Sofortiger Widerruf der Zulassung der SDHI-Fungizide

ShortId
20.4486
Id
20204486
Updated
21.05.2024 13:10
Language
de
Title
Sofortiger Widerruf der Zulassung der SDHI-Fungizide
AdditionalIndexing
55;52;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Pflanzenschutzmittel unterliegen in der Schweiz einem strengen Zulassungsverfahren. Sie können nur zugelassen werden, wenn deren Anwendung in der Landwirtschaft keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch und Umwelt hat. Die Kriterien hierfür wurden in den letzten 20 Jahren deutlich verschärft. Die Zulassungs- und Überprüfungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sind wirkungsvoll und präventiv, um unannehmbare Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden.</p><p>Die Beurteilung möglicher unerwünschter gesundheitlicher Nebenwirkungen für den Menschen basiert auf international anerkannten und validierten Studien. Diese Beurteilung umfasst nicht nur mögliche toxische Wirkungen, sondern auch Effekte auf die Entwicklung und die Nachkommenschaft. Auch die Bewertung möglicher unerwünschter Nebenwirkungen und den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, insbesondere auf Regenwürmer, Bienen und Bodenorganismen erfolgt anhand von Labor- und Freilandtests. Es ist dabei unerheblich, welche Wirkmechanismus eines Pflanzenschutzmittels für unerwünschte Nebenwirkungen verantwortlich ist. Wichtig ist, zu wissen, was die möglichen Nebenwirkungen sind und ob diese Nebenwirkungen bei der Anwendung des Produkts ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen können.</p><p>Es besteht kein Grund für einen sofortigen Rückzug der bestehenden Bewilligungen der SDHI Fungizide. Die Kommission der Europäischen Union kommt nach Konsultation der Experten der Mitgliedstaaten zur gleichen Schlussfolgerung und wird neue Erkenntnisse im Rahmen der Erneuerung der SDHI Wirkstoffe berücksichtigen. Die Schweiz wird basierend auf der Evaluation der EU die zugelassenen Produkte überprüfen und die Anwendungsbedingungen, falls nötig, anpassen oder Anwendungen zurückziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zulassungen der SDHI-Fungizide sofort zu widerrufen. Die Risiken dieser Fungizide für die Biodiversität und die menschliche Gesundheit sind nicht kontrollierbar.</p><p>In seiner Antwort auf die Fragen 18.5233 und 19.5526 sagte der Bundesrat, dass die Anwendungsbeschränkungen für SDHI-Fungizide in der Landwirtschaft, die Bestimmungen zum Schutz der Anwenderinnen und Anwender und die Festlegung von Grenzwerten für Rückstände in Lebensmitteln ausreichen würden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Es sei daher nicht nötig, für diese spezifische Familie von synthetischen Pestiziden das Vorsorgeprinzip zur Anwendung zu bringen. Doch die Einträge dieser Moleküle in die Umwelt gab Fachleuten aus Biologie und Medizin aufgrund des Wirkmechanismus dieser Substanzen schon damals Anlass zur Sorge.</p><p>Es ist erwiesen, dass SDHI-Fungizide die Zellatmung hemmen, indem sie ein Enzym der Mitochondrien, das Enzym Succinat-Dehydrogenase (SDH), blockieren. Sie tun dies artenunabhängig und blockieren so das Enzym sowohl bei Regenwürmen, Bienen und Pilzen als auch beim Menschen. Es ist nicht erstaunlich, dass sich dieses Enzym im Laufe der Evolution aussergewöhnlich wenig verändert hat und bei allen Arten fast identisch ist. Durch ihren Wirkmechanismus sind diese Pestizide somit eine nicht kontrollierbare Bedrohung für die gesamte Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Mehrere Hundert unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben, sich auf die Gesamtheit der vorhandenen unabhängigen Studien berufend, Alarm geschlagen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse erlauben die Schlussfolgerung, dass die SDHI-Fungizide ein zu grosses Risiko sind für die gesamte lebende Umwelt, einschliesslich der Menschen. Es muss unverzüglich das Vorsorgeprinzip angewendet werden.</p>
