Corona-Prämie

ShortId
20.4307
Id
20204307
Updated
28.07.2023 00:49
Language
de
Title
Corona-Prämie
AdditionalIndexing
2841;44;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bereits in normalen Zeiten ist das Personal im Gesundheitswesen stark gefordert. Doch seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie anfangs März 2020 arbeitet das Gesundheitspersonal und das Personal in unterstützenden Funktionen (Logistik, Reinigung etc) in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Spitex-Diensten unter enormer Belastung. Sie leisten seit Monaten Überstunden und riskieren ihre Gesundheit, um uns alle zu schützen. </p><p>Im Frühling wurden für Teile des Pflegepersonals die minimalen Gesundheitsschutzbestimmungen betreffend Pausen und Ruhezeiten aufgehoben. Und auch nachdem die Corona-Massnahmen teilweise gelockert wurden und sich die Situation entschärfte, blieb die Belastung hoch, zum Teil auch weil Behandlungen und Operationen nachgeholt wurden. Seit Mitte Oktober steigen die Fallzahlen und auch die Hospitalisierungen nun wieder rasant an. Und auch jetzt steht das Personal unermüdlich im Einsatz, um für Patientinnen und Patienten zu sorgen und für unsere Gesundheit zu garantieren. </p><p>Im Frühling wurde dem Gesundheitspersonal in schweizweiten Aktionen Applaus geschenkt. Das reicht nicht. Das Gesundheitspersonal und das Personal in unterstützenden Bereichen hat es verdient, dass ihre ausserordentliche, unverzichtbare Leistung in Form einer einmaligen Corona-Prämie anerkennt wird. Der Bund soll eine Vorlage ausarbeiten, um diese Corona-Prämie zu gewährleisten. Die Kantone sollen eingebunden werden. </p><p>Diese einmalige Corona-Prämie ersetzt in keiner Art und Weise die Notwendigkeit, für nachhaltige Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und Gehältern im Gesundheitsbereich zu sorgen.</p>
  • <p>Die Corona-Pandemie ist eine gesundheitspolitische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Herausforderung, die den Alltag unzähliger Menschen in der Schweiz stark verändert hat. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass viele Menschen in den letzten Monaten einen grossen Einsatz geleistet haben, um die öffentliche Gesundheit, das Funktionieren der Wirtschaft und das Wohlergehen der Gesellschaft in dieser schwierigen Zeit sicherzustellen. Insbesondere das in der Motion angesprochene Gesundheitspersonal ist seit Monaten stark belastet. Der Bundesrat anerkennt dessen beachtlichen Einsatz bei der Bewältigung der Gesundheitskrise. Die Arbeit für die öffentliche Gesundheit ist für die ganze Bevölkerung von hohem Wert.</p><p>In der Schweiz gibt es zurzeit ca. 290 Spitäler, wovon rund 37 Prozent zu den Allgemeinspitälern zählen. Diese sind am stärksten mit der Bewältigung der Corona-Pandemie konfrontiert, wobei die Versorgung der Corona Patientinnen und Patienten hauptsächlich in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen erfolgt. Ebenso stark betroffen sind Alters- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste wie die Spitex.</p><p>Während öffentlich-rechtliche Spitäler in der Regel kantonalen Personalgesetzen oder einem regional bzw. kantonal ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, sind die arbeitsrechtlichen Regelungen bei Einrichtungen der Langzeitpflege und ambulanten Pflegediensten sehr divers. Die Regelung der Arbeitsbedingungen liegt in der Kompetenz der Arbeitsvertragsparteien bzw. der Sozialpartner.</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und die Fachkräftesituation im Gesundheitswesen zu verbessern. So konnte unter anderem durch den Massnahmenplan "Bildung Pflegeberufe" eine deutliche Steigerung der Abschlüsse bei den Fachpersonen Gesundheit (FaGe) erreicht werden. Zudem unterstützt der Bundesrat aktuell die im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (pa. Iv. 19.401) vorgesehenen Ausbildungsmassnahmen. Ausserdem konnte mit der Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.3) vom 1.1.2020 die Pflege innerhalb ihrer Tätigkeiten entlastet werden, indem der administrative Aufwand abgebaut wurde.</p><p>Der Bundesrat erachtet es jedoch nicht als angezeigt, einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmenden auf Bundesebene eine Corona-Prämie zu gewähren. Es ist Sache der Institutionen der Gesundheitsversorgung, der Kantone und der Sozialpartner, gemeinschaftliche Lösungen zur Honorierung des Einsatzes des Gesundheitspersonals in dieser Krise zu finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, um dem Personal in den Spitälern und ähnlichen stationären und ambulanten Einrichtungen mit Covid-Patientinnen und Covid-Patienten eine einmalige Corona-Prämie in der Höhe von pauschal 4000 Franken zu gewähren.</p>
  • Corona-Prämie
