Kosten des Grossraubtiers Wolf

ShortId
20.4311
Id
20204311
Updated
28.07.2023 00:48
Language
de
Title
Kosten des Grossraubtiers Wolf
AdditionalIndexing
24;52;15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit der Rückkehr des Wolfes im Jahr 1995 und der Ausbreitung bis heute steigt der Kostenaufwand auf allen Ebenen sprunghaft an. Der Schaden am Nutztier- und Wildtierinventar sprengt dabei längst den zumutbaren Rahmen. Das vom Bund vorgegebene Herdenschutzkonzept bedingt bei wachsender Wolfspopulation einen ständig steigenden finanziellen und personellen Aufwand, der kaum mehr zu bewältigen ist. Dadurch wird in erster Linie die kleinstrukturierte Landwirtschaft der Berggebiete von der Bildfläche verschwinden. Eine Landwirtschaft notabene, welche dank Offenhaltung und Nutzung der Berggebiete zur landschaftlichen Vielfalt und Diversität der Pflanzen- und Tierwelt beiträgt und ein öffentliches Gut darstellt.</p>
  • <p>Zu 1) Die direkten Kosten für den Bund und die Kantone umfassen die folgenden drei Rubriken:</p><p>a. Rissentschädigung: Durch Wölfe gerissene Nutztiere werden vom Bund und den Kantonen entschädigt, 80 Prozent der Kosten trägt der Bund (Art. 10 JSV). Im Durchschnitt der letzten vier Jahre (2016 - 2019) wurden durch den Bund dafür durchschnittlich 138 000 Franken pro Jahr ausbezahlt.</p><p>b. Wolfsmonitoring: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Stiftung KORA mit dem Monitoring der geschützten Grossraubtiere in der Schweiz beauftragt. Neben dem Wolf werden auch Luchs, Bär und Goldschakal überwacht. Die Gesamtkosten des Bundes für das Grossraubtiermonitoring für diese vier Arten betragen 650 000 Franken pro Jahr. Die Gesamtkosten für die genetischen Analysen (DNA-Proben), welche ebenfalls vom Bund getragen werden, belaufen sich auf rund 200 000 Franken pro Jahr.</p><p>c. Herdenschutz: Das Budget für das Bundesprogramm für den Herdenschutz für das Jahr 2020 beträgt rund 3 Millionen Franken: </p><p>- Mit rund 2 150 000 Franken (70 Prozent des Budgets für das Herdenschutzprogramm) werden Landwirte für die Zucht, die Ausbildung, die Haltung und den Einsatz von Herdenschutzhunden sowie für das Ergreifen von technischen Herdenschutzmassnahmen (Zäune, Nachtpferche, weitere Massnahmen der Kantone) unterstützt.</p><p>- Mit rund 20 Prozent dieses Budgets, d.h. mit 585 000 Franken, werden die zwei bei der Schweizerischen Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (AGRIDEA) angesiedelten Beratungsfachstellen "Technischer Herdenschutz" und "Herdenschutzhunde" finanziert.</p><p>- Mit Rund 10 Prozent (circa 300 000 Franken) wird die Planungsarbeit der Kantone finanziell unterstützt.</p><p>Die Kantone sind verpflichtet, den Herdenschutz in ihre landwirtschaftliche Beratung zu integrieren. Die Höhe dieser Kosten variiert von Kanton zu Kanton.</p><p>Zu 2) Der Bund fördert die Schafsömmerung auf rund 800 Sömmerungsbetrieben mit jährlich rund 7 Millionen Franken Sömmerungsbeiträgen. Zusätzlich erhalten Ganzjahresbetriebe, die Schafe zur Sömmerung geben, Alpungsbeiträge von rund 8 Millionen Franken pro Jahr. Ob die Schafsömmerung mit dem Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen in Folge der Präsenz von Grossraubtieren kostendeckend möglich ist, hängt massgeblich vom gewählten Weidesystem, von der Herdengrösse und von den bereits vorhandenen Infrastrukturen ab. Mit höheren Sömmerungsbeiträgen für Schafe, die ständig behirtet oder in Umtriebsweide geführt werden, fördert der Bund alpwirtschaftliche Bedingungen, welche das Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen erleichtern. Die Bewirtschafter werden zudem bezüglich wirksamer Schutzmassnahmen vom Kanton beraten und bei der Umsetzung vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Zu 3) Die Biodiversität alpiner Gebiete wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Beweidung mit Nutztieren kann sowohl positive wie negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Unterhalb der Waldgrenze trägt die Beweidung zur Offenhaltung der Alpweiden bei. Oberhalb der Waldgrenze kann die Gefahr bestehen, dass durch selektives Fressen und den erhöhten Düngeeintrag die Artenvielfalt beeinträchtigt wird. Die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV, SR 910.13) gibt entsprechende Vorgaben, damit ein geregelter Weidegang auf alpinen Weiden keine negativen Auswirkungen verursacht.