Mit der Mehrwertsteuer die Kreislaufwirtschaft fördern. Mehrwertsteuerreduktion für nutzenbasierte Geschäftsmodelle mit ökologischem Mehrwert

ShortId
20.4554
Id
20204554
Updated
28.07.2023 00:47
Language
de
Title
Mit der Mehrwertsteuer die Kreislaufwirtschaft fördern. Mehrwertsteuerreduktion für nutzenbasierte Geschäftsmodelle mit ökologischem Mehrwert
AdditionalIndexing
2446;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Will man in unserer Gesellschaft den ökologischen Wandel und die Energiewende vorantreiben und die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft fördern, so müssen wirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt werden, die auf den Kreislaufgedanken setzen und auf der strikten Wertschätzung der verfügbaren Ressourcen beruhen. Beinahe dreimal die Erde wäre erforderlich, wenn alle wie die Schweizer Bevölkerung leben würden; dies schreibt das Bundesamt für Statistik auf seiner Webseite zum ökologischen Fussabdruck der Schweiz. Güter und Dienstleistungen, die dazu beitragen, unsere Umweltbelastung zu verringern, müssten daher bevorzugt behandelt werden gegenüber jenen, die zum Ressourcenverschleiss und zur Umweltzerstörung beitragen, sodass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft eingehalten werden.</p><p>Eine denkbare Massnahme ist die Einführung eines Mehrwertsteuersatzes, der abhängig ist von den Umweltauswirkungen eines Guts oder einer Dienstleistung, anders gesagt die Förderung von nutzenbasierten Geschäftsmodellen mit ökologischem Mehrwert. Der Bundesrat erklärte in seinem Bericht vom 19. Juni 2020 "Steuerliche und weitere Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft", er werde die Überlegungen zur Umsetzung dieser Massnahme nicht weiterverfolgen, dies obschon er selber einräumt: "Die volkswirtschaftliche Effizienz der Massnahme wird [...] positiv bewertet, da Steuererleichterungen nur bei nachweislich ökologischem Mehrwert gewährt werden würden." Der Bundesrat weist weiter darauf hin, es "müsste allerdings das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Massnahme noch vertieft geprüft werden". Der Autor dieses Vorstosses ist daher der Ansicht, dass diese Massnahme vertieft geprüft werden sollte, bevor sie definitiv abgeschrieben wird.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht zum Po. Vonlanthen 17.3505 vom 19. Juni 2020 bereits zu etwaigen steuerlichen Massnahmen geäussert. Im europäischen Ländervergleich zeigt sich, dass zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verschiedenste steuerliche Instrumente genutzt werden, wie zum Beispiel ein Gewinnsteuerabzug oder beschleunigte Abschreibungen. Ebenso lassen sich ermässigte Mehrwertsteuersätze beobachten. Augenfällig ist hierbei, dass vor allem auf Reparaturen in Privatwohnungen ermässigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden. Diese Massnahmen dienen zwar auch dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft in Gang zu bringen, in erster Linie aber der Bekämpfung der Schattenwirtschaft.</p><p>Zudem ist zu beachten, dass Kreislaufwirtschaftsprinzipien nicht in jedem Einzelfall zu einer ökologischen Verbesserung führen. Das Risiko für eine Verschlechterung besteht zum Beispiel bei der Nutzungsdauerverlängerung von ökologisch ineffizienten Produkten. Aus diesem Grund werden zum Beispiel bei der Einkommenssteuer auch wertvermehrende Aufwendungen sofort zum Abzug zugelassen, sofern es sich um energiesparende Massnahmen handelt. Dadurch werden gleich lange Spiesse mit Reparaturen geschaffen, die ebenfalls sofort abzugsfähig sind.