Riesiges Einkaufszentrum an der Grenze zur Schweiz. Drohende Austrocknung des Vallon de l'Allondon

ShortId
20.4298
Id
20204298
Updated
28.07.2023 00:52
Language
de
Title
Riesiges Einkaufszentrum an der Grenze zur Schweiz. Drohende Austrocknung des Vallon de l'Allondon
AdditionalIndexing
15;52;2846;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Umwelt hält klar fest: "Die Espoo-Konvention verpflichtet die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Weiter sieht die Espoo-Konvention vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben."</p><p>Im Pays de Gex, der Region Frankreichs mit der grössten Dichte an Gewerbeflächen, soll unter dem Namen "OPEN" ein neues Zentrum mit einer Fläche von 50 000 Quadratmetern entstehen. Das Zentrum soll in einem kürzlich als solches klassifizierten Feuchtgebiet entstehen, das als Pufferspeicher für die Zuflüsse des Allondon dient. Dieser entspringt im Departement Ain und mündet bei La Plaine (GE) in die Rhone. Die Betonierung und damit die Versiegelung der Böden auf einer so grossen Fläche wirkt sich direkt auf die Speisung des Allondon aus. Das Flüsschen wird schon durch mehrere Golfplätze in der Umgebung in Mitleidenschaft gezogen, zu deren Bewässerung ihm Wasser entzogen wird. Das Vallon de l'Allondon, dieses Auengebiet von nationaler Bedeutung für die Schweiz, droht zu einem ausgetrockneten Kiesbett zu werden.</p><p>Hinzu kommt, dass das besagte Zentrum mit seinen 2000 Parkplätzen in einer schon heute durch den motorisierten Verkehr überlasteten Region einen Mehrverkehr von mehr als 10 000 Fahrzeugen pro Tag erzeugen würde, was einer Zunahme um bis zu 40 Prozent entspricht. Dieses Projekt, das nur zwei Kilometer von Meyrin (GE) entfernt realisiert werden soll, hat eine direkte Auswirkung nicht nur auf die Schweiz und insbesondere auf Genf, sondern auch auf die natürliche Umgebung in diesem Grenzgebiet.</p>
  • <p>Frankreich hat die Schweiz entgegen der in der Espoo-Konvention (SR 0.814.06) vorgesehenen Möglichkeit bis heute nicht vom geplanten Einkaufszentrum OPEN in Saint-Genis-Pouilly in Kenntnis gesetzt. In der Schweiz müsste für ein gleichartiges Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in einem kantonalen Verfahren durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Fachdienst für Umweltschutz und Störfallvorsorge (SERMA) des Kantons Genf angefragt, inwiefern ein etwaiges Interesse besteht, Frankreich um eine Benachrichtigung über das Vorhaben anzugehen.</p><p>Der Kanton Genf hat aus mehreren Gründen entschieden, Zugang zu diesem Dossier zu beantragen. Das Vorhaben dürfte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Verkehr an den Grenzübergängen haben, insbesondere beim CERN in Meyrin, und folglich auf die Luft und den Lärm. Wahrscheinlich wird es sich auch in erheblichem Mass nachteilig auf die Wasserwirtschaft und die Grundwasserregulierung auswirken, und damit den Allondon und seine Wasserführung beeinflussen. Das BAFU wird sich deshalb an die zuständige Behörde in Frankreich wenden und sie ersuchen, der Schweiz eine Benachrichtigung über das Vorhaben nach Artikel 3 der Espoo-Konvention zu übermitteln. Der SERMA wird dann als Kontaktstelle für das Verfahren gemäss Espoo-Konvention bezeichnet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In Saint-Genis-Pouilly im Pays de Gex (F) ist das Einkaufszentrum OPEN in Planung. Hat die Schweiz in Anwendung der Espoo-Konvention an der Prüfung der Umweltauswirkungen dieses Vorhabens teilgenommen? Wenn ja: Welche Schlussfolgerungen wurden unter Berücksichtigung welcher Argumente gezogen? Falls der Bund nicht konsultiert worden ist: Wie beabsichtigt er sich Gehör zu verschaffen?</p>
  • Riesiges Einkaufszentrum an der Grenze zur Schweiz. Drohende Austrocknung des Vallon de l'Allondon
