Einführung eines Reparaturfähigkeitsindexes für gewisse elektrische und elektronische Geräte

ShortId
20.4312
Id
20204312
Updated
28.07.2023 00:46
Language
de
Title
Einführung eines Reparaturfähigkeitsindexes für gewisse elektrische und elektronische Geräte
AdditionalIndexing
15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion 19.4597 gesteht der Bundesrat: "Informationen zur Reparierfähigkeit von Produkten sind allerdings noch kaum verfügbar." Er sagt zudem im Bericht in Erfüllung des Postulats Vonlanthen 17.3505, dass Deklarationspflichten - darunter auch die Pflicht, die Reparaturfähigkeit anzugeben - zu den Massnahmen gehören, die bei der Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft den grössten Erfolg versprechen. Zu lesen ist da: "Die Massnahme sieht prominent platzierte Produktdeklarationen vor. Diese sollen die Konsumentinnen und Konsumenten informieren". Sie hätten zudem das Potenzial "einen bewussteren Kauf von umweltfreundlichen - weil an den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft orientierten - Produkten [zu] erlauben". Und weiter: "Die Markttransparenz bewirkt zudem, dass Hersteller ihre Produkte bezüglich der deklarierten Information optimieren und Händler ihr Sortiment anpassen." Ich teile diese Auffassung und bin der Ansicht, ein Reparaturfähigkeitsindex könne in hohem Mass dazu beitragen, dass weniger Ressourcen verschwendet und die Kreislaufwirtschaft vorangebracht werden. Darum beauftragt die vorliegende Motion den Bundesrat, eine Etikettierung nach dem Vorbild Frankreichs einzuführen und dazu beispielsweise Artikel 30a ("Vermeidung") des Umweltschutzgesetzes anzupassen. Laut Stellungnahme zur Motion 19.4597 kann eine solche Etikettierung nicht für alle Produkte, die in der Schweiz auf dem Markt sind, angewendet werden. Aber sie könnte in einem ersten Schritt für die gleichen Gerätekategorien eingeführt werden wie in Frankreich und auf vergleichbaren Kriterien beruhen, insbesondere auf:</p><p>- der Dokumentation des Herstellers</p><p>- der Möglichkeit, ein Gerät auseinanderzunehmen</p><p>- der Verfügbarkeit von Ersatzteilen</p><p>- dem Verhältnis zwischen dem teuersten Ersatzteil und dem Preis des ursprünglichen Geräts.</p>
  • <p>Die Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ist für die Reduktion der Umweltbelastung von grosser Bedeutung. Sie kann am besten durch ein gut abgestimmtes Bündel an angebots- und nachfrageseitigen Massnahmen erreicht werden, welches an unterschiedlichen Stellen des Kreislaufs ansetzt. Ein Reparatur-Index stellt einen Anreizmechanismus für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Er erleichtert es beispielsweise, reparierbare und damit langlebigere Produkte auszuwählen.</p><p>Mit der Revision der Energieeffizienzverordnung hat die Schweiz im Mai 2020 die verschärften Energie- und Ressourceneffizienzvorschriften der EU ins Schweizer Recht überführt. Dies betrifft unter anderem Anforderungen zur Reparatur, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Anleitungen sowie Informationspflichten. So müssen Hersteller oder Importeure beispielsweise für Kühlgeräte und Waschmaschinen noch mindestens sieben Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells diverse Ersatzteile zur Verfügung stellen.</p><p>Im Bericht in Erfüllung des Postulates Vonlanthen (17.3505) "Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen" wurden folgende drei Massnahmen für eine vertiefte Analyse vorgeschlagen: Verlängerung der Gewährleistungsfrist, Registerlösungen sowie Deklaration ökologischer Eigenschaften. Die vertiefte Analyse zur Deklaration ökologischer Eigenschaften wird insbesondere auf die Aspekte Lebensdauer und Reparierfähigkeit eingehen und nimmt damit das Anliegen der vorliegenden Motion auf. Die Erkenntnisse dieser vertieften Analysen werden in das Massnahmenpaket des Bundes zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung, welche das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Auftrag des Bundesrates bis Ende 2022 erarbeitet, einfliessen. Dabei wird das BAFU auch die geplanten Arbeiten der EU berücksichtigen.</p><p>Im Rahmen der laufenden Revision der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) wird ausserdem geprüft, ob die Wiederverwendung ausgedienter Altgeräte stärker unterstützt werden könnte.</p><p>In Anbetracht der bereits laufenden Arbeiten in der Verwaltung und im Parlament (Parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (20.433) "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken") erachtet es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als verführt, eine Kennzeichnung der Reparaturfähigkeit einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Bis heute ist es den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nicht möglich, beim Kauf eines elektrischen oder elektronischen Geräts einen Vergleich zwischen verschiedenen solchen Geräten in Bezug auf deren Lebensdauer anzustellen. Und diese Lebensdauer hängt in hohem Mass von der Reparaturfähigkeit der Geräte ab. Frankreich führt auf den 1. Januar 2021 einen Index ein, der gestützt auf objektive Kriterien die Reparaturfähigkeit von Smartphones, Laptops, Fernsehern, Waschmaschinen und Rasenmähern festhält. Damit Abfälle vermieden und die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Wahl nachhaltiger Produkte unterstützt werden können, wird der Bundesrat beauftragt, eine vergleichbare Etikettierung für die gleichen in der Schweiz verkauften Produkte einzuführen. Dazu ist beispielsweise Artikel 30a ("Vermeidung") des Umweltschutzgesetzes anzupassen.</p>
