Der Islamische Zentralrat Schweiz soll nach der Verurteilung seiner führenden Köpfe endlich verboten werden

ShortId
20.4292
Id
20204292
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Der Islamische Zentralrat Schweiz soll nach der Verurteilung seiner führenden Köpfe endlich verboten werden
AdditionalIndexing
2831;09;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat kommentiert weder konkrete Fälle noch Entscheide einer Justizbehörde.</p><p>1. Der Bundesrat kann eine Organisation oder Gruppe verbieten, welche mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht (Art. 74 Abs. 1 Nachrichtendienstgesetz, NDG, SR 121). Ein solches Verbot muss sich auf einen entsprechenden Beschluss der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Art. 74 Abs. 2 NDG) bzw. künftig nur noch auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen abstützen (Revision Artikel am 25. September 2020 vom Parlament angenommen). Der Bundesrat kann deshalb eine Organisation oder Gruppierung, die nicht auf einem Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen aufgeführt ist, auch künftig nicht verbieten. Bisher sind in der Schweiz die terroristischen Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandte Organisationen verboten, deren Aktivitäten eine erhöhte Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit des Landes darstellen.</p><p>Die Behörden des Bundes prüfen konsequent im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Fernhalte- und Entfernungsmassnahmen sowie den Bürgerrechtsentzug. Der Erlass von Fernhalte- und Entfernungsmassnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz ist Aufgabe des Bundesamts für Polizei (fedpol). Dieses kann Einreiseverbote und Ausweisungen gegen Ausländerinnen und Ausländer verfügen, wenn konkrete und aktuelle Hinweise auf terroristische Aktivitäten, einschliesslich der Unterstützung einer verbotenen Organisation, vorliegen (Art. 67 Abs. 4 und Art. 68 Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG, SR 142.20). Der Einsatz weiterer präventiv-polizeilicher Massnahmen wird durch das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) möglich sein, das am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet wurde.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn sie oder er schwere Verbrechen insbesondere im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätig-extremistischen Aktivitäten oder organisierter Kriminalität begangen haben (Artikel 42 Bürgerrechtsgesetz, BüG, SR 141.0, i. V. m. Art. 30 Bürgerrechtsverordnung, BüV, SR 141.01).</p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Wobmann 19.4005 und zur Interpellation Gafner 20.3780 bereits ausgeführt hat, ist er sich der Risiken, die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften für die innere Sicherheit, die Entwicklung der Gesellschaft und den Religionsfrieden ausgehen, bewusst. Grundrechtseinschränkungen, die einzig an der muslimischen Ausrichtung von Gemeinschaften anknüpfen, wären jedoch diskriminierend und damit verfassungswidrig (Art. 8 Abs. 2 BV). Eine über die Beurteilung konkreter Sicherheitsrisiken hinausgehende Überwachung aller Moscheen in der Schweiz lehnt der Bundesrat deshalb ab. Dies widerspräche auch Artikel 5 Absatz 6 NDG, der die Beschaffung von Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz nur zulässt, "wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese [Organisation oder Person] ihre Rechte ausübt, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen". Bund und Kantone arbeiten diesbezüglich eng zusammen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist aber mehr Transparenz bei der Finanzierung religiöser Einrichtungen nötig. Fedpol prüft in Zusammenarbeit mit dem NDB zurzeit weitere rechtliche Möglichkeiten, um die Finanzierung von religiösen Einrichtungen, welche Gewaltextremismus und Radikalisierung Vorschub leisten, zu erkennen und zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat kürzlich Nicolas Blancho und Qaasim Illi, das Führungsduo des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), zu bedingten Freiheitsstrafen von 15 beziehungsweise 18 Monaten verurteilt. Verurteilt wurden sie wegen verbotener Propaganda zugunsten von Al-Kaida und anderen extremistischen Organisationen. </p><p>Die Gefahr, die vom islamischen Extremismus ausgeht, ist offensichtlich. Dies zeigt die tragische und alarmierende Eskalation der Ereignisse in Frankreich. Auch die Schweiz kann sich nicht sicher fühlen: Mitte September musste sie beim Anschlag in Morges ihren ersten Toten verzeichnen. Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus - gegen das linke Gruppierungen übrigens das Referendum ergriffen haben - bietet zwar einige Instrumente, ist aber sicher nicht ausreichend. </p><p>Der IZRS wurde schon mehrmals von Gerichten unter die Lupe genommen. Jetzt kam es zu einer Verurteilung seiner Führungsmitglieder - die im Übrigen der Urteilsverkündung unentschuldigt fernblieben. Das zeigt klar, welchen Stellenwert diese Islamisten der Schweizer Gesetzgebung und unserem Rechtsstaat zumessen. Sie erkennen sich natürlich in anderen Regeln wieder (politischer Islam). </p><p>Wenige Tage nach der strafrechtlichen Verurteilung seiner Führungsriege macht der IZRS unbeeindruckt damit weiter, mit seinen Kampagnen über die sozialen Medien das Klima in Frankreich aufzuheizen. So kommt es dann zu den bestialischen Morden der islamischen Extremisten, die als Scheinflüchtlinge nach Europa gekommen sind. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Beabsichtigt er angesichts der strafrechtlichen Verurteilung der IZRS-Führungsleute, diese Organisation zu verbieten, ihre Auflösung zu veranlassen und die Ausweisung ihrer Mitglieder mit ausländischer oder doppelter Staatsangehörigkeit aus der Schweiz anzuordnen? </p><p>- Beabsichtigt er, endlich die ausländische Finanzierung von Moscheen und islamischen Kulturzentren zu verbieten, dies auch angesichts der Zunahme des islamistischen Terrorismus im nahen Frankreich, vor der auch die Nachbarländer nicht die Augen verschliessen können?</p>
  • Der Islamische Zentralrat Schweiz soll nach der Verurteilung seiner führenden Köpfe endlich verboten werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat kommentiert weder konkrete Fälle noch Entscheide einer Justizbehörde.</p><p>1. Der Bundesrat kann eine Organisation oder Gruppe verbieten, welche mittelbar oder unmittelbar terroristische oder gewalttätig-extremistische Aktivitäten propagiert, unterstützt oder in anderer Weise fördert und damit die innere oder äussere Sicherheit konkret bedroht (Art. 74 Abs. 1 Nachrichtendienstgesetz, NDG, SR 121). Ein solches Verbot muss sich auf einen entsprechenden Beschluss der Vereinten Nationen oder der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (Art. 74 Abs. 2 NDG) bzw. künftig nur noch auf einen Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen abstützen (Revision Artikel am 25. September 2020 vom Parlament angenommen). Der Bundesrat kann deshalb eine Organisation oder Gruppierung, die nicht auf einem Verbots- oder Sanktionsbeschluss der Vereinten Nationen aufgeführt ist, auch künftig nicht verbieten. Bisher sind in der Schweiz die terroristischen Gruppierungen "Al-Qaïda" und "Islamischer Staat" sowie verwandte Organisationen verboten, deren Aktivitäten eine erhöhte Bedrohung für die innere und äussere Sicherheit des Landes darstellen.</p><p>Die Behörden des Bundes prüfen konsequent im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Fernhalte- und Entfernungsmassnahmen sowie den Bürgerrechtsentzug. Der Erlass von Fernhalte- und Entfernungsmassnahmen zur Wahrung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz ist Aufgabe des Bundesamts für Polizei (fedpol). Dieses kann Einreiseverbote und Ausweisungen gegen Ausländerinnen und Ausländer verfügen, wenn konkrete und aktuelle Hinweise auf terroristische Aktivitäten, einschliesslich der Unterstützung einer verbotenen Organisation, vorliegen (Art. 67 Abs. 4 und Art. 68 Ausländer- und Integrationsgesetz, AIG, SR 142.20). Der Einsatz weiterer präventiv-polizeilicher Massnahmen wird durch das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) möglich sein, das am 25. September 2020 vom Parlament verabschiedet wurde.</p><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) kann mit Zustimmung der Behörde des Heimatkantons einer Doppelbürgerin oder einem Doppelbürger das Schweizer Bürgerrecht entziehen, wenn sie oder er schwere Verbrechen insbesondere im Rahmen von terroristischen Aktivitäten, gewalttätig-extremistischen Aktivitäten oder organisierter Kriminalität begangen haben (Artikel 42 Bürgerrechtsgesetz, BüG, SR 141.0, i. V. m. Art. 30 Bürgerrechtsverordnung, BüV, SR 141.01).</p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort zur Motion Wobmann 19.4005 und zur Interpellation Gafner 20.3780 bereits ausgeführt hat, ist er sich der Risiken, die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften für die innere Sicherheit, die Entwicklung der Gesellschaft und den Religionsfrieden ausgehen, bewusst. Grundrechtseinschränkungen, die einzig an der muslimischen Ausrichtung von Gemeinschaften anknüpfen, wären jedoch diskriminierend und damit verfassungswidrig (Art. 8 Abs. 2 BV). Eine über die Beurteilung konkreter Sicherheitsrisiken hinausgehende Überwachung aller Moscheen in der Schweiz lehnt der Bundesrat deshalb ab. Dies widerspräche auch Artikel 5 Absatz 6 NDG, der die Beschaffung von Informationen über die politische Betätigung und über die Ausübung der Meinungs-, Versammlungs- oder Vereinigungsfreiheit in der Schweiz nur zulässt, "wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese [Organisation oder Person] ihre Rechte ausübt, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen". Bund und Kantone arbeiten diesbezüglich eng zusammen.</p><p>Nach Auffassung des Bundesrates ist aber mehr Transparenz bei der Finanzierung religiöser Einrichtungen nötig. Fedpol prüft in Zusammenarbeit mit dem NDB zurzeit weitere rechtliche Möglichkeiten, um die Finanzierung von religiösen Einrichtungen, welche Gewaltextremismus und Radikalisierung Vorschub leisten, zu erkennen und zu verhindern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat kürzlich Nicolas Blancho und Qaasim Illi, das Führungsduo des Islamischen Zentralrats Schweiz (IZRS), zu bedingten Freiheitsstrafen von 15 beziehungsweise 18 Monaten verurteilt. Verurteilt wurden sie wegen verbotener Propaganda zugunsten von Al-Kaida und anderen extremistischen Organisationen. </p><p>Die Gefahr, die vom islamischen Extremismus ausgeht, ist offensichtlich. Dies zeigt die tragische und alarmierende Eskalation der Ereignisse in Frankreich. Auch die Schweiz kann sich nicht sicher fühlen: Mitte September musste sie beim Anschlag in Morges ihren ersten Toten verzeichnen. Das neue Gesetz zur Bekämpfung von Terrorismus - gegen das linke Gruppierungen übrigens das Referendum ergriffen haben - bietet zwar einige Instrumente, ist aber sicher nicht ausreichend. </p><p>Der IZRS wurde schon mehrmals von Gerichten unter die Lupe genommen. Jetzt kam es zu einer Verurteilung seiner Führungsmitglieder - die im Übrigen der Urteilsverkündung unentschuldigt fernblieben. Das zeigt klar, welchen Stellenwert diese Islamisten der Schweizer Gesetzgebung und unserem Rechtsstaat zumessen. Sie erkennen sich natürlich in anderen Regeln wieder (politischer Islam). </p><p>Wenige Tage nach der strafrechtlichen Verurteilung seiner Führungsriege macht der IZRS unbeeindruckt damit weiter, mit seinen Kampagnen über die sozialen Medien das Klima in Frankreich aufzuheizen. So kommt es dann zu den bestialischen Morden der islamischen Extremisten, die als Scheinflüchtlinge nach Europa gekommen sind. </p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Beabsichtigt er angesichts der strafrechtlichen Verurteilung der IZRS-Führungsleute, diese Organisation zu verbieten, ihre Auflösung zu veranlassen und die Ausweisung ihrer Mitglieder mit ausländischer oder doppelter Staatsangehörigkeit aus der Schweiz anzuordnen? </p><p>- Beabsichtigt er, endlich die ausländische Finanzierung von Moscheen und islamischen Kulturzentren zu verbieten, dies auch angesichts der Zunahme des islamistischen Terrorismus im nahen Frankreich, vor der auch die Nachbarländer nicht die Augen verschliessen können?</p>
    • Der Islamische Zentralrat Schweiz soll nach der Verurteilung seiner führenden Köpfe endlich verboten werden

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