Krankenkassenprämien 2021. Ist der Anstieg im Tessin auf institutionelle Probleme zurückzuführen?

ShortId
20.4288
Id
20204288
Updated
28.07.2023 00:55
Language
de
Title
Krankenkassenprämien 2021. Ist der Anstieg im Tessin auf institutionelle Probleme zurückzuführen?
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Versicherer ihre Prämien auf der Grundlage der Kosten des Vorjahres, der Hochrechnungen für das laufende Jahr und der Prognosen für das folgende Jahr festsetzen. Die Prämien basieren also hauptsächlich auf Annahmen und Prognosen der Versicherer, deren Plausibilität durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft werden muss. Wenn ein Versicherer Prämien vorlegt, die im Verhältnis zu den geschätzten Kosten zu tief erscheinen, fordert das BAG ihn auf, seine Tarife nach oben zu revidieren. Wenn umgekehrt die Prämien zu hoch erscheinen, fordert es eine Anpassung nach unten.</p><p>Da die Kosten grundsätzlich schwer vorauszusagen sind und von diversen Faktoren wie den Versichertenbeständen, den Bruttokosten, den Kostenbeteiligungen und den Beiträgen respektive Abgaben für den Risikoausgleich abhängen, wird es bei Betrachtung der tatsächlich angefallenen Kosten immer Differenzen zu den tatsächlich eingenommenen Prämien des gleichen Jahres geben. Es kann festgestellt werden, dass die Kosten im Kanton Tessin in den letzten Jahren nachträglich höher waren als bei der Prämienfestsetzung von den einzelnen Versicherern geschätzt wurde. Die Prämien müssen kostendeckend sein, daher ist im Kanton Tessin eine Prämienerhöhung notwendig.</p><p>Das BAG stellt fest, dass die für 2021 geltenden Prämien gesetzeskonform festgelegt, teilweise angepasst und genehmigt worden sind. Die Erhöhung der mittleren Prämie im Vergleich zum Vorjahr für den Kanton Tessin, die höher ausgefallen ist als für die gesamte Schweiz, ist gerechtfertigt.</p><p>3. Dieser Punkt ist auch Thema in den beiden Motionen Quadri 20.4123 und Romano 20.4290. Um den freiwilligen Abbau übermässiger Reserven zu fördern, hat der Bundesrat am 18. September 2020 eine Vernehmlassung (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen) zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; SR 832.121) eröffnet, welche bis am 18. Dezember 2020 dauerte. Gemäss dieser Vorlage wird der Reservensatz, über den der Versicherer nach dem Abbau in jedem Fall verfügen muss, von 150 auf 100 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe gesenkt. Diese Änderung macht es den Versicherern daher leichter, dieses Instrument zu nutzen, und erhöht somit den Anreiz, die Prämien zugunsten der Versicherten zu senken.</p><p>Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene bereits gehandelt. Er ist der Ansicht, dass zuerst die Vernehmlassung ausgewertet werden muss, bevor weitere Massnahmen im Bereich der Reserven beschlossen werden.</p><p>Eine neue Pflicht der Versicherer zum Abbau der Reserven wäre zudem in einem formellen Gesetz umzusetzen. Eine Verordnungsänderung genügt nicht (Art. 164 Abs. 1 Bst. c der Bundesverfassung).</p><p>4. Gemäss Artikel 16 Absatz 6 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) können sich die Kantone vor der Prämiengenehmigung zu den geschätzten Kosten ihres Kantons äussern, nicht aber zu den eingegebenen Prämientarifen. Das BAG hat den Kantonen umfangreiche Daten geliefert. Die Kantone können auch bei den Versicherern die Informationen einholen, welche sie zur Erarbeitung ihrer Stellungnahme bezüglich der geschätzten Kosten benötigen. Es steht den Versicherern frei, den Kantonen die relevanten Kostendaten zu liefern oder auf die Datenzustellung des BAG zu verweisen.</p><p>Das BAG hat von den Kantonen Rückmeldungen zu den Kostenschätzungen der Versicherer erhalten. Es hat sie untersucht, in der Beurteilung berücksichtigt und vor der Genehmigung der Prämien einzeln beantwortet. Zusätzlich übermittelt das BAG den Kantonen vor der Genehmigung der Prämien alle wesentlichen Prämieninformationen.