Fehlanreize zum Ersatz von funktionstüchtigen Handys

ShortId
20.4555
Id
20204555
Updated
28.07.2023 00:44
Language
de
Title
Fehlanreize zum Ersatz von funktionstüchtigen Handys
AdditionalIndexing
34;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Insbesondere die Herstellung, aber auch die Nutzung und Entsorgung von Mobiltelefonen belasten die Umwelt stark. Gemäss einer Studie des Europäischen Umweltbüros könnten 2.1 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, wenn alle Mobiltelefone in der EU ein Jahr länger genutzt würden als bisher.</p><p>Der Wunsch nach einem aktuelleren, neueren Modell ist laut der in der Interpellation genannten Studie unter Jugendlichen weit verbreitet. Die in der Interpellation genannten Fehlanreize ergeben sich oft aus der Praxis der Mobilfunkanbieter, die Kosten neuer Mobiltelefone auf Verträge mit 12 oder 24-monatiger Laufzeit zu verteilen. Die Zahlung auf Raten entspricht einem Kundenbedürfnis und wirkt in der Regel konsumfördernd. Unlautere Geschäftspraktiken werden im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Von diesem Gesetz abgesehen, sind Kaufanreize, wie sie von den Mobilfunkanbietern eingesetzt werden, nicht speziell geregelt.</p><p>Neben dem Wunsch nach einem aktuelleren, neueren Modell werden Mobiltelefone auch wegen gebrochener Bildschirme, zu schwacher Akkus sowie nicht mehr verfügbarer Software-Updates ersetzt. Mit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vom 11. März 2020 will die Europäische Kommission eine "Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik" zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen lancieren.</p><p>Die Schweiz hat am 22. April 2020 einige Vorgaben der EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) im Rahmen der Revision der Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV, SR 730.02) übernommen. Die Verordnungverweist darin auf die entsprechenden Ausführungsverordnungen der EU. Dabei handelt es sich beispielsweise um Anforderungen bezüglich der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen für einzelne Produktegruppen wie Waschmaschinen, Kühlgeräte und Bildschirme. Die EU erarbeitet nun im Einklang mit oben erwähnter Initiative ähnliche Anforderungen für weitere Produktegruppen - unter anderem für Mobiltelefone, Tablets und Laptops. Der Bundesrat erachtet die Übernahme dieser neuen Bestimmungen durch die Schweiz als gut vorstellbar.</p><p>Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Entwicklung auf europäischer Ebene und gestützt auf seinen Bericht "Grüne Wirtschaft" vom 19. Juni 2020 bis spätestens Ende 2022 über ein Massnahmenpaket zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft befinden. Dabei werden u.a. verschiedene Massnahmen zur Vermeidung von Elektronik- und Elektroabfall geprüft. Der Bundesrat setzt darüber hinaus auf die Eigenverantwortung der Branche, mit geeigneten Geschäftsmodellen ihren Teil zur Ressourcenschonung beizutragen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Jugendliche ersetzen durchschnittlich alle zwei Jahre ihr Mobiltelefon. Laut einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Jahr 2018 gaben nur 28 Prozent der befragten Jugendlichen an, dass Ihr Gerät kaputt war. Zwei Drittel der Jugendlichen gab für den Grund des Wechsels an, dass sie sich ein aktuelleres, neueres Modell wünschten. Für 40 Prozent der Jugendlichen war es ein Anreiz zum Wechsel, dass sie nach Ablauf der Abolaufzeit ein verbilligtes neues Handy beziehen konnten. </p><p>Die Praxis der Telecomanbieter und des Fachhandels, mit Fehlanreizen wie vergünstigten Abos oder Handys den Austausch noch funktionstüchtiger Endgeräte zu fördern, ist aus ökologischen Gründen nicht mehr vertretbar. Das Ziel einer Reduktion des Hardwarekonsums und Vermeidung von Elektroschrott sollte nicht mit Fehlanreizen torpediert werden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu prüfen, mit denen er die Praxis von Telecomanbietern und dem Fachhandel, Kundinnen und Kunden mit Fehlanreizen zum Austausch funktionstüchtiger Handys zu bewegen, unterbinden kann? Falls ja, welche Massnahmen kommen für den Bundesrat in Frage?</p>
  • Fehlanreize zum Ersatz von funktionstüchtigen Handys