</p><p>Ferner ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuerbelastung in der Schweiz viel tiefer als im europäischen Ausland ausfällt. Dies impliziert, dass lediglich ein geringerer finanzieller Anreiz durch eine entsprechende Reduktion der Steuersätze erzielt werden kann und die Lenkungswirkung dadurch kleiner ausfallen würde. Aufgrund des geringen Preissignals dürfte die Anreizwirkung recht schwach sein, sofern die ermässigte Mehrwertsteuer überhaupt an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergereicht wird. Soweit die Steuersenkung zur Margenverbesserung der Leistungserbringenden verwendet wird, ergeben sich keine ökologischen Auswirkungen.</p><p>Je mehr (unterschiedliche) Mehrwertsteuersätze angewandt werden, desto grösser sind auch die administrativen Belastungen - sowohl für die Unternehmen als auch für die Steuerverwaltung. Die Unterstellung von ökologisch unschädlichen Leistungen unter den reduzierten Steuersatz hätte in vielen Bereichen grosse Abgrenzungsprobleme zur Folge. Diese Abgrenzungsprobleme würden bei den Steuerpflichtigen zu Rechtsunsicherheit führen und die Risiken von Nachbelastungen im Rahmen von Steuerkontrollen erhöhen. Aber auch die Kontrolltätigkeit der ESTV würde aufgrund des komplexeren Mehrwertsteuersystems erschwert. Ein solcher Ansatz widerspricht dem Ziel des Bundesrates, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen.</p><p>Nichtsdestotrotz hält der Bundesrat das Anliegen für sehr wichtig. In dem zuvor erwähnten Bericht werden verschiedene Massnahmen genannt, die einer vertieften Prüfung unterzogen werden sollen. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang das UVEK beauftragt, unter Einbezug des WBF und des EFD bis Ende 2022 Vorschläge für ein Massnahmenpaket zur Ressourcenschonung und Förderung der Kreislaufwirtschaft zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, ob es machbar ist, eine reduzierte Mehrwertsteuer für nutzenbasierte Geschäftsmodelle mit ökologischem Mehrwert einzuführen, und welche Vorteile dies hätte.</p>
  • Mit der Mehrwertsteuer die Kreislaufwirtschaft fördern. Mehrwertsteuerreduktion für nutzenbasierte Geschäftsmodelle mit ökologischem Mehrwert
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Will man in unserer Gesellschaft den ökologischen Wandel und die Energiewende vorantreiben und die Entwicklung der Kreislaufwirtschaft fördern, so müssen wirtschaftliche Tätigkeiten unterstützt werden, die auf den Kreislaufgedanken setzen und auf der strikten Wertschätzung der verfügbaren Ressourcen beruhen. Beinahe dreimal die Erde wäre erforderlich, wenn alle wie die Schweizer Bevölkerung leben würden; dies schreibt das Bundesamt für Statistik auf seiner Webseite zum ökologischen Fussabdruck der Schweiz. Güter und Dienstleistungen, die dazu beitragen, unsere Umweltbelastung zu verringern, müssten daher bevorzugt behandelt werden gegenüber jenen, die zum Ressourcenverschleiss und zur Umweltzerstörung beitragen, sodass die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft eingehalten werden.</p><p>Eine denkbare Massnahme ist die Einführung eines Mehrwertsteuersatzes, der abhängig ist von den Umweltauswirkungen eines Guts oder einer Dienstleistung, anders gesagt die Förderung von nutzenbasierten Geschäftsmodellen mit ökologischem Mehrwert. Der Bundesrat erklärte in seinem Bericht vom 19. Juni 2020 "Steuerliche und weitere Massnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft", er werde die Überlegungen zur Umsetzung dieser Massnahme nicht weiterverfolgen, dies obschon er selber einräumt: "Die volkswirtschaftliche Effizienz der Massnahme wird [...] positiv bewertet, da Steuererleichterungen nur bei nachweislich ökologischem Mehrwert gewährt werden würden." Der Bundesrat weist weiter darauf hin, es "müsste allerdings das Kosten-Nutzen-Verhältnis dieser Massnahme noch vertieft geprüft werden". Der Autor dieses Vorstosses ist daher der Ansicht, dass diese Massnahme vertieft geprüft werden sollte, bevor sie definitiv abgeschrieben wird.