Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz

ShortId
20.4302
Id
20204302
Updated
28.07.2023 00:50
Language
de
Title
Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz
AdditionalIndexing
15;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das soziale Unternehmertum, das gesellschaftliche Ziele des Wirtschaftens und die Partizipation der Mitarbeitenden über das Ziel der Profitmaximierung stellt, gewinnt weltweit, auch in der Schweiz, an Bedeutung. In zahlreichen Ländern wird soziales Unternehmertum auch gezielt gefördert. In Frankreich (seit 2014) oder Luxemburg (seit 2016) etwa existieren weitreichende gesetzliche Grundlagen zur Stärkung des sozialen Unternehmertums. In Italien wurde 2016 die Rechtsform der Benefit Corporation eingeführt, und auch auf EU-Ebene hat man sich der Stärkung des sozialen Unternehmertums verschrieben. In der Schweiz hingegen fehlt es weitgehend an Wissen (Statistiken), an Anerkennung und an Förderung. In seiner Stellungnahme auf das Postualt 18.4073 hat der Bundesrat zum wiederholten Mal auf das Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) verwiesen. CSR ist aber mit sozialem Unternehmertum gleichzusetzen, weshalb ein Bericht nach wie vor sinnvoll erscheint.</p>
  • <p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des sozialen Unternehmertums. Soziales Unternehmertum verfolgt das Ziel, einen Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung u. a. im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Agenda 2030) zu leisten. Der Bundesrat teilt diese Zielsetzung und misst der Umsetzung der Agenda 2030 eine grosse Bedeutung bei. Mit der sich noch in Erarbeitung befindenden Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) wird er sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Sustainable Development Goals der Agenda 2030 festlegen. Sozialunternehmen sind ausserdem im Kapitel 3.5.4. der neuen Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 explizit erwähnt und werden als prioritär betrachtet.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 18.3455 Molina "Soziales Unternehmertum.</p><p>Verpasst die Schweiz den Anschluss?" und in seinen Stellungnahmen zum Postulat 18.4073 Molina "Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz" und jüngst den Postulaten 20.3499 Nussbaumer "Erarbeitung eines Aktionsplans Social Economy" sowie 20.3559 Molina "Soziales Unternehmertum, Mitarbeiterbestimmung, öffentlicher Dienst. Lehren für die Schweiz" zum sozialen Unternehmertum geäussert.</p><p>Dort hat er festgehalten, dass die bestehenden Rahmenbedingungen zur Förderung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz günstig sind und dass das soziale Unternehmertum weiterhin vom Privatsektor initiiert werden soll. Die jüngste Entwicklung der privaten Initiativen zur Förderung des sozialen Unternehmertums ist denn auch erfreulich. So hat sich beispielsweise seit den Stellungnahmen des Bundesrates im Jahr 2018 die Anzahl der Schweizer Organisationen, die sich gemäss dem internationalen Label "B Corp" haben zertifizieren lassen, fast verdoppelt.</p><p>Unter sozialem Unternehmertum sind auch die Sozialfirmen anzusiedeln. Sozialfirmen bieten Beschäftigungsmöglichen und Qualifizierungsangebote für Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Im Bericht "Rolle der Sozialfirmen" in Erfüllung des Postulates Carobbio Guscetti (13.3079) kam der Bundesrat 2016 zum Schluss, dass das heutige System gut funktioniert. Auf Bundes- und Kantonsebene bestehen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, um mit Sozialfirmen zusammenzuarbeiten. Er sieht keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf im Bereich der schweizerischen Sozialfirmenlandschaft.</p><p>Angesichts des Engagements des Bundes, welcher in diesem Bereich internationale Empfehlungen und Trends in angemessener Weise berücksichtigt, der privaten Initiativen sowie der fortwährend günstigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums sieht er weiterhin keinen Mehrwert in einem zusätzlichen Bericht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat legt einen Bericht vor, der eine Übersicht über bestehende Definitionen und die quantitative und qualitative Bedeutung des sozialen Unternehmertums (Social Entrepreneurship, Economie sociale et solidaire) in der Schweiz gibt und dabei auch aktuelle Erfahrungen im Ausland (z. B. in Frankreich, Deutschland, Italien oder Luxemburg) berücksichtigt. Auf dieser Grundlage zeigt er Wege auf, wie das soziale Unternehmertum hierzulande gezielt gestärkt werden könnte.</p>
  • Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das soziale Unternehmertum, das gesellschaftliche Ziele des Wirtschaftens und die Partizipation der Mitarbeitenden über das Ziel der Profitmaximierung stellt, gewinnt weltweit, auch in der Schweiz, an Bedeutung. In zahlreichen Ländern wird soziales Unternehmertum auch gezielt gefördert. In Frankreich (seit 2014) oder Luxemburg (seit 2016) etwa existieren weitreichende gesetzliche Grundlagen zur Stärkung des sozialen Unternehmertums. In Italien wurde 2016 die Rechtsform der Benefit Corporation eingeführt, und auch auf EU-Ebene hat man sich der Stärkung des sozialen Unternehmertums verschrieben. In der Schweiz hingegen fehlt es weitgehend an Wissen (Statistiken), an Anerkennung und an Förderung. In seiner Stellungnahme auf das Postualt 18.4073 hat der Bundesrat zum wiederholten Mal auf das Konzept der Corporate Social Responsibility (CSR) verwiesen. CSR ist aber mit sozialem Unternehmertum gleichzusetzen, weshalb ein Bericht nach wie vor sinnvoll erscheint.</p>
    • <p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung des sozialen Unternehmertums. Soziales Unternehmertum verfolgt das Ziel, einen Beitrag des Privatsektors zur nachhaltigen Entwicklung u. a. im Rahmen der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Agenda 2030) zu leisten. Der Bundesrat teilt diese Zielsetzung und misst der Umsetzung der Agenda 2030 eine grosse Bedeutung bei. Mit der sich noch in Erarbeitung befindenden Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030) wird er sein Engagement für die Erreichung der 17 globalen Sustainable Development Goals der Agenda 2030 festlegen. Sozialunternehmen sind ausserdem im Kapitel 3.5.4. der neuen Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 explizit erwähnt und werden als prioritär betrachtet.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits in seiner Antwort auf die Interpellation 18.3455 Molina "Soziales Unternehmertum.</p><p>Verpasst die Schweiz den Anschluss?" und in seinen Stellungnahmen zum Postulat 18.4073 Molina "Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz" und jüngst den Postulaten 20.3499 Nussbaumer "Erarbeitung eines Aktionsplans Social Economy" sowie 20.3559 Molina "Soziales Unternehmertum, Mitarbeiterbestimmung, öffentlicher Dienst. Lehren für die Schweiz" zum sozialen Unternehmertum geäussert.</p><p>Dort hat er festgehalten, dass die bestehenden Rahmenbedingungen zur Förderung des sozialen Unternehmertums in der Schweiz günstig sind und dass das soziale Unternehmertum weiterhin vom Privatsektor initiiert werden soll. Die jüngste Entwicklung der privaten Initiativen zur Förderung des sozialen Unternehmertums ist denn auch erfreulich. So hat sich beispielsweise seit den Stellungnahmen des Bundesrates im Jahr 2018 die Anzahl der Schweizer Organisationen, die sich gemäss dem internationalen Label "B Corp" haben zertifizieren lassen, fast verdoppelt.</p><p>Unter sozialem Unternehmertum sind auch die Sozialfirmen anzusiedeln. Sozialfirmen bieten Beschäftigungsmöglichen und Qualifizierungsangebote für Menschen, die vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen sind. Im Bericht "Rolle der Sozialfirmen" in Erfüllung des Postulates Carobbio Guscetti (13.3079) kam der Bundesrat 2016 zum Schluss, dass das heutige System gut funktioniert. Auf Bundes- und Kantonsebene bestehen die notwendigen gesetzlichen Grundlagen, um mit Sozialfirmen zusammenzuarbeiten. Er sieht keinen grundsätzlichen Handlungsbedarf im Bereich der schweizerischen Sozialfirmenlandschaft.</p><p>Angesichts des Engagements des Bundes, welcher in diesem Bereich internationale Empfehlungen und Trends in angemessener Weise berücksichtigt, der privaten Initiativen sowie der fortwährend günstigen Rahmenbedingungen für die Entwicklung des sozialen Unternehmertums sieht er weiterhin keinen Mehrwert in einem zusätzlichen Bericht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat legt einen Bericht vor, der eine Übersicht über bestehende Definitionen und die quantitative und qualitative Bedeutung des sozialen Unternehmertums (Social Entrepreneurship, Economie sociale et solidaire) in der Schweiz gibt und dabei auch aktuelle Erfahrungen im Ausland (z. B. in Frankreich, Deutschland, Italien oder Luxemburg) berücksichtigt. Auf dieser Grundlage zeigt er Wege auf, wie das soziale Unternehmertum hierzulande gezielt gestärkt werden könnte.</p>
    • Übersicht zum sozialen Unternehmertum in der Schweiz

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