Schutz historischer Monumente in Bergkarabach

ShortId
20.4519
Id
20204519
Updated
28.07.2023 01:15
Language
de
Title
Schutz historischer Monumente in Bergkarabach
AdditionalIndexing
08;09;2831;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat vom Treffen der Generaldirektorin der UNESCO mit den Vertretern Armeniens und Aserbaidschans am 18. November 2020 Kenntnis genommen. Die Entsendung einer Mission, um ein vorläufiges Inventar der bedeutendsten Kulturgüter aller Gemeinschaften zu erstellen, ist ein erster Schritt hin zu einem systematischeren Schutz des kulturellen Erbes der Region. Vorgesehen ist dies in der Haager Konvention von 1954.</p><p>Kulturgüter geniessen in einem bewaffneten Konflikt einen besonderen Schutz. Alle Parteien sind angehalten, Kulturgüter zu schützen, unabhängig davon, ob sie sich unter ihrer Kontrolle oder auf dem Territorium eines Drittstaates befinden. Diese Pflicht geht aus dem humanitären Völkerrecht hervor, insbesondere aus der Haager Konvention und den Zusatzprotokollen. Sowohl Armenien als auch Aserbaidschan haben diese ratifiziert.</p><p>2. Die Schweiz ist Mitglied der UNESCO und Vertragspartei aller Kulturkonventionen, deren Depositar die Organisation ist. Sie setzt sich für die Einhaltung und Umsetzung des geltenden Völkerrechts ein. Beim Zustandekommen einer Mission der UNESCO nach Aserbaidschan wird die Schweiz prüfen, ob, in welcher Form und Umfang sie sich beteiligen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Berg-Karabach ist mit mehr als viertausend Monumenten eine der bedeutendsten Regionen für die armenische Kulturgeschichte.</p><p>- Wie steht der Bundesrat zum Vorgehen der Unesco, eine Mission nach Berg-Karabach zu entsenden, um die betroffenen Monumente zu dokumentieren?</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, sich in der Unesco im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass der Schutz dieser Denkmäler Monumente werden kann?</p>
  • Schutz historischer Monumente in Bergkarabach
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat vom Treffen der Generaldirektorin der UNESCO mit den Vertretern Armeniens und Aserbaidschans am 18. November 2020 Kenntnis genommen. Die Entsendung einer Mission, um ein vorläufiges Inventar der bedeutendsten Kulturgüter aller Gemeinschaften zu erstellen, ist ein erster Schritt hin zu einem systematischeren Schutz des kulturellen Erbes der Region. Vorgesehen ist dies in der Haager Konvention von 1954.</p><p>Kulturgüter geniessen in einem bewaffneten Konflikt einen besonderen Schutz. Alle Parteien sind angehalten, Kulturgüter zu schützen, unabhängig davon, ob sie sich unter ihrer Kontrolle oder auf dem Territorium eines Drittstaates befinden. Diese Pflicht geht aus dem humanitären Völkerrecht hervor, insbesondere aus der Haager Konvention und den Zusatzprotokollen. Sowohl Armenien als auch Aserbaidschan haben diese ratifiziert.</p><p>2. Die Schweiz ist Mitglied der UNESCO und Vertragspartei aller Kulturkonventionen, deren Depositar die Organisation ist. Sie setzt sich für die Einhaltung und Umsetzung des geltenden Völkerrechts ein. Beim Zustandekommen einer Mission der UNESCO nach Aserbaidschan wird die Schweiz prüfen, ob, in welcher Form und Umfang sie sich beteiligen kann.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Berg-Karabach ist mit mehr als viertausend Monumenten eine der bedeutendsten Regionen für die armenische Kulturgeschichte.</p><p>- Wie steht der Bundesrat zum Vorgehen der Unesco, eine Mission nach Berg-Karabach zu entsenden, um die betroffenen Monumente zu dokumentieren?</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, sich in der Unesco im Rahmen seiner Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass der Schutz dieser Denkmäler Monumente werden kann?</p>
    • Schutz historischer Monumente in Bergkarabach

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