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat sich in seinem Bericht zum Po. Vonlanthen 17.3505 vom 19. Juni 2020 bereits zu etwaigen steuerlichen Massnahmen geäussert. Im europäischen Ländervergleich zeigt sich, dass zur Förderung der Kreislaufwirtschaft verschiedenste steuerliche Instrumente genutzt werden, wie zum Beispiel ein Gewinnsteuerabzug oder beschleunigte Abschreibungen. Ebenso lassen sich ermässigte Mehrwertsteuersätze beobachten. Augenfällig ist hierbei, dass vor allem auf Reparaturen in Privatwohnungen ermässigte Mehrwertsteuersätze angewandt werden. Diese Massnahmen dienen zwar auch dem Ziel, die Kreislaufwirtschaft in Gang zu bringen, in erster Linie aber der Bekämpfung der Schattenwirtschaft.</p><p>Zudem ist zu beachten, dass Kreislaufwirtschaftsprinzipien nicht in jedem Einzelfall zu einer ökologischen Verbesserung führen. Das Risiko für eine Verschlechterung besteht zum Beispiel bei der Nutzungsdauerverlängerung von ökologisch ineffizienten Produkten. Aus diesem Grund werden zum Beispiel bei der Einkommenssteuer auch wertvermehrende Aufwendungen sofort zum Abzug zugelassen, sofern es sich um energiesparende Massnahmen handelt. Dadurch werden gleich lange Spiesse mit Reparaturen geschaffen, die ebenfalls sofort abzugsfähig sind.</p><p>Ferner ist zu beachten, dass die Mehrwertsteuerbelastung in der Schweiz viel tiefer als im europäischen Ausland ausfällt. Dies impliziert, dass lediglich ein geringerer finanzieller Anreiz durch eine entsprechende Reduktion der Steuersätze erzielt werden kann und die Lenkungswirkung dadurch kleiner ausfallen würde. Aufgrund des geringen Preissignals dürfte die Anreizwirkung recht schwach sein, sofern die ermässigte Mehrwertsteuer überhaupt an die Konsumentinnen und Konsumenten weitergereicht wird. Soweit die Steuersenkung zur Margenverbesserung der Leistungserbringenden verwendet wird, ergeben sich keine ökologischen Auswirkungen.</p><p>Je mehr (unterschiedliche) Mehrwertsteuersätze angewandt werden, desto grösser sind auch die administrativen Belastungen - sowohl für die Unternehmen als auch für die Steuerverwaltung. Die Unterstellung von ökologisch unschädlichen Leistungen unter den reduzierten Steuersatz hätte in vielen Bereichen grosse Abgrenzungsprobleme zur Folge. Diese Abgrenzungsprobleme würden bei den Steuerpflichtigen zu Rechtsunsicherheit führen und die Risiken von Nachbelastungen im Rahmen von Steuerkontrollen erhöhen. Aber auch die Kontrolltätigkeit der ESTV würde aufgrund des komplexeren Mehrwertsteuersystems erschwert. Ein solcher Ansatz widerspricht dem Ziel des Bundesrates, die Mehrwertsteuer zu vereinfachen.</p><p>Nichtsdestotrotz hält der Bundesrat das Anliegen für sehr wichtig. In dem zuvor erwähnten Bericht werden verschiedene Massnahmen genannt, die einer vertieften Prüfung unterzogen werden sollen. Der Bundesrat hat in diesem Zusammenhang das UVEK beauftragt, unter Einbezug des WBF und des EFD bis Ende 2022 Vorschläge für ein Massnahmenpaket zur Ressourcenschonung und Förderung der Kreislaufwirtschaft zu unterbreiten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, ob es machbar ist, eine reduzierte Mehrwertsteuer für nutzenbasierte Geschäftsmodelle mit ökologischem Mehrwert einzuführen, und welche Vorteile dies hätte.</p>
    • Mit der Mehrwertsteuer die Kreislaufwirtschaft fördern. Mehrwertsteuerreduktion für nutzenbasierte Geschäftsmodelle mit ökologischem Mehrwert

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