Umsetzungsdauer für vom Parlament beschlossene Infrastrukturprojekte

ShortId
20.4562
Id
20204562
Updated
28.07.2023 00:44
Language
de
Title
Umsetzungsdauer für vom Parlament beschlossene Infrastrukturprojekte
AdditionalIndexing
48;66;421;24;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr hat der Bundesrat aufgezeigt, dass die Umsetzung der vom Bund zu 30 bis 50 Prozent mitfinanzierten Massnahmen früherer Generationen des Programms Agglomerationsverkehr teilweise nicht auf Kurs ist. Viele beitragsberechtigte Agglomerationen und Städte sind mit der Umsetzung der in den Leistungsvereinbarungen vereinbarten Massnahmen teilweise im Verzug. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft darlegt, sind die Gründe dafür vielfältig. Aus diesem Grund hat der Bundesrat mit der im Postulat genannten Anpassung der Verordnung des UVEK zum Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) nun Fristen für den Baubeginn der vom Bund mitfinanzierten Vorhaben gesetzt. Über die Umsetzung der Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen wird auch in den kommenden Botschaften regelmässig berichterstattet (Art. 8 Ziff. C NAFG).</p><p>Die Situation bei der Umsetzung von Massnahmen im Nationalstrassen- und Eisenbahnnetz ist nur bedingt mit derjenigen im Programm Agglomerationsverkehr vergleichbar. Mit dem Beschluss der Bundesversammlung zum Projekt sind die politischen Entscheide zum Projekt gefällt. Durch diesen Entscheid ist zudem die vollständige Finanzierung aus dem Nationalstrassenfonds (NAF) bzw. dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) sichergestellt. Im Wesentlichen bestehen somit noch folgende Möglichkeiten für Projektverzögerungen bei Nationalstrassen- und Eisenbahnprojekten:</p><p>- Mangelnde personelle Ressourcen für die Planung und Realisierung</p><p>- Einsprachen und Gerichtsverfahren</p><p>- Komplexität der Projekte (insb. Bauen unter Betrieb)</p><p>- Unvorhersehbares (z. B. Geologie)</p><p>Der Bundesrat ist bereits heute gesetzlich verpflichtet, der Bundesversammlung alle vier Jahre über den Stand des Ausbaus (Art. 11a NSG) wie auch der Umsetzung der Ausbauschritte (Art. 8 Ziff B NAFG) im Nationalstrassennetz und über den Stand des Ausbaus im Eisenbahnnetz (Art. 48b EBG) Bericht zu erstatten. In diesem Rahmen analysiert der Bundesrat laufend die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Projekte. Es besteht somit entgegen der im Postulat geäusserten Vermutung keine Lücke in der Berichterstattung.</p><p>Von der Angabe einer durchschnittlichen Umsetzungsdauer möchte der Bundesrat auch in seinen künftigen Berichterstattungen absehen. Denn die Umsetzungsdauer ist in erster Linie von der Grösse des Projektes und der sich daraus ergebenden Planungs- und Bauzeit gegeben.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass seine Strategien im Bereich der Raumplanung keine bzw. positive Auswirkungen auf die Umsetzungsdauer der von der Bundesversammlung beschlossenen Projekte haben. Die vom Bundesrat festgelegten Strategien schaffen einen klaren Rahmen für die Entwicklung neuer konkreter Projekte durch die Verwaltung. Neue Strategien haben allerdings keine Wirkung auf die bereits von der Bundesversammlung beschlossenen Projekte. Neue Projekte können nach Beschluss der Bundesversammlung verzugslos umgesetzt werden.