Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien. Risikovorsorge für auf dem Betrieb arbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner

ShortId
20.4574
Id
20204574
Updated
28.07.2023 14:23
Language
de
Title
Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien. Risikovorsorge für auf dem Betrieb arbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner
AdditionalIndexing
28;55;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partnern gehört zu den unumstrittenen Elementen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+). Dieser Punkt muss unverzüglich umgesetzt werden.</p><p>Wie die Covid-19-Krise gezeigt hat, ist niemand gegen eine längere Erkrankung gefeit. Für Selbstständige hat ein Unterbruch der Berufstätigkeit besonders schwerwiegende Folgen. Fällt in einem landwirtschaftlichen Betrieb eine mitarbeitende Ehepartnerin oder ein mitarbeitender Ehepartner länger aus, so muss auf - oft teure - externe Arbeitskräfte zurückgegriffen werden. Nur ein ausreichender Schutz gegen die finanziellen Folgen eines solchen Risikos kann sicherstellen, dass die Bauernfamilien ihr Einkommen halten können.</p><p>Ich beauftrage deshalb den Bundesrat, die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partnern ähnlich wie im Entwurf, der im Rahmen der AP 22+ vorgelegt wurde, zügig umzusetzen. Die mit der AP 22+ vorgeschlagene Änderung von Artikel 70a des Landwirtschaftsgesetzes sieht die Einführung eines Mindestschutzes gegen Verdienstausfall und die Verbesserung der Altersvorsorge vor. Diese Änderung bietet eine gute Lösung für die Situation der mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partner, insbesondere der Bäuerinnen.</p><p>Die Umsetzung dieser Reform darf nicht aufgeschoben werden. Von den 150 000 Personen, die auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben arbeiten, sind 65 300 Familienangehörige, 43 265 davon Frauen. Mitarbeitende Familienmitglieder haben nicht denselben Sozialversicherungsschutz wie familienfremde Angestellte. Der Aufbau eines angemessenen Versicherungsschutzes hängt von der Betriebsleitung ab, die sie beschäftigt, oder von ihnen selbst. Derzeit sind die auf dem Betrieb mitarbeitenden Familienmitglieder nicht ausreichend versichert. In den meisten Fällen sind die Ehepartnerinnen und -partner davon betroffen, mehrheitlich die Frauen.</p>
  • <p>Zur Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes für die auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartnerin oder den auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartner hat der Bundesrat mit der am 12. Februar 2020 zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eine Gesetzesgrundlage vorgeschlagen.</p><p>Der Ständerat hat in der Wintersession 2020 entschieden, die Beratung der AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates der WAK-S "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" (20.3931) vorgelegt hat. Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat den Bericht bis 2022 vorlegt. Der Nationalrat wird die AP22+ voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 behandeln.</p><p>Da das Anliegen der Motion im Rahmen der AP22+ berücksichtigt wurde und der Entscheid über das weitere Vorgehen bei der Beratung der Vorlage in den Händen des Parlaments liegt, besteht aus Sicht des Bundesrats zum aktuellen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Falls das Parlament beschliesst, die AP22+ definitiv zu sistieren, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament unabhängig von der AP22+ eine Vorlage zu unterbreiten, die ausschliesslich die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes beinhaltet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich das Landwirtschaftsgesetz so zu ändern, dass der Sozialversicherungsschutz von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehegattinnen und -gatten verbessert wird und die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität namentlich für die Bäuerinnen reduziert werden.</p>
  • Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien. Risikovorsorge für auf dem Betrieb arbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partnern gehört zu den unumstrittenen Elementen der Agrarpolitik ab 2022 (AP 22+). Dieser Punkt muss unverzüglich umgesetzt werden.</p><p>Wie die Covid-19-Krise gezeigt hat, ist niemand gegen eine längere Erkrankung gefeit. Für Selbstständige hat ein Unterbruch der Berufstätigkeit besonders schwerwiegende Folgen. Fällt in einem landwirtschaftlichen Betrieb eine mitarbeitende Ehepartnerin oder ein mitarbeitender Ehepartner länger aus, so muss auf - oft teure - externe Arbeitskräfte zurückgegriffen werden. Nur ein ausreichender Schutz gegen die finanziellen Folgen eines solchen Risikos kann sicherstellen, dass die Bauernfamilien ihr Einkommen halten können.</p><p>Ich beauftrage deshalb den Bundesrat, die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partnern ähnlich wie im Entwurf, der im Rahmen der AP 22+ vorgelegt wurde, zügig umzusetzen. Die mit der AP 22+ vorgeschlagene Änderung von Artikel 70a des Landwirtschaftsgesetzes sieht die Einführung eines Mindestschutzes gegen Verdienstausfall und die Verbesserung der Altersvorsorge vor. Diese Änderung bietet eine gute Lösung für die Situation der mitarbeitenden Ehepartnerinnen und -partner, insbesondere der Bäuerinnen.</p><p>Die Umsetzung dieser Reform darf nicht aufgeschoben werden. Von den 150 000 Personen, die auf Schweizer Landwirtschaftsbetrieben arbeiten, sind 65 300 Familienangehörige, 43 265 davon Frauen. Mitarbeitende Familienmitglieder haben nicht denselben Sozialversicherungsschutz wie familienfremde Angestellte. Der Aufbau eines angemessenen Versicherungsschutzes hängt von der Betriebsleitung ab, die sie beschäftigt, oder von ihnen selbst. Derzeit sind die auf dem Betrieb mitarbeitenden Familienmitglieder nicht ausreichend versichert. In den meisten Fällen sind die Ehepartnerinnen und -partner davon betroffen, mehrheitlich die Frauen.</p>
    • <p>Zur Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes für die auf dem Betrieb mitarbeitende Ehepartnerin oder den auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehepartner hat der Bundesrat mit der am 12. Februar 2020 zuhanden des Parlaments verabschiedeten Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 (AP22+) eine Gesetzesgrundlage vorgeschlagen.</p><p>Der Ständerat hat in der Wintersession 2020 entschieden, die Beratung der AP22+ zu sistieren, bis der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung des Postulates der WAK-S "Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik" (20.3931) vorgelegt hat. Das Postulat verlangt, dass der Bundesrat den Bericht bis 2022 vorlegt. Der Nationalrat wird die AP22+ voraussichtlich in der Frühjahrssession 2021 behandeln.</p><p>Da das Anliegen der Motion im Rahmen der AP22+ berücksichtigt wurde und der Entscheid über das weitere Vorgehen bei der Beratung der Vorlage in den Händen des Parlaments liegt, besteht aus Sicht des Bundesrats zum aktuellen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf. Falls das Parlament beschliesst, die AP22+ definitiv zu sistieren, ist der Bundesrat bereit, dem Parlament unabhängig von der AP22+ eine Vorlage zu unterbreiten, die ausschliesslich die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes beinhaltet.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, unverzüglich das Landwirtschaftsgesetz so zu ändern, dass der Sozialversicherungsschutz von auf dem Betrieb mitarbeitenden Ehegattinnen und -gatten verbessert wird und die Risiken bei Krankheit, Unfall oder Invalidität namentlich für die Bäuerinnen reduziert werden.</p>
    • Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien. Risikovorsorge für auf dem Betrieb arbeitende Ehepartnerinnen und Ehepartner

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