  • Sofortiger Widerruf der Zulassung der SDHI-Fungizide
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Pflanzenschutzmittel unterliegen in der Schweiz einem strengen Zulassungsverfahren. Sie können nur zugelassen werden, wenn deren Anwendung in der Landwirtschaft keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch und Umwelt hat. Die Kriterien hierfür wurden in den letzten 20 Jahren deutlich verschärft. Die Zulassungs- und Überprüfungsverfahren für Pflanzenschutzmittel sind wirkungsvoll und präventiv, um unannehmbare Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden.</p><p>Die Beurteilung möglicher unerwünschter gesundheitlicher Nebenwirkungen für den Menschen basiert auf international anerkannten und validierten Studien. Diese Beurteilung umfasst nicht nur mögliche toxische Wirkungen, sondern auch Effekte auf die Entwicklung und die Nachkommenschaft. Auch die Bewertung möglicher unerwünschter Nebenwirkungen und den damit verbundenen Risiken für die Umwelt, insbesondere auf Regenwürmer, Bienen und Bodenorganismen erfolgt anhand von Labor- und Freilandtests. Es ist dabei unerheblich, welche Wirkmechanismus eines Pflanzenschutzmittels für unerwünschte Nebenwirkungen verantwortlich ist. Wichtig ist, zu wissen, was die möglichen Nebenwirkungen sind und ob diese Nebenwirkungen bei der Anwendung des Produkts ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen können.</p><p>Es besteht kein Grund für einen sofortigen Rückzug der bestehenden Bewilligungen der SDHI Fungizide. Die Kommission der Europäischen Union kommt nach Konsultation der Experten der Mitgliedstaaten zur gleichen Schlussfolgerung und wird neue Erkenntnisse im Rahmen der Erneuerung der SDHI Wirkstoffe berücksichtigen. Die Schweiz wird basierend auf der Evaluation der EU die zugelassenen Produkte überprüfen und die Anwendungsbedingungen, falls nötig, anpassen oder Anwendungen zurückziehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Zulassungen der SDHI-Fungizide sofort zu widerrufen. Die Risiken dieser Fungizide für die Biodiversität und die menschliche Gesundheit sind nicht kontrollierbar.</p><p>In seiner Antwort auf die Fragen 18.5233 und 19.5526 sagte der Bundesrat, dass die Anwendungsbeschränkungen für SDHI-Fungizide in der Landwirtschaft, die Bestimmungen zum Schutz der Anwenderinnen und Anwender und die Festlegung von Grenzwerten für Rückstände in Lebensmitteln ausreichen würden, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Es sei daher nicht nötig, für diese spezifische Familie von synthetischen Pestiziden das Vorsorgeprinzip zur Anwendung zu bringen. Doch die Einträge dieser Moleküle in die Umwelt gab Fachleuten aus Biologie und Medizin aufgrund des Wirkmechanismus dieser Substanzen schon damals Anlass zur Sorge.</p><p>Es ist erwiesen, dass SDHI-Fungizide die Zellatmung hemmen, indem sie ein Enzym der Mitochondrien, das Enzym Succinat-Dehydrogenase (SDH), blockieren. Sie tun dies artenunabhängig und blockieren so das Enzym sowohl bei Regenwürmen, Bienen und Pilzen als auch beim Menschen. Es ist nicht erstaunlich, dass sich dieses Enzym im Laufe der Evolution aussergewöhnlich wenig verändert hat und bei allen Arten fast identisch ist. Durch ihren Wirkmechanismus sind diese Pestizide somit eine nicht kontrollierbare Bedrohung für die gesamte Biodiversität und die menschliche Gesundheit. Mehrere Hundert unabhängige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben, sich auf die Gesamtheit der vorhandenen unabhängigen Studien berufend, Alarm geschlagen. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse erlauben die Schlussfolgerung, dass die SDHI-Fungizide ein zu grosses Risiko sind für die gesamte lebende Umwelt, einschliesslich der Menschen. Es muss unverzüglich das Vorsorgeprinzip angewendet werden.</p>
    • Sofortiger Widerruf der Zulassung der SDHI-Fungizide

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