Föderalismus im Krisentest. Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen

ShortId
20.4522
Id
20204522
Updated
10.04.2024 19:25
Language
de
Title
Föderalismus im Krisentest. Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen
AdditionalIndexing
04;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Covid-19-Krise hat gewisse Schwachstellen der geltenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zur Bewältigung von Krisen aufgezeigt. Diese Schwachstellen liegen namentlich, aber nicht nur, in der Zeit, die benötigt wird für die Koordination von Massnahmen mehrerer Kantone der gleichen Region oder von Massnahmen von Bund und Kantonen, in den Schwierigkeiten bestimmter Kantone, Massnahmen zu ergreifen, wenn der Nachbarkanton diese nicht auch ergreift (was z. B. zu einem Einkaufstourismus führen kann), in den Schwierigkeiten der Kantone, sich in Bereichen zu koordinieren, in denen sie manchmal auch in Konkurrenz zueinander stehen - wie zum Beispiel dem Spitalwesen -, oder in den Befürchtungen, dass eine Behörde, die Massnahmen anordnet, nachher auch deren Kosten zu tragen hat (zu diesem Punkt vgl. auch das Postulat 20.4153 Roland Fischer "Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien"). Es ist auch darauf zu achten, dass in einer Krise die direkte Verbindung zwischen dem entscheidenden Organ (z. B. auf Bundesebene) und dem ausführenden Organ (oft die kantonalen Behörden) eine schnelle ist und auch genügend Spielraum lässt, damit die Entscheidung auch wirklich umgesetzt und verstanden werden kann. Es ist nötig, die Lehren aus der gegenwärtigen Krise zu ziehen, damit eine künftige Gesundheitskrise bestmöglich bewältigt werden kann. Darum bitte ich den Bundesrat um eine Analyse möglicher Verbesserungen auf institutioneller Ebene wie auch auf mehr praktischer Ebene der Arbeitsorganisation und der Formen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Er soll verschiedene Varianten von Verbesserungsmöglichkeiten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen aufzeigen.</p><p>Unter einem umfassenderen Blickwinkel, der über den besonderen Fall einer Gesundheitskrise hinausschaut, soll der Bundesrat aus der aktuellen Krise auch die Lehren ziehen, die sich auf künftige Krisen grossen Ausmasses von anderer und ganz unterschiedlicher Art anwenden lassen. Auch dazu soll er wenn nötig Verbesserungsvorschläge unterbreiten, was die Aufteilung der Zuständigkeiten, das Funktionieren des institutionellen Zusammenspiels oder die Organisation der Umsetzungsarbeiten zwischen den Behörden auf unterschiedlichen Niveaus betrifft; auch hier mit Varianten und ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen.</p><p>Der Bericht soll auch die Sichtweise der Kantone auf die verschiedenen Themen zum Ausdruck bringen; dazu soll insbesondere mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) oder den betroffenen Direktorenkonferenzen zusammengearbeitet werden.</p>
  • <p>Die Anliegen des Postulanten werden im Rahmen der Auswertung des Krisenmanagements der zweiten Phase der Covid-19-Pandemie aufgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er untersucht, wie in der Covid-19-Krise die föderalistischen Strukturen und Verfahren funktioniert haben, welche Vor- und Nachteile die aktuellen Gegebenheiten bieten und welche institutionellen und organisatorischen Verbesserungen im Hinblick auf die Bekämpfung einer Epidemie oder einer anderen Gesundheitskrise möglich wären.</p><p>2. In dem Bericht soll der Bundesrat auch aufzeigen, welche Lehren aus der aktuellen Krise für andere Arten nationaler Krisen gezogen werden können (z. B. eine Sicherheitskrise, ein Cyberangriff, Naturkatastrophen grossen Ausmasses, Ausfall kritischer Infrastrukturen, ...); dabei soll er verschiedene Stossrichtungen möglicher Verbesserungen auf institutioneller oder organisatorischer Ebene aufzeigen, damit die Schweiz für künftige Krisen grossen Ausmasses bestmöglich gerüstet ist.</p><p>3. In dem Bericht soll auch die Sichtweise der Kantone auf die einzelnen behandelten Punkte dargestellt werden; dazu soll der Bericht in Zusammenarbeit mit den Kantonen - über die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) oder über die thematischen Direktorenkonferenzen - erarbeitet werden.</p>
