Corona-bedingte Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise. Moratorium für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen und Wiedereinführung des Inländervorrangs

ShortId
20.4521
Id
20204521
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Corona-bedingte Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise. Moratorium für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen und Wiedereinführung des Inländervorrangs
AdditionalIndexing
2841;44;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die coronabedingte Wirtschaftskrise und der Lockdown vom Frühjahr haben, wie es zu erwarten war, auf dem Schweizer Arbeitsmarkt im Allgemeinen und auf dem Tessiner Arbeitsmarkt im Besonderen zu einem grossen Verlust an Arbeitsplätzen geführt.</p><p>In den jüngsten Zahlen ist dieses Phänomen bereits sichtbar, auch wenn es sich dabei erst um die Spitze des Eisbergs handelt. Gemäss den Daten des Tessiner Amtes für Statistik war die Anzahl Arbeitsplätze im Tessin Ende Oktober schon von 232 000 auf 227 000 gesunken, was einem Verlust von 5000 Arbeitsplätzen entspricht.</p><p>Doch gleichzeitig ist im Tessin die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger gestiegen; die Schwelle von 70 000 wurde überschritten.</p><p>Damit zeigt sich zum wiederholten Mal, dass ein verheerender Prozess im Gang ist, bei dem einheimische Arbeitskräfte durch Personen mit Ausweis G verdrängt werden. Dies ungeachtet der Tatsache, dass die Bundesbehörde bewusst die Augen verschliesst vor der Situation, die im Tessin als Folge der grenzenlosen Personenfreizügigkeit entstanden ist, und sich seit Jahren aufs Negieren versteift.</p><p>Es ist klar, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt als Folge der zweiten Pandemiewelle und der entsprechenden Bekämpfungsmassnahmen noch weiter verschlechtern wird, und zwar in erheblichem Ausmass.</p><p>Unter diesen Umständen wäre es unsinnig und inakzeptabel, den Inländervorrang nicht anzuwenden. Wenn der Bundesrat ganze Wirtschaftszweige stilllegen kann, dann ist es angesichts der Notlage, in die er das Land dadurch bringt, auch seine Pflicht, denjenigen Kantonen ein Moratorium für die Erteilung von neuen Ausweisen G zu ermöglichen, die ein solches einführen wollen.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Kanton Tessin stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen ist und teilt diesbezüglich die Besorgnis des Motionärs. Wie bereits in vorherigen Stellungnahmen erwähnt (siehe Motion Addor 20.3264 "Moratorium für Grenzgängerbewilligungen"), ist der Bundesrat seit Beginn der Krise um eine ausgewogene Strategie bemüht, welche die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich, die wirtschaftlichen Anforderungen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt. Nebst der Eindämmung der Covid-19 Neuinfektionen stehen für den Bundesrat deshalb auch die Sicherung der Arbeitsplätze und die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen in der Schweiz im Vordergrund.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit ein wichtiges Element für die wirtschaftliche Erholung in der Schweiz nach dem Abklingen der Pandemie ist und dazu beiträgt, das Überleben der Unternehmen und damit die Arbeitsplätze nicht nur der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sondern auch der inländischen Arbeitskräfte zu sichern. Auch während der Pandemie ist dank dem Freizügigkeitsabkommen (FZA, SR 0.142.112.681) das benötigte Personal stets verfügbar, insbesondere im Gesundheitssektor und in den Grenzkantonen darunter im Kanton Tessin. Die Schweizer Wirtschaft bleibt dabei auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, wo im Inland nicht hinreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat ein Moratorium für die Neuzulassung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie die Einführung des Inländervorrangs ab. Beide Massnahmen sind zudem nicht vereinbar mit dem FZA. </p><p>Das Ziel der Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials soll allerdings weiterhin konsequent verfolgt werden. Dank der seit dem 1. Juli 2018 geltenden Stellenmeldepflicht erhalten Stellensuchende in der Schweiz fünf Arbeitstage vor der öffentlichen Ausschreibung Kenntnis von offenen Stellen. Aufgrund des Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020 ist die Zahl der Berufsarten, die im 2021 meldepflichtig wurden, im Vergleich zu 2020 deutlich angestiegen.