Einnahme von Boden, der durch Blei oder andere Schadstoffe belastet ist. Wir müssen unverzüglich handeln, um die Gesundheit der Kinder zu schützen

ShortId
20.4546
Id
20204546
Updated
28.07.2023 00:47
Language
de
Title
Einnahme von Boden, der durch Blei oder andere Schadstoffe belastet ist. Wir müssen unverzüglich handeln, um die Gesundheit der Kinder zu schützen
AdditionalIndexing
52;2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3768 hat der Bundesrat geschrieben, er schätze das Vergiftungsrisiko, das für Kinder von belasteten Böden, insbesondere durch Blei belastete Böden, ausgeht, als relevant für die Volksgesundheit ein. Der Bundesrat hat bekräftigt, dass die Lage dringlich sei. Nach einer im September 2020 im BAFU-Magazin "die umwelt" veröffentlichen Schätzung sind möglicherweise 36 000 Grundstücke betroffen, und die Gesundheit Tausender Kinder ist möglicherweise gefährdet. Es sei daran erinnert, dass Blei als Schadstoff "ohne Grenzwert" gilt, dass mithin kein Mindestwert besteht, unterhalb dem Blei keinerlei Auswirkung auf den Körper, das Hirn und die Intelligenz eines Kindes hat.</p><p>Aufgrund der Empfehlungen des Schweizerischen Zentrums für Angewandte Humantoxikologie (SCAHT) hat auch der Bund im April 2019 in seiner zurzeit gestoppten Revision der AltlV vorgeschlagen, die Grenzwerte für Benzo[a]pyren und PAK zu senken.</p><p>Der Bundesrat hat angekündigt, dass er bis Ende 2020 ein vom BAFU und den Kantonen erarbeitetes Ausführungsprojekt vorstellen werde. Da dieses noch immer nicht unterbreitet wurde, soll hier nochmals betont werden, wie wichtig ein unverzügliches Handeln ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die in der Motion genannten Anliegen und unterstützt die erwähnten Rechtsanpassungen. Wie in seiner Antwort vom 26. August 2020 auf die Interpellation 20.3768 Fivaz erwähnt, sucht das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit den Kantonen nach Lösungen, um belastete Böden zu sanieren, auf denen Kinder spielen und die ihre Gesundheit gefährden. Ein entsprechender Vorschlag wird in die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) aufgenommen, die im Frühling 2021 in die Vernehmlassung geschickt wird.</p><p>Eine Annahme der Motion würde keinen Mehrwert bringen und die weit fortgeschrittenen Arbeiten verzögern. Der Bundesrat lehnt die Motion daher ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nachstehenden Verordnungen und Gesetze wie folgt zu ändern:</p><p>a. In Anhang 3 Ziffer 2 der Altlasten-Verordnung (AltlV) sind die Grenzwerte für Blei, Benzo[a]pyren und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) von Böden auf ein für Kinder unschädliches Mass zu senken.</p><p>b. Das Umweltschutzgesetz (USG), die AltlV und die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) sind so zu ändern, dass alle belasteten Böden, auf denen Kinder regelmässig spielen und welche die Gesundheit der Kinder gefährden, zu sanieren sind.</p><p>c. Das USG soll dahingehend geändert werden, dass aus dem VASA-Altlasten-Fonds Beiträge für die Untersuchung und Sanierung belasteter Böden, auf denen Kinder spielen, entrichtet und die Grundeigentümerinnen und eigentümer dadurch finanziell entlastet werden können.</p>
  • Einnahme von Boden, der durch Blei oder andere Schadstoffe belastet ist. Wir müssen unverzüglich handeln, um die Gesundheit der Kinder zu schützen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 20.3768 hat der Bundesrat geschrieben, er schätze das Vergiftungsrisiko, das für Kinder von belasteten Böden, insbesondere durch Blei belastete Böden, ausgeht, als relevant für die Volksgesundheit ein. Der Bundesrat hat bekräftigt, dass die Lage dringlich sei. Nach einer im September 2020 im BAFU-Magazin "die umwelt" veröffentlichen Schätzung sind möglicherweise 36 000 Grundstücke betroffen, und die Gesundheit Tausender Kinder ist möglicherweise gefährdet. Es sei daran erinnert, dass Blei als Schadstoff "ohne Grenzwert" gilt, dass mithin kein Mindestwert besteht, unterhalb dem Blei keinerlei Auswirkung auf den Körper, das Hirn und die Intelligenz eines Kindes hat.</p><p>Aufgrund der Empfehlungen des Schweizerischen Zentrums für Angewandte Humantoxikologie (SCAHT) hat auch der Bund im April 2019 in seiner zurzeit gestoppten Revision der AltlV vorgeschlagen, die Grenzwerte für Benzo[a]pyren und PAK zu senken.</p><p>Der Bundesrat hat angekündigt, dass er bis Ende 2020 ein vom BAFU und den Kantonen erarbeitetes Ausführungsprojekt vorstellen werde. Da dieses noch immer nicht unterbreitet wurde, soll hier nochmals betont werden, wie wichtig ein unverzügliches Handeln ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die in der Motion genannten Anliegen und unterstützt die erwähnten Rechtsanpassungen. Wie in seiner Antwort vom 26. August 2020 auf die Interpellation 20.3768 Fivaz erwähnt, sucht das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zusammen mit den Kantonen nach Lösungen, um belastete Böden zu sanieren, auf denen Kinder spielen und die ihre Gesundheit gefährden. Ein entsprechender Vorschlag wird in die Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) aufgenommen, die im Frühling 2021 in die Vernehmlassung geschickt wird.</p><p>Eine Annahme der Motion würde keinen Mehrwert bringen und die weit fortgeschrittenen Arbeiten verzögern. Der Bundesrat lehnt die Motion daher ab.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die nachstehenden Verordnungen und Gesetze wie folgt zu ändern:</p><p>a. In Anhang 3 Ziffer 2 der Altlasten-Verordnung (AltlV) sind die Grenzwerte für Blei, Benzo[a]pyren und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) von Böden auf ein für Kinder unschädliches Mass zu senken.</p><p>b. Das Umweltschutzgesetz (USG), die AltlV und die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) sind so zu ändern, dass alle belasteten Böden, auf denen Kinder regelmässig spielen und welche die Gesundheit der Kinder gefährden, zu sanieren sind.</p><p>c. Das USG soll dahingehend geändert werden, dass aus dem VASA-Altlasten-Fonds Beiträge für die Untersuchung und Sanierung belasteter Böden, auf denen Kinder spielen, entrichtet und die Grundeigentümerinnen und eigentümer dadurch finanziell entlastet werden können.</p>
    • Einnahme von Boden, der durch Blei oder andere Schadstoffe belastet ist. Wir müssen unverzüglich handeln, um die Gesundheit der Kinder zu schützen

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