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Umwelt hält klar fest: "Die Espoo-Konvention verpflichtet die Ursprungspartei (Staat, in dem ein Vorhaben geplant wird), die Umweltauswirkungen eines Vorhabens auf den Nachbarstaat (betroffene Partei) zu prüfen. Weiter sieht die Espoo-Konvention vor, dass die Ursprungspartei die Kontaktstelle der betroffenen Partei über alle Vorhaben in Kenntnis setzt, die voraussichtlich erhebliche, grenzüberschreitende nachteilige Umweltauswirkungen zur Folge haben."</p><p>Im Pays de Gex, der Region Frankreichs mit der grössten Dichte an Gewerbeflächen, soll unter dem Namen "OPEN" ein neues Zentrum mit einer Fläche von 50 000 Quadratmetern entstehen. Das Zentrum soll in einem kürzlich als solches klassifizierten Feuchtgebiet entstehen, das als Pufferspeicher für die Zuflüsse des Allondon dient. Dieser entspringt im Departement Ain und mündet bei La Plaine (GE) in die Rhone. Die Betonierung und damit die Versiegelung der Böden auf einer so grossen Fläche wirkt sich direkt auf die Speisung des Allondon aus. Das Flüsschen wird schon durch mehrere Golfplätze in der Umgebung in Mitleidenschaft gezogen, zu deren Bewässerung ihm Wasser entzogen wird. Das Vallon de l'Allondon, dieses Auengebiet von nationaler Bedeutung für die Schweiz, droht zu einem ausgetrockneten Kiesbett zu werden.</p><p>Hinzu kommt, dass das besagte Zentrum mit seinen 2000 Parkplätzen in einer schon heute durch den motorisierten Verkehr überlasteten Region einen Mehrverkehr von mehr als 10 000 Fahrzeugen pro Tag erzeugen würde, was einer Zunahme um bis zu 40 Prozent entspricht. Dieses Projekt, das nur zwei Kilometer von Meyrin (GE) entfernt realisiert werden soll, hat eine direkte Auswirkung nicht nur auf die Schweiz und insbesondere auf Genf, sondern auch auf die natürliche Umgebung in diesem Grenzgebiet.</p>
    • <p>Frankreich hat die Schweiz entgegen der in der Espoo-Konvention (SR 0.814.06) vorgesehenen Möglichkeit bis heute nicht vom geplanten Einkaufszentrum OPEN in Saint-Genis-Pouilly in Kenntnis gesetzt. In der Schweiz müsste für ein gleichartiges Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in einem kantonalen Verfahren durchgeführt werden. Aus diesem Grund hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) den Fachdienst für Umweltschutz und Störfallvorsorge (SERMA) des Kantons Genf angefragt, inwiefern ein etwaiges Interesse besteht, Frankreich um eine Benachrichtigung über das Vorhaben anzugehen.</p><p>Der Kanton Genf hat aus mehreren Gründen entschieden, Zugang zu diesem Dossier zu beantragen. Das Vorhaben dürfte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Verkehr an den Grenzübergängen haben, insbesondere beim CERN in Meyrin, und folglich auf die Luft und den Lärm. Wahrscheinlich wird es sich auch in erheblichem Mass nachteilig auf die Wasserwirtschaft und die Grundwasserregulierung auswirken, und damit den Allondon und seine Wasserführung beeinflussen. Das BAFU wird sich deshalb an die zuständige Behörde in Frankreich wenden und sie ersuchen, der Schweiz eine Benachrichtigung über das Vorhaben nach Artikel 3 der Espoo-Konvention zu übermitteln. Der SERMA wird dann als Kontaktstelle für das Verfahren gemäss Espoo-Konvention bezeichnet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In Saint-Genis-Pouilly im Pays de Gex (F) ist das Einkaufszentrum OPEN in Planung. Hat die Schweiz in Anwendung der Espoo-Konvention an der Prüfung der Umweltauswirkungen dieses Vorhabens teilgenommen? Wenn ja: Welche Schlussfolgerungen wurden unter Berücksichtigung welcher Argumente gezogen? Falls der Bund nicht konsultiert worden ist: Wie beabsichtigt er sich Gehör zu verschaffen?</p>
    • Riesiges Einkaufszentrum an der Grenze zur Schweiz. Drohende Austrocknung des Vallon de l'Allondon

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