</p><p>Der Bundesrat hat seit dem Wiederanstieg der Covid-19 Neuinfektionen eine Vielzahl von Massnahmen getroffen, um die Folgen der Pandemie auf die Schweizer Wirtschaft und den Arbeitsmarkt abzufedern. Zudem prüft er laufend weitere Massnahmen. Um den Verlust von Arbeitsstellen in der Schweiz zu verhindern, hat er unter anderem den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und das summarische Verfahren nochmals verlängert. Am 27. Januar 2021 wurde das EFD zusammen mit dem WBF beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose und die Übernahme der Kurzarbeitskosten 2021 durch den Bund vorzuschlagen. Gleichentags hat der Bundesrat entschieden, dem Parlament einen weiteren Ausbau des Härtefallprogramms vorzuschlagen, um die Mittel von aktuell 2.5 auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. Die Botschaft dazu wurde am 3. Februar 2021 verabschiedet. Der Bundesanteil an den zusätzlichen Mitteln soll wie bei den ersten drei Tranchen zwei Drittel betragen, ein Drittel wird von den Kantonen übernommen. Diese Massnahmen sollen die finanziellen Ausfälle von betroffenen Unternehmen und selbstständig Erwerbenden abfedern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Grenzkantone - insbesondere das Tessin - dazu zu ermächtigen, aufgrund der coronabedingten Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise ein Moratorium für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen (Ausweise G) zu erlassen und wieder den Inländervorrang anzuwenden.</p>
  • Corona-bedingte Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise. Moratorium für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen und Wiedereinführung des Inländervorrangs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die coronabedingte Wirtschaftskrise und der Lockdown vom Frühjahr haben, wie es zu erwarten war, auf dem Schweizer Arbeitsmarkt im Allgemeinen und auf dem Tessiner Arbeitsmarkt im Besonderen zu einem grossen Verlust an Arbeitsplätzen geführt.</p><p>In den jüngsten Zahlen ist dieses Phänomen bereits sichtbar, auch wenn es sich dabei erst um die Spitze des Eisbergs handelt. Gemäss den Daten des Tessiner Amtes für Statistik war die Anzahl Arbeitsplätze im Tessin Ende Oktober schon von 232 000 auf 227 000 gesunken, was einem Verlust von 5000 Arbeitsplätzen entspricht.</p><p>Doch gleichzeitig ist im Tessin die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger gestiegen; die Schwelle von 70 000 wurde überschritten.</p><p>Damit zeigt sich zum wiederholten Mal, dass ein verheerender Prozess im Gang ist, bei dem einheimische Arbeitskräfte durch Personen mit Ausweis G verdrängt werden. Dies ungeachtet der Tatsache, dass die Bundesbehörde bewusst die Augen verschliesst vor der Situation, die im Tessin als Folge der grenzenlosen Personenfreizügigkeit entstanden ist, und sich seit Jahren aufs Negieren versteift.</p><p>Es ist klar, dass sich die Situation auf dem Arbeitsmarkt als Folge der zweiten Pandemiewelle und der entsprechenden Bekämpfungsmassnahmen noch weiter verschlechtern wird, und zwar in erheblichem Ausmass.</p><p>Unter diesen Umständen wäre es unsinnig und inakzeptabel, den Inländervorrang nicht anzuwenden. Wenn der Bundesrat ganze Wirtschaftszweige stilllegen kann, dann ist es angesichts der Notlage, in die er das Land dadurch bringt, auch seine Pflicht, denjenigen Kantonen ein Moratorium für die Erteilung von neuen Ausweisen G zu ermöglichen, die ein solches einführen wollen.