Angleichung des Rentenalters von Mitarbeitenden der Flugsicherung

ShortId
20.4516
Id
20204516
Updated
28.07.2023 00:58
Language
de
Title
Angleichung des Rentenalters von Mitarbeitenden der Flugsicherung
AdditionalIndexing
48;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Skyguide ist eine nicht-gewinnorientierte, gebührenfinanzierte Aktiengesellschaft, die in einem reinen Monopolbereich tätig ist. Der Bund verfügt mit 99,9 Prozent aller Aktien über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen. Mit den strategischen Zielvorgaben 2020-2023 forderte der Bundesrat Skyguide zu Beginn des Jahres 2020 dazu auf, "für ein zeitgemässes Pensionierungsalter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" zu sorgen. </p><p>Dabei strebt der Bundesrat eine Anhebung des Rentenalters auf 60 Jahre an. Dies ist mit einem aktuellen Pensionsalter von 56 Jahren für Fluglotsinnen und Fluglotsen eindeutig nicht erfüllt. Jedoch ist auch eine Anhebung des Rentenalters auf 60 Jahre angesichts der steigenden Lebenserwartung, einer hohen Leistungsfähigkeit auch im Alter sowie der zunehmenden Schieflage der Altersvorsorge unzureichend. Hinzu kommen die jüngsten Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus und den daraus resultierenden Konsequenzen für den Luftverkehr, wovon auch Skyguide stark betroffen ist. Aufgrund dessen war auch Skyguide dazu angehalten, ihre Kostenstruktur zu überdenken, was jedoch bei weitem nicht ausreichte um die Ausfälle zu kompensieren. </p><p>Wegen des Zusammenbruchs des Flugverkehrs und der ausbleibenden Gebühreneinnahmen rechnete Skyguide für 2020 und 2021 mit Verlusten von bis zu 246 Millionen Franken. Deshalb war der Bund genötigt, Skyguide mit 150 Millionen Franken zu rekapitalisieren. In absehbarer Zeit könnten weitere Kapitaleinschüsse seitens des Bundes notwendig werden. In diesem Kontext ist es umso stossender und für die Bevölkerung vollkommen unverständlich, dass ein Unternehmen, welches sich fast vollständig in der Hand des Bundes und somit der Steuerzahler befindet und mit Steuergeldern gerettet werden musste, nach wie vor ein solch tiefes Rentenalter gewährt. </p><p>Aus diesem Grund ist das Rentenalter ab 2022 schrittweise auf das ordentliche Rentenalter 64/65 anzuheben. Zur Gewährleistung der Sicherheit und der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Flugsicherungspersonals sind regelmässige gesundheitliche und psychologische Kontrollen durchzuführen, wie diese bereits heute für Flugverkehrsleiter ab dem 40. Altersjahr im zweijährlichen Rhythmus vorgeschrieben sind. </p><p>Sollte eine Person einen solchen Test nicht bestehen, so könnte diese beispielsweise in den Innendienst versetzt oder für andere Aufgaben eingesetzt werden.</p>
  • <p>Skyguide finanziert sich über Nutzergebühren. Diese sind aufgrund der COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen starken Rückgang des Flugbetriebs eingebrochen, weshalb bei Skyguide eine Kapitalerhöhung nötig wurde.</p><p>Der Bundesrat hat die finanzielle Unterstützung für Skyguide an Sparmassnahmen geknüpft. Darüber hinaus hat der Bundesrat seiner bereits in den strategischen Zielen enthaltenen Vorgabe, das Rentenalter der Fluglotsinnen und Fluglotsen zu erhöhen, zusätzlichen Nachdruck verliehen. Er erwartet, dass die Sozialpartner bis Ende 2021 einen gemeinsamen Plan erarbeiten, wie das Rentenalter der Fluglotsinnen und Fluglotsen kostenneutral und zur langfristigen finanziellen Entlastung von Skyguide von heute 56 auf mindestens 60 Jahre erhöht werden kann.</p><p>Eine kostenneutrale Erhöhung des Rentenalters der Fluglotsinnen und Fluglotsen ist nur möglich, wenn verschiedene Parameter berücksichtigt bzw. angepasst werden (Vergütungsmodell, Beitragskurven, Karrieremodell, Übergangsregelung). Eine sehr rasche Anpassung des Rentenalters würde zu Mehrkosten führen. Die meisten der genannten Parameter unterliegen gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen, deren Änderung Abstimmungen bei der Belegschaft erfordern.