</p><p>Im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Berichte informiert der Bundesrat die Bundesversammlung über den Stand der Umsetzung der beschlossenen Projekte zum Ausbau des Nationalstrassen- und des Eisenbahnnetzes sowie des Programms Agglomerationsverkehrs. Dem Anliegen des Postulates ist damit bereits Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Bevölkerungswachstum, Verdichtung beim Wohnungsbau und die Energiepolitik erfordern viele Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur, sei es beim öffentlichen Verkehr, bei der Strassenmobilität oder beim Langsamverkehr. Der Schweiz stehen die Bundesfonds (NAF, BIF) zur Verfügung, um die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zu garantieren. Zunächst debattiert und entscheidet das Parlament alle vier Jahre über die zu finanzierenden Projekte und Etappen für Schiene und Strasse. Anschliessend setzt der Bundesrat diese Projekte dann um, indem er diese selber umsetzt oder finanziert. Kürzlich hat das UVEK zudem die Verordnung über die Agglomerationsprogramme angepasst, um bei der Prioritätensetzung den Umsetzungsgrad der laufenden Projekte durch die Städte und Kantone zu berücksichtigen. Während die Überwachung der Umsetzung der städtischen und kantonalen Projekte also erst vor kurzem eingeführt worden ist, gibt es keine entsprechende Analyse der Umsetzungsdauer von Bundesprojekten.</p><p>Um diese Lücke zu schliessen und eine klare Information über die Umsetzungsdauer der vom Parlament beschlossenen Projekte zu erhalten, ist der Bundesrat für die Berichterstattung über diese in seine Zuständigkeit fallenden Infrastrukturprojekte zuständig. </p><p>In regelmässigen Berichterstattungen sollte der Bundesrat insbesondere für jeden Verkehrsträger angeben, wie lange die durchschnittliche Umsetzungsdauer zwischen der Verabschiedung durch das Parlament und der Inbetriebnahme des Projekts dauert. </p><p>Zudem wird der Bundesrat gebeten, die Massnahmen, die er im Bereich der Raumplanung (Sachplan, Strategie Nachhaltigen Entwicklung, Bodenstrategie usw.) getroffen hat oder zu treffen beabsichtigt, in den Bericht aufzunehmen. Es ist anzugeben, wie sich diese Massnahmen auf die vom Parlament beschlossenen Verkehrsinfrastrukturprojekte auswirken.</p>
  • Umsetzungsdauer für vom Parlament beschlossene Infrastrukturprojekte
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Botschaft zum Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite ab 2019 für die Beiträge an Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr hat der Bundesrat aufgezeigt, dass die Umsetzung der vom Bund zu 30 bis 50 Prozent mitfinanzierten Massnahmen früherer Generationen des Programms Agglomerationsverkehr teilweise nicht auf Kurs ist. Viele beitragsberechtigte Agglomerationen und Städte sind mit der Umsetzung der in den Leistungsvereinbarungen vereinbarten Massnahmen teilweise im Verzug. Wie der Bundesrat in seiner Botschaft darlegt, sind die Gründe dafür vielfältig. Aus diesem Grund hat der Bundesrat mit der im Postulat genannten Anpassung der Verordnung des UVEK zum Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) nun Fristen für den Baubeginn der vom Bund mitfinanzierten Vorhaben gesetzt. Über die Umsetzung der Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen wird auch in den kommenden Botschaften regelmässig berichterstattet (Art. 8 Ziff. C NAFG).</p><p>Die Situation bei der Umsetzung von Massnahmen im Nationalstrassen- und Eisenbahnnetz ist nur bedingt mit derjenigen im Programm Agglomerationsverkehr vergleichbar. Mit dem Beschluss der Bundesversammlung zum Projekt sind die politischen Entscheide zum Projekt gefällt. Durch diesen Entscheid ist zudem die vollständige Finanzierung aus dem Nationalstrassenfonds (NAF) bzw. dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) sichergestellt. Im Wesentlichen bestehen somit noch folgende Möglichkeiten für Projektverzögerungen bei Nationalstrassen- und Eisenbahnprojekten:</p><p>- Mangelnde personelle Ressourcen für die Planung und Realisierung</p><p>- Einsprachen und Gerichtsverfahren</p><p>- Komplexität der Projekte (insb. Bauen unter Betrieb)</p><p>- Unvorhersehbares (z. B. Geologie)</p><p>Der Bundesrat ist bereits heute gesetzlich verpflichtet, der Bundesversammlung alle vier Jahre über den Stand des Ausbaus (Art. 11a NSG) wie auch der Umsetzung der Ausbauschritte (Art. 8 Ziff B NAFG) im Nationalstrassennetz und über den Stand des Ausbaus im Eisenbahnnetz (Art. 48b EBG) Bericht zu erstatten. In diesem Rahmen analysiert der Bundesrat laufend die Umsetzung der vom Parlament beschlossenen Projekte. Es besteht somit entgegen der im Postulat geäusserten Vermutung keine Lücke in der Berichterstattung.