Fragen zur Züri City-Card

ShortId
20.4528
Id
20204528
Updated
28.07.2023 00:54
Language
de
Title
Fragen zur Züri City-Card
AdditionalIndexing
04;2811;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Gemäss den Bestimmungen der Bundesverfassung (BV; SR 101) ist der Bund für die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Gewährung von Asyl zuständig (Art. 121 Abs. 1 BV). Der Vollzug des Ausländerrechts erfolgt durch die Kantone. Ausländerinnen und Ausländer erhalten in der Regel einen Ausweis, wenn die gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 41 Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG; SR 142.20). Personen mit einem rechtswidrigen Aufenthalt sind grundsätzlich verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Die Kantone sind für den Vollzug der Wegweisung zuständig. Die "City Card" ist eine Initiative der Stadt Zürich, die sich nicht auf Bundesrecht stützt. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Hess (19.3933) "Verstossen City-Cards gegen geltendes Recht?" vom 21. Juni 2019 festgehalten hat, haben die Gemeinden oder die Kantone keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln. Solche Ausweise wären somit rechtlich nicht verbindlich, und es könnte daraus kein rechtmässiger Aufenthalt abgeleitet werden. Die Einführung einer solchen Karte als Identitätsausweis würde daher gegen Bundesrecht verstossen.</p><p>4. In seinem Bericht vom 21. Dezember 2020 in Erfüllung des Postulats der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" (18.3381) hat der Bundesrat die Situation von rechtswidrig anwesenden Personen umfassend geprüft. Er hat dabei den Grundsatz einer Einzelfallprüfung bei der Bewilligungserteilung in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen bekräftigt. Nach seiner Auffassung hat sich das geltende Recht bewährt, da es dem Bund und den Kantonen den notwendigen Handlungsspielraum belässt. Der Bundesrat hat sowohl eine kollektive Regularisierung als auch eine Teilregularisierung abgelehnt, die sich auf eine bestimmte Gruppe von Sans-Papiers beschränkt. Eine langfristige Lösung der Problematik ist damit nicht möglich. </p><p>5. und 6. Derzeit werden die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID, BBl 2019 6567) ausgearbeitet, über das am 7. März 2021 abgestimmt wird. Dabei werden die Identifizierungsverfahren und -voraussetzungen näher geregelt (Art. 3 Abs. 2 BGEID). In diesem Rahmen ist auch zu prüfen, welchen Ausländerkategorien eine E-ID ausgestellt werden kann, und auf welchen Sicherheitsniveaus. Die E-ID regelt jedoch den ausländerrechtlichen Status nicht, sie erleichtert nur die Identifikation der Person.</p><p>7. Im erwähnten Bericht vom 21. Dezember 2020 hat der Bundesrat auch von den Ergebnissen der Operation Papyrus Kenntnis genommen, die seit dem 31. Dezember 2018 abgeschlossen ist. Er hält fest, dass dieses Projekt im Rahmen der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen durchgeführt wurde, die den dafür notwendigen Handlungsspielraum vorsehen. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>In der Stadt Zürich leben aktuell über 10000 und in Genf gemäss einer Schätzung des Staatssekretariats für Migration 13 000 Sans-Papiers. Mit der Züri-City Card hat der Zürcher Stadtrat nun eine Art Identitätskarte eingeführt. Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Wie bewertet der Bundesrat den Nutzen einer solchen Karte für Sans-Papiers? Würde diese überhaupt genutzt?</p><p>2. Umgeht die Stadt Zürich damit Bundesrecht?</p><p>3. Inwiefern können Städte in Eigenregie solche faktischen ldentitätskarten erstellen?</p><p>4. Wie plant der Bund in Zukunft die Problematik der Sans-Papier Schweizweit anzugehen?</p><p>5. Können elektronische ldentifizierungsdienste (eID) hier einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten?</p><p>6. Welchen Standards muss eine solche Karte, mit welcher bspw. auch e-Governement Dienstleistungen</p><p>bezogen werden könnten, datenschutztechnisch genügen?</p><p>7. Welche Erfahrungen hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem "Papyrus" Projekt der Stadt Genf?</p>
