Fahrzeugimporte. Beseitigung der Marktabschottung mittels Gleichbehandlung aller Importeure

ShortId
20.4293
Id
20204293
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
Fahrzeugimporte. Beseitigung der Marktabschottung mittels Gleichbehandlung aller Importeure
AdditionalIndexing
10;15;48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Jeder Importeur hat eine für seine Neuwagenflotte spezifische CO2-Zielvorgabe einzuhalten (bei Klein- oder Einzelimporteuren ist es die fahrzeugspezifische Zielvorgabe). Die geltenden CO2-Emissionsvorschriften führen jedoch beim Import von in der EU neu in Verkehr gesetzten Fahrzeugen zu einer Ungleichbehandlung bei der CO2-Abgabe: </p><p>i. Fahrzeuge, die über eine EG-GG verfügen bzw. für die ein KNHZ beantragt wurde, profitieren von einem Spezialziel, das Importeure auch in der Schweiz geltend machen können.</p><p>ii. In der EU müssen Fahrzeuge, die über keine EG-GG verfügen und unter einer nationalen Kleinserien- oder Einzelgenehmigung zugelassen werden, keinen Zielwert erfüllen und sind beispielsweise in Deutschland von Sanktionen ausgenommen. Entsprechend werden für solche Fahrzeuge ohne EG-GG auch keine KNHZ vergeben. Da in der Schweiz keine solche Regelung besteht, fallen die Fahrzeuge unter die regulären CO2-Zielwerte und werden entsprechend belastet.</p><p>Folgendes Beispiel anhand zweier Fahrzeuge mit ähnlichen Absatzvolumen und CO2-Werten zeigt die Konsequenz dieser Ungleichbehandlung auf: bei einem Chrysler Pacifica VAN (287 PS, CO2 295g/km, Neupreis etwa 55 000.-) resultiert eine CO2-Sanktion von 16 945.70 Schweizer Franken, während dem ein Ferrari Portofino V8 (600PS, CO2 245g/km Neupreis etwa 260 000.-) 0 Schweizer Franken bezahlt. Diese Ungleichbehandlung des preiswerten Familienwagens gegenüber dem Luxussportwagen ist aufzuheben, indem die Schweizer Nischenziele nach den gültigen, strengen, EU Richtlinien vergibt.</p><p>Ein Festhalten am bisherigen Regime seitens der Behörden kommt einer absichtlichen, voraussehbaren Marktabschottung und einem Verkaufsverbot für entsprechende Fahrzeugangebote gleich. Marktabschottungen sind wettbewerbspolitisch unerwünscht und daher zu beseitigen.</p><p>Die Benachteiligung der "Amerikaner" widerspricht zudem diametral den politischen Bemühungen um einen freien Handel zwischen den USA und der Schweiz.</p>
  • <p>In der Schweiz gelten seit Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge, welche im Wesentlichen von der EU übernommen wurden. Verfehlt der Importeur seine Zielvorgabe gemäss den CO2-Emissionsvorschriften, muss er eine Sanktion entrichten, die vom CO2-Ausstoss der zugelassenen Fahrzeuge abhängig ist.</p><p>Die Schweiz reguliert die Flotten der Importeure und nicht wie in der EU jene der Autohersteller. Dies hat der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zu der Interpellation Walliser 16.3411 "Marktbehinderung durch ungleiche Behandlung von Fahrzeugen im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften" und Motion Walliser 18.3852 "Gegen Ungleichbehandlungen und Handelshemmnisse bei CO2-Emissionsvorschriften" festgehalten. Somit sind auch Fahrzeuge ohne europäische Typgenehmigung den Schweizer CO2-Emissionsvorschriften unterstellt. Hierbei handelt es sich vorwiegend um hubraumstarke Modelle grosser US-Hersteller, welche hohe CO2-Emissionen ausstossen und in grossen Stückzahlen produziert werden. Diese Fahrzeuge sollen demnach gleich behandelt werden, wie jene grosser Hersteller mit europäischer Typgenehmigung. Neue Spezialziele, wie vom Motionär verlangt, würden zu zusätzlichen Ungleichbehandlungen führen.</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass Spezialziele in der Schweiz abgeschafft werden sollen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Motion Müller 20.3210 "CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischen-marken" zur Annahme empfohlen.</p><p>In der Schweiz muss insbesondere der Verkehr seine CO2-Emissionen senken. Die CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge sind ein zentrales Instrument hierzu. Für die Branche besteht mit der Möglichkeit der Bildung von Emissionsgemeinschaften oder dem Instrument der Abtretungen die nötige Flexibilität.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die CO2-Ziele auf Fahrzeugimporte von in der EU neu in Verkehr gesetzten Fahrzeugen, die über keine EG-Gesamtgenehmigung (EG-GG) verfügen, gleichgestellt werden mit den Zielen für Fahrzeugen, die über eine EG-GG verfügen bzw. für die ein Klein- oder Nischenherstellerziel (KNHZ) beantragt wurde.</p>
