Besonders vulnerable Gruppen. Erweiterter Auftrag an die Swiss National Covid-19 Science Task Force

ShortId
20.4569
Id
20204569
Updated
28.07.2023 00:59
Language
de
Title
Besonders vulnerable Gruppen. Erweiterter Auftrag an die Swiss National Covid-19 Science Task Force
AdditionalIndexing
2841;28;1236;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die bisher ergriffenen Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Covid-19 Krise fokussieren überwiegend auf die formelle Wirtschaft. Schlecht finanzierte Unterstützungsprogramme von karitativen Hilfswerken sowie Untersuchungen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte zeigen, dass besonders vulnerable Gruppen etwa aus dem Care-Bereich, der Migrationsbevölkerung und Sexarbeiterinnen besonders von den sozialen Folgen der Covid-19-Krise betroffen sind. Viele von ihnen sind dem informellen Sektor zuzurechnen. Nach den Abschätzungen der Universität Linz gibt es in der Schweiz eine Schattenwirtschaft in der Grösse von 5,3 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Dies entspricht einer halben Million Beschäftigte, die fern der üblichen behördlichen Massnahmen in äusserst prekären Verhältnissen von der Hand in den Mund ihre Existenz sichern. Sie sozial nicht ausreichend zu unterstützen, wäre unwürdig und auch epidemiologisch riskant.</p>
  • <p>1. Der Bund hat gezielte Massnahmen getroffen, um die finanziellen Folgen der Krise abzufedern, dies hauptsächlich im Sozialversicherungsbereich. Sozialhilfe und Nothilfe gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung (SR 101) liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund hat keine koordinierende Aufgabe inne und keine Gesamtsicht über die geleisteten Unterstützungsleistungen. Er ist jedoch im Bereich der Grundlagenarbeiten tätig: Im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut, die der Bund gemeinsam mit Kantonen, Städten und Gemeinden betreibt, werden unter der Federführung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) Studien zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Armut umgesetzt und die Erkenntnisse laufender Forschungsarbeiten ausgewertet. Der Bundesrat hat sich in seinen Antworten auf das Postulat 20.3398 Funiciello "Gerechte Krisenführung?" und die in gleichlautenden Motionen 20.3162 SGK-S und 20.3165 SGK-N "Für eine risikobasierte Präventions- und Krisenstrategie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" dafür ausgesprochen zu untersuchen, wie sich die Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 auf verschiedene - insbesondere auch vulnerable - Bevölkerungsgruppen auswirken.</p><p>2. Mehrere Hilfswerke ergänzen vor Ort mit öffentlicher und privater Unterstützung (namentlich via Glückskette) die Arbeit der Kantone und Gemeinden für benachteiligte Gruppen. Ein Austausch mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen findet im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024 statt. Dabei sollen namentlich die langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Armut analysiert werden. Des Weiteren leistet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit Beginn der Krise finanzielle Unterstützung an niederschwellige Hilfsangebote (Dargebotene Hand, Pro Juventute, Pro Mente Sana). Sie können Hilfesuchende bei Bedarf an weitere unterstützende Organisationen verweisen.</p><p>3. Das EDI und insbesondere das BAG stehen in regelmässigem Austausch mit der Swiss National COVID-19 Science Task Force (Science Task Force), auch mit den darin vertretenen Expertinnen und Experten aus den Sozialwissenschaften und der Ökonomie. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Science Task Force bereits über genügend Expertise zur Fragestellung des Interpellanten verfügt. Derzeit laufen innerhalb der Bundesverwaltung bereits verschiedene Monitorings von Forschungsprojekten zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. Zusätzlich wurden noch eigenständige Forschungsprojekte in Auftrag gegeben wurden, unter anderem wie genannt im Rahmen der Plattform gegen Armut. Der Bundesrat sieht daher im Moment kein Handlungsbedarf, der Science Task Force noch weitere Aufträge in diesem Bereich zu erteilen.</p><p>4. Massnahmen durch den Bund sind bisher nicht vorgesehen. Falls ein Bedarf nachgewiesen wird, wird der Bundesrat die Situation neu überprüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Der Erfolg der Pandemie-Bekämpfung hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, auch die schwächsten Gruppen in unserer Gesellschaft zu erreichen und ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Gibt es eine Gesamtsicht und Koordination der Massnahmen, um dem in Artikel 12 der Bundesverfassung verankerten Anspruch auf Hilfe und Betreuung für Menschen in Not gerecht zu werden? </p><p>2. Welche Hilfswerke sind neben den Kantonen aktiv, um besonders vulnerable Gruppen, die teilweise nicht als Unternehmen konstituiert und nicht ins Sozialversicherungssystem integriert sind, mit Hilfe, Betreuung und Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu erreichen? Welche Erfahrungen machen sie? </p><p>3. Wird der Bundesrat der Swiss National COVID-19 Science Task Force einen erweiterten Auftrag erteilen, damit diese - unter Einbezug der bisher stark untervertretenen Sozialwissenschaften - die spezifische Betroffenheit besonders verletzlicher Gruppen der Gesellschaft durch die Covid-19 Krise identifiziert? Namentlich jene, die durch die bisher ergriffenen Massnahmen im Kampf gegen Armut, soziale Ausgrenzung und die Pandemie nur ungenügend erreicht wurden? </p><p>4. Stellt die Task Force fest, dass die Kantone ihrer verfassungsmässigen Pflicht, für ein menschenwürdiges Dasein aller zu sorgen, nicht ausreichend nachkommen: Wird der Bundesrat in diesem Fall bedarfsorientiert und subsidiär weitere Massnahmen durch den Bund einleiten?</p>
