Das "neue" Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung. Italien verhöhnt die Schweiz einmal mehr. Wie lange duldet der Bundesrat die Verzögerungstaktik noch, ohne die Vereinbarung von 1974 einseitig zu kündigen?

ShortId
20.4520
Id
20204520
Updated
28.07.2023 00:57
Language
de
Title
Das "neue" Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung. Italien verhöhnt die Schweiz einmal mehr. Wie lange duldet der Bundesrat die Verzögerungstaktik noch, ohne die Vereinbarung von 1974 einseitig zu kündigen?
AdditionalIndexing
2811;44;2446;08;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 23. Dezember 2020 haben die Schweiz und Italien in Rom ein neues Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wird dem Schweizer Gesetzgeber zur Genehmigung unterbreitet. Sobald es in Kraft tritt, wird das neue Abkommen das Abkommen von 1974 ersetzen, die aktuelle Regelung der Grenzgängerbesteuerung deutlich verbessern und zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern beitragen. Die Behörden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis waren eng in die Gespräche eingebunden und haben den Abschluss des Abkommens begrüsst.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss italienischen Medien, die von den Tessiner Medien zitiert werden, ist es beim "neuen" (?) Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung erneut zum Stillstand gekommen, wie es Italien wollte, obschon ein "rascher Abschluss" angekündigt war.</p><p>Die Unterzeichnung des Abkommens wird somit nicht mehr vor Ende Jahr erfolgen, sondern wird erneut auf ein unbestimmtes Datum verschoben. Es ist ja nicht so, dass noch grosse Unklarheiten bestehen. Denn es sind jetzt mehr als 5 Jahre, in denen die Unterzeichnung des Abkommens nach Ansicht des Bundesrates und seiner Verwaltungsangestellten "unmittelbar" bevorsteht. Und jedes Mal wird der Termin wieder verschoben.</p><p>Antonio Missiani, der stellvertretende italienische Wirtschaftsminister, liess am Rand des letzten Treffens zwischen den Delegationen der Schweiz und Italiens verlauten, sein Land - das das neue Abkommen nie wollte - habe zurzeit "andere Prioritäten", die offensichtlich mit der Covid-19-Krise zusammenhängen.</p><p>Auch die Schweiz hat andere Prioritäten. Die Vorteile aus dem neuen Abkommen sind deutlich geringer, als man berechtigterweise hätte erwarten können (dass nämlich das Tessin den gesamten oder annähernd den gesamten Betrag zurückbehalten kann, den die Grenzgängerinnen und Grenzgänger an Quellensteuern zahlen).</p><p>Die Ausgleichszahlungen an Italien belaufen sich mittlerweile auf fast 100 Millionen Franken pro Jahr, und dieser Betrag steigt kontinuierlich. Im Tessin würde dieses Geld aufgrund der coronabedingten aktuellen Wirtschaftskrise dringend gebraucht.</p><p>Nachdem fast sechs Jahre lang verhandelt wurde und immer noch kein konkretes Ergebnis vorliegt, ist es jetzt an der Zeit, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären, die Vereinbarung von 1974 zu kündigen und im Tessin die Gesamtheit der Quellensteuern zurückzubehalten, die die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bezahlen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Der Bundesrat hatte einen raschen Abschluss des neuen Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung angekündigt, das heisst einen Abschluss vor Ende Jahr. Er wurde von seinem italienischen Verhandlungspartner einmal mehr desavouiert. Wie stellt er sich dazu? Ist diese Situation seiner Meinung nach noch akzeptabel?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die überholte Vereinbarung von 1974 zu kündigen und im Anschluss daran keine Ausgleichszahlungen mehr an Italien zu überweisen? Dies auch aus dem Grund, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Lauf des Jahres 2020 radikal verändert haben und dass diese Gelder - die sich mittlerweile auf fast 100 Millionen Franken pro Jahr belaufen - für das Tessin unverzichtbar geworden sind, dies wegen der durch Covid-19 verursachten Wirtschaftskrise.</p>
