Sponsoring der Armee

ShortId
20.4527
Id
20204527
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Sponsoring der Armee
AdditionalIndexing
04;09;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das VBS hat in der Fragestunde vom 14. Dezember 2020 die Frage 20.6101 beantwortet, bzw. nicht beantwortet. Auf die Frage, ob es bereit sei, Rüstungsfirmen für das Sponsoring der Armee auszuschliessen, hat das VBS keine Antwort gegeben.</p><p>Die RUAG sponsort "diverse VBS- und Milizveranstaltungen, beispielsweise AIR 14, Thun meets Army, 50 Jahre Waffenplatz Bure, Fondation du Musée de l'Aviation Militaire de Payerne, Jubiläum Grenadiere und Fallschirmaufklärer, Schweizerische Offiziersgesellschaft. Der RUAG zufolge unterstützen solche Sponsoring-Beiträge das VBS indirekt in ihrer politischen Zielerreichung", vgl. EFK Bericht "Prüfung der effektiven Gewinnmarge bei RUAG Aviation 2013-2017" vom 21. Mai 2019.</p><p>Weiter hat auch die NZZ am 3. Dezember 2020 die Problematik bezüglich Sponsoring der Armee mit dem Titel "Staatliche Sponsoring-Verträge brauchen Regeln" aufgezeigt.</p><p>Abschliessend sei die Bemerkung erlaubt, dass es sonderbar anmutet, dass die Exekutive, die Fragen der Legislative nicht bzw. im besten Falle teilweise beantwortet.</p>
  • <p>Wie im Rahmen der Fragestunde vom 14. Dezember 2020 (Frage 20.6101) dargelegt, wurde die Interne Revision VBS vom Departement im Jahr 2019 mit einer vertieften Prüfung der Thematik "Sponsoring im VBS" beauftragt. Das VBS hat die Empfehlungen aus diesem Bericht umgesetzt und per 1. Januar 2021 die "Leitlinie über das Sponsoring im VBS" erlassen. Diese gilt für alle Sponsoringaktivitäten im gesamten Departement und soll ein gemeinsames Verständnis und eine hohe Sensibilität im Umgang mit Sponsoring gewährleisten. Zudem werden gemäss dem Prinzip der Transparenz Sponsoringleistungen zugunsten des VBS in Zukunft publiziert.</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Sponsoringaktivitäten anhand klar definierter Grundsätze und Prinzipien sowie kontinuierlicher Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Partner geregelt werden sollen und nicht durch Verbote bzw. Ausschlüsse.</p><p>2. Der Preis von Serviceleistungen zugunsten des VBS wird aufgrund der zu erbringenden Leistung festgelegt. Die Vergabe von Aufträgen erfolgt durch das VBS zu wirtschaftlichen Konditionen.</p><p>3. Sponsoringleistungen werden gemäss der Leitlinie über das Sponsoring im VBS abgelehnt, wenn dadurch Interessenskonflikte entstehen oder Reputationsschäden für das VBS oder den Bund möglich sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Ist der Bundesrat bereit, Rüstungsfirmen für das Sponsoring der Armee auszuschliessen?</p><p>2. Finanziert das VBS selbst das Sponsoring durch zu hohe Kosten, zum Beispiel für die Wartung der FA 18?</p><p>3. Ist ein "Anfüttern" von militärischen Gesellschaften durch VBS-Lieferanten gut für das Image der Armee in der Bevölkerung?</p>
  • Sponsoring der Armee
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das VBS hat in der Fragestunde vom 14. Dezember 2020 die Frage 20.6101 beantwortet, bzw. nicht beantwortet. Auf die Frage, ob es bereit sei, Rüstungsfirmen für das Sponsoring der Armee auszuschliessen, hat das VBS keine Antwort gegeben.</p><p>Die RUAG sponsort "diverse VBS- und Milizveranstaltungen, beispielsweise AIR 14, Thun meets Army, 50 Jahre Waffenplatz Bure, Fondation du Musée de l'Aviation Militaire de Payerne, Jubiläum Grenadiere und Fallschirmaufklärer, Schweizerische Offiziersgesellschaft. Der RUAG zufolge unterstützen solche Sponsoring-Beiträge das VBS indirekt in ihrer politischen Zielerreichung", vgl. EFK Bericht "Prüfung der effektiven Gewinnmarge bei RUAG Aviation 2013-2017" vom 21. Mai 2019.</p><p>Weiter hat auch die NZZ am 3. Dezember 2020 die Problematik bezüglich Sponsoring der Armee mit dem Titel "Staatliche Sponsoring-Verträge brauchen Regeln" aufgezeigt.</p><p>Abschliessend sei die Bemerkung erlaubt, dass es sonderbar anmutet, dass die Exekutive, die Fragen der Legislative nicht bzw. im besten Falle teilweise beantwortet.</p>
    • <p>Wie im Rahmen der Fragestunde vom 14. Dezember 2020 (Frage 20.6101) dargelegt, wurde die Interne Revision VBS vom Departement im Jahr 2019 mit einer vertieften Prüfung der Thematik "Sponsoring im VBS" beauftragt. Das VBS hat die Empfehlungen aus diesem Bericht umgesetzt und per 1. Januar 2021 die "Leitlinie über das Sponsoring im VBS" erlassen. Diese gilt für alle Sponsoringaktivitäten im gesamten Departement und soll ein gemeinsames Verständnis und eine hohe Sensibilität im Umgang mit Sponsoring gewährleisten. Zudem werden gemäss dem Prinzip der Transparenz Sponsoringleistungen zugunsten des VBS in Zukunft publiziert.</p><p>1. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Sponsoringaktivitäten anhand klar definierter Grundsätze und Prinzipien sowie kontinuierlicher Sensibilisierung der Mitarbeitenden und Partner geregelt werden sollen und nicht durch Verbote bzw. Ausschlüsse.</p><p>2. Der Preis von Serviceleistungen zugunsten des VBS wird aufgrund der zu erbringenden Leistung festgelegt. Die Vergabe von Aufträgen erfolgt durch das VBS zu wirtschaftlichen Konditionen.</p><p>3. Sponsoringleistungen werden gemäss der Leitlinie über das Sponsoring im VBS abgelehnt, wenn dadurch Interessenskonflikte entstehen oder Reputationsschäden für das VBS oder den Bund möglich sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Ist der Bundesrat bereit, Rüstungsfirmen für das Sponsoring der Armee auszuschliessen?</p><p>2. Finanziert das VBS selbst das Sponsoring durch zu hohe Kosten, zum Beispiel für die Wartung der FA 18?</p><p>3. Ist ein "Anfüttern" von militärischen Gesellschaften durch VBS-Lieferanten gut für das Image der Armee in der Bevölkerung?</p>
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