Unterdotierung der Arbeitsinspektorate und Aufsichtsfunktion des Bundes

ShortId
20.4571
Id
20204571
Updated
28.07.2023 01:16
Language
de
Title
Unterdotierung der Arbeitsinspektorate und Aufsichtsfunktion des Bundes
AdditionalIndexing
04;2841;44;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Frage 1</p><p>Der Bundesrat anerkennt die essenzielle Bedeutung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Die Verantwortung für den Vollzug des Gesundheitsschutzes obliegt den Kantonen. Sie geniessen in der Organisation und Umsetzung eine grosse Autonomie. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) übt die Oberaufsicht aus. Diese besteht im Wesentlichen darin, einen korrekten und einheitlichen Vollzug des Arbeitsgesetztes (ArG) sicherzustellen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine zentrale Steuerung des kantonalen Vollzugs.</p><p>Frage 2</p><p>Der Bundesrat hält weitergehende, ausserordentliche Massnahmen aktuell nicht für notwendig. Die Aufsicht ist langfristig ausgelegt, insofern beobachtet der Bundesrat die Entwicklung laufend. Bezogen auf die Krisenbewältigung und die Verstärkung der Covid-Kontrollen, wurden Massnahmen ergriffen. So wurde in der Arbeitsinspektion ein besonderes Augenmerk auf die Covid-Kontrollen gelegt und die SUVA beauftragt, die Covid-Kontrollen in jenen Unternehmen vorzunehmen, in denen sie gemäss der UVG-Regelungen für den Vollzug zuständig ist. Die Kantone müssen die ausreichende Anzahl Inspektorinnen und Inspektoren für die korrekte Durchführung der Vollzugsaufgaben auf ihrem Gebiet bestimmen, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Situation, der Wirtschafts- und Unternehmensstruktur sowie der Zusammensetzung und Struktur des jeweiligen Arbeitsmarkts. Es ist zu beachten, dass das Gesetz für diese Aktivität keine finanziellen Mittel des Bundes vorsieht. Zurzeit prüft das SECO die Möglichkeit, Weisungen zu diesem Thema zu erlassen, natürlich unter Berücksichtigung des Handlungsspielraums, den der Gesetzgeber den Kantonen einräumt.</p><p>Frage 3</p><p>Die eidgenössische Arbeitsinspektion ist Teil des Leistungsbereichs Arbeitsbedingungen im SECO. Sie kann ihren Auftrag mit den ihr aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen erfüllen.</p><p>Frage 4</p><p>Bereits heute ist die Finanzierung des Vollzugs des Unfallversicherungsgesetzes (UVG-Vollzug) über den Prämienzuschlag zu Gunsten der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS, EKAS-Prämienzuschlag) vorgesehen. Andere Aktivitäten, insbesondere der Vollzug des Arbeitsgesetzes, sind nicht Teil des UVG-Vollzuges und können deswegen nicht über den EKAS-Prämienzuschlag finanziert werden. Daher ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine solche Finanzierungsmethode unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.</p><p>Frage 5</p><p>Die für die Kontrollen der Arbeitsbedingungen und die Sozialversicherungen zuständigen Instanzen des Bundes tauschen sich schon heute aus. Insofern besteht ein regelmässiger Austausch zwischen dem SECO (zuständig für das ArG), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG, zuständig für das UVG) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Dieser Austausch hat allerdings lediglich einen allgemeinen Charakter.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Covid-19-Pandemie hat die gravierende Unterdotierung der Arbeitsinspektorate erneut sichtbar gemacht (vgl. auch ARV/DTA 2020 S. 183ff.). Diese widerspricht nicht nur den minimalen Anforderungen des heute besonders wichtigen Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, sondern auch den gesetzlichen Zielen und den internationalen Verpflichtungen. Dabei stechen auch die enormen Unterschiede zwischen den Kantonen ins Auge. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Anerkennt er die Bedeutung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und damit verbunden die Notwendigkeit einer genügenden personellen Ausstattung der Arbeitsinspektorate?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion zu treffen?</p><p>3. Sieht er gegebenenfalls vor, die Eidgenössischen Arbeitsinspektorate wieder zu stärken?</p><p>4. Was hält er vom Vorschlag, die ausreichende Finanzierung der Arbeitsinspektorate durch einen Prämienzuschlag zum UVG zu gewährleisten?</p><p>5. Ist er bereit, Synergien durch die Zusammenarbeit mit den für die Kontrollen der Arbeitsbedingungen und der Sozialversicherungen zuständigen Instanzen zu prüfen?</p>
