Windenergieanlagen. Gegenwind aus der Bundesverwaltung?

ShortId
20.4533
Id
20204533
Updated
28.07.2023 00:53
Language
de
Title
Windenergieanlagen. Gegenwind aus der Bundesverwaltung?
AdditionalIndexing
66;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Verfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen ist komplex. Kantone, Gemeinden und der Bund sind daran zu verschiedenen Zeiten beteiligt, und Einsprachen sind mehrfach bei verschiedenen Behörden möglich. Auf Bundesebene muss das Bundesamt für Energie die verschiedenen Positionen (Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Kommunikation, ESTI usw.) koordinieren, und es gibt eine zentrale Anlaufstelle, wo für die Benutzerinnen und Benutzer alle Verfahren an einem Ort zusammengeführt sind. Auf dem Papier scheinen damit die Bedingungen für ein rasches und effizientes Verfahren gegeben zu sein.</p><p>Der Verfasser dieser Interpellation hat aber von verschiedenen Betroffenen erfahren, dass sich das Verhalten der Bundesbehörden in der Praxis als richtiger Hemmschuh erweisen kann für den raschen Bau von Windenergieanlagen. Denn in gewissen Verfahren wartet das ESTI mit seinem Entscheid über die Bewilligung des Netzanschlusses so lange zu, bis das kantonale Verfahren beendet ist. Dies kann selbst in Fällen, in denen im kantonalen Verfahren ein positiver Entscheid zu erwarten ist, ziemlich lange dauern. Mit den erstinstanzlichen Verfahren, den Verfahren vor eidgenössischen Instanzen und schliesslich vor dem Bundesgericht kann sich das gesamte Verfahren so über mehrere Jahre hinziehen.</p><p>Ein rascher Entscheid des ESTI während der langwierigen und kostspieligen Verfahren wäre ein positives Signal, statt dass man noch Wasser auf die Mühlen der Gegner leitet, die das Vorhaben mit allen Mitteln bekämpfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die komplexen Verfahren, die den Ausbau der Windkraft in der Schweiz erschweren, vereinfacht werden müssen. Im Hinblick darauf prüft er gegenwärtig die verschiedenen möglichen Optionen.</p><p>Antwort auf die Fragen 1 und 3:</p><p>Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt der Bau eines Netzanschlusses kein Ziel an sich dar. Der Anschluss macht allein keinen Sinn; er kann nur bewilligt werden, wenn die anzuschliessende elektrische Anlage selbst bewilligt werden kann (BVGE 2019 II/1). Die Frage, wann dieser Zeitpunkt bei einem Windpark gegeben ist, wird diskutiert und ist derzeit Gegenstand einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Vor einer möglichen Anpassung der Rechtsgrundlagen gilt es, dessen Entscheid in der Sache abzuwarten.</p><p>Dem Bundesrat liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) und das Bundesamt für Energie (BFE) die Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen mutwillig verzögern.</p><p>Antwort auf die Frage 2:</p><p>Das Koordinationsprinzip wird auf Bundesebene stets konsequent angewendet. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist sehr um eine Beschleunigung dieser Verfahren auf Bundesebene bemüht, insoweit die geltenden Rechtsvorschriften und die oben dargelegte Rechtsprechung dies zulassen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich danke dem Bundesrat im Voraus für die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sind ihm Verwaltungspraktiken bekannt, insbesondere im Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI), die die Errichtung von Windenergieanlagen allenfalls bremsen? Kommt es oft vor, dass das ESTI ein Verfahren verlangsamt, indem es mit seiner Stellungnahme so lange zuwartet, bis die Resultate des kantonalen Verfahrens vorliegen?</p><p>2. Wird das Koordinationsprinzip auf Bundesebene immer konsequent angewendet, wenn es um den Bau von Windenergieanlagen geht? Setzt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wirklich alles daran, um die Verfahren im Bereich erneuerbare Energien zu beschleunigen, dies angesichts der ambitionierten Ziele der Energiestrategie 2050 in diesem Bereich?</p><p>3. Ist für den Bundesrat eine Verordnungs- oder Gesetzesänderung denkbar, welche das ESTI verpflichtet, seine Entscheide rasch zu treffen, wenn es keinen besonderen Grund dafür gibt, den Ausgang des kantonalen Verfahrens abzuwarten?</p>