</p><p>Zu 4) und 5) Die Anpassung der Betriebsstrukturen von Kleinviehhaltern an die Grossraubtiersituation kann unter Umständen mit Mehrkosten verbunden sein Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts "Strukturwandel als Folge der Wolfspräsenz" in Erfüllung des Postulates 18.4095 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates aufzeigen, welche Auswirkungen die Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes hat. Der Bericht wird weiter darlegen, wie sich Änderungen der Bewirtschaftung des Berggebietes auf die Landschaft, den Tourismus und die Biodiversität auswirken können. Der Bundesrat wird im voraussichtlich auf Ende 2022 vorgelegten Bericht auch den allfälligen Handlungsbedarf ausweisen und Massnahmen vorschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine umfassende Kosten- und Nutzenschätzung der Rückkehr des Grossraubtiers Wolf zu erstellen. Darin zu berücksichtigen sind:</p><p>1. die direkten Kosten für die Bundesverwaltung und die kantonalen Fachstellen für Jagd und Herdenschutz,</p><p>2. der Mehraufwand für den Herdenschutz auf Heim-, Vor- und Alpweiden,</p><p>3. die geschätzte Verminderung an Biodiversität der alpinen Gebiete, ausgelöst durch die Nutzungsaufgabe von nicht schützbaren Weidegebieten, </p><p>4. der wirtschaftliche Verlust durch die Aufgabe der Weidehaltung und den Verzicht auf Förderbeiträge des Bundes in Form von Alpungsbeiträgen, </p><p>5. der Verlust touristischer Attraktivität durch die Aufgabe der traditionellen, tiernahen und ökologischen Tierhaltung und den Verlust der landschaftlichen Vielfalt.</p>
  • Kosten des Grossraubtiers Wolf
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit der Rückkehr des Wolfes im Jahr 1995 und der Ausbreitung bis heute steigt der Kostenaufwand auf allen Ebenen sprunghaft an. Der Schaden am Nutztier- und Wildtierinventar sprengt dabei längst den zumutbaren Rahmen. Das vom Bund vorgegebene Herdenschutzkonzept bedingt bei wachsender Wolfspopulation einen ständig steigenden finanziellen und personellen Aufwand, der kaum mehr zu bewältigen ist. Dadurch wird in erster Linie die kleinstrukturierte Landwirtschaft der Berggebiete von der Bildfläche verschwinden. Eine Landwirtschaft notabene, welche dank Offenhaltung und Nutzung der Berggebiete zur landschaftlichen Vielfalt und Diversität der Pflanzen- und Tierwelt beiträgt und ein öffentliches Gut darstellt.</p>
    • <p>Zu 1) Die direkten Kosten für den Bund und die Kantone umfassen die folgenden drei Rubriken:</p><p>a. Rissentschädigung: Durch Wölfe gerissene Nutztiere werden vom Bund und den Kantonen entschädigt, 80 Prozent der Kosten trägt der Bund (Art. 10 JSV). Im Durchschnitt der letzten vier Jahre (2016 - 2019) wurden durch den Bund dafür durchschnittlich 138 000 Franken pro Jahr ausbezahlt.</p><p>b. Wolfsmonitoring: Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat die Stiftung KORA mit dem Monitoring der geschützten Grossraubtiere in der Schweiz beauftragt. Neben dem Wolf werden auch Luchs, Bär und Goldschakal überwacht. Die Gesamtkosten des Bundes für das Grossraubtiermonitoring für diese vier Arten betragen 650 000 Franken pro Jahr. Die Gesamtkosten für die genetischen Analysen (DNA-Proben), welche ebenfalls vom Bund getragen werden, belaufen sich auf rund 200 000 Franken pro Jahr.</p><p>c. Herdenschutz: Das Budget für das Bundesprogramm für den Herdenschutz für das Jahr 2020 beträgt rund 3 Millionen Franken: </p><p>- Mit rund 2 150 000 Franken (70 Prozent des Budgets für das Herdenschutzprogramm) werden Landwirte für die Zucht, die Ausbildung, die Haltung und den Einsatz von Herdenschutzhunden sowie für das Ergreifen von technischen Herdenschutzmassnahmen (Zäune, Nachtpferche, weitere Massnahmen der Kantone) unterstützt.