Eine Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen und Steuern

ShortId
20.4552
Id
20204552
Updated
28.07.2023 14:20
Language
de
Title
Eine Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen und Steuern
AdditionalIndexing
2836;44;2446;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Hausdienstangestellte brauchen einen umfassenden Schutz durch die Sozialversicherungen. Gerade weil sie oft in Teilzeit und zudem im Tieflohnbereich arbeiten, oft wechselnde Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben, ist für sie die soziale Sicherung wichtig. Zudem sollen auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihre Pflichten einfach, unkompliziert bei einer Anlaufstelle und wenn möglich digital abwickeln zu können.</p><p>Genau dafür hat das Parlament im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA,SR 822.41) das "Vereinfachte Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern" geschaffen. In Art. 3 Abs. 2 wurde festgelegt, dass die Prämien der Unfallversicherung durch die Unfallversicherer erhoben werden. Heute braucht deshalb jede Arbeitgeberin, Arbeitgeber 2 Ansprechpartner- eine Ausgleichskasse und eine Unfallversicherung. Im gleichen Absatz wollte das Parlament aber bereits damals die Möglichkeit bieten, zusätzliche Vereinfachungen zu ermöglichen: "Weitergehende Vereinbarungen zwischen AHV-Ausgleichskassen und Unfallversicherern bleiben vorbehalten". Genau das entspricht dem doppelten Interesse der Angestellten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Die Abrechnung sämtlicher Sozialversicherungsprämien und der Steuern bei einer einzigen Anlaufstelle. Bis heute hat die Bundesverwaltung verhindert, dass dieser ausdrückliche Wunsch des Parlaments umgesetzt werden kann. Ich meine, dass der Bundesrat beispielsweise durch eine Verordnungsbestimmung den Weg für ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren ebnen soll, das diesen Namen auch wirklich verdient. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern soll zukünftig die Möglichkeit zur Abrechnung bei einer Anlaufstelle geboten werden. Diese administrative Vereinfachung hat für die Hausdienstangestellten und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur Vorteile, bekämpft die Schwarzarbeit und bringt keinerlei Zusatzkosten für Bund, Kantone und Gemeinden.</p>
  • <p>Der Bundesrat erachtet eine einheitliche Abrechnungsstelle für alle Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für sinnvoll. Artikel 118 Absatz 2 der Unfallversicherungsverordnung (UVV; SR 832.202) bietet den AHV-Ausgleichskassen schon heute die Möglichkeit, mit den Unfallversicherern zu vereinbaren, die Unfallversicherungsprämien zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen zu erheben. Bisher sind noch kaum solche Vereinbarungen abgeschlossen worden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen und das Bundesamt für Gesundheit werden deshalb den Abschluss einer entsprechenden Globalvereinbarung zwischen Ausgleichskassen und Unfallversicherern in die Wege leiten und bei Bedarf mittels punktueller Verordnungsanpassungen unterstützen. Falls sich auf diesem Weg nicht innert absehbarer Zeit eine praxistaugliche Lösung erzielen lässt, wird der Bundesrat dem Parlament die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den interessierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Beschäftigten im Haushalt die Möglichkeit zu bieten, sämtliche Sozialversicherungen und die Steuern (Quellensteuer) bei einer einzigen Anlaufstelle abrechnen zu können.</p>
  • Eine Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen und Steuern
State
Überwiesen an den Bundesrat
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Hausdienstangestellte brauchen einen umfassenden Schutz durch die Sozialversicherungen. Gerade weil sie oft in Teilzeit und zudem im Tieflohnbereich arbeiten, oft wechselnde Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben, ist für sie die soziale Sicherung wichtig. Zudem sollen auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihre Pflichten einfach, unkompliziert bei einer Anlaufstelle und wenn möglich digital abwickeln zu können.</p><p>Genau dafür hat das Parlament im Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA,SR 822.41) das "Vereinfachte Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern" geschaffen. In Art. 3 Abs. 2 wurde festgelegt, dass die Prämien der Unfallversicherung durch die Unfallversicherer erhoben werden. Heute braucht deshalb jede Arbeitgeberin, Arbeitgeber 2 Ansprechpartner- eine Ausgleichskasse und eine Unfallversicherung. Im gleichen Absatz wollte das Parlament aber bereits damals die Möglichkeit bieten, zusätzliche Vereinfachungen zu ermöglichen: "Weitergehende Vereinbarungen zwischen AHV-Ausgleichskassen und Unfallversicherern bleiben vorbehalten". Genau das entspricht dem doppelten Interesse der Angestellten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber: Die Abrechnung sämtlicher Sozialversicherungsprämien und der Steuern bei einer einzigen Anlaufstelle. Bis heute hat die Bundesverwaltung verhindert, dass dieser ausdrückliche Wunsch des Parlaments umgesetzt werden kann. Ich meine, dass der Bundesrat beispielsweise durch eine Verordnungsbestimmung den Weg für ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren ebnen soll, das diesen Namen auch wirklich verdient. Den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern soll zukünftig die Möglichkeit zur Abrechnung bei einer Anlaufstelle geboten werden. Diese administrative Vereinfachung hat für die Hausdienstangestellten und ihre Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nur Vorteile, bekämpft die Schwarzarbeit und bringt keinerlei Zusatzkosten für Bund, Kantone und Gemeinden.</p>
    • <p>Der Bundesrat erachtet eine einheitliche Abrechnungsstelle für alle Sozialversicherungsbeiträge und Steuern für sinnvoll. Artikel 118 Absatz 2 der Unfallversicherungsverordnung (UVV; SR 832.202) bietet den AHV-Ausgleichskassen schon heute die Möglichkeit, mit den Unfallversicherern zu vereinbaren, die Unfallversicherungsprämien zusammen mit den übrigen Sozialversicherungsbeiträgen zu erheben. Bisher sind noch kaum solche Vereinbarungen abgeschlossen worden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen und das Bundesamt für Gesundheit werden deshalb den Abschluss einer entsprechenden Globalvereinbarung zwischen Ausgleichskassen und Unfallversicherern in die Wege leiten und bei Bedarf mittels punktueller Verordnungsanpassungen unterstützen. Falls sich auf diesem Weg nicht innert absehbarer Zeit eine praxistaugliche Lösung erzielen lässt, wird der Bundesrat dem Parlament die Anpassung der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorschlagen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den interessierten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von Beschäftigten im Haushalt die Möglichkeit zu bieten, sämtliche Sozialversicherungen und die Steuern (Quellensteuer) bei einer einzigen Anlaufstelle abrechnen zu können.</p>
    • Eine Abrechnungsstelle für Sozialversicherungen und Steuern

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