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Insbesondere die Herstellung, aber auch die Nutzung und Entsorgung von Mobiltelefonen belasten die Umwelt stark. Gemäss einer Studie des Europäischen Umweltbüros könnten 2.1 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, wenn alle Mobiltelefone in der EU ein Jahr länger genutzt würden als bisher.</p><p>Der Wunsch nach einem aktuelleren, neueren Modell ist laut der in der Interpellation genannten Studie unter Jugendlichen weit verbreitet. Die in der Interpellation genannten Fehlanreize ergeben sich oft aus der Praxis der Mobilfunkanbieter, die Kosten neuer Mobiltelefone auf Verträge mit 12 oder 24-monatiger Laufzeit zu verteilen. Die Zahlung auf Raten entspricht einem Kundenbedürfnis und wirkt in der Regel konsumfördernd. Unlautere Geschäftspraktiken werden im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) geregelt. Von diesem Gesetz abgesehen, sind Kaufanreize, wie sie von den Mobilfunkanbietern eingesetzt werden, nicht speziell geregelt.</p><p>Neben dem Wunsch nach einem aktuelleren, neueren Modell werden Mobiltelefone auch wegen gebrochener Bildschirme, zu schwacher Akkus sowie nicht mehr verfügbarer Software-Updates ersetzt. Mit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft vom 11. März 2020 will die Europäische Kommission eine "Initiative für auf die Kreislaufwirtschaft ausgerichtete Elektronik" zur Verlängerung der Lebensdauer von Produkten und Verbesserung der Sammlung und Behandlung von Abfällen lancieren.</p><p>Die Schweiz hat am 22. April 2020 einige Vorgaben der EU-Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG) im Rahmen der Revision der Verordnung über die Anforderungen an die Energieeffizienz serienmässig hergestellter Anlagen, Fahrzeuge und Geräte (Energieeffizienzverordnung, EnEV, SR 730.02) übernommen. Die Verordnungverweist darin auf die entsprechenden Ausführungsverordnungen der EU. Dabei handelt es sich beispielsweise um Anforderungen bezüglich der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen für einzelne Produktegruppen wie Waschmaschinen, Kühlgeräte und Bildschirme. Die EU erarbeitet nun im Einklang mit oben erwähnter Initiative ähnliche Anforderungen für weitere Produktegruppen - unter anderem für Mobiltelefone, Tablets und Laptops. Der Bundesrat erachtet die Übernahme dieser neuen Bestimmungen durch die Schweiz als gut vorstellbar.</p><p>Der Bundesrat wird unter Berücksichtigung der Entwicklung auf europäischer Ebene und gestützt auf seinen Bericht "Grüne Wirtschaft" vom 19. Juni 2020 bis spätestens Ende 2022 über ein Massnahmenpaket zur Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft befinden. Dabei werden u.a. verschiedene Massnahmen zur Vermeidung von Elektronik- und Elektroabfall geprüft. Der Bundesrat setzt darüber hinaus auf die Eigenverantwortung der Branche, mit geeigneten Geschäftsmodellen ihren Teil zur Ressourcenschonung beizutragen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Jugendliche ersetzen durchschnittlich alle zwei Jahre ihr Mobiltelefon. Laut einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften im Jahr 2018 gaben nur 28 Prozent der befragten Jugendlichen an, dass Ihr Gerät kaputt war. Zwei Drittel der Jugendlichen gab für den Grund des Wechsels an, dass sie sich ein aktuelleres, neueres Modell wünschten. Für 40 Prozent der Jugendlichen war es ein Anreiz zum Wechsel, dass sie nach Ablauf der Abolaufzeit ein verbilligtes neues Handy beziehen konnten. </p><p>Die Praxis der Telecomanbieter und des Fachhandels, mit Fehlanreizen wie vergünstigten Abos oder Handys den Austausch noch funktionstüchtiger Endgeräte zu fördern, ist aus ökologischen Gründen nicht mehr vertretbar. Das Ziel einer Reduktion des Hardwarekonsums und Vermeidung von Elektroschrott sollte nicht mit Fehlanreizen torpediert werden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragen: </p><p>Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu prüfen, mit denen er die Praxis von Telecomanbietern und dem Fachhandel, Kundinnen und Kunden mit Fehlanreizen zum Austausch funktionstüchtiger Handys zu bewegen, unterbinden kann? Falls ja, welche Massnahmen kommen für den Bundesrat in Frage?</p>
    • Fehlanreize zum Ersatz von funktionstüchtigen Handys

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