Schutz der Bevölkerung in Bergkarabach

ShortId
20.4295
Id
20204295
Updated
28.07.2023 01:11
Language
de
Title
Schutz der Bevölkerung in Bergkarabach
AdditionalIndexing
08;09;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweiz begrüsst, dass die Gewalt nach Unterzeichnung der Erklärung vom 10. November 2020 aufhörte, ruft aber weiterhin zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Sie befürwortet die Wiederaufnahme eines konstruktiven Dialogs unter Ägide der Minsker Gruppe der OSZE. Dies wurde mehrmals, auch innerhalb der OSZE und des Europarates, bekräftigt. Der Vorsteher des EDA hat die Schweizer Haltung am 23. und 28. Oktober 2020 dem Aussenminister Armeniens bzw. Aserbaidschans in Erinnerung gerufen. Angesichts der sich verschlechternden humanitären Lage hat das EDA dem IKRK 1 Mio. CHF und dem Schweizerischen Roten Kreuz 200'000 CHF für humanitäre Hilfe im Konfliktgebiet zur Verfügung gestellt.</p><p>2. Im Allgemeinen zieht der Bundesrat eine diplomatische Lösung in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Völkerrechts vor. Was einen künftigen Status von Nagorno-Karabakh innerhalb von Aserbaidschan angeht, befürwortet die Schweiz die Bemühungen der Co-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Aserbaidschan und Armenien.</p><p>3. Wie im 2020 revidierten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte unterstrichen, erwartet der Bundesrat, dass in der Schweiz ansässige oder tätige Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung gebührend wahrnehmen. Dies gilt auch für die Verantwortung der Unternehmen gemäss den international anerkannten Corporate Social Responsibility-Standards und -Leitlinien.</p><p>4. Der Bundesrat kann gemäss dem Embargogesetz (SR 946.231) Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz (in der Praxis die EU), beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen.</p><p>5. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen der Minsker Gruppe der OSZE um eine friedliche Konfliktlösung. Sie stand in der Vergangenheit für hochrangige Treffen zwischen Armenien und Aserbaidschan zur Verfügung. Diese Möglichkeit besteht weiterhin.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Seit einigen Wochen kämpfen Armenien und Aserbaidschan unter grossen Verlusten um Berg-Karabach. Die Region wird einmal mehr zum Spielball der Geopolitik, mischen in dem Konflikt doch neben den beiden direkt involvierten Staaten auch die Türkei, Israel, Russland und der Iran mit. Insbesondere die Türkei muss aufgrund der Faktenlage als direkter Aggressor betrachtet werden und wurde von Frankreich, Russland und anderen Staaten auch bereits gerügt, unter anderem weil über die Türkei syrische Dschihadisten in die Konfliktregion geschleust wurden.</p><p>Am verletzlichsten in diesem Konflikt ist die christliche Bevölkerung von Berg-Karabach, die keinen international anerkannten und dadurch schützenden Staat besitzt. Vielmehr wird sie derzeit von jenem Staat, der Anspruch auf das Gebiet erhebt, selber beschossen. Der Bevölkerung von Berg-Karabach droht Vertreibung und Vernichtung. Gleiches gilt aber, sollte die Türkei ihre eingeschlagene Grossmachtpolitik weitertreiben, für das gesamte armenische Volk. Aserbaidschan und die Türkei lehnen Friedensgespräche unter der Leitung der explizit für diese Vermittlung zuständige "Minsker Gruppe" der OSZE ab.</p><p>Angesichts dieser bedrohlichen Ausgangslage, welche auch eine Eskalation weit über die Region hinaus möglich erscheinen lässt, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Position nimmt der Bundesrat ein, um die Bevölkerung in Berg-Karabach zu schützen? Bekennt er sich zu den Madrid-Prinzipien der OSZE, welche einen konkreten Plan zur Beilegung des Konflikts enthalten?</p><p>2. Ist er bereit, die Republik Arzach als unabhängigen Staat zu akzeptieren, sollte dies das Mittel zum Schutz des Armenischen Volkes sein?</p><p>3. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Beziehungen zur Türkei und zu Aserbaidschan (z.B. über die staatliche Ölgesellschaft Socar) nicht dazu genutzt werden, um den Krieg im Kaukasus zu finanzieren?</p><p>4. Welche wirtschafts-, migrations- und aussenpolitischen Massnahmen hat der Bundesrat zur Hand und ist er bereit zu ergreifen, um völkerrechtswidrige Einmischungen der Türkei in den Konflikt um Berg-Karabach zu sanktionieren?</p><p>5. Welche Bemühungen zur Vermittlung in diesem Konflikt erachtet der Bundesrat als möglich oder hat er auf diplomatischer Ebene bereits unternommen?</p>
