Meldepflicht für Hanfanbau

ShortId
20.4545
Id
20204545
Updated
28.07.2023 00:49
Language
de
Title
Meldepflicht für Hanfanbau
AdditionalIndexing
55;2841;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich vor dreierlei Probleme gestellt: Zunächst ist den Blüten der Pflanzen ihr THC-Gehalt nicht anzusehen und die bisher erhältlichen Schnelltests sind bei lebenden Pflanzen nicht zuverlässig genug. Vor Ort kann deshalb nicht über die Schliessung einer Plantage entschieden werden. Weil erst die Analysen des Instituts für Rechtsmedizin Gewissheit schaffen, müsste die Anlage tagelang durch die Polizei bewacht werden. Zum zweiten stellen sich Beweisprobleme, indem Beschuldigte die optische Ununterscheidbarkeit nutzen, um ihren Vorsatz zu bestreiten: sie behaupten, gemeint zu haben, "CBD-Hanf" anzubauen, auch wenn sie mit THC-haltigen Pflanzen erwischt werden. Zum dritten häufen sich gemäss Medienberichten Fälle von "CBD-Marihuana ", das nachträglich mit synthetischen Cannabinoiden besprüht wurde, was die Gefahr von Vergiftungen beim Konsum deutlich steigert. Beispiele aus diversen Kantonen zeigen, dass den genannten Problemen mit einer Bewilligungspflicht für den Hanfanbau begegnet werden kann. Mit einem entsprechenden, nationalen Gesetz wäre insbesondere regelbar, dass sämtliche nicht</p><p>angemeldeten Anlagen auf Kosten der Verursacher, respektive Eigner geräumt werden dürfen.</p>
  • <p>Für den Anbau von betäubungsmittelrechtlich relevantem Hanf (Cannabis) ist heute eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) erforderlich. Zur Zeit befindet sich die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) in Bezug auf Cannabisarzneimittel (20.060) in der parlamentarischen Beratung. Bei Annahme muss in Zukunft im medizinischen Bereich eine Bewilligung von Swissmedic eingeholt werden. Für alle anderen Zwecke (insbesondere nicht-medizinische Forschung) wird zukünftig weiterhin eine Ausnahmebewilligung des BAG benötigt. Die Kontrolle von betäubungsmittelrechtlich relevantem Hanf ist damit heute und auch in Zukunft vollumfänglich und lückenlos gewährleistet.</p><p>Jeglicher Hanf, der ohne Bewilligung verwendet wird, muss einen Gesamt-THC-Gehalt von weniger als einem Prozent aufweisen. Damit ist die Ausgangslage für den Vollzug eindeutig. Die Einführung einer Meldepflicht für nicht bewilligungspflichtigen Industrie- oder CBD-Hanf würde nur zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand führen, ohne den Vollzug zu erleichtern. Bei Verdacht auf eine Betäubungsmittelrechtsverletzung müsste letztlich auch bei einem gemeldeten Anbau eine Analyse des THC-Gehalts vorgenommen werden, eine Meldepflicht würde daran nichts ändern. Ein unbewilligter Anbau von Cannabis mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens einem Prozent stellt eine strafbare Handlung im Sinne des Artikels 19 Absatz 1 Buchstabe a BetmG dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Meldepflicht zum Hanfanbau zu schaffen, sowie entsprechende Sanktionen bei Zuwiderhandlung einzuführen.</p>
  • Meldepflicht für Hanfanbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Strafverfolgungsbehörden sehen sich vor dreierlei Probleme gestellt: Zunächst ist den Blüten der Pflanzen ihr THC-Gehalt nicht anzusehen und die bisher erhältlichen Schnelltests sind bei lebenden Pflanzen nicht zuverlässig genug. Vor Ort kann deshalb nicht über die Schliessung einer Plantage entschieden werden. Weil erst die Analysen des Instituts für Rechtsmedizin Gewissheit schaffen, müsste die Anlage tagelang durch die Polizei bewacht werden. Zum zweiten stellen sich Beweisprobleme, indem Beschuldigte die optische Ununterscheidbarkeit nutzen, um ihren Vorsatz zu bestreiten: sie behaupten, gemeint zu haben, "CBD-Hanf" anzubauen, auch wenn sie mit THC-haltigen Pflanzen erwischt werden. Zum dritten häufen sich gemäss Medienberichten Fälle von "CBD-Marihuana ", das nachträglich mit synthetischen Cannabinoiden besprüht wurde, was die Gefahr von Vergiftungen beim Konsum deutlich steigert. Beispiele aus diversen Kantonen zeigen, dass den genannten Problemen mit einer Bewilligungspflicht für den Hanfanbau begegnet werden kann. Mit einem entsprechenden, nationalen Gesetz wäre insbesondere regelbar, dass sämtliche nicht</p><p>angemeldeten Anlagen auf Kosten der Verursacher, respektive Eigner geräumt werden dürfen.</p>
    • <p>Für den Anbau von betäubungsmittelrechtlich relevantem Hanf (Cannabis) ist heute eine Ausnahmebewilligung des Bundesamts für Gesundheit (BAG) erforderlich. Zur Zeit befindet sich die Revision des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) in Bezug auf Cannabisarzneimittel (20.060) in der parlamentarischen Beratung. Bei Annahme muss in Zukunft im medizinischen Bereich eine Bewilligung von Swissmedic eingeholt werden. Für alle anderen Zwecke (insbesondere nicht-medizinische Forschung) wird zukünftig weiterhin eine Ausnahmebewilligung des BAG benötigt. Die Kontrolle von betäubungsmittelrechtlich relevantem Hanf ist damit heute und auch in Zukunft vollumfänglich und lückenlos gewährleistet.</p><p>Jeglicher Hanf, der ohne Bewilligung verwendet wird, muss einen Gesamt-THC-Gehalt von weniger als einem Prozent aufweisen. Damit ist die Ausgangslage für den Vollzug eindeutig. Die Einführung einer Meldepflicht für nicht bewilligungspflichtigen Industrie- oder CBD-Hanf würde nur zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand führen, ohne den Vollzug zu erleichtern. Bei Verdacht auf eine Betäubungsmittelrechtsverletzung müsste letztlich auch bei einem gemeldeten Anbau eine Analyse des THC-Gehalts vorgenommen werden, eine Meldepflicht würde daran nichts ändern. Ein unbewilligter Anbau von Cannabis mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens einem Prozent stellt eine strafbare Handlung im Sinne des Artikels 19 Absatz 1 Buchstabe a BetmG dar und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für die Meldepflicht zum Hanfanbau zu schaffen, sowie entsprechende Sanktionen bei Zuwiderhandlung einzuführen.</p>
    • Meldepflicht für Hanfanbau

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