  • Windenergieanlagen. Gegenwind aus der Bundesverwaltung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Verfahren zur Errichtung von Windenergieanlagen ist komplex. Kantone, Gemeinden und der Bund sind daran zu verschiedenen Zeiten beteiligt, und Einsprachen sind mehrfach bei verschiedenen Behörden möglich. Auf Bundesebene muss das Bundesamt für Energie die verschiedenen Positionen (Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Kommunikation, ESTI usw.) koordinieren, und es gibt eine zentrale Anlaufstelle, wo für die Benutzerinnen und Benutzer alle Verfahren an einem Ort zusammengeführt sind. Auf dem Papier scheinen damit die Bedingungen für ein rasches und effizientes Verfahren gegeben zu sein.</p><p>Der Verfasser dieser Interpellation hat aber von verschiedenen Betroffenen erfahren, dass sich das Verhalten der Bundesbehörden in der Praxis als richtiger Hemmschuh erweisen kann für den raschen Bau von Windenergieanlagen. Denn in gewissen Verfahren wartet das ESTI mit seinem Entscheid über die Bewilligung des Netzanschlusses so lange zu, bis das kantonale Verfahren beendet ist. Dies kann selbst in Fällen, in denen im kantonalen Verfahren ein positiver Entscheid zu erwarten ist, ziemlich lange dauern. Mit den erstinstanzlichen Verfahren, den Verfahren vor eidgenössischen Instanzen und schliesslich vor dem Bundesgericht kann sich das gesamte Verfahren so über mehrere Jahre hinziehen.</p><p>Ein rascher Entscheid des ESTI während der langwierigen und kostspieligen Verfahren wäre ein positives Signal, statt dass man noch Wasser auf die Mühlen der Gegner leitet, die das Vorhaben mit allen Mitteln bekämpfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht, dass die komplexen Verfahren, die den Ausbau der Windkraft in der Schweiz erschweren, vereinfacht werden müssen. Im Hinblick darauf prüft er gegenwärtig die verschiedenen möglichen Optionen.</p><p>Antwort auf die Fragen 1 und 3:</p><p>Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt der Bau eines Netzanschlusses kein Ziel an sich dar. Der Anschluss macht allein keinen Sinn; er kann nur bewilligt werden, wenn die anzuschliessende elektrische Anlage selbst bewilligt werden kann (BVGE 2019 II/1). Die Frage, wann dieser Zeitpunkt bei einem Windpark gegeben ist, wird diskutiert und ist derzeit Gegenstand einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Vor einer möglichen Anpassung der Rechtsgrundlagen gilt es, dessen Entscheid in der Sache abzuwarten.</p><p>Dem Bundesrat liegen keine Hinweise darauf vor, dass das Eidgenössische Starkstrominspektorat (ESTI) und das Bundesamt für Energie (BFE) die Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen mutwillig verzögern.</p><p>Antwort auf die Frage 2:</p><p>Das Koordinationsprinzip wird auf Bundesebene stets konsequent angewendet. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ist sehr um eine Beschleunigung dieser Verfahren auf Bundesebene bemüht, insoweit die geltenden Rechtsvorschriften und die oben dargelegte Rechtsprechung dies zulassen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich danke dem Bundesrat im Voraus für die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Sind ihm Verwaltungspraktiken bekannt, insbesondere im Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI), die die Errichtung von Windenergieanlagen allenfalls bremsen? Kommt es oft vor, dass das ESTI ein Verfahren verlangsamt, indem es mit seiner Stellungnahme so lange zuwartet, bis die Resultate des kantonalen Verfahrens vorliegen?</p><p>2. Wird das Koordinationsprinzip auf Bundesebene immer konsequent angewendet, wenn es um den Bau von Windenergieanlagen geht? Setzt das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation wirklich alles daran, um die Verfahren im Bereich erneuerbare Energien zu beschleunigen, dies angesichts der ambitionierten Ziele der Energiestrategie 2050 in diesem Bereich?</p><p>3. Ist für den Bundesrat eine Verordnungs- oder Gesetzesänderung denkbar, welche das ESTI verpflichtet, seine Entscheide rasch zu treffen, wenn es keinen besonderen Grund dafür gibt, den Ausgang des kantonalen Verfahrens abzuwarten?</p>
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