</p><p>Die frühe Pensionierung von Flugverkehrsleitenden entsprach bislang einer weit verbreiteten europäischen Praxis. Eine internationale regulatorische Vorgabe, die das Pensionierungsalter der Flugverkehrsleitenden regelt, gibt es jedoch nicht. Der Grund für das vergleichsweise tiefe Rentenalter liegt in den hohen Sicherheitsanforderungen, welchen die Arbeit der Flugverkehrsleitenden genügen muss. Der Beruf der Flugverkehrsleiterin bzw. des Flugverkehrsleiters erfordert höchste Konzentration. Die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nimmt mit zunehmendem Alter ab. Auf der anderen Seite stehen heute weiterentwickelte technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Flugverkehrsleitenden zur Verfügung.</p><p>Es wird voraussichtlich bereits bei einem Rentenalter von 60 Jahren nicht möglich sein, alle Flugverkehrsleitenden weiterhin in ihrem Beruf arbeiten zu lassen, weil die Sicherheitsanforderungen von einzelnen Personen nicht mehr umfassend erfüllt werden können. Flugverkehrsleitende üben eine stark spezialisierte Tätigkeit aus. Der Einsatz in einem anderen Berufsfeld oder einer anderen Funktion kann daher eine Weiterbildung oder eine Umschulung nötig machen, was mit Kosten verbunden sein wird.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, an seiner flexiblen Forderung einer Anhebung des Rentenalters für Flugverkehrsleitende auf mindestens 60 Jahren festzuhalten. Aus den laufenden Verhandlungen der Sozialpartner dürften sich Erkenntnisse über eine längere Einsatzfähigkeit der Flugverkehrsleitenden bei Wahrung der Sicherheitsvorgaben ergeben. Zudem erwartet der Bundesrat Angaben zu den finanziellen Aufwänden bei Umschulungen. Sollte sich gestützt darauf zeigen, dass das Rentenalter über 60 Jahre hinaus erhöht werden kann, wird sich der Bundesrat für eine entsprechende Lösung einsetzen. A priori eine Anhebung auf das ordentliche Rentenalter von 64 bzw. 65 Jahren zu fordern, hält der Bundesrat für nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit Skyguide geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Rentenalter von Fluglotsinnen und Fluglotsen unter Gewährleistung der sicherheitsrelevanten Aspekte und weitestgehend kostenneutral auf das ordentliche Rentenalter von 64 respektive 65 Jahre anzuheben.</p>
  • Angleichung des Rentenalters von Mitarbeitenden der Flugsicherung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Skyguide ist eine nicht-gewinnorientierte, gebührenfinanzierte Aktiengesellschaft, die in einem reinen Monopolbereich tätig ist. Der Bund verfügt mit 99,9 Prozent aller Aktien über die stimmen- und kapitalmässige Mehrheit am Unternehmen. Mit den strategischen Zielvorgaben 2020-2023 forderte der Bundesrat Skyguide zu Beginn des Jahres 2020 dazu auf, "für ein zeitgemässes Pensionierungsalter ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" zu sorgen. </p><p>Dabei strebt der Bundesrat eine Anhebung des Rentenalters auf 60 Jahre an. Dies ist mit einem aktuellen Pensionsalter von 56 Jahren für Fluglotsinnen und Fluglotsen eindeutig nicht erfüllt. Jedoch ist auch eine Anhebung des Rentenalters auf 60 Jahre angesichts der steigenden Lebenserwartung, einer hohen Leistungsfähigkeit auch im Alter sowie der zunehmenden Schieflage der Altersvorsorge unzureichend. Hinzu kommen die jüngsten Entwicklungen in Zusammenhang mit dem Coronavirus und den daraus resultierenden Konsequenzen für den Luftverkehr, wovon auch Skyguide stark betroffen ist. Aufgrund dessen war auch Skyguide dazu angehalten, ihre Kostenstruktur zu überdenken, was jedoch bei weitem nicht ausreichte um die Ausfälle zu kompensieren. </p><p>Wegen des Zusammenbruchs des Flugverkehrs und der ausbleibenden Gebühreneinnahmen rechnete Skyguide für 2020 und 2021 mit Verlusten von bis zu 246 Millionen Franken. Deshalb war der Bund genötigt, Skyguide mit 150 Millionen Franken zu rekapitalisieren. In absehbarer Zeit könnten weitere Kapitaleinschüsse seitens des Bundes notwendig werden. In diesem Kontext ist es umso stossender und für die Bevölkerung vollkommen unverständlich, dass ein Unternehmen, welches sich fast vollständig in der Hand des Bundes und somit der Steuerzahler befindet und mit Steuergeldern gerettet werden musste, nach wie vor ein solch tiefes Rentenalter gewährt. </p><p>Aus diesem Grund ist das Rentenalter ab 2022 schrittweise auf das ordentliche Rentenalter 64/65 anzuheben. Zur Gewährleistung der Sicherheit und der gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Flugsicherungspersonals sind regelmässige gesundheitliche und psychologische Kontrollen durchzuführen, wie diese bereits heute für Flugverkehrsleiter ab dem 40. Altersjahr im zweijährlichen Rhythmus vorgeschrieben sind. </p><p>Sollte eine Person einen solchen Test nicht bestehen, so könnte diese beispielsweise in den Innendienst versetzt oder für andere Aufgaben eingesetzt werden.</p>