</p><p>- Mit rund 20 Prozent dieses Budgets, d.h. mit 585 000 Franken, werden die zwei bei der Schweizerischen Vereinigung für die Entwicklung der Landwirtschaft und des ländlichen Raums (AGRIDEA) angesiedelten Beratungsfachstellen "Technischer Herdenschutz" und "Herdenschutzhunde" finanziert.</p><p>- Mit Rund 10 Prozent (circa 300 000 Franken) wird die Planungsarbeit der Kantone finanziell unterstützt.</p><p>Die Kantone sind verpflichtet, den Herdenschutz in ihre landwirtschaftliche Beratung zu integrieren. Die Höhe dieser Kosten variiert von Kanton zu Kanton.</p><p>Zu 2) Der Bund fördert die Schafsömmerung auf rund 800 Sömmerungsbetrieben mit jährlich rund 7 Millionen Franken Sömmerungsbeiträgen. Zusätzlich erhalten Ganzjahresbetriebe, die Schafe zur Sömmerung geben, Alpungsbeiträge von rund 8 Millionen Franken pro Jahr. Ob die Schafsömmerung mit dem Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen in Folge der Präsenz von Grossraubtieren kostendeckend möglich ist, hängt massgeblich vom gewählten Weidesystem, von der Herdengrösse und von den bereits vorhandenen Infrastrukturen ab. Mit höheren Sömmerungsbeiträgen für Schafe, die ständig behirtet oder in Umtriebsweide geführt werden, fördert der Bund alpwirtschaftliche Bedingungen, welche das Ergreifen von Herdenschutzmassnahmen erleichtern. Die Bewirtschafter werden zudem bezüglich wirksamer Schutzmassnahmen vom Kanton beraten und bei der Umsetzung vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Zu 3) Die Biodiversität alpiner Gebiete wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Beweidung mit Nutztieren kann sowohl positive wie negative Auswirkungen auf die Biodiversität haben. Unterhalb der Waldgrenze trägt die Beweidung zur Offenhaltung der Alpweiden bei. Oberhalb der Waldgrenze kann die Gefahr bestehen, dass durch selektives Fressen und den erhöhten Düngeeintrag die Artenvielfalt beeinträchtigt wird. Die Verordnung über die Direktzahlungen an die Landwirtschaft (DZV, SR 910.13) gibt entsprechende Vorgaben, damit ein geregelter Weidegang auf alpinen Weiden keine negativen Auswirkungen verursacht.</p><p>Zu 4) und 5) Die Anpassung der Betriebsstrukturen von Kleinviehhaltern an die Grossraubtiersituation kann unter Umständen mit Mehrkosten verbunden sein Der Bundesrat wird im Rahmen des Berichts "Strukturwandel als Folge der Wolfspräsenz" in Erfüllung des Postulates 18.4095 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates aufzeigen, welche Auswirkungen die Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die landwirtschaftliche Bewirtschaftung des Berggebietes hat. Der Bericht wird weiter darlegen, wie sich Änderungen der Bewirtschaftung des Berggebietes auf die Landschaft, den Tourismus und die Biodiversität auswirken können. Der Bundesrat wird im voraussichtlich auf Ende 2022 vorgelegten Bericht auch den allfälligen Handlungsbedarf ausweisen und Massnahmen vorschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine umfassende Kosten- und Nutzenschätzung der Rückkehr des Grossraubtiers Wolf zu erstellen. Darin zu berücksichtigen sind:</p><p>1. die direkten Kosten für die Bundesverwaltung und die kantonalen Fachstellen für Jagd und Herdenschutz,</p><p>2. der Mehraufwand für den Herdenschutz auf Heim-, Vor- und Alpweiden,</p><p>3. die geschätzte Verminderung an Biodiversität der alpinen Gebiete, ausgelöst durch die Nutzungsaufgabe von nicht schützbaren Weidegebieten, </p><p>4. der wirtschaftliche Verlust durch die Aufgabe der Weidehaltung und den Verzicht auf Förderbeiträge des Bundes in Form von Alpungsbeiträgen, </p><p>5. der Verlust touristischer Attraktivität durch die Aufgabe der traditionellen, tiernahen und ökologischen Tierhaltung und den Verlust der landschaftlichen Vielfalt.</p>
    • Kosten des Grossraubtiers Wolf

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