  • Fahrzeugimporte. Beseitigung der Marktabschottung mittels Gleichbehandlung aller Importeure
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Jeder Importeur hat eine für seine Neuwagenflotte spezifische CO2-Zielvorgabe einzuhalten (bei Klein- oder Einzelimporteuren ist es die fahrzeugspezifische Zielvorgabe). Die geltenden CO2-Emissionsvorschriften führen jedoch beim Import von in der EU neu in Verkehr gesetzten Fahrzeugen zu einer Ungleichbehandlung bei der CO2-Abgabe: </p><p>i. Fahrzeuge, die über eine EG-GG verfügen bzw. für die ein KNHZ beantragt wurde, profitieren von einem Spezialziel, das Importeure auch in der Schweiz geltend machen können.</p><p>ii. In der EU müssen Fahrzeuge, die über keine EG-GG verfügen und unter einer nationalen Kleinserien- oder Einzelgenehmigung zugelassen werden, keinen Zielwert erfüllen und sind beispielsweise in Deutschland von Sanktionen ausgenommen. Entsprechend werden für solche Fahrzeuge ohne EG-GG auch keine KNHZ vergeben. Da in der Schweiz keine solche Regelung besteht, fallen die Fahrzeuge unter die regulären CO2-Zielwerte und werden entsprechend belastet.</p><p>Folgendes Beispiel anhand zweier Fahrzeuge mit ähnlichen Absatzvolumen und CO2-Werten zeigt die Konsequenz dieser Ungleichbehandlung auf: bei einem Chrysler Pacifica VAN (287 PS, CO2 295g/km, Neupreis etwa 55 000.-) resultiert eine CO2-Sanktion von 16 945.70 Schweizer Franken, während dem ein Ferrari Portofino V8 (600PS, CO2 245g/km Neupreis etwa 260 000.-) 0 Schweizer Franken bezahlt. Diese Ungleichbehandlung des preiswerten Familienwagens gegenüber dem Luxussportwagen ist aufzuheben, indem die Schweizer Nischenziele nach den gültigen, strengen, EU Richtlinien vergibt.</p><p>Ein Festhalten am bisherigen Regime seitens der Behörden kommt einer absichtlichen, voraussehbaren Marktabschottung und einem Verkaufsverbot für entsprechende Fahrzeugangebote gleich. Marktabschottungen sind wettbewerbspolitisch unerwünscht und daher zu beseitigen.</p><p>Die Benachteiligung der "Amerikaner" widerspricht zudem diametral den politischen Bemühungen um einen freien Handel zwischen den USA und der Schweiz.</p>
    • <p>In der Schweiz gelten seit Juli 2012 CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge, welche im Wesentlichen von der EU übernommen wurden. Verfehlt der Importeur seine Zielvorgabe gemäss den CO2-Emissionsvorschriften, muss er eine Sanktion entrichten, die vom CO2-Ausstoss der zugelassenen Fahrzeuge abhängig ist.</p><p>Die Schweiz reguliert die Flotten der Importeure und nicht wie in der EU jene der Autohersteller. Dies hat der Bundesrat bereits in seinen Stellungnahmen zu der Interpellation Walliser 16.3411 "Marktbehinderung durch ungleiche Behandlung von Fahrzeugen im Rahmen der CO2-Emissionsvorschriften" und Motion Walliser 18.3852 "Gegen Ungleichbehandlungen und Handelshemmnisse bei CO2-Emissionsvorschriften" festgehalten. Somit sind auch Fahrzeuge ohne europäische Typgenehmigung den Schweizer CO2-Emissionsvorschriften unterstellt. Hierbei handelt es sich vorwiegend um hubraumstarke Modelle grosser US-Hersteller, welche hohe CO2-Emissionen ausstossen und in grossen Stückzahlen produziert werden. Diese Fahrzeuge sollen demnach gleich behandelt werden, wie jene grosser Hersteller mit europäischer Typgenehmigung. Neue Spezialziele, wie vom Motionär verlangt, würden zu zusätzlichen Ungleichbehandlungen führen.</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Meinung, dass Spezialziele in der Schweiz abgeschafft werden sollen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat die Motion Müller 20.3210 "CO2-Emissionsabgaben. Gerechtigkeit auch bei Nischen-marken" zur Annahme empfohlen.</p><p>In der Schweiz muss insbesondere der Verkehr seine CO2-Emissionen senken. Die CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge sind ein zentrales Instrument hierzu. Für die Branche besteht mit der Möglichkeit der Bildung von Emissionsgemeinschaften oder dem Instrument der Abtretungen die nötige Flexibilität.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass die CO2-Ziele auf Fahrzeugimporte von in der EU neu in Verkehr gesetzten Fahrzeugen, die über keine EG-Gesamtgenehmigung (EG-GG) verfügen, gleichgestellt werden mit den Zielen für Fahrzeugen, die über eine EG-GG verfügen bzw. für die ein Klein- oder Nischenherstellerziel (KNHZ) beantragt wurde.</p>
    • Fahrzeugimporte. Beseitigung der Marktabschottung mittels Gleichbehandlung aller Importeure

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