Keine Boni bei Covid-Hilfe!

ShortId
20.4301
Id
20204301
Updated
28.07.2023 01:08
Language
de
Title
Keine Boni bei Covid-Hilfe!
AdditionalIndexing
24;2841;15;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Covid-Krise ist eine der grössten Krisen, die dieses Land und die Welt je gesehen haben. Nicht nur aus einer gesundheitlichen, sondern auch aus einer wirtschaftlichen Perspektive. Viele Menschen in der Schweiz haben Angst, ihren Job zu verlieren oder haben ihn tatsächlich schon verloren. Andere sind konfrontiert mit Lohneinbussen aufgrund von Kurzarbeit oder fehlenden Arbeitseinsätzen.</p><p>Um die Folgen der Krise abzufedern, hat das Parlament zurecht entschieden, die betroffenen Unternehmen zu unterstützen.</p><p>In dieser Situation ist es schlicht verantwortungslos und unanständig, wenn sich die Geschäftsleitung eines Unternehmens, das im Rahmen der Krise durch Bundesgelder unterstützt wird, Boni ausbezahlen lässt.</p><p>Doch die Realität zeigt, dass es dennoch vorkommt. Es ist unerhört, dass das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür verwendet wird, Boni zu finanzieren.</p><p>Wenn die vertraglich festgehaltenen fixen Basis-Gehälter der Mitglieder der Geschäftsleitung sehr tief angesetzt sind und ein substantieller Teil des Salärs aus variablen Lohnkomponenten besteht, können Boni ausbezahlt werden. Wobei der variable Teil zusammen mit dem fixen Basisgehalt 200 000 Franken nicht übersteigen soll.</p>
  • <p>Das beantragte Vorgehen würde in die Vertragsautonomie und vor allem in bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreifen. Ohne Differenzierung bezüglich Art, Höhe und Ursache der Covid-Hilfen soll eine Deckelung der Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung eingeführt werden. Eine solche Deckelung alleine würde noch nichts bewirken. Sie müsste auch staatlich kontrolliert werden können. Aus dem Covid-19-Kredit-Bürgschaftssystem ist ersichtlich, dass ein solches Kontrollsystem für den Staat (Bundesämter, EFK, Staatsanwaltschaften/Polizei, Gerichte) zeit- und ressourcenintensiv wäre. Es ist zudem nicht erkennbar, dass Covid-Hilfen systematisch für die Auszahlung von hohen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung eingesetzt werden. Jedes verantwortungsvoll handelnde Kader eines Unternehmens will primär das Weiterbestehen seines Unternehmens und somit die ökonomische Grundlage seines zukünftigen Einkommens sichern.</p><p>Die Motion lässt die unterschiedlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Geschäftsschliessungen auf die verschiedenen Unternehmen ausser Acht und wirft schwierige Abgrenzungsfragen auf, wie die langjährigen Vergütungsdiskussionen rund um die Abzockerinitiative und die Aktienrechtsreform gezeigt haben. Zudem würde eine Anfechtung und Anpassung bestehender Verträge eines betroffenen Unternehmens wohl nicht vor Ablauf mehrerer Jahre zu einer Lösung führen und würde nicht unmittelbar zu einer Gesundung der Unternehmung beitragen. </p><p>Der weitgehende Eingriff in die innere Organisation der Unternehmen, wie ihn die Motion verlangt, erscheint dem Bundesrat deshalb weiterhin als nicht geeignet und unverhältnismässig. Er lehnt deshalb eine pauschale Beschränkung der Vergütungssysteme und Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse ungeachtet der Situation ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle gesetzlichen Grundlagen im Rahmen von staatlichen Unterstützungsleistungen in der Covid-Krise so anzupassen, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung eines Unternehmens, das in irgendeiner Art während der Covid-Krise durch Bundesgelder unterstützt wird und wurde (ob nun mit einem Kredit, durch Kurzarbeit, oder A-fonds-perdu-Beiträgen usw.), keine "variablen Lohnkomponenten" (Boni) erhalten dürfen, wenn das fixe Basis-Gehalt einen gewissen Betrag übersteigt.</p>
