Für ein Verbot der Bombardierung von städtischen und bevölkerten Gebieten

ShortId
20.4566
Id
20204566
Updated
28.07.2023 01:19
Language
de
Title
Für ein Verbot der Bombardierung von städtischen und bevölkerten Gebieten
AdditionalIndexing
09;08;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Zeitplan für die Verhandlungen über die politische Erklärung zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, welche in besiedeltem Gelände stattfinden, musste aufgrund der COVID-19 Pandemie geändert werden. Die ursprünglich für das Frühjahr 2020 geplante Verabschiedung der Erklärung ist nun für den Sommer 2021 vorgesehen, vorausgesetzt, die Umstände erlauben es. Die Konsultationen zur Fertigstellung des Textes sollen im ersten Halbjahr 2021 stattfinden. Die Schweiz beteiligt sich seit mehreren Jahren an den Diskussionen zur Kriegsführung in besiedeltem Gelände mit dem Ziel, eine strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts (HVR) zu fördern. Die sorgfältige Umsetzung des HVR ist in der Tat eines der Mittel zur Vermeidung von Kollateralschäden von zivilen Opfern und an der für die Zivilbevölkerung lebenswichtigen Infrastruktur. Dies gilt insbesondere in urbanen Kontexten.</p><p>2. Die Schweizer Positionen und Aktivitäten in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten in besiedeltem Gelände und auf den Einsatz von explosiver Munition in solchen Kontexten waren sichtbar und konkret. Während der Sitzungen des Ersten Ausschusses der UNO-Generalversammlung 2018 und 2019 schloss sich die Schweiz einer gemeinsamen Erklärung an, in der die Staaten aufgefordert wurden, an der Ausarbeitung einer politischen Erklärung mitzuwirken. Zudem präsidiert die Schweiz eine "Freundesgruppe zum Schutz der Zivilbevölkerung", in der verschiedene UNO-Mitgliedstaaten die Kriegsführung in besiedeltem Gelände und den Einsatz von explosiver Munition diskutieren. Schliesslich setzt sie sich bei der Ausarbeitung dieser politischen Erklärung für konstruktive Lösungen ein, damit die Erklärung breite Unterstützung findet.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zeiten traditioneller Kriege, in denen sich zwei feindliche Armeen auf dem Schlachtfeld gegenüberstanden, sind Geschichte. Heute werden vermehrt hybride Kriege geführt, und die Kämpfe unserer Zeit werden mehr und mehr in städtischen Gebieten ausgetragen. Der Einsatz von Explosivwaffen, seien es Bomben, Lenkwaffen oder Raketen, verursacht massive Zerstörungen und fordert unzählige Todesopfer und Schwerverletzte in der Zivilbevölkerung. Trauriges Zeugnis davon legen die jüngsten Kriege in Syrien und im Jemen ab.</p><p>Letzten Oktober kamen Vertreterinnen und Vertreter von 133 Staaten in Wien zur "Internationalen Konferenz zum Schutz der Zivilbevölkerung in der städtischen Kriegsführung" zusammen. Seither sind diplomatische Verhandlungen in Gang gekommen, die in eine internationale politische Erklärung münden sollten.</p><p>Bekanntlich spielt unser Land in diesem Prozess eine aktive Rolle. Das ist zu begrüssen und drängt sich geradezu auf angesichts der humanitären Tradition der Schweiz, ihrer Stellung als Depositarstaat der Genfer Abkommen und ihres beständigen Kampfes für den Frieden und ein friedliches Zusammenleben.</p><p>Dazu meine Fragen:</p><p>- Kann der Bundesrat Auskunft über den Fortschritt der Verhandlungen zu diesem aktuellen Thema geben, und ist er bereit, bei der Ausarbeitung der internationalen politischen Erklärung für ein Verbot der Bombardierung von städtischen Gebieten eine Hauptrolle zu spielen?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, öffentlich möglichst bald eine starke und klare Haltung zum Ausdruck zu bringen, um dank der Glaubwürdigkeit, die die Schweiz bei derartigen Themen geniesst, zur Schaffung einer positiven Dynamik beizutragen, die rasch zahlreiche Staaten dazu bewegt, die Erklärung zu unterschreiben und sich entsprechend einzusetzen?</p><p>Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.</p>
