind ein wichtiges neues Mittel zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie. Sie ermöglichen eine rasche Identifizierung und Isolation von positiven Fällen und verhindern so weitere Ansteckungen. Wie bereits in seiner Stellungnahme zur Motion De Courten 20.3988 "Covid-19-Schnelltests statt einschneidende Quarantäne" festgehalten, hat der Bundesrat beschlossen, die Zugänglichkeit dieser Tests zu verbessern, indem er ihre Durchführung auch ausserhalb der bewilligten Laboratorien zulässt. Seit dem 2. November 2020 können solche Tests somit in Arztpraxen, Apotheken, Spitälern und Testzentren durchgeführt werden. Am Anfang war die Übernahme der Testkosten durch den Bund, unabhängig davon, ob es sich um Schnelltests oder PCR-Tests handelte, an bestimmte Bedingungen geknüpft. Um besonders gefährdete Menschen besser zu schützen und lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu bekämpfen, hat der Bundesrat an seinen Sitzungen vom 27. Januar und 17. Februar 2021 die Teststrategie angepasst. Die Kosten für die vorbeugende, wiederholte Testung von symptomlosen Personen im Rahmen von Schutzkonzepten, etwa in Alters- und Pflegeheimen, Spitälern und weiteren sozialmedizinischen Institutionen, wird neu durch den Bund übernommen. Um lokale Infektionsausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, übernimmt der Bund ebenfalls die Kosten für umfassende Testung symptomloser Personen an Schulen, Ausbildungsstätten und weiteren Orten mit erhöhter Übertragungswahrscheinlichkeit. Der Kanton muss dem BAG ein Konzept vorlegen, etwa dazu, wo, wer und wie oft getestet wird sowie welche Tests verwendet werden. Zudem hat er die bisherige Quarantäneregelung angepasst: Die zehntägige Kontaktquarantäne kann verkürzt werden, falls sich die betroffene Person nach sieben Tagen testen lässt und das Resultat negativ ist, und wenn die zuständige kantonale Behörde zustimmt. Die Reisequarantäne hingegen kann eigenverantwortlich aufgehoben, wenn die Person ab dem 7. Tag nach der Einreise einen Antigen-Schnelltest oder PCR-Test durchführt und dieser ein negatives Resultat anzeigt. Der Bundesrat erachtet folglich das Anliegen der Motion als weitgehend erfüllt und empfiehlt die Ablehnung der Motion.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Schnelltests so rasch wie möglich ohne Einschränkungen einzusetzen, also sobald die Produktions- und Vertriebskapazitäten der pharmazeutischen Industrie ausreichen. Die Anwendung wird vom Bund finanziert.</p>
    • Einsatz von Schnelltests ohne Einschränkung

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