  • Besonders vulnerable Gruppen. Erweiterter Auftrag an die Swiss National Covid-19 Science Task Force
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die bisher ergriffenen Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Covid-19 Krise fokussieren überwiegend auf die formelle Wirtschaft. Schlecht finanzierte Unterstützungsprogramme von karitativen Hilfswerken sowie Untersuchungen des Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte zeigen, dass besonders vulnerable Gruppen etwa aus dem Care-Bereich, der Migrationsbevölkerung und Sexarbeiterinnen besonders von den sozialen Folgen der Covid-19-Krise betroffen sind. Viele von ihnen sind dem informellen Sektor zuzurechnen. Nach den Abschätzungen der Universität Linz gibt es in der Schweiz eine Schattenwirtschaft in der Grösse von 5,3 Prozent des Bruttoinlandproduktes. Dies entspricht einer halben Million Beschäftigte, die fern der üblichen behördlichen Massnahmen in äusserst prekären Verhältnissen von der Hand in den Mund ihre Existenz sichern. Sie sozial nicht ausreichend zu unterstützen, wäre unwürdig und auch epidemiologisch riskant.</p>
    • <p>1. Der Bund hat gezielte Massnahmen getroffen, um die finanziellen Folgen der Krise abzufedern, dies hauptsächlich im Sozialversicherungsbereich. Sozialhilfe und Nothilfe gemäss Artikel 12 der Bundesverfassung (SR 101) liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bund hat keine koordinierende Aufgabe inne und keine Gesamtsicht über die geleisteten Unterstützungsleistungen. Er ist jedoch im Bereich der Grundlagenarbeiten tätig: Im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut, die der Bund gemeinsam mit Kantonen, Städten und Gemeinden betreibt, werden unter der Federführung des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) Studien zu den Auswirkungen der Corona-Krise auf die Armut umgesetzt und die Erkenntnisse laufender Forschungsarbeiten ausgewertet. Der Bundesrat hat sich in seinen Antworten auf das Postulat 20.3398 Funiciello "Gerechte Krisenführung?" und die in gleichlautenden Motionen 20.3162 SGK-S und 20.3165 SGK-N "Für eine risikobasierte Präventions- und Krisenstrategie zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten" dafür ausgesprochen zu untersuchen, wie sich die Massnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 auf verschiedene - insbesondere auch vulnerable - Bevölkerungsgruppen auswirken.</p><p>2. Mehrere Hilfswerke ergänzen vor Ort mit öffentlicher und privater Unterstützung (namentlich via Glückskette) die Arbeit der Kantone und Gemeinden für benachteiligte Gruppen. Ein Austausch mit den zivilgesellschaftlichen Organisationen findet im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut 2019-2024 statt. Dabei sollen namentlich die langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Armut analysiert werden. Des Weiteren leistet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) seit Beginn der Krise finanzielle Unterstützung an niederschwellige Hilfsangebote (Dargebotene Hand, Pro Juventute, Pro Mente Sana). Sie können Hilfesuchende bei Bedarf an weitere unterstützende Organisationen verweisen.</p><p>3. Das EDI und insbesondere das BAG stehen in regelmässigem Austausch mit der Swiss National COVID-19 Science Task Force (Science Task Force), auch mit den darin vertretenen Expertinnen und Experten aus den Sozialwissenschaften und der Ökonomie. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Science Task Force bereits über genügend Expertise zur Fragestellung des Interpellanten verfügt. Derzeit laufen innerhalb der Bundesverwaltung bereits verschiedene Monitorings von Forschungsprojekten zu den gesellschaftlichen Auswirkungen der Pandemie. Zusätzlich wurden noch eigenständige Forschungsprojekte in Auftrag gegeben wurden, unter anderem wie genannt im Rahmen der Plattform gegen Armut. Der Bundesrat sieht daher im Moment kein Handlungsbedarf, der Science Task Force noch weitere Aufträge in diesem Bereich zu erteilen.</p><p>4. Massnahmen durch den Bund sind bisher nicht vorgesehen. Falls ein Bedarf nachgewiesen wird, wird der Bundesrat die Situation neu überprüfen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Der Erfolg der Pandemie-Bekämpfung hängt entscheidend davon ab, wie gut es gelingt, auch die schwächsten Gruppen in unserer Gesellschaft zu erreichen und ihnen ein menschenwürdiges Dasein zu ermöglichen. Gibt es eine Gesamtsicht und Koordination der Massnahmen, um dem in Artikel 12 der Bundesverfassung verankerten Anspruch auf Hilfe und Betreuung für Menschen in Not gerecht zu werden? </p><p>2. Welche Hilfswerke sind neben den Kantonen aktiv, um besonders vulnerable Gruppen, die teilweise nicht als Unternehmen konstituiert und nicht ins Sozialversicherungssystem integriert sind, mit Hilfe, Betreuung und Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu erreichen? Welche Erfahrungen machen sie? </p><p>3. Wird der Bundesrat der Swiss National COVID-19 Science Task Force einen erweiterten Auftrag erteilen, damit diese - unter Einbezug der bisher stark untervertretenen Sozialwissenschaften - die spezifische Betroffenheit besonders verletzlicher Gruppen der Gesellschaft durch die Covid-19 Krise identifiziert? Namentlich jene, die durch die bisher ergriffenen Massnahmen im Kampf gegen Armut, soziale Ausgrenzung und die Pandemie nur ungenügend erreicht wurden? </p><p>4. Stellt die Task Force fest, dass die Kantone ihrer verfassungsmässigen Pflicht, für ein menschenwürdiges Dasein aller zu sorgen, nicht ausreichend nachkommen: Wird der Bundesrat in diesem Fall bedarfsorientiert und subsidiär weitere Massnahmen durch den Bund einleiten?</p>
    • Besonders vulnerable Gruppen. Erweiterter Auftrag an die Swiss National Covid-19 Science Task Force

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