  • Fragen zur Züri City-Card
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Gemäss den Bestimmungen der Bundesverfassung (BV; SR 101) ist der Bund für die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Gewährung von Asyl zuständig (Art. 121 Abs. 1 BV). Der Vollzug des Ausländerrechts erfolgt durch die Kantone. Ausländerinnen und Ausländer erhalten in der Regel einen Ausweis, wenn die gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 41 Ausländer- und Integrationsgesetz; AIG; SR 142.20). Personen mit einem rechtswidrigen Aufenthalt sind grundsätzlich verpflichtet, die Schweiz zu verlassen. Die Kantone sind für den Vollzug der Wegweisung zuständig. Die "City Card" ist eine Initiative der Stadt Zürich, die sich nicht auf Bundesrecht stützt. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Hess (19.3933) "Verstossen City-Cards gegen geltendes Recht?" vom 21. Juni 2019 festgehalten hat, haben die Gemeinden oder die Kantone keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln. Solche Ausweise wären somit rechtlich nicht verbindlich, und es könnte daraus kein rechtmässiger Aufenthalt abgeleitet werden. Die Einführung einer solchen Karte als Identitätsausweis würde daher gegen Bundesrecht verstossen.</p><p>4. In seinem Bericht vom 21. Dezember 2020 in Erfüllung des Postulats der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" (18.3381) hat der Bundesrat die Situation von rechtswidrig anwesenden Personen umfassend geprüft. Er hat dabei den Grundsatz einer Einzelfallprüfung bei der Bewilligungserteilung in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen bekräftigt. Nach seiner Auffassung hat sich das geltende Recht bewährt, da es dem Bund und den Kantonen den notwendigen Handlungsspielraum belässt. Der Bundesrat hat sowohl eine kollektive Regularisierung als auch eine Teilregularisierung abgelehnt, die sich auf eine bestimmte Gruppe von Sans-Papiers beschränkt. Eine langfristige Lösung der Problematik ist damit nicht möglich. </p><p>5. und 6. Derzeit werden die Ausführungsbestimmungen zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID, BBl 2019 6567) ausgearbeitet, über das am 7. März 2021 abgestimmt wird. Dabei werden die Identifizierungsverfahren und -voraussetzungen näher geregelt (Art. 3 Abs. 2 BGEID). In diesem Rahmen ist auch zu prüfen, welchen Ausländerkategorien eine E-ID ausgestellt werden kann, und auf welchen Sicherheitsniveaus. Die E-ID regelt jedoch den ausländerrechtlichen Status nicht, sie erleichtert nur die Identifikation der Person.</p><p>7. Im erwähnten Bericht vom 21. Dezember 2020 hat der Bundesrat auch von den Ergebnissen der Operation Papyrus Kenntnis genommen, die seit dem 31. Dezember 2018 abgeschlossen ist. Er hält fest, dass dieses Projekt im Rahmen der geltenden ausländerrechtlichen Bestimmungen durchgeführt wurde, die den dafür notwendigen Handlungsspielraum vorsehen. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>In der Stadt Zürich leben aktuell über 10000 und in Genf gemäss einer Schätzung des Staatssekretariats für Migration 13 000 Sans-Papiers. Mit der Züri-City Card hat der Zürcher Stadtrat nun eine Art Identitätskarte eingeführt. Es stellen sich daher folgende Fragen:</p><p>1. Wie bewertet der Bundesrat den Nutzen einer solchen Karte für Sans-Papiers? Würde diese überhaupt genutzt?</p><p>2. Umgeht die Stadt Zürich damit Bundesrecht?</p><p>3. Inwiefern können Städte in Eigenregie solche faktischen ldentitätskarten erstellen?</p><p>4. Wie plant der Bund in Zukunft die Problematik der Sans-Papier Schweizweit anzugehen?</p><p>5. Können elektronische ldentifizierungsdienste (eID) hier einen Beitrag zur Verbesserung der Situation leisten?</p><p>6. Welchen Standards muss eine solche Karte, mit welcher bspw. auch e-Governement Dienstleistungen</p><p>bezogen werden könnten, datenschutztechnisch genügen?</p><p>7. Welche Erfahrungen hat der Bundesrat im Zusammenhang mit dem "Papyrus" Projekt der Stadt Genf?</p>
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