  • Einführung eines Reparaturfähigkeitsindexes für gewisse elektrische und elektronische Geräte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion 19.4597 gesteht der Bundesrat: "Informationen zur Reparierfähigkeit von Produkten sind allerdings noch kaum verfügbar." Er sagt zudem im Bericht in Erfüllung des Postulats Vonlanthen 17.3505, dass Deklarationspflichten - darunter auch die Pflicht, die Reparaturfähigkeit anzugeben - zu den Massnahmen gehören, die bei der Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft den grössten Erfolg versprechen. Zu lesen ist da: "Die Massnahme sieht prominent platzierte Produktdeklarationen vor. Diese sollen die Konsumentinnen und Konsumenten informieren". Sie hätten zudem das Potenzial "einen bewussteren Kauf von umweltfreundlichen - weil an den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft orientierten - Produkten [zu] erlauben". Und weiter: "Die Markttransparenz bewirkt zudem, dass Hersteller ihre Produkte bezüglich der deklarierten Information optimieren und Händler ihr Sortiment anpassen." Ich teile diese Auffassung und bin der Ansicht, ein Reparaturfähigkeitsindex könne in hohem Mass dazu beitragen, dass weniger Ressourcen verschwendet und die Kreislaufwirtschaft vorangebracht werden. Darum beauftragt die vorliegende Motion den Bundesrat, eine Etikettierung nach dem Vorbild Frankreichs einzuführen und dazu beispielsweise Artikel 30a ("Vermeidung") des Umweltschutzgesetzes anzupassen. Laut Stellungnahme zur Motion 19.4597 kann eine solche Etikettierung nicht für alle Produkte, die in der Schweiz auf dem Markt sind, angewendet werden. Aber sie könnte in einem ersten Schritt für die gleichen Gerätekategorien eingeführt werden wie in Frankreich und auf vergleichbaren Kriterien beruhen, insbesondere auf:</p><p>- der Dokumentation des Herstellers</p><p>- der Möglichkeit, ein Gerät auseinanderzunehmen</p><p>- der Verfügbarkeit von Ersatzteilen</p><p>- dem Verhältnis zwischen dem teuersten Ersatzteil und dem Preis des ursprünglichen Geräts.</p>
    • <p>Die Optimierung der Lebens- und Nutzungsdauer von Produkten ist für die Reduktion der Umweltbelastung von grosser Bedeutung. Sie kann am besten durch ein gut abgestimmtes Bündel an angebots- und nachfrageseitigen Massnahmen erreicht werden, welches an unterschiedlichen Stellen des Kreislaufs ansetzt. Ein Reparatur-Index stellt einen Anreizmechanismus für Hersteller und Verbraucherinnen und Verbraucher dar. Er erleichtert es beispielsweise, reparierbare und damit langlebigere Produkte auszuwählen.</p><p>Mit der Revision der Energieeffizienzverordnung hat die Schweiz im Mai 2020 die verschärften Energie- und Ressourceneffizienzvorschriften der EU ins Schweizer Recht überführt. Dies betrifft unter anderem Anforderungen zur Reparatur, zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Anleitungen sowie Informationspflichten. So müssen Hersteller oder Importeure beispielsweise für Kühlgeräte und Waschmaschinen noch mindestens sieben Jahre nach dem Inverkehrbringen des letzten Exemplars eines Modells diverse Ersatzteile zur Verfügung stellen.</p><p>Im Bericht in Erfüllung des Postulates Vonlanthen (17.3505) "Die Chancen der Kreislaufwirtschaft nutzen. Prüfung steuerlicher Anreize und weiterer Massnahmen" wurden folgende drei Massnahmen für eine vertiefte Analyse vorgeschlagen: Verlängerung der Gewährleistungsfrist, Registerlösungen sowie Deklaration ökologischer Eigenschaften. Die vertiefte Analyse zur Deklaration ökologischer Eigenschaften wird insbesondere auf die Aspekte Lebensdauer und Reparierfähigkeit eingehen und nimmt damit das Anliegen der vorliegenden Motion auf. Die Erkenntnisse dieser vertieften Analysen werden in das Massnahmenpaket des Bundes zur Kreislaufwirtschaft und Ressourcenschonung, welche das Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Auftrag des Bundesrates bis Ende 2022 erarbeitet, einfliessen. Dabei wird das BAFU auch die geplanten Arbeiten der EU berücksichtigen.</p><p>Im Rahmen der laufenden Revision der Verordnung über die Rückgabe, Rücknahme und Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG; SR 814.620) wird ausserdem geprüft, ob die Wiederverwendung ausgedienter Altgeräte stärker unterstützt werden könnte.</p><p>In Anbetracht der bereits laufenden Arbeiten in der Verwaltung und im Parlament (Parlamentarische Initiative der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (20.433) "Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken") erachtet es der Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt als verführt, eine Kennzeichnung der Reparaturfähigkeit einzuführen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Bis heute ist es den Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten nicht möglich, beim Kauf eines elektrischen oder elektronischen Geräts einen Vergleich zwischen verschiedenen solchen Geräten in Bezug auf deren Lebensdauer anzustellen. Und diese Lebensdauer hängt in hohem Mass von der Reparaturfähigkeit der Geräte ab. Frankreich führt auf den 1. Januar 2021 einen Index ein, der gestützt auf objektive Kriterien die Reparaturfähigkeit von Smartphones, Laptops, Fernsehern, Waschmaschinen und Rasenmähern festhält. Damit Abfälle vermieden und die Konsumentinnen und Konsumenten bei der Wahl nachhaltiger Produkte unterstützt werden können, wird der Bundesrat beauftragt, eine vergleichbare Etikettierung für die gleichen in der Schweiz verkauften Produkte einzuführen. Dazu ist beispielsweise Artikel 30a ("Vermeidung") des Umweltschutzgesetzes anzupassen.</p>
    • Einführung eines Reparaturfähigkeitsindexes für gewisse elektrische und elektronische Geräte

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