</p><p>Von der Angabe einer durchschnittlichen Umsetzungsdauer möchte der Bundesrat auch in seinen künftigen Berichterstattungen absehen. Denn die Umsetzungsdauer ist in erster Linie von der Grösse des Projektes und der sich daraus ergebenden Planungs- und Bauzeit gegeben.</p><p>Der Bundesrat geht davon aus, dass seine Strategien im Bereich der Raumplanung keine bzw. positive Auswirkungen auf die Umsetzungsdauer der von der Bundesversammlung beschlossenen Projekte haben. Die vom Bundesrat festgelegten Strategien schaffen einen klaren Rahmen für die Entwicklung neuer konkreter Projekte durch die Verwaltung. Neue Strategien haben allerdings keine Wirkung auf die bereits von der Bundesversammlung beschlossenen Projekte. Neue Projekte können nach Beschluss der Bundesversammlung verzugslos umgesetzt werden.</p><p>Im Rahmen der alle vier Jahre zu erstellenden Berichte informiert der Bundesrat die Bundesversammlung über den Stand der Umsetzung der beschlossenen Projekte zum Ausbau des Nationalstrassen- und des Eisenbahnnetzes sowie des Programms Agglomerationsverkehrs. Dem Anliegen des Postulates ist damit bereits Rechnung getragen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Bevölkerungswachstum, Verdichtung beim Wohnungsbau und die Energiepolitik erfordern viele Veränderungen der Verkehrsinfrastruktur, sei es beim öffentlichen Verkehr, bei der Strassenmobilität oder beim Langsamverkehr. Der Schweiz stehen die Bundesfonds (NAF, BIF) zur Verfügung, um die Finanzierung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zu garantieren. Zunächst debattiert und entscheidet das Parlament alle vier Jahre über die zu finanzierenden Projekte und Etappen für Schiene und Strasse. Anschliessend setzt der Bundesrat diese Projekte dann um, indem er diese selber umsetzt oder finanziert. Kürzlich hat das UVEK zudem die Verordnung über die Agglomerationsprogramme angepasst, um bei der Prioritätensetzung den Umsetzungsgrad der laufenden Projekte durch die Städte und Kantone zu berücksichtigen. Während die Überwachung der Umsetzung der städtischen und kantonalen Projekte also erst vor kurzem eingeführt worden ist, gibt es keine entsprechende Analyse der Umsetzungsdauer von Bundesprojekten.</p><p>Um diese Lücke zu schliessen und eine klare Information über die Umsetzungsdauer der vom Parlament beschlossenen Projekte zu erhalten, ist der Bundesrat für die Berichterstattung über diese in seine Zuständigkeit fallenden Infrastrukturprojekte zuständig. </p><p>In regelmässigen Berichterstattungen sollte der Bundesrat insbesondere für jeden Verkehrsträger angeben, wie lange die durchschnittliche Umsetzungsdauer zwischen der Verabschiedung durch das Parlament und der Inbetriebnahme des Projekts dauert. </p><p>Zudem wird der Bundesrat gebeten, die Massnahmen, die er im Bereich der Raumplanung (Sachplan, Strategie Nachhaltigen Entwicklung, Bodenstrategie usw.) getroffen hat oder zu treffen beabsichtigt, in den Bericht aufzunehmen. Es ist anzugeben, wie sich diese Massnahmen auf die vom Parlament beschlossenen Verkehrsinfrastrukturprojekte auswirken.</p>
    • Umsetzungsdauer für vom Parlament beschlossene Infrastrukturprojekte

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