  • Für ein Verbot der Bombardierung von städtischen und bevölkerten Gebieten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Zeitplan für die Verhandlungen über die politische Erklärung zum Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten, welche in besiedeltem Gelände stattfinden, musste aufgrund der COVID-19 Pandemie geändert werden. Die ursprünglich für das Frühjahr 2020 geplante Verabschiedung der Erklärung ist nun für den Sommer 2021 vorgesehen, vorausgesetzt, die Umstände erlauben es. Die Konsultationen zur Fertigstellung des Textes sollen im ersten Halbjahr 2021 stattfinden. Die Schweiz beteiligt sich seit mehreren Jahren an den Diskussionen zur Kriegsführung in besiedeltem Gelände mit dem Ziel, eine strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts (HVR) zu fördern. Die sorgfältige Umsetzung des HVR ist in der Tat eines der Mittel zur Vermeidung von Kollateralschäden von zivilen Opfern und an der für die Zivilbevölkerung lebenswichtigen Infrastruktur. Dies gilt insbesondere in urbanen Kontexten.</p><p>2. Die Schweizer Positionen und Aktivitäten in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten in besiedeltem Gelände und auf den Einsatz von explosiver Munition in solchen Kontexten waren sichtbar und konkret. Während der Sitzungen des Ersten Ausschusses der UNO-Generalversammlung 2018 und 2019 schloss sich die Schweiz einer gemeinsamen Erklärung an, in der die Staaten aufgefordert wurden, an der Ausarbeitung einer politischen Erklärung mitzuwirken. Zudem präsidiert die Schweiz eine "Freundesgruppe zum Schutz der Zivilbevölkerung", in der verschiedene UNO-Mitgliedstaaten die Kriegsführung in besiedeltem Gelände und den Einsatz von explosiver Munition diskutieren. Schliesslich setzt sie sich bei der Ausarbeitung dieser politischen Erklärung für konstruktive Lösungen ein, damit die Erklärung breite Unterstützung findet.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zeiten traditioneller Kriege, in denen sich zwei feindliche Armeen auf dem Schlachtfeld gegenüberstanden, sind Geschichte. Heute werden vermehrt hybride Kriege geführt, und die Kämpfe unserer Zeit werden mehr und mehr in städtischen Gebieten ausgetragen. Der Einsatz von Explosivwaffen, seien es Bomben, Lenkwaffen oder Raketen, verursacht massive Zerstörungen und fordert unzählige Todesopfer und Schwerverletzte in der Zivilbevölkerung. Trauriges Zeugnis davon legen die jüngsten Kriege in Syrien und im Jemen ab.</p><p>Letzten Oktober kamen Vertreterinnen und Vertreter von 133 Staaten in Wien zur "Internationalen Konferenz zum Schutz der Zivilbevölkerung in der städtischen Kriegsführung" zusammen. Seither sind diplomatische Verhandlungen in Gang gekommen, die in eine internationale politische Erklärung münden sollten.</p><p>Bekanntlich spielt unser Land in diesem Prozess eine aktive Rolle. Das ist zu begrüssen und drängt sich geradezu auf angesichts der humanitären Tradition der Schweiz, ihrer Stellung als Depositarstaat der Genfer Abkommen und ihres beständigen Kampfes für den Frieden und ein friedliches Zusammenleben.</p><p>Dazu meine Fragen:</p><p>- Kann der Bundesrat Auskunft über den Fortschritt der Verhandlungen zu diesem aktuellen Thema geben, und ist er bereit, bei der Ausarbeitung der internationalen politischen Erklärung für ein Verbot der Bombardierung von städtischen Gebieten eine Hauptrolle zu spielen?</p><p>- Beabsichtigt der Bundesrat, öffentlich möglichst bald eine starke und klare Haltung zum Ausdruck zu bringen, um dank der Glaubwürdigkeit, die die Schweiz bei derartigen Themen geniesst, zur Schaffung einer positiven Dynamik beizutragen, die rasch zahlreiche Staaten dazu bewegt, die Erklärung zu unterschreiben und sich entsprechend einzusetzen?</p><p>Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Fragen.</p>
    • Für ein Verbot der Bombardierung von städtischen und bevölkerten Gebieten

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