  • Schutz der Bevölkerung in Bergkarabach
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweiz begrüsst, dass die Gewalt nach Unterzeichnung der Erklärung vom 10. November 2020 aufhörte, ruft aber weiterhin zur Einhaltung des humanitären Völkerrechts auf. Sie befürwortet die Wiederaufnahme eines konstruktiven Dialogs unter Ägide der Minsker Gruppe der OSZE. Dies wurde mehrmals, auch innerhalb der OSZE und des Europarates, bekräftigt. Der Vorsteher des EDA hat die Schweizer Haltung am 23. und 28. Oktober 2020 dem Aussenminister Armeniens bzw. Aserbaidschans in Erinnerung gerufen. Angesichts der sich verschlechternden humanitären Lage hat das EDA dem IKRK 1 Mio. CHF und dem Schweizerischen Roten Kreuz 200'000 CHF für humanitäre Hilfe im Konfliktgebiet zur Verfügung gestellt.</p><p>2. Im Allgemeinen zieht der Bundesrat eine diplomatische Lösung in Übereinstimmung mit den Prinzipien des Völkerrechts vor. Was einen künftigen Status von Nagorno-Karabakh innerhalb von Aserbaidschan angeht, befürwortet die Schweiz die Bemühungen der Co-Vorsitzenden der Minsker Gruppe der OSZE um einen gerechten und dauerhaften Frieden zwischen Aserbaidschan und Armenien.</p><p>3. Wie im 2020 revidierten Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte unterstrichen, erwartet der Bundesrat, dass in der Schweiz ansässige oder tätige Unternehmen ihre menschenrechtliche Verantwortung gebührend wahrnehmen. Dies gilt auch für die Verantwortung der Unternehmen gemäss den international anerkannten Corporate Social Responsibility-Standards und -Leitlinien.</p><p>4. Der Bundesrat kann gemäss dem Embargogesetz (SR 946.231) Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz (in der Praxis die EU), beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen.</p><p>5. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen der Minsker Gruppe der OSZE um eine friedliche Konfliktlösung. Sie stand in der Vergangenheit für hochrangige Treffen zwischen Armenien und Aserbaidschan zur Verfügung. Diese Möglichkeit besteht weiterhin.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Seit einigen Wochen kämpfen Armenien und Aserbaidschan unter grossen Verlusten um Berg-Karabach. Die Region wird einmal mehr zum Spielball der Geopolitik, mischen in dem Konflikt doch neben den beiden direkt involvierten Staaten auch die Türkei, Israel, Russland und der Iran mit. Insbesondere die Türkei muss aufgrund der Faktenlage als direkter Aggressor betrachtet werden und wurde von Frankreich, Russland und anderen Staaten auch bereits gerügt, unter anderem weil über die Türkei syrische Dschihadisten in die Konfliktregion geschleust wurden.</p><p>Am verletzlichsten in diesem Konflikt ist die christliche Bevölkerung von Berg-Karabach, die keinen international anerkannten und dadurch schützenden Staat besitzt. Vielmehr wird sie derzeit von jenem Staat, der Anspruch auf das Gebiet erhebt, selber beschossen. Der Bevölkerung von Berg-Karabach droht Vertreibung und Vernichtung. Gleiches gilt aber, sollte die Türkei ihre eingeschlagene Grossmachtpolitik weitertreiben, für das gesamte armenische Volk. Aserbaidschan und die Türkei lehnen Friedensgespräche unter der Leitung der explizit für diese Vermittlung zuständige "Minsker Gruppe" der OSZE ab.</p><p>Angesichts dieser bedrohlichen Ausgangslage, welche auch eine Eskalation weit über die Region hinaus möglich erscheinen lässt, bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Welche Position nimmt der Bundesrat ein, um die Bevölkerung in Berg-Karabach zu schützen? Bekennt er sich zu den Madrid-Prinzipien der OSZE, welche einen konkreten Plan zur Beilegung des Konflikts enthalten?</p><p>2. Ist er bereit, die Republik Arzach als unabhängigen Staat zu akzeptieren, sollte dies das Mittel zum Schutz des Armenischen Volkes sein?</p><p>3. Welche Massnahmen unternimmt der Bundesrat, um sicherzustellen, dass die wirtschaftlichen Beziehungen zur Türkei und zu Aserbaidschan (z.B. über die staatliche Ölgesellschaft Socar) nicht dazu genutzt werden, um den Krieg im Kaukasus zu finanzieren?</p><p>4. Welche wirtschafts-, migrations- und aussenpolitischen Massnahmen hat der Bundesrat zur Hand und ist er bereit zu ergreifen, um völkerrechtswidrige Einmischungen der Türkei in den Konflikt um Berg-Karabach zu sanktionieren?</p><p>5. Welche Bemühungen zur Vermittlung in diesem Konflikt erachtet der Bundesrat als möglich oder hat er auf diplomatischer Ebene bereits unternommen?</p>
    • Schutz der Bevölkerung in Bergkarabach

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