  • Das "neue" Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung. Italien verhöhnt die Schweiz einmal mehr. Wie lange duldet der Bundesrat die Verzögerungstaktik noch, ohne die Vereinbarung von 1974 einseitig zu kündigen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 23. Dezember 2020 haben die Schweiz und Italien in Rom ein neues Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung sowie ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen unterzeichnet. Das Abkommen wird dem Schweizer Gesetzgeber zur Genehmigung unterbreitet. Sobald es in Kraft tritt, wird das neue Abkommen das Abkommen von 1974 ersetzen, die aktuelle Regelung der Grenzgängerbesteuerung deutlich verbessern und zum Erhalt der guten bilateralen Beziehungen zwischen den beiden Ländern beitragen. Die Behörden der Kantone Graubünden, Tessin und Wallis waren eng in die Gespräche eingebunden und haben den Abschluss des Abkommens begrüsst.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss italienischen Medien, die von den Tessiner Medien zitiert werden, ist es beim "neuen" (?) Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung erneut zum Stillstand gekommen, wie es Italien wollte, obschon ein "rascher Abschluss" angekündigt war.</p><p>Die Unterzeichnung des Abkommens wird somit nicht mehr vor Ende Jahr erfolgen, sondern wird erneut auf ein unbestimmtes Datum verschoben. Es ist ja nicht so, dass noch grosse Unklarheiten bestehen. Denn es sind jetzt mehr als 5 Jahre, in denen die Unterzeichnung des Abkommens nach Ansicht des Bundesrates und seiner Verwaltungsangestellten "unmittelbar" bevorsteht. Und jedes Mal wird der Termin wieder verschoben.</p><p>Antonio Missiani, der stellvertretende italienische Wirtschaftsminister, liess am Rand des letzten Treffens zwischen den Delegationen der Schweiz und Italiens verlauten, sein Land - das das neue Abkommen nie wollte - habe zurzeit "andere Prioritäten", die offensichtlich mit der Covid-19-Krise zusammenhängen.</p><p>Auch die Schweiz hat andere Prioritäten. Die Vorteile aus dem neuen Abkommen sind deutlich geringer, als man berechtigterweise hätte erwarten können (dass nämlich das Tessin den gesamten oder annähernd den gesamten Betrag zurückbehalten kann, den die Grenzgängerinnen und Grenzgänger an Quellensteuern zahlen).</p><p>Die Ausgleichszahlungen an Italien belaufen sich mittlerweile auf fast 100 Millionen Franken pro Jahr, und dieser Betrag steigt kontinuierlich. Im Tessin würde dieses Geld aufgrund der coronabedingten aktuellen Wirtschaftskrise dringend gebraucht.</p><p>Nachdem fast sechs Jahre lang verhandelt wurde und immer noch kein konkretes Ergebnis vorliegt, ist es jetzt an der Zeit, die Verhandlungen für gescheitert zu erklären, die Vereinbarung von 1974 zu kündigen und im Tessin die Gesamtheit der Quellensteuern zurückzubehalten, die die Grenzgängerinnen und Grenzgänger bezahlen.</p><p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>- Der Bundesrat hatte einen raschen Abschluss des neuen Abkommens über die Grenzgängerbesteuerung angekündigt, das heisst einen Abschluss vor Ende Jahr. Er wurde von seinem italienischen Verhandlungspartner einmal mehr desavouiert. Wie stellt er sich dazu? Ist diese Situation seiner Meinung nach noch akzeptabel?</p><p>- Ist der Bundesrat nicht auch der Ansicht, dass es an der Zeit ist, die überholte Vereinbarung von 1974 zu kündigen und im Anschluss daran keine Ausgleichszahlungen mehr an Italien zu überweisen? Dies auch aus dem Grund, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Lauf des Jahres 2020 radikal verändert haben und dass diese Gelder - die sich mittlerweile auf fast 100 Millionen Franken pro Jahr belaufen - für das Tessin unverzichtbar geworden sind, dies wegen der durch Covid-19 verursachten Wirtschaftskrise.</p>
    • Das "neue" Abkommen über die Grenzgängerbesteuerung. Italien verhöhnt die Schweiz einmal mehr. Wie lange duldet der Bundesrat die Verzögerungstaktik noch, ohne die Vereinbarung von 1974 einseitig zu kündigen?

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