Flexibilisierung der Zulassung von Herdenschutzhunderassen

ShortId
20.4309
Id
20204309
Updated
28.07.2023 00:47
Language
de
Title
Flexibilisierung der Zulassung von Herdenschutzhunderassen
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss der Vollzugshilfe zum Herdenschutz werden in der Schweiz zwei Rassen von Herdenschutzhunden anerkannt und durch den Bund bei Zucht und Einsatz gefördert: Der Chien de Montagne des Pyrénées (Patou) und der Pastore Abruzzese (Maremmano Abruzzese). Es gibt jedoch mehrere Dutzend für den Herdenschutz geeignete Hunderassen. Viele davon liessen sich ebenso in der Schweiz einsetzen, da die rassespezifischen Unterschiede beim Verhalten gering sind. Weil die Verfügbarkeit für die offiziellen Herdenschutzhunde seit Jahren knapp ist und lange Wartezeiten bestehen (rund zwei Jahre), setzen Nutztierhalter vermehrt auf andere Rassen, die nicht im Bundesprogramm sind. Unter anderen hat der Kanton Graubünden sehr gute Erfahrungen mit dem Anatolischen Hirtenhund gemacht. Zucht und Einsatz von Hunden nicht anerkannter Rassen werden aber nicht finanziell gefördert, selbst wenn die Hunde aus bewährten europäischen Zuchtlinien stammen und erfolgreich im Schweizer Herdenschutz eingesetzt werden. Das sorgt für massgebende Finanzierungslücken im Herdenschutz. Auch einige Kantone befürworten eine solche Erweiterung der anerkannten Rassen.</p>
  • <p>Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist eine wirksame Massnahme zum Herdenschutz, insbesondere dort, wo nicht mit Herdenschutzzäunen gearbeitet werden kann. Die Jagdverordnung (Art. 10ter und 10quater JSV; SR 922.01) sowie die "Vollzugshilfe Herdenschutz" regeln den Einsatz von Herdenschutzhunden im Bundesrecht: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) fördert den Herdenschutz nur mit Hunden, die einer geeigneten Rasse angehören, fachgerecht gezüchtet, ausgebildet und geprüft sind. Weiter sorgt der Bund gemäss dem Auftrag aus der Motion Hassler (10.3242) für die Überwachung dieser Hunde und setzt bei deren Haltung und Einsatz die Einhaltung eines Konzeptes zur Unfallverhütung voraus. Sicherheitsaspekte haben im Bundesprogramm eine hohe Bedeutung: Diese Hunde bewachen ihre Nutztiere frei, rund um die Uhr und weitgehend selbständig. Deren Einsatzgebiet ist vielerorts von einem dichten Netz an Fuss- und Wanderwegen durchzogen.</p><p>Das BAFU anerkennt zurzeit zwei Hunderassen für den Herdenschutz: Den Montagne des Pyrénées und den Pastore abruzzese. Beide haben sich für den Herdenschutz in der Schweiz als wirksam und geeignet erwiesen. Falls die Kantone weitere Hunderassen auf dem Kantonsgebiet einsetzen möchten, können sie dies gemäss Artikel 10ter Absatz 2 JSV als sogenannt "weitere Massnahmen der Kantone" tun. Der Bund fördert deren Einsatz entsprechend. Allerdings sind die Kantone dabei für das Aufstellen eines tauglichen Unfall- und Konfliktverhütungssystems selbst verantwortlich. Der Bund übernimmt auch keine Überwachung dieser Hunde. Unter dieser Ausnahmebestimmung setzt der Kanton Graubünden bereits heute den Anatolischen Hirtenhund (Kangal) ein. Allerdings wird der Kangal in einzelnen Kantonen auf der Liste gefährlicher Hunderassen geführt.</p><p>Aktuell bestehen beim Herdenschutz keine Finanzierungslücken, und es gibt keine Bezugsengpässe bei offiziell anerkannten Herdenschutzhunden. Hingegen benötigen die Ausbildung der Hunde und die Umsetzung des Konzeptes zur Unfallverhütung auf dem Landwirtschaftsbetrieb Zeit. Erst wenn alle Bedingungen für eine sichere und tierschutzgerechte Haltung erfüllt sind, erhält der Landwirt aus dem Bundesprogramm einen ausgebildeten und geprüften Herdenschutzhund.</p><p>Angesichts dieser Situation besteht aus Sicht des Bundesrates derzeit kein Bedarf, die Liste der anerkannten Hunde zu erweitern. Er ist hingegen bereit, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes durch Anpassungen auf Verordnungsstufe auszunutzen. Entsprechend beantragt er die gleichlautenden Motionen der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (20.4340) und des Ständerates (21.3002) "Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren" zur Annahme. Er wird in diesem Rahmen allfällige Verbesserungen bei den Herdenschutzmassnahmen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Liste der anerkannten und geförderten Herdenschutzhunderassen zu erweitern, damit eine bessere Verfügbarkeit von einsatzbereiten anerkannten Herdenschutzhunden aus Arbeitslinien gewährleistet werden kann.</p>
