Masken von der Mehrwertsteuer befreien

ShortId
20.4304
Id
20204304
Updated
28.07.2023 01:07
Language
de
Title
Masken von der Mehrwertsteuer befreien
AdditionalIndexing
2446;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bund und Kantone haben als Massnahme zur Eindämmung von Covid-19 eine - jeweils unterschiedlich ausgestaltete - Maskentragpflicht eingeführt. Die Kosten für diese Massnahme trägt faktisch fast ausschliesslich die Bevölkerung. Belastet werden Privatpersonen und Unternehmen, auch kantonale und kommunale Gemeinwesen. Es besteht die Tendenz, diese Maskentragpflicht immer stärker auszuweiten, gerade im Schulbereich, was die Haushalte und Unternehmen unseres Landes zusätzlich belastet.</p><p>Vor diesem Hintergrund haben die Leute Mühe zu verstehen, dass der Bund über die MWST profitiert von einer Pflicht, die von oben herab verordnet wurde - auch wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geschah -, und dass dabei erst noch der Normalsatz von 7,7 Prozent gilt.</p><p>Daher sollen die chirurgischen Masken von der MWST befreit oder zumindest dem reduzierten Satz unterstellt werden.</p>
  • <p>Wie das übrige medizinische Verbrauchsmaterial unterliegen Gesichtsmasken dem Normalsatz von 7,7 Prozent. Dem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent unterstellt werden gewisse Gegenstände des täglichen Bedarfs. Bei der anbegehrten Massnahme müsste geklärt werden, welche Arten von Masken unter die Steuerbefreiung bzw. den reduzierten Satz fallen würden. Zu klären wäre z.B., ob nur medizinische Gesichtsmasken (chirurgische Masken, OP-Masken) und Atemschutzmasken oder auch andere Maskenarten, wie bspw. industriell gefertigte Textilmasken (sog. community masks), "do-it-yourself-Masken" und sogar Visiere bevorzugt behandelt werden sollten, obwohl hier nur eine beschränkte Schutzwirkung gegeben ist. </p><p>Befristete Massnahmen führen bei den Unternehmen jeweils zu doppeltem administrativem Aufwand für die Umstellung bei ihrer Einführung und ihrer Aufhebung. Würde die Massnahme als Steuerausnahme umgesetzt, würde das - da der Vorsteuerabzug nicht zugelassen ist - zu zusätzlichem administrativem Aufwand für die Unternehmen führen. Selbst bei dringlicher Gesetzgebung wäre die Massnahme wohl nicht innerhalb einer Frist umsetzbar, die es ermöglichen würde, die beabsichtigte finanzielle Entlastung während der Corona-Pandemie zu erreichen. Bis die Massnahme umgesetzt wäre, könnte die Nachfrage an Gesichtsmasken bereits rückläufig sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine dringliche gesetzliche Grundlage dafür vorzulegen, dass chirurgische Masken von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit oder zumindest dem reduzierten Satz unterstellt werden, dies mindestens so lange, wie die Covid-19-Krise andauert.</p>
  • Masken von der Mehrwertsteuer befreien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bund und Kantone haben als Massnahme zur Eindämmung von Covid-19 eine - jeweils unterschiedlich ausgestaltete - Maskentragpflicht eingeführt. Die Kosten für diese Massnahme trägt faktisch fast ausschliesslich die Bevölkerung. Belastet werden Privatpersonen und Unternehmen, auch kantonale und kommunale Gemeinwesen. Es besteht die Tendenz, diese Maskentragpflicht immer stärker auszuweiten, gerade im Schulbereich, was die Haushalte und Unternehmen unseres Landes zusätzlich belastet.</p><p>Vor diesem Hintergrund haben die Leute Mühe zu verstehen, dass der Bund über die MWST profitiert von einer Pflicht, die von oben herab verordnet wurde - auch wenn dies zum Schutz der öffentlichen Gesundheit geschah -, und dass dabei erst noch der Normalsatz von 7,7 Prozent gilt.</p><p>Daher sollen die chirurgischen Masken von der MWST befreit oder zumindest dem reduzierten Satz unterstellt werden.</p>
    • <p>Wie das übrige medizinische Verbrauchsmaterial unterliegen Gesichtsmasken dem Normalsatz von 7,7 Prozent. Dem reduzierten Steuersatz von 2,5 Prozent unterstellt werden gewisse Gegenstände des täglichen Bedarfs. Bei der anbegehrten Massnahme müsste geklärt werden, welche Arten von Masken unter die Steuerbefreiung bzw. den reduzierten Satz fallen würden. Zu klären wäre z.B., ob nur medizinische Gesichtsmasken (chirurgische Masken, OP-Masken) und Atemschutzmasken oder auch andere Maskenarten, wie bspw. industriell gefertigte Textilmasken (sog. community masks), "do-it-yourself-Masken" und sogar Visiere bevorzugt behandelt werden sollten, obwohl hier nur eine beschränkte Schutzwirkung gegeben ist. </p><p>Befristete Massnahmen führen bei den Unternehmen jeweils zu doppeltem administrativem Aufwand für die Umstellung bei ihrer Einführung und ihrer Aufhebung. Würde die Massnahme als Steuerausnahme umgesetzt, würde das - da der Vorsteuerabzug nicht zugelassen ist - zu zusätzlichem administrativem Aufwand für die Unternehmen führen. Selbst bei dringlicher Gesetzgebung wäre die Massnahme wohl nicht innerhalb einer Frist umsetzbar, die es ermöglichen würde, die beabsichtigte finanzielle Entlastung während der Corona-Pandemie zu erreichen. Bis die Massnahme umgesetzt wäre, könnte die Nachfrage an Gesichtsmasken bereits rückläufig sein.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine dringliche gesetzliche Grundlage dafür vorzulegen, dass chirurgische Masken von der Mehrwertsteuer (MWST) befreit oder zumindest dem reduzierten Satz unterstellt werden, dies mindestens so lange, wie die Covid-19-Krise andauert.</p>
    • Masken von der Mehrwertsteuer befreien

Back to List