Neuregelung für Velos auf dem Trottoir. Monitoring unerwünschter Effekte

ShortId
20.4556
Id
20204556
Updated
28.07.2023 00:45
Language
de
Title
Neuregelung für Velos auf dem Trottoir. Monitoring unerwünschter Effekte
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat die Neuregelung für Velos auf dem Trottoir in Kenntnis der Kritik erlassen und dabei den Schutz der jungen Radfahrenden priorisiert. Das Bundesamt für Strassen wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Stellen (Behinderten- und Seniorenorganisationen) beobachten, ob sich unerwünschte Nebenwirkungen der Neuregelung zeigen. Soweit es die durch die Polizei erhobenen Unfalldaten zulassen, werden dabei auch die Fragen der Interpellantin berücksichtigt. Die entsprechenden Ergebnisse sollen zu gegebener Zeit publiziert werden.</p><p>Daneben ist es für den Bundesrat ein grosses Anliegen, die Verkehrsteilnehmenden für die neue Situation zu sensibilisieren. Der Fonds für Verkehrssicherheit finanziert dazu eine Informationskampagne, die im laufenden Jahr durchgeführt werden soll. Sie richtet sich in erster Linie an die Kinder sowie deren Erziehungsberechtigte, aber auch an die Fussgängerinnen und Fussgänger. Das Ziel ist es, die Sicherheit und die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern.</p><p>2. Die Breite des Trottoirs ist eine baurechtliche Frage. Sie liegt in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden und daher ausserhalb der Regelungskompetenz des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Mit der Revision der Verkehrsregeln hat der Bundesrat erlaubt, dass ab 2021 Kinder bis zu 12 Jahren auf dem Trottoir Velo fahren dürfen, sofern die Veloinfrastruktur ungenügend ist. Damit wird die Begegnung von Fussgängerinnen und Fussgängern auf dem Trottoir zum Regelfall. Diese Regeländerung wurde in der Vernehmlassungsphase von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (u.a. Kantone, Verbände, Polizeidirektionen) kritisch beurteilt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragestellungen:</p><p>1. Plant der Bundesrat ein Monitoring unerwünschter Effekte der neuen Regelung entlang folgender Fragestellungen:</p><p>- Führt die neue Regelung zu mehr Unfällen bzw. Beinahe-Unfällen auf dem Trottoir?</p><p>- Wird die neue Regelung verstanden, bzw. führt sie nicht zu grundsätzlich mehr Velofahrenden auf dem Trottoir (z.B. die Eltern der Kinder, oder auch Kindern, welche nicht in der Lage sind abzuschätzen, ob sie das Trottoir an dieser Stelle benützen können oder nicht)</p><p>- Welches sind die Stellen mit erhöhtem Konflikt- bzw. Unfallrisiko? (Bspw. Ein- /Ausfahrten, Übergänge von fehlender Veloinfrastruktur zu vorhandener Infrastruktur)</p><p>- Wie wirkt sich die neue Regelung aus auf das Sicherheitsgefühl der Zufussgehenden, insb. älteren Menschen oder Familien mit kleinen Kindern oder Menschen mit Beeinträchtigungen?</p><p>2. Für den Fall der Begegnung zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern und Velofahrerinnen und Velofahrern sollte nach den entsprechenden VSS-Normen minimal 2,50 m, eigentlich mindestens 3,00 m, zu Verfügung stehen.</p><p>- Plant der Bundesrat in diesem Kontext die Anpassung der Breite der Trottoirs, damit ein konfliktfreier Begegnungsfall zwischen Fuss- und Veloverkehr möglich ist?</p>
  • Neuregelung für Velos auf dem Trottoir. Monitoring unerwünschter Effekte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat die Neuregelung für Velos auf dem Trottoir in Kenntnis der Kritik erlassen und dabei den Schutz der jungen Radfahrenden priorisiert. Das Bundesamt für Strassen wird in Zusammenarbeit mit der Polizei und weiteren Stellen (Behinderten- und Seniorenorganisationen) beobachten, ob sich unerwünschte Nebenwirkungen der Neuregelung zeigen. Soweit es die durch die Polizei erhobenen Unfalldaten zulassen, werden dabei auch die Fragen der Interpellantin berücksichtigt. Die entsprechenden Ergebnisse sollen zu gegebener Zeit publiziert werden.</p><p>Daneben ist es für den Bundesrat ein grosses Anliegen, die Verkehrsteilnehmenden für die neue Situation zu sensibilisieren. Der Fonds für Verkehrssicherheit finanziert dazu eine Informationskampagne, die im laufenden Jahr durchgeführt werden soll. Sie richtet sich in erster Linie an die Kinder sowie deren Erziehungsberechtigte, aber auch an die Fussgängerinnen und Fussgänger. Das Ziel ist es, die Sicherheit und die gegenseitige Rücksichtnahme zu fördern.</p><p>2. Die Breite des Trottoirs ist eine baurechtliche Frage. Sie liegt in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden und daher ausserhalb der Regelungskompetenz des Bundes.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Mit der Revision der Verkehrsregeln hat der Bundesrat erlaubt, dass ab 2021 Kinder bis zu 12 Jahren auf dem Trottoir Velo fahren dürfen, sofern die Veloinfrastruktur ungenügend ist. Damit wird die Begegnung von Fussgängerinnen und Fussgängern auf dem Trottoir zum Regelfall. Diese Regeländerung wurde in der Vernehmlassungsphase von der Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden (u.a. Kantone, Verbände, Polizeidirektionen) kritisch beurteilt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat in diesem Kontext um die Beantwortung folgender Fragestellungen:</p><p>1. Plant der Bundesrat ein Monitoring unerwünschter Effekte der neuen Regelung entlang folgender Fragestellungen:</p><p>- Führt die neue Regelung zu mehr Unfällen bzw. Beinahe-Unfällen auf dem Trottoir?</p><p>- Wird die neue Regelung verstanden, bzw. führt sie nicht zu grundsätzlich mehr Velofahrenden auf dem Trottoir (z.B. die Eltern der Kinder, oder auch Kindern, welche nicht in der Lage sind abzuschätzen, ob sie das Trottoir an dieser Stelle benützen können oder nicht)</p><p>- Welches sind die Stellen mit erhöhtem Konflikt- bzw. Unfallrisiko? (Bspw. Ein- /Ausfahrten, Übergänge von fehlender Veloinfrastruktur zu vorhandener Infrastruktur)</p><p>- Wie wirkt sich die neue Regelung aus auf das Sicherheitsgefühl der Zufussgehenden, insb. älteren Menschen oder Familien mit kleinen Kindern oder Menschen mit Beeinträchtigungen?</p><p>2. Für den Fall der Begegnung zwischen Fussgängerinnen und Fussgängern und Velofahrerinnen und Velofahrern sollte nach den entsprechenden VSS-Normen minimal 2,50 m, eigentlich mindestens 3,00 m, zu Verfügung stehen.</p><p>- Plant der Bundesrat in diesem Kontext die Anpassung der Breite der Trottoirs, damit ein konfliktfreier Begegnungsfall zwischen Fuss- und Veloverkehr möglich ist?</p>
    • Neuregelung für Velos auf dem Trottoir. Monitoring unerwünschter Effekte

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