Zuschlagskriterien für Covid-19-Reservationsantrag mit Molecular Partners

ShortId
20.4286
Id
20204286
Updated
28.07.2023 00:55
Language
de
Title
Zuschlagskriterien für Covid-19-Reservationsantrag mit Molecular Partners
AdditionalIndexing
2841;15;36
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat am 11. August 2020 kommuniziert, mit dem Schweizer Unternehmen Molecular Partners einen Reservationsvertrag für ein Therapeutikum gegen das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) unterzeichnet zu haben. Mit dem Vertrag sichert sich der Bund einen prioritären Zugang zu den ersten 200 000 Dosen des Covid-19-Medikaments sowie ein Recht auf Lieferung von bis zu 3 Millionen weiteren Dosen.</p><p>Die Frage stellt sich, nach welchen Kriterien der Bundesrat die Auswahl getroffen hat und welche Strategie die Regierung verfolgt? Investitionen in ein Arzneimittel, das sich im präklinischen Stadium befindet, ist mit hohen Risiken verbunden. Viele Arzneimittel scheitern bei den klinischen Studien und kommen entsprechend nicht auf den Markt. Langjährige angewendete Arzneimittel haben neben der generell belegten Wirksamkeit ausserdem den Vorteil, dass sie in der Regel sicher sind. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob Investitionen in spezifische klinische Forschung bewährter chemischer und pflanzlicher Arzneimittel im Einsatz gegen SARS-CoV-2 angezeigt sind.</p>
  • <p>1. Der Bund hat im September 2020 mit Molecular Partners einen Reservationsvertrag abgeschlossen. Damit kann der frühe Zugang zu einem vielversprechenden Produkt gesichert werden, welches als passive Immunisierung eingesetzt werden kann. Ein solches Produkt erlaubt den Schutz besonders gefährdeter Personen in akuten Phasen einer Pandemie. Artikel 44 des Epidemiengesetzes bildet die rechtliche Grundlage für den Abschluss von Verträgen mit privaten Unternehmen für die Versorgung von Heilmitteln zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten während einer Pandemie. Ziel des Bundes ist es, die Schweizer Bevölkerung rasch mit sicheren und wirksamen Produkten zur aktiven und passiven Immunisierung zu versorgen, um einen Beitrag zur Eindämmung der aktuellen Pandemie zu leisten. Alle Kandidaten werden an diesem übergeordneten Ziel gemessen. Die Priorisierung der einzelnen Kandidaten basiert anschliessend auf (I) dem wissenschaftlichen Potenzial des Produktes, den Fähigkeiten des Unternehmens, um einerseits (II) klinische Studien erfolgreich durchzuführen und andererseits (III) die qualitative hochstehende Herstellung in grösseren Mengen sicherzustellen. Schliesslich ist (IV) der Zugang des Unternehmens zu finanziellen Mitteln ein wichtiges Kriterium. Spezifische Investitionen in Forschung und Entwicklung werden dabei nicht getätigt.</p><p>2. &amp; 3. Im Rahmen der Pandemie spielt der Bund eine subsidiäre Rolle bei der Beschaffung von wichtigen Arzneimitteln zur Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus. Zur Unterstützung der Versorgung der Kantone und ihrer Gesundheitseinrichtungen kann er wichtige medizinische Güter beschaffen oder Hersteller verpflichten, wichtige medizinische Güter herzustellen oder ihre Produktionsmengen zu erhöhen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Clinical Care der Swiss National COVID-19 Science Task Force Beschaffungsangebote von Lieferanten zu experimentellen Arzneimitteln zur Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus. Bei der Bewertung von Beschaffungsangeboten werden sowohl bereits zugelassene chemische und pflanzliche Arzneimittel mit belegter antiviraler, immunstärkender und entzündungshemmender Wirkung als auch neue Wirkstoffe berücksichtigt, solange Evidenz einer Wirksamkeit in der Bekämpfung des Coronavirus vorliegt. Im Zusammenhang der Beschaffung von Impfstoffen bzw. Produkten zur passiven Immunisierung von gefährdeten Menschen investiert der Bund nicht in das Eigen- oder Fremdkapital von Unternehmen. Auch finanziert der Bund nicht in die klinische Forschung von einzelnen Unternehmen, welche Impfstoffe oder Arzneimittel entwickeln. Der Bund handelt Reservations- bzw. Kaufverträge mit Unternehmen aus, welche an vielversprechenden Produkten arbeiten oder bereits auf den Markt gebracht haben. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Zusammenhang mit dem Vertrag für einen Reservationsantrag für ein Therapeutikum gegen SARS-CoV-2 mit der Firma Mocular Partners bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Aufgrund welcher Kriterien hat der Bundesrat der Firma Molecular Partners den Zuschlag erteilt, obwohl sich die Forschung im frühen präklinischen Stadium befindet? Ist der Bundesrat bereit, den Kriterienkatalog zu veröffentlichen? Ist er sich bewusst, dass er mit dem Vertrag de facto die klinische Forschung einer einzigen Firma mitfinanziert?</p><p>- Wurden auch Investitionen in Firmen mit chemischen und pflanzlichen Arzneimitteln geprüft, deren Arzneimittel eine bereits klinisch belegte antivirale, immunstärkende und entzündungshemmende Wirkung haben und die langjährig und sicher eingesetzt werden?</p><p>- Plant der Bundesrat, weitere Verträge mit Pharma-Firmen abzuschliessen, damit diese Covid-spezifische klinische Forschung durchführen können? Gehören auch Firmen mit Arzneimitteln mit belegter antiviraler, immunstärkender und entzündungshemmender Wirkung dazu oder setzt der Bundesrat einseitig auf neue Technologien? Falls ja, was ist der Grund, in neue Wirkstoffe und Wirkmechanismen zu investieren, wenn bereits bewährte Arzneimittel im Markt verfügbar sind?</p>
  • Zuschlagskriterien für Covid-19-Reservationsantrag mit Molecular Partners
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat am 11. August 2020 kommuniziert, mit dem Schweizer Unternehmen Molecular Partners einen Reservationsvertrag für ein Therapeutikum gegen das neue Coronavirus (SARS-CoV-2) unterzeichnet zu haben. Mit dem Vertrag sichert sich der Bund einen prioritären Zugang zu den ersten 200 000 Dosen des Covid-19-Medikaments sowie ein Recht auf Lieferung von bis zu 3 Millionen weiteren Dosen.</p><p>Die Frage stellt sich, nach welchen Kriterien der Bundesrat die Auswahl getroffen hat und welche Strategie die Regierung verfolgt? Investitionen in ein Arzneimittel, das sich im präklinischen Stadium befindet, ist mit hohen Risiken verbunden. Viele Arzneimittel scheitern bei den klinischen Studien und kommen entsprechend nicht auf den Markt. Langjährige angewendete Arzneimittel haben neben der generell belegten Wirksamkeit ausserdem den Vorteil, dass sie in der Regel sicher sind. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob Investitionen in spezifische klinische Forschung bewährter chemischer und pflanzlicher Arzneimittel im Einsatz gegen SARS-CoV-2 angezeigt sind.</p>
    • <p>1. Der Bund hat im September 2020 mit Molecular Partners einen Reservationsvertrag abgeschlossen. Damit kann der frühe Zugang zu einem vielversprechenden Produkt gesichert werden, welches als passive Immunisierung eingesetzt werden kann. Ein solches Produkt erlaubt den Schutz besonders gefährdeter Personen in akuten Phasen einer Pandemie. Artikel 44 des Epidemiengesetzes bildet die rechtliche Grundlage für den Abschluss von Verträgen mit privaten Unternehmen für die Versorgung von Heilmitteln zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten während einer Pandemie. Ziel des Bundes ist es, die Schweizer Bevölkerung rasch mit