  • Föderalismus im Krisentest. Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen
State
Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Covid-19-Krise hat gewisse Schwachstellen der geltenden Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen zur Bewältigung von Krisen aufgezeigt. Diese Schwachstellen liegen namentlich, aber nicht nur, in der Zeit, die benötigt wird für die Koordination von Massnahmen mehrerer Kantone der gleichen Region oder von Massnahmen von Bund und Kantonen, in den Schwierigkeiten bestimmter Kantone, Massnahmen zu ergreifen, wenn der Nachbarkanton diese nicht auch ergreift (was z. B. zu einem Einkaufstourismus führen kann), in den Schwierigkeiten der Kantone, sich in Bereichen zu koordinieren, in denen sie manchmal auch in Konkurrenz zueinander stehen - wie zum Beispiel dem Spitalwesen -, oder in den Befürchtungen, dass eine Behörde, die Massnahmen anordnet, nachher auch deren Kosten zu tragen hat (zu diesem Punkt vgl. auch das Postulat 20.4153 Roland Fischer "Anwendung der NFA-Grundsätze bei der Bewältigung von Epidemien und Pandemien"). Es ist auch darauf zu achten, dass in einer Krise die direkte Verbindung zwischen dem entscheidenden Organ (z. B. auf Bundesebene) und dem ausführenden Organ (oft die kantonalen Behörden) eine schnelle ist und auch genügend Spielraum lässt, damit die Entscheidung auch wirklich umgesetzt und verstanden werden kann. Es ist nötig, die Lehren aus der gegenwärtigen Krise zu ziehen, damit eine künftige Gesundheitskrise bestmöglich bewältigt werden kann. Darum bitte ich den Bundesrat um eine Analyse möglicher Verbesserungen auf institutioneller Ebene wie auch auf mehr praktischer Ebene der Arbeitsorganisation und der Formen der Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Er soll verschiedene Varianten von Verbesserungsmöglichkeiten mit ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen aufzeigen.</p><p>Unter einem umfassenderen Blickwinkel, der über den besonderen Fall einer Gesundheitskrise hinausschaut, soll der Bundesrat aus der aktuellen Krise auch die Lehren ziehen, die sich auf künftige Krisen grossen Ausmasses von anderer und ganz unterschiedlicher Art anwenden lassen. Auch dazu soll er wenn nötig Verbesserungsvorschläge unterbreiten, was die Aufteilung der Zuständigkeiten, das Funktionieren des institutionellen Zusammenspiels oder die Organisation der Umsetzungsarbeiten zwischen den Behörden auf unterschiedlichen Niveaus betrifft; auch hier mit Varianten und ihren jeweiligen Vor- und Nachteilen.</p><p>Der Bericht soll auch die Sichtweise der Kantone auf die verschiedenen Themen zum Ausdruck bringen; dazu soll insbesondere mit der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) oder den betroffenen Direktorenkonferenzen zusammengearbeitet werden.</p>
    • <p>Die Anliegen des Postulanten werden im Rahmen der Auswertung des Krisenmanagements der zweiten Phase der Covid-19-Pandemie aufgenommen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
    • <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, in dem er untersucht, wie in der Covid-19-Krise die föderalistischen Strukturen und Verfahren funktioniert haben, welche Vor- und Nachteile die aktuellen Gegebenheiten bieten und welche institutionellen und organisatorischen Verbesserungen im Hinblick auf die Bekämpfung einer Epidemie oder einer anderen Gesundheitskrise möglich wären.</p><p>2. In dem Bericht soll der Bundesrat auch aufzeigen, welche Lehren aus der aktuellen Krise für andere Arten nationaler Krisen gezogen werden können (z. B. eine Sicherheitskrise, ein Cyberangriff, Naturkatastrophen grossen Ausmasses, Ausfall kritischer Infrastrukturen, ...); dabei soll er verschiedene Stossrichtungen möglicher Verbesserungen auf institutioneller oder organisatorischer Ebene aufzeigen, damit die Schweiz für künftige Krisen grossen Ausmasses bestmöglich gerüstet ist.</p><p>3. In dem Bericht soll auch die Sichtweise der Kantone auf die einzelnen behandelten Punkte dargestellt werden; dazu soll der Bericht in Zusammenarbeit mit den Kantonen - über die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) oder über die thematischen Direktorenkonferenzen - erarbeitet werden.</p>
    • Föderalismus im Krisentest. Die Lehren aus der Covid-19-Krise ziehen

Back to List