  • Unterdotierung der Arbeitsinspektorate und Aufsichtsfunktion des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Frage 1</p><p>Der Bundesrat anerkennt die essenzielle Bedeutung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz. Die Verantwortung für den Vollzug des Gesundheitsschutzes obliegt den Kantonen. Sie geniessen in der Organisation und Umsetzung eine grosse Autonomie. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) übt die Oberaufsicht aus. Diese besteht im Wesentlichen darin, einen korrekten und einheitlichen Vollzug des Arbeitsgesetztes (ArG) sicherzustellen. Es handelt sich dabei jedoch nicht um eine zentrale Steuerung des kantonalen Vollzugs.</p><p>Frage 2</p><p>Der Bundesrat hält weitergehende, ausserordentliche Massnahmen aktuell nicht für notwendig. Die Aufsicht ist langfristig ausgelegt, insofern beobachtet der Bundesrat die Entwicklung laufend. Bezogen auf die Krisenbewältigung und die Verstärkung der Covid-Kontrollen, wurden Massnahmen ergriffen. So wurde in der Arbeitsinspektion ein besonderes Augenmerk auf die Covid-Kontrollen gelegt und die SUVA beauftragt, die Covid-Kontrollen in jenen Unternehmen vorzunehmen, in denen sie gemäss der UVG-Regelungen für den Vollzug zuständig ist. Die Kantone müssen die ausreichende Anzahl Inspektorinnen und Inspektoren für die korrekte Durchführung der Vollzugsaufgaben auf ihrem Gebiet bestimmen, und zwar unter Berücksichtigung ihrer Situation, der Wirtschafts- und Unternehmensstruktur sowie der Zusammensetzung und Struktur des jeweiligen Arbeitsmarkts. Es ist zu beachten, dass das Gesetz für diese Aktivität keine finanziellen Mittel des Bundes vorsieht. Zurzeit prüft das SECO die Möglichkeit, Weisungen zu diesem Thema zu erlassen, natürlich unter Berücksichtigung des Handlungsspielraums, den der Gesetzgeber den Kantonen einräumt.</p><p>Frage 3</p><p>Die eidgenössische Arbeitsinspektion ist Teil des Leistungsbereichs Arbeitsbedingungen im SECO. Sie kann ihren Auftrag mit den ihr aktuell zur Verfügung stehenden Ressourcen erfüllen.</p><p>Frage 4</p><p>Bereits heute ist die Finanzierung des Vollzugs des Unfallversicherungsgesetzes (UVG-Vollzug) über den Prämienzuschlag zu Gunsten der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS, EKAS-Prämienzuschlag) vorgesehen. Andere Aktivitäten, insbesondere der Vollzug des Arbeitsgesetzes, sind nicht Teil des UVG-Vollzuges und können deswegen nicht über den EKAS-Prämienzuschlag finanziert werden. Daher ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine solche Finanzierungsmethode unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich ist.</p><p>Frage 5</p><p>Die für die Kontrollen der Arbeitsbedingungen und die Sozialversicherungen zuständigen Instanzen des Bundes tauschen sich schon heute aus. Insofern besteht ein regelmässiger Austausch zwischen dem SECO (zuständig für das ArG), dem Bundesamt für Gesundheit (BAG, zuständig für das UVG) und dem Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Dieser Austausch hat allerdings lediglich einen allgemeinen Charakter.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Covid-19-Pandemie hat die gravierende Unterdotierung der Arbeitsinspektorate erneut sichtbar gemacht (vgl. auch ARV/DTA 2020 S. 183ff.). Diese widerspricht nicht nur den minimalen Anforderungen des heute besonders wichtigen Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz, sondern auch den gesetzlichen Zielen und den internationalen Verpflichtungen. Dabei stechen auch die enormen Unterschiede zwischen den Kantonen ins Auge. Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Anerkennt er die Bedeutung des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz und damit verbunden die Notwendigkeit einer genügenden personellen Ausstattung der Arbeitsinspektorate?</p><p>2. Welche Massnahmen gedenkt er im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion zu treffen?</p><p>3. Sieht er gegebenenfalls vor, die Eidgenössischen Arbeitsinspektorate wieder zu stärken?</p><p>4. Was hält er vom Vorschlag, die ausreichende Finanzierung der Arbeitsinspektorate durch einen Prämienzuschlag zum UVG zu gewährleisten?</p><p>5. Ist er bereit, Synergien durch die Zusammenarbeit mit den für die Kontrollen der Arbeitsbedingungen und der Sozialversicherungen zuständigen Instanzen zu prüfen?</p>
    • Unterdotierung der Arbeitsinspektorate und Aufsichtsfunktion des Bundes

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