  • Keine Boni bei Covid-Hilfe!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Covid-Krise ist eine der grössten Krisen, die dieses Land und die Welt je gesehen haben. Nicht nur aus einer gesundheitlichen, sondern auch aus einer wirtschaftlichen Perspektive. Viele Menschen in der Schweiz haben Angst, ihren Job zu verlieren oder haben ihn tatsächlich schon verloren. Andere sind konfrontiert mit Lohneinbussen aufgrund von Kurzarbeit oder fehlenden Arbeitseinsätzen.</p><p>Um die Folgen der Krise abzufedern, hat das Parlament zurecht entschieden, die betroffenen Unternehmen zu unterstützen.</p><p>In dieser Situation ist es schlicht verantwortungslos und unanständig, wenn sich die Geschäftsleitung eines Unternehmens, das im Rahmen der Krise durch Bundesgelder unterstützt wird, Boni ausbezahlen lässt.</p><p>Doch die Realität zeigt, dass es dennoch vorkommt. Es ist unerhört, dass das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler dafür verwendet wird, Boni zu finanzieren.</p><p>Wenn die vertraglich festgehaltenen fixen Basis-Gehälter der Mitglieder der Geschäftsleitung sehr tief angesetzt sind und ein substantieller Teil des Salärs aus variablen Lohnkomponenten besteht, können Boni ausbezahlt werden. Wobei der variable Teil zusammen mit dem fixen Basisgehalt 200 000 Franken nicht übersteigen soll.</p>
    • <p>Das beantragte Vorgehen würde in die Vertragsautonomie und vor allem in bestehende Vertragsverhältnisse zwischen Privaten eingreifen. Ohne Differenzierung bezüglich Art, Höhe und Ursache der Covid-Hilfen soll eine Deckelung der Vergütungen der Mitglieder der Geschäftsleitung eingeführt werden. Eine solche Deckelung alleine würde noch nichts bewirken. Sie müsste auch staatlich kontrolliert werden können. Aus dem Covid-19-Kredit-Bürgschaftssystem ist ersichtlich, dass ein solches Kontrollsystem für den Staat (Bundesämter, EFK, Staatsanwaltschaften/Polizei, Gerichte) zeit- und ressourcenintensiv wäre. Es ist zudem nicht erkennbar, dass Covid-Hilfen systematisch für die Auszahlung von hohen Vergütungen an die Mitglieder der Geschäftsleitung eingesetzt werden. Jedes verantwortungsvoll handelnde Kader eines Unternehmens will primär das Weiterbestehen seines Unternehmens und somit die ökonomische Grundlage seines zukünftigen Einkommens sichern.</p><p>Die Motion lässt die unterschiedlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der vorübergehenden Geschäftsschliessungen auf die verschiedenen Unternehmen ausser Acht und wirft schwierige Abgrenzungsfragen auf, wie die langjährigen Vergütungsdiskussionen rund um die Abzockerinitiative und die Aktienrechtsreform gezeigt haben. Zudem würde eine Anfechtung und Anpassung bestehender Verträge eines betroffenen Unternehmens wohl nicht vor Ablauf mehrerer Jahre zu einer Lösung führen und würde nicht unmittelbar zu einer Gesundung der Unternehmung beitragen. </p><p>Der weitgehende Eingriff in die innere Organisation der Unternehmen, wie ihn die Motion verlangt, erscheint dem Bundesrat deshalb weiterhin als nicht geeignet und unverhältnismässig. Er lehnt deshalb eine pauschale Beschränkung der Vergütungssysteme und Eingriffe in bestehende Vertragsverhältnisse ungeachtet der Situation ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, alle gesetzlichen Grundlagen im Rahmen von staatlichen Unterstützungsleistungen in der Covid-Krise so anzupassen, dass die Mitglieder der Geschäftsleitung eines Unternehmens, das in irgendeiner Art während der Covid-Krise durch Bundesgelder unterstützt wird und wurde (ob nun mit einem Kredit, durch Kurzarbeit, oder A-fonds-perdu-Beiträgen usw.), keine "variablen Lohnkomponenten" (Boni) erhalten dürfen, wenn das fixe Basis-Gehalt einen gewissen Betrag übersteigt.</p>
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