Sponsoring-Listen des Bundes veröffentlichen

ShortId
20.4526
Id
20204526
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Sponsoring-Listen des Bundes veröffentlichen
AdditionalIndexing
04;24;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Finanzdepartement hat in der Fragestunde vom 14. Dezember 2020 die Frage 20.6100 beantwortet, bzw. nicht beantwortet. Auf die Frage, ob es bereit ist, Sponsoring-Regeln zu verabschieden, hat es nicht geantwortet, sondern lediglich auf die am 25. November 2020 vom Bundesrat verabschiedete Strategie gegen Korruption für die Jahre 2021-2024 verwiesen, die auch auf Sponsoring-Verhältnisse anwendbar sei.</p><p>Die zweite Frage, ob der Bundesrat bereit sei, regelmässig die Sponsoring-Listen der einzelnen Departemente/Ämter zu veröffentlichen, hat das Finanzdepartement keine Antwort gegeben. In der Strategie gegen Korruption vom 25. November 2020 lässt sich zwar ein Ziel "Transparenz" finden und eine Massnahme "Die Bundesverwaltung veröffentlicht von sich aus Informationen, die häufig aufgrund von Gesuchen gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip offengelegt werden". Was dies beinhaltet und ob dies die regelmässige Veröffentlichung der Sponsoringlisten beinhaltet, wird offen gelassen. Andere Länder, wie zum Beispiel Deutschland, veröffentlichen die Sponsoringlisten.</p><p>Dies ist ein Puzzlestein, um die Chancen für Korruption zu vermindern. Wenn der Staat sich von Firmen sponsern lässt, mit welchen er kommerzielle Beziehungen hat, stellen sich heikle Fragen.</p><p>Abschliessend sei die Bemerkung erlaubt, dass es sonderbar anmutet, dass die Exekutive, die Fragen der Legislative nicht bzw. im besten Falle teilweise beantwortet.</p>
  • <p>Bezüglich der in der Begründung des Vorstosses angeführten Sponsoringregeln hat die Bundesverwaltung verschiedentlich geprüft, ob bundesweite, einheitliche Sponsoringregeln sinnvoll und notwendig sind. Aufgrund der stark unterschiedlichen Ausgangslage und Betroffenheit der einzelnen Departemente wurde dies aber verneint und stattdessen wurden diejenigen Departemente, welche Sponsoring-Partnerschaften pflegen, aufgefordert, die Erarbeitung solcher Regeln zu prüfen.</p><p>Entsprechend haben sich jene zwei Departemente, welche praktisch ausschliesslich von der Thematik betroffen sind, Sponsoringregeln gegeben. Seit Anfang 2021 verfügt das Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) über verbindliche Richtlinien, welche sowohl an der Zentrale wie auch im Aussennetz gelten. Hinsichtlich der angefragten Listen verfügt das EDA zudem über eine Liste der bestehenden Sponsoring-Partnerschaften, welches es der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wird. Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat per 1. Januar 2021 neue Leitlinien, welche für alle Verwaltungseinheiten sowie die Armee gelten, in Kraft gesetzt. Basierend auf diesen Leitlinien wird das VBS jährlich eine Liste mit den Sponsoring-Partnerschaften erarbeiten und gegen Jahresende jeweils publizieren.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Anliegen des Postulats erfüllt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, regelrnässig die Sponsoring-Listen der einzelnen Departemente/Ämter zu veröffentlichen.</p>
  • Sponsoring-Listen des Bundes veröffentlichen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Finanzdepartement hat in der Fragestunde vom 14. Dezember 2020 die Frage 20.6100 beantwortet, bzw. nicht beantwortet. Auf die Frage, ob es bereit ist, Sponsoring-Regeln zu verabschieden, hat es nicht geantwortet, sondern lediglich auf die am 25. November 2020 vom Bundesrat verabschiedete Strategie gegen Korruption für die Jahre 2021-2024 verwiesen, die auch auf Sponsoring-Verhältnisse anwendbar sei.</p><p>Die zweite Frage, ob der Bundesrat bereit sei, regelmässig die Sponsoring-Listen der einzelnen Departemente/Ämter zu veröffentlichen, hat das Finanzdepartement keine Antwort gegeben. In der Strategie gegen Korruption vom 25. November 2020 lässt sich zwar ein Ziel "Transparenz" finden und eine Massnahme "Die Bundesverwaltung veröffentlicht von sich aus Informationen, die häufig aufgrund von Gesuchen gestützt auf das Öffentlichkeitsprinzip offengelegt werden". Was dies beinhaltet und ob dies die regelmässige Veröffentlichung der Sponsoringlisten beinhaltet, wird offen gelassen. Andere Länder, wie zum Beispiel Deutschland, veröffentlichen die Sponsoringlisten.</p><p>Dies ist ein Puzzlestein, um die Chancen für Korruption zu vermindern. Wenn der Staat sich von Firmen sponsern lässt, mit welchen er kommerzielle Beziehungen hat, stellen sich heikle Fragen.</p><p>Abschliessend sei die Bemerkung erlaubt, dass es sonderbar anmutet, dass die Exekutive, die Fragen der Legislative nicht bzw. im besten Falle teilweise beantwortet.</p>
    • <p>Bezüglich der in der Begründung des Vorstosses angeführten Sponsoringregeln hat die Bundesverwaltung verschiedentlich geprüft, ob bundesweite, einheitliche Sponsoringregeln sinnvoll und notwendig sind. Aufgrund der stark unterschiedlichen Ausgangslage und Betroffenheit der einzelnen Departemente wurde dies aber verneint und stattdessen wurden diejenigen Departemente, welche Sponsoring-Partnerschaften pflegen, aufgefordert, die Erarbeitung solcher Regeln zu prüfen.</p><p>Entsprechend haben sich jene zwei Departemente, welche praktisch ausschliesslich von der Thematik betroffen sind, Sponsoringregeln gegeben. Seit Anfang 2021 verfügt das Eidg. Departement für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) über verbindliche Richtlinien, welche sowohl an der Zentrale wie auch im Aussennetz gelten. Hinsichtlich der angefragten Listen verfügt das EDA zudem über eine Liste der bestehenden Sponsoring-Partnerschaften, welches es der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wird. Das Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat per 1. Januar 2021 neue Leitlinien, welche für alle Verwaltungseinheiten sowie die Armee gelten, in Kraft gesetzt. Basierend auf diesen Leitlinien wird das VBS jährlich eine Liste mit den Sponsoring-Partnerschaften erarbeiten und gegen Jahresende jeweils publizieren.</p><p>Aufgrund dieser Ausgangslage ist der Bundesrat der Auffassung, dass das Anliegen des Postulats erfüllt ist.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, regelrnässig die Sponsoring-Listen der einzelnen Departemente/Ämter zu veröffentlichen.</p>
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