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Kanton Tessin stark von den wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie betroffen ist und teilt diesbezüglich die Besorgnis des Motionärs. Wie bereits in vorherigen Stellungnahmen erwähnt (siehe Motion Addor 20.3264 "Moratorium für Grenzgängerbewilligungen"), ist der Bundesrat seit Beginn der Krise um eine ausgewogene Strategie bemüht, welche die Bedürfnisse im Gesundheitsbereich, die wirtschaftlichen Anforderungen und die internationalen Verpflichtungen der Schweiz berücksichtigt. Nebst der Eindämmung der Covid-19 Neuinfektionen stehen für den Bundesrat deshalb auch die Sicherung der Arbeitsplätze und die Abfederung der wirtschaftlichen Folgen für die Unternehmen in der Schweiz im Vordergrund.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass die Aufrechterhaltung der Personenfreizügigkeit ein wichtiges Element für die wirtschaftliche Erholung in der Schweiz nach dem Abklingen der Pandemie ist und dazu beiträgt, das Überleben der Unternehmen und damit die Arbeitsplätze nicht nur der Grenzgängerinnen und Grenzgänger, sondern auch der inländischen Arbeitskräfte zu sichern. Auch während der Pandemie ist dank dem Freizügigkeitsabkommen (FZA, SR 0.142.112.681) das benötigte Personal stets verfügbar, insbesondere im Gesundheitssektor und in den Grenzkantonen darunter im Kanton Tessin. Die Schweizer Wirtschaft bleibt dabei auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen, wo im Inland nicht hinreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat ein Moratorium für die Neuzulassung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern sowie die Einführung des Inländervorrangs ab. Beide Massnahmen sind zudem nicht vereinbar mit dem FZA. </p><p>Das Ziel der Nutzung des inländischen Arbeitskräftepotenzials soll allerdings weiterhin konsequent verfolgt werden. Dank der seit dem 1. Juli 2018 geltenden Stellenmeldepflicht erhalten Stellensuchende in der Schweiz fünf Arbeitstage vor der öffentlichen Ausschreibung Kenntnis von offenen Stellen. Aufgrund des Anstiegs der Arbeitslosigkeit ab März 2020 ist die Zahl der Berufsarten, die im 2021 meldepflichtig wurden, im Vergleich zu 2020 deutlich angestiegen.</p><p>Der Bundesrat hat seit dem Wiederanstieg der Covid-19 Neuinfektionen eine Vielzahl von Massnahmen getroffen, um die Folgen der Pandemie auf die Schweizer Wirtschaft und den Arbeitsmarkt abzufedern. Zudem prüft er laufend weitere Massnahmen. Um den Verlust von Arbeitsstellen in der Schweiz zu verhindern, hat er unter anderem den Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeweitet und das summarische Verfahren nochmals verlängert. Am 27. Januar 2021 wurde das EFD zusammen mit dem WBF beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für die Verlängerung der Taggeldbezugsdauer für Arbeitslose und die Übernahme der Kurzarbeitskosten 2021 durch den Bund vorzuschlagen. Gleichentags hat der Bundesrat entschieden, dem Parlament einen weiteren Ausbau des Härtefallprogramms vorzuschlagen, um die Mittel von aktuell 2.5 auf 5 Milliarden Franken zu erhöhen. Die Botschaft dazu wurde am 3. Februar 2021 verabschiedet. Der Bundesanteil an den zusätzlichen Mitteln soll wie bei den ersten drei Tranchen zwei Drittel betragen, ein Drittel wird von den Kantonen übernommen. Diese Massnahmen sollen die finanziellen Ausfälle von betroffenen Unternehmen und selbstständig Erwerbenden abfedern.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Mit dieser Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Grenzkantone - insbesondere das Tessin - dazu zu ermächtigen, aufgrund der coronabedingten Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise ein Moratorium für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen (Ausweise G) zu erlassen und wieder den Inländervorrang anzuwenden.</p>
    • Corona-bedingte Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise. Moratorium für die Erteilung von neuen Grenzgängerbewilligungen und Wiedereinführung des Inländervorrangs

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