</p><p>Der Bundesrat stellt somit fest, dass die Kantone vom BAG alle Unterlagen erhalten haben, um sich zur Kostenentwicklung äussern zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Tessin steigen die Krankenkassenprämien 2021 um durchschnittlich 2,1 Prozent. Im nationalen Vergleich ist dies der höchste Anstieg; er liegt um 1,6 Prozentpunkte über dem Landesmittel. Gleichzeitig wachsen die Reserven weiter an, die Prämien entsprechen also nicht den tatsächlichen Kosten. Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Krankenversicherer eine durchschnittliche Prämienerhöhung von 1,7 Prozent beantragten? Wie kommt es, dass das Bundesamt diesen Prozentsatz und die Angaben der Krankenversicherer erhöhte?</p><p>2. Zur Begründung wird angeführt, in den letzten Jahren seien die Erhöhungen möglicherweise zu gering ausgefallen. Wo hat der Mechanismus versagt? Welche Lösungen wurden nicht umgesetzt?</p><p>Der Bundesrat hat festgestellt, die Reserven seien übermässig hoch und es gelte einen Weg zu finden, sie abzubauen. Die Krankenversicherer können nach geltendem Recht die Reserven abbauen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Das Problem ist offensichtlich, auch wenn man nicht nur die Situation im Tessin, die sich seit Jahren hinzieht, anschaut:</p><p>3. Darum und, weil es absolut notwendig ist, die Reserven besser zu kontrollieren, insbesondere sie zu begrenzen, fragt sich: Warum wird in der vorgesehenen Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) an der völlig wirkungslosen Kann-Formulierung in Artikel 26 ("...kann seine Reserven abbauen...") festgehalten, statt zu einer verpflichtenden Formulierung ("...muss seine Reserven abbauen...") überzugehen?</p><p>4. Verschiedene Krankenversicherer stellen auf ausdrückliche Anweisung des BAG den Kantonen nicht mehr vollständige Daten zur Verfügung. Die betroffenen Kantone können darum die Prämienanträge der wichtigsten Krankenversicherer im Hinblick auf die Stellungnahme gegenüber dem BAG nicht vertieft prüfen. Schwächt diese Entwicklung nicht das Vertrauen der Bevölkerung in das System? Warum tritt das BAG den Föderalismus mit Füssen und arbeitet nicht umfassend mit den zuständigen kantonalen Stellen zusammen, die die Lage in den Kantonen doch am besten kennen?</p>
  • Krankenkassenprämien 2021. Ist der Anstieg im Tessin auf institutionelle Probleme zurückzuführen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Versicherer ihre Prämien auf der Grundlage der Kosten des Vorjahres, der Hochrechnungen für das laufende Jahr und der Prognosen für das folgende Jahr festsetzen. Die Prämien basieren also hauptsächlich auf Annahmen und Prognosen der Versicherer, deren Plausibilität durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüft werden muss. Wenn ein Versicherer Prämien vorlegt, die im Verhältnis zu den geschätzten Kosten zu tief erscheinen, fordert das BAG ihn auf, seine Tarife nach oben zu revidieren. Wenn umgekehrt die Prämien zu hoch erscheinen, fordert es eine Anpassung nach unten.</p><p>Da die Kosten grundsätzlich schwer vorauszusagen sind und von diversen Faktoren wie den Versichertenbeständen, den Bruttokosten, den Kostenbeteiligungen und den Beiträgen respektive Abgaben für den Risikoausgleich abhängen, wird es bei Betrachtung der tatsächlich angefallenen Kosten immer Differenzen zu den tatsächlich eingenommenen Prämien des gleichen Jahres geben. Es kann festgestellt werden, dass die Kosten im Kanton Tessin in den letzten Jahren nachträglich höher waren als bei der Prämienfestsetzung von den einzelnen Versicherern geschätzt wurde. Die Prämien müssen kostendeckend sein, daher ist im Kanton Tessin eine Prämienerhöhung notwendig.</p><p>Das BAG stellt fest, dass die für 2021 geltenden Prämien gesetzeskonform festgelegt, teilweise angepasst und genehmigt worden sind. Die Erhöhung der mittleren Prämie im Vergleich zum Vorjahr für den Kanton Tessin, die höher ausgefallen ist als für die gesamte Schweiz, ist gerechtfertigt.</p><p>3. Dieser Punkt ist auch Thema in den beiden Motionen Quadri 20.4123 und Romano 20.4290. Um den freiwilligen Abbau übermässiger Reserven zu fördern, hat der Bundesrat am 18. September 2020 eine Vernehmlassung (www.admin.ch &gt; Bundesrecht &gt; Vernehmlassungen &gt; Abgeschlossene Vernehmlassungen) zur Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; SR 832.121) eröffnet, welche bis am 18. Dezember 2020 dauerte. Gemäss dieser Vorlage wird der Reservensatz, über den der Versicherer nach dem Abbau in jedem Fall verfügen muss, von 150 auf 100 Prozent der gesetzlich vorgeschriebenen Mindesthöhe gesenkt. Diese Änderung macht es den Versicherern daher leichter, dieses Instrument zu nutzen, und erhöht somit den Anreiz, die Prämien zugunsten der Versicherten zu senken.</p><p>Der Bundesrat hat auf Verordnungsebene bereits gehandelt. Er ist der Ansicht, dass zuerst die Vernehmlassung ausgewertet werden muss, bevor weitere Massnahmen im Bereich der Reserven beschlossen werden.</p><p>Eine neue Pflicht der Versicherer zum Abbau der Reserven wäre zudem in einem formellen Gesetz umzusetzen. Eine Verordnungsänderung genügt nicht (Art. 164 Abs. 1 Bst. c der Bundesverfassung).</p><p>4. Gemäss Artikel 16 Absatz 6 Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12) können sich die Kantone vor der Prämiengenehmigung zu den geschätzten Kosten ihres Kantons äussern, nicht aber zu den eingegebenen Prämientarifen. Das BAG hat den Kantonen umfangreiche Daten geliefert. Die Kantone können auch bei den Versicherern die Informationen einholen, welche sie zur Erarbeitung ihrer Stellungnahme bezüglich der geschätzten Kosten benötigen. Es steht den Versicherern frei, den Kantonen die relevanten Kostendaten zu liefern oder auf die Datenzustellung des BAG zu verweisen.</p><p>Das BAG hat von den Kantonen Rückmeldungen zu den Kostenschätzungen der Versicherer erhalten. Es hat sie untersucht, in der Beurteilung berücksichtigt und vor der Genehmigung der Prämien einzeln beantwortet. Zusätzlich übermittelt das BAG den Kantonen vor der Genehmigung der Prämien alle wesentlichen Prämieninformationen.</p><p>Der Bundesrat stellt somit fest, dass die Kantone vom BAG alle Unterlagen erhalten haben, um sich zur Kostenentwicklung äussern zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Tessin steigen die Krankenkassenprämien 2021 um durchschnittlich 2,1 Prozent. Im nationalen Vergleich ist dies der höchste Anstieg; er liegt um 1,6 Prozentpunkte über dem Landesmittel. Gleichzeitig wachsen die Reserven weiter an, die Prämien entsprechen also nicht den tatsächlichen Kosten. Darum bitte ich den Bundesrat um Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Trifft es zu, dass die Krankenversicherer eine durchschnittliche Prämienerhöhung von 1,7 Prozent beantragten? Wie kommt es, dass das Bundesamt diesen Prozentsatz und die Angaben der Krankenversicherer erhöhte?</p><p>2. Zur Begründung wird angeführt, in den letzten Jahren seien die Erhöhungen möglicherweise zu gering ausgefallen. Wo hat der Mechanismus versagt? Welche Lösungen wurden nicht umgesetzt?</p><p>Der Bundesrat hat festgestellt, die Reserven seien übermässig hoch und es gelte einen Weg zu finden, sie abzubauen. Die Krankenversicherer können nach geltendem Recht die Reserven abbauen, sind aber nicht dazu verpflichtet. Das Problem ist offensichtlich, auch wenn man nicht nur die Situation im Tessin, die sich seit Jahren hinzieht, anschaut:</p><p>3. Darum und, weil es absolut notwendig ist, die Reserven besser zu kontrollieren, insbesondere sie zu begrenzen, fragt sich: Warum wird in der vorgesehenen Änderung der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) an der völlig wirkungslosen Kann-Formulierung in Artikel 26 ("...kann seine Reserven abbauen...") festgehalten, statt zu einer verpflichtenden Formulierung ("...muss seine Reserven abbauen...") überzugehen?</p><p>4. Verschiedene Krankenversicherer stellen auf ausdrückliche Anweisung des BAG den Kantonen nicht mehr vollständige Daten zur Verfügung. Die betroffenen Kantone können darum die Prämienanträge der wichtigsten Krankenversicherer im Hinblick auf die Stellungnahme gegenüber dem BAG nicht vertieft prüfen. Schwächt diese Entwicklung nicht das Vertrauen der Bevölkerung in das System? Warum tritt das BAG den Föderalismus mit Füssen und arbeitet nicht umfassend mit den zuständigen kantonalen Stellen zusammen, die die Lage in den Kantonen doch am besten kennen?</p>
    • Krankenkassenprämien 2021. Ist der Anstieg im Tessin auf institutionelle Probleme zurückzuführen?

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