  • Flexibilisierung der Zulassung von Herdenschutzhunderassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss der Vollzugshilfe zum Herdenschutz werden in der Schweiz zwei Rassen von Herdenschutzhunden anerkannt und durch den Bund bei Zucht und Einsatz gefördert: Der Chien de Montagne des Pyrénées (Patou) und der Pastore Abruzzese (Maremmano Abruzzese). Es gibt jedoch mehrere Dutzend für den Herdenschutz geeignete Hunderassen. Viele davon liessen sich ebenso in der Schweiz einsetzen, da die rassespezifischen Unterschiede beim Verhalten gering sind. Weil die Verfügbarkeit für die offiziellen Herdenschutzhunde seit Jahren knapp ist und lange Wartezeiten bestehen (rund zwei Jahre), setzen Nutztierhalter vermehrt auf andere Rassen, die nicht im Bundesprogramm sind. Unter anderen hat der Kanton Graubünden sehr gute Erfahrungen mit dem Anatolischen Hirtenhund gemacht. Zucht und Einsatz von Hunden nicht anerkannter Rassen werden aber nicht finanziell gefördert, selbst wenn die Hunde aus bewährten europäischen Zuchtlinien stammen und erfolgreich im Schweizer Herdenschutz eingesetzt werden. Das sorgt für massgebende Finanzierungslücken im Herdenschutz. Auch einige Kantone befürworten eine solche Erweiterung der anerkannten Rassen.</p>
    • <p>Der Einsatz von Herdenschutzhunden ist eine wirksame Massnahme zum Herdenschutz, insbesondere dort, wo nicht mit Herdenschutzzäunen gearbeitet werden kann. Die Jagdverordnung (Art. 10ter und 10quater JSV; SR 922.01) sowie die "Vollzugshilfe Herdenschutz" regeln den Einsatz von Herdenschutzhunden im Bundesrecht: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) fördert den Herdenschutz nur mit Hunden, die einer geeigneten Rasse angehören, fachgerecht gezüchtet, ausgebildet und geprüft sind. Weiter sorgt der Bund gemäss dem Auftrag aus der Motion Hassler (10.3242) für die Überwachung dieser Hunde und setzt bei deren Haltung und Einsatz die Einhaltung eines Konzeptes zur Unfallverhütung voraus. Sicherheitsaspekte haben im Bundesprogramm eine hohe Bedeutung: Diese Hunde bewachen ihre Nutztiere frei, rund um die Uhr und weitgehend selbständig. Deren Einsatzgebiet ist vielerorts von einem dichten Netz an Fuss- und Wanderwegen durchzogen.</p><p>Das BAFU anerkennt zurzeit zwei Hunderassen für den Herdenschutz: Den Montagne des Pyrénées und den Pastore abruzzese. Beide haben sich für den Herdenschutz in der Schweiz als wirksam und geeignet erwiesen. Falls die Kantone weitere Hunderassen auf dem Kantonsgebiet einsetzen möchten, können sie dies gemäss Artikel 10ter Absatz 2 JSV als sogenannt "weitere Massnahmen der Kantone" tun. Der Bund fördert deren Einsatz entsprechend. Allerdings sind die Kantone dabei für das Aufstellen eines tauglichen Unfall- und Konfliktverhütungssystems selbst verantwortlich. Der Bund übernimmt auch keine Überwachung dieser Hunde. Unter dieser Ausnahmebestimmung setzt der Kanton Graubünden bereits heute den Anatolischen Hirtenhund (Kangal) ein. Allerdings wird der Kangal in einzelnen Kantonen auf der Liste gefährlicher Hunderassen geführt.</p><p>Aktuell bestehen beim Herdenschutz keine Finanzierungslücken, und es gibt keine Bezugsengpässe bei offiziell anerkannten Herdenschutzhunden. Hingegen benötigen die Ausbildung der Hunde und die Umsetzung des Konzeptes zur Unfallverhütung auf dem Landwirtschaftsbetrieb Zeit. Erst wenn alle Bedingungen für eine sichere und tierschutzgerechte Haltung erfüllt sind, erhält der Landwirt aus dem Bundesprogramm einen ausgebildeten und geprüften Herdenschutzhund.</p><p>Angesichts dieser Situation besteht aus Sicht des Bundesrates derzeit kein Bedarf, die Liste der anerkannten Hunde zu erweitern. Er ist hingegen bereit, den Handlungsspielraum innerhalb des geltenden Jagdgesetzes durch Anpassungen auf Verordnungsstufe auszunutzen. Entsprechend beantragt er die gleichlautenden Motionen der Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (20.4340) und des Ständerates (21.3002) "Schweizer Wolfspopulation. Geregelte Koexistenz zwischen Menschen, Grossraubtieren und Nutztieren" zur Annahme. Er wird in diesem Rahmen allfällige Verbesserungen bei den Herdenschutzmassnahmen prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Liste der anerkannten und geförderten Herdenschutzhunderassen zu erweitern, damit eine bessere Verfügbarkeit von einsatzbereiten anerkannten Herdenschutzhunden aus Arbeitslinien gewährleistet werden kann.</p>
    • Flexibilisierung der Zulassung von Herdenschutzhunderassen

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