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits in normalen Zeiten ist das Personal im Gesundheitswesen stark gefordert. Doch seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie anfangs März 2020 arbeitet das Gesundheitspersonal und das Personal in unterstützenden Funktionen (Logistik, Reinigung etc) in den Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und Spitex-Diensten unter enormer Belastung. Sie leisten seit Monaten Überstunden und riskieren ihre Gesundheit, um uns alle zu schützen. </p><p>Im Frühling wurden für Teile des Pflegepersonals die minimalen Gesundheitsschutzbestimmungen betreffend Pausen und Ruhezeiten aufgehoben. Und auch nachdem die Corona-Massnahmen teilweise gelockert wurden und sich die Situation entschärfte, blieb die Belastung hoch, zum Teil auch weil Behandlungen und Operationen nachgeholt wurden. Seit Mitte Oktober steigen die Fallzahlen und auch die Hospitalisierungen nun wieder rasant an. Und auch jetzt steht das Personal unermüdlich im Einsatz, um für Patientinnen und Patienten zu sorgen und für unsere Gesundheit zu garantieren. </p><p>Im Frühling wurde dem Gesundheitspersonal in schweizweiten Aktionen Applaus geschenkt. Das reicht nicht. Das Gesundheitspersonal und das Personal in unterstützenden Bereichen hat es verdient, dass ihre ausserordentliche, unverzichtbare Leistung in Form einer einmaligen Corona-Prämie anerkennt wird. Der Bund soll eine Vorlage ausarbeiten, um diese Corona-Prämie zu gewährleisten. Die Kantone sollen eingebunden werden. </p><p>Diese einmalige Corona-Prämie ersetzt in keiner Art und Weise die Notwendigkeit, für nachhaltige Verbesserungen bei den Arbeitsbedingungen und Gehältern im Gesundheitsbereich zu sorgen.</p>
    • <p>Die Corona-Pandemie ist eine gesundheitspolitische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Herausforderung, die den Alltag unzähliger Menschen in der Schweiz stark verändert hat. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass viele Menschen in den letzten Monaten einen grossen Einsatz geleistet haben, um die öffentliche Gesundheit, das Funktionieren der Wirtschaft und das Wohlergehen der Gesellschaft in dieser schwierigen Zeit sicherzustellen. Insbesondere das in der Motion angesprochene Gesundheitspersonal ist seit Monaten stark belastet. Der Bundesrat anerkennt dessen beachtlichen Einsatz bei der Bewältigung der Gesundheitskrise. Die Arbeit für die öffentliche Gesundheit ist für die ganze Bevölkerung von hohem Wert.</p><p>In der Schweiz gibt es zurzeit ca. 290 Spitäler, wovon rund 37 Prozent zu den Allgemeinspitälern zählen. Diese sind am stärksten mit der Bewältigung der Corona-Pandemie konfrontiert, wobei die Versorgung der Corona Patientinnen und Patienten hauptsächlich in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen erfolgt. Ebenso stark betroffen sind Alters- und Pflegeheime sowie ambulante Pflegedienste wie die Spitex.</p><p>Während öffentlich-rechtliche Spitäler in der Regel kantonalen Personalgesetzen oder einem regional bzw. kantonal ausgehandelten Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, sind die arbeitsrechtlichen Regelungen bei Einrichtungen der Langzeitpflege und ambulanten Pflegediensten sehr divers. Die Regelung der Arbeitsbedingungen liegt in der Kompetenz der Arbeitsvertragsparteien bzw. der Sozialpartner.</p><p>Der Bundesrat hat in den letzten Jahren verschiedene Massnahmen ergriffen, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen und die Fachkräftesituation im Gesundheitswesen zu verbessern. So konnte unter anderem durch den Massnahmenplan "Bildung Pflegeberufe" eine deutliche Steigerung der Abschlüsse bei den Fachpersonen Gesundheit (FaGe) erreicht werden. Zudem unterstützt der Bundesrat aktuell die im indirekten Gegenvorschlag zur Pflegeinitiative (pa. Iv. 19.401) vorgesehenen Ausbildungsmassnahmen. Ausserdem konnte mit der Anpassung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, SR 832.112.3) vom 1.1.2020 die Pflege innerhalb ihrer Tätigkeiten entlastet werden, indem der administrative Aufwand abgebaut wurde.</p><p>Der Bundesrat erachtet es jedoch nicht als angezeigt, einer bestimmten Gruppe von Arbeitnehmenden auf Bundesebene eine Corona-Prämie zu gewähren. Es ist Sache der Institutionen der Gesundheitsversorgung, der Kantone und der Sozialpartner, gemeinschaftliche Lösungen zur Honorierung des Einsatzes des Gesundheitspersonals in dieser Krise zu finden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, eine Vorlage auszuarbeiten, um dem Personal in den Spitälern und ähnlichen stationären und ambulanten Einrichtungen mit Covid-Patientinnen und Covid-Patienten eine einmalige Corona-Prämie in der Höhe von pauschal 4000 Franken zu gewähren.</p>
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