    • <p>Skyguide finanziert sich über Nutzergebühren. Diese sind aufgrund der COVID-19-Pandemie und dem damit verbundenen starken Rückgang des Flugbetriebs eingebrochen, weshalb bei Skyguide eine Kapitalerhöhung nötig wurde.</p><p>Der Bundesrat hat die finanzielle Unterstützung für Skyguide an Sparmassnahmen geknüpft. Darüber hinaus hat der Bundesrat seiner bereits in den strategischen Zielen enthaltenen Vorgabe, das Rentenalter der Fluglotsinnen und Fluglotsen zu erhöhen, zusätzlichen Nachdruck verliehen. Er erwartet, dass die Sozialpartner bis Ende 2021 einen gemeinsamen Plan erarbeiten, wie das Rentenalter der Fluglotsinnen und Fluglotsen kostenneutral und zur langfristigen finanziellen Entlastung von Skyguide von heute 56 auf mindestens 60 Jahre erhöht werden kann.</p><p>Eine kostenneutrale Erhöhung des Rentenalters der Fluglotsinnen und Fluglotsen ist nur möglich, wenn verschiedene Parameter berücksichtigt bzw. angepasst werden (Vergütungsmodell, Beitragskurven, Karrieremodell, Übergangsregelung). Eine sehr rasche Anpassung des Rentenalters würde zu Mehrkosten führen. Die meisten der genannten Parameter unterliegen gesamtarbeitsvertraglichen Regelungen, deren Änderung Abstimmungen bei der Belegschaft erfordern.</p><p>Die frühe Pensionierung von Flugverkehrsleitenden entsprach bislang einer weit verbreiteten europäischen Praxis. Eine internationale regulatorische Vorgabe, die das Pensionierungsalter der Flugverkehrsleitenden regelt, gibt es jedoch nicht. Der Grund für das vergleichsweise tiefe Rentenalter liegt in den hohen Sicherheitsanforderungen, welchen die Arbeit der Flugverkehrsleitenden genügen muss. Der Beruf der Flugverkehrsleiterin bzw. des Flugverkehrsleiters erfordert höchste Konzentration. Die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nimmt mit zunehmendem Alter ab. Auf der anderen Seite stehen heute weiterentwickelte technische Hilfsmittel zur Unterstützung der Flugverkehrsleitenden zur Verfügung.</p><p>Es wird voraussichtlich bereits bei einem Rentenalter von 60 Jahren nicht möglich sein, alle Flugverkehrsleitenden weiterhin in ihrem Beruf arbeiten zu lassen, weil die Sicherheitsanforderungen von einzelnen Personen nicht mehr umfassend erfüllt werden können. Flugverkehrsleitende üben eine stark spezialisierte Tätigkeit aus. Der Einsatz in einem anderen Berufsfeld oder einer anderen Funktion kann daher eine Weiterbildung oder eine Umschulung nötig machen, was mit Kosten verbunden sein wird.</p><p>Aus diesen Gründen erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, an seiner flexiblen Forderung einer Anhebung des Rentenalters für Flugverkehrsleitende auf mindestens 60 Jahren festzuhalten. Aus den laufenden Verhandlungen der Sozialpartner dürften sich Erkenntnisse über eine längere Einsatzfähigkeit der Flugverkehrsleitenden bei Wahrung der Sicherheitsvorgaben ergeben. Zudem erwartet der Bundesrat Angaben zu den finanziellen Aufwänden bei Umschulungen. Sollte sich gestützt darauf zeigen, dass das Rentenalter über 60 Jahre hinaus erhöht werden kann, wird sich der Bundesrat für eine entsprechende Lösung einsetzen. A priori eine Anhebung auf das ordentliche Rentenalter von 64 bzw. 65 Jahren zu fordern, hält der Bundesrat für nicht zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zusammen mit Skyguide geeignete Massnahmen zu ergreifen, um das Rentenalter von Fluglotsinnen und Fluglotsen unter Gewährleistung der sicherheitsrelevanten Aspekte und weitestgehend kostenneutral auf das ordentliche Rentenalter von 64 respektive 65 Jahre anzuheben.</p>
    • Angleichung des Rentenalters von Mitarbeitenden der Flugsicherung

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