sicheren und wirksamen Produkten zur aktiven und passiven Immunisierung zu versorgen, um einen Beitrag zur Eindämmung der aktuellen Pandemie zu leisten. Alle Kandidaten werden an diesem übergeordneten Ziel gemessen. Die Priorisierung der einzelnen Kandidaten basiert anschliessend auf (I) dem wissenschaftlichen Potenzial des Produktes, den Fähigkeiten des Unternehmens, um einerseits (II) klinische Studien erfolgreich durchzuführen und andererseits (III) die qualitative hochstehende Herstellung in grösseren Mengen sicherzustellen. Schliesslich ist (IV) der Zugang des Unternehmens zu finanziellen Mitteln ein wichtiges Kriterium. Spezifische Investitionen in Forschung und Entwicklung werden dabei nicht getätigt.</p><p>2. &amp; 3. Im Rahmen der Pandemie spielt der Bund eine subsidiäre Rolle bei der Beschaffung von wichtigen Arzneimitteln zur Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus. Zur Unterstützung der Versorgung der Kantone und ihrer Gesundheitseinrichtungen kann er wichtige medizinische Güter beschaffen oder Hersteller verpflichten, wichtige medizinische Güter herzustellen oder ihre Produktionsmengen zu erhöhen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) prüft in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Clinical Care der Swiss National COVID-19 Science Task Force Beschaffungsangebote von Lieferanten zu experimentellen Arzneimitteln zur Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus. Bei der Bewertung von Beschaffungsangeboten werden sowohl bereits zugelassene chemische und pflanzliche Arzneimittel mit belegter antiviraler, immunstärkender und entzündungshemmender Wirkung als auch neue Wirkstoffe berücksichtigt, solange Evidenz einer Wirksamkeit in der Bekämpfung des Coronavirus vorliegt. Im Zusammenhang der Beschaffung von Impfstoffen bzw. Produkten zur passiven Immunisierung von gefährdeten Menschen investiert der Bund nicht in das Eigen- oder Fremdkapital von Unternehmen. Auch finanziert der Bund nicht in die klinische Forschung von einzelnen Unternehmen, welche Impfstoffe oder Arzneimittel entwickeln. Der Bund handelt Reservations- bzw. Kaufverträge mit Unternehmen aus, welche an vielversprechenden Produkten arbeiten oder bereits auf den Markt gebracht haben. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Zusammenhang mit dem Vertrag für einen Reservationsantrag für ein Therapeutikum gegen SARS-CoV-2 mit der Firma Mocular Partners bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:</p><p>- Aufgrund welcher Kriterien hat der Bundesrat der Firma Molecular Partners den Zuschlag erteilt, obwohl sich die Forschung im frühen präklinischen Stadium befindet? Ist der Bundesrat bereit, den Kriterienkatalog zu veröffentlichen? Ist er sich bewusst, dass er mit dem Vertrag de facto die klinische Forschung einer einzigen Firma mitfinanziert?</p><p>- Wurden auch Investitionen in Firmen mit chemischen und pflanzlichen Arzneimitteln geprüft, deren Arzneimittel eine bereits klinisch belegte antivirale, immunstärkende und entzündungshemmende Wirkung haben und die langjährig und sicher eingesetzt werden?</p><p>- Plant der Bundesrat, weitere Verträge mit Pharma-Firmen abzuschliessen, damit diese Covid-spezifische klinische Forschung durchführen können? Gehören auch Firmen mit Arzneimitteln mit belegter antiviraler, immunstärkender und entzündungshemmender Wirkung dazu oder setzt der Bundesrat einseitig auf neue Technologien? Falls ja, was ist der Grund, in neue Wirkstoffe und Wirkmechanismen zu investieren, wenn bereits bewährte Arzneimittel im Markt verfügbar sind?</p>
    • Zuschlagskriterien für